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   LSG Baden-Württemberg, 01.02.2011 - L 11 KR 1541/09   

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https://dejure.org/2011,7653
LSG Baden-Württemberg, 01.02.2011 - L 11 KR 1541/09 (https://dejure.org/2011,7653)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.02.2011 - L 11 KR 1541/09 (https://dejure.org/2011,7653)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. Februar 2011 - L 11 KR 1541/09 (https://dejure.org/2011,7653)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Sozialversicherungspflicht - Beschäftigung als technischer Betriebsleiter im Familienunternehmen - Wahrnehmung von Arbeitgeberfunktionen - gesteigertes Interesse am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wahrnehmung von Arbeitgeberfunktionen (zB Einstellung und Entlassung von Mitarbeitern) ist mit der Annahme einer abhängigen Beschäftigung vereinbar; Vereinbarkeit der Wahrnehmung von Arbeitgeberfunktionen (zB Einstellung und Entlassung von Mitarbeitern) mit der Annahme ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialversicherungspflicht eines technischen Betriebsleiters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sozialversicherungspflicht trotz Arbeitgeberfunktion

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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (23)

  • BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 67/92

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - beitragspflichtige Beschäftigung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.02.2011 - L 11 KR 1541/09
    Die Grenze zwischen einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis mit Entgeltzahlung und einer nichtversicherungspflichtigen Mitarbeit aufgrund einer familienhaften Zusammengehörigkeit ist vielmehr ebenfalls unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalls zu ziehen (BSGE 3, 30, 39 f; 17, 1, 7 f; 74, 275, 278 f; BSG SozR 220 § 165, Nr. 90; SozR 3 - 4100 § 168 Nr. 11).

    Der Annahme eines Beschäftigungsverhältnisses steht grundsätzlich auch nicht entgegen, dass die Abhängigkeit in der Familie im Allgemeinen weniger stark ausgeprägt ist und deshalb das Weisungsrecht möglicherweise nur mit gewissen Einschränkungen ausgeübt wird (BSGE 34, 207, 210; SozR 3 - 2400 § 7 Nr. 1; SozR 3 - 4100 § 168 Nr. 11).

    Selbst wenn in der praktischen Tätigkeit das Weisungsrecht des Klägers zu 2) nicht ausgeübt wird, ist darauf hinzuweisen, dass die Abhängigkeit unter engen Verwandten im Allgemeinen weniger stark ausgeprägt und deshalb das Weisungsrecht möglicherweise mit gewissen Einschränkungen ausgeübt wird (vgl BSG, Urteil vom 21. April 1993 - SozR 3-4100 § 168 Nr. 11).

  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.02.2011 - L 11 KR 1541/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, vgl. Urteil vom 24. Januar 2007, B 12 KR 31/06 R, SozR 4 - 2400 § 7 Nr. 7, Urteil vom 04. Juli 2007, B 11 a AL 5/06 R) setzt eine Beschäftigung voraus, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig ist.

    Maßgebend ist stets das Gesamtbild der Arbeitsleistung (vgl BSG SozR 4 - 2400 § 7 Nr. 7 Rdnr 16).

    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (vgl. hierzu insgesamt BSG SozR 4 - 2400 § 7 Nr. 7).

  • LSG Baden-Württemberg, 15.12.2009 - L 11 KR 2296/07
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.02.2011 - L 11 KR 1541/09
    Ungeachtet dessen ist die Gewährung von Darlehen unter Familienangehörigen mit der Gewährung eines Darlehens durch einen fremden Arbeitnehmer, der nicht Angehöriger des Unternehmensinhabers ist, nicht zu vergleichen (vgl LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 15. August 2008 - L 4 KR 4577/06 und vom 10. Oktober 2008 - L 4 KR 4694/07; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. Juli 2009 - L 1 KR 166/08; Senatsurteil vom 15. Dezember 2009 - L 11 KR 2296/07).

    Bis zum rechtlichen Vollzug einer Unternehmensnachfolge besteht dagegen immer noch die Möglichkeit, an der Nichtausübung eines Weisungsrechts jederzeit etwas zu ändern, sodass bis dahin sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht entsprechende Unsicherheiten verbleiben (vgl Senatsurteile vom 4. Dezember 2007 - L 11 KR 1749/07; vom 15. Juli 2008 - L 11 KR 4946/07; vom 5. August 2008 - L 11 KR 4946/07; vom 14. Oktober 2008 - L 11 KR 1347/08; vom 29. September 2009 - L 11 KR 4621/08; vom 15. Dezember 2009 - L 11 KR 2296/07; BSG, SozR 3-2400 § 7 Nr. 1).

  • BSG, 30.01.1990 - 11 RAr 47/88

    Gesellschafter-Geschäftsführer - Familienangehörige - Ehegatte

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.02.2011 - L 11 KR 1541/09
    Der Annahme eines Beschäftigungsverhältnisses steht grundsätzlich auch nicht entgegen, dass die Abhängigkeit in der Familie im Allgemeinen weniger stark ausgeprägt ist und deshalb das Weisungsrecht möglicherweise nur mit gewissen Einschränkungen ausgeübt wird (BSGE 34, 207, 210; SozR 3 - 2400 § 7 Nr. 1; SozR 3 - 4100 § 168 Nr. 11).

    Bis zum rechtlichen Vollzug einer Unternehmensnachfolge besteht dagegen immer noch die Möglichkeit, an der Nichtausübung eines Weisungsrechts jederzeit etwas zu ändern, sodass bis dahin sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht entsprechende Unsicherheiten verbleiben (vgl Senatsurteile vom 4. Dezember 2007 - L 11 KR 1749/07; vom 15. Juli 2008 - L 11 KR 4946/07; vom 5. August 2008 - L 11 KR 4946/07; vom 14. Oktober 2008 - L 11 KR 1347/08; vom 29. September 2009 - L 11 KR 4621/08; vom 15. Dezember 2009 - L 11 KR 2296/07; BSG, SozR 3-2400 § 7 Nr. 1).

  • BSG, 23.06.1994 - 12 RK 50/93

    Abgrenzung - entgeltliches Beschäftigungsverhältnis - familienhafte Mithilfe -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.02.2011 - L 11 KR 1541/09
    Die Grenze zwischen einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis mit Entgeltzahlung und einer nichtversicherungspflichtigen Mitarbeit aufgrund einer familienhaften Zusammengehörigkeit ist vielmehr ebenfalls unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalls zu ziehen (BSGE 3, 30, 39 f; 17, 1, 7 f; 74, 275, 278 f; BSG SozR 220 § 165, Nr. 90; SozR 3 - 4100 § 168 Nr. 11).

    Sind die genannten Voraussetzungen erfüllt, ist es für die Bejahung eines Beschäftigungsverhältnisses nicht erforderlich, dass der Beschäftigte wirtschaftlich auf das Entgelt angewiesen ist (BSG SozR 3 - 2500 § 5 Nr. 17).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.07.2009 - L 1 KR 166/08

    Rentenversicherungspflicht - Ablehnungsbescheid der Einzugsstelle - Verwirkung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.02.2011 - L 11 KR 1541/09
    Ungeachtet dessen ist die Gewährung von Darlehen unter Familienangehörigen mit der Gewährung eines Darlehens durch einen fremden Arbeitnehmer, der nicht Angehöriger des Unternehmensinhabers ist, nicht zu vergleichen (vgl LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 15. August 2008 - L 4 KR 4577/06 und vom 10. Oktober 2008 - L 4 KR 4694/07; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. Juli 2009 - L 1 KR 166/08; Senatsurteil vom 15. Dezember 2009 - L 11 KR 2296/07).
  • BFH, 01.12.2004 - II R 10/02

    Anteilsvereinigung; Gesellschaften mit demselben Alleingesellschafter

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.02.2011 - L 11 KR 1541/09
    Nachdem auch beide Kläger durch ihren Bevollmächtigten Widerspruch eingelegt haben und der Widerspruchsausschuss der Beklagten zwei getrennte Widersprüche erlassen hat, ist das Fehlen der Anschrift des Klägers zu 2) im Bescheid vom 18. April 2006 unschädlich (vgl allgemein hierzu auch Bundesfinanzhof [BFH], Beschluss vom 26. Juni 2008 - IV R 89/05; Urteil vom 1. Dezember 2004 - II R 10/02; veröffentlicht in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.08.2008 - L 4 KR 4577/06

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - GmbH-Gesellschafterin als

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.02.2011 - L 11 KR 1541/09
    Ungeachtet dessen ist die Gewährung von Darlehen unter Familienangehörigen mit der Gewährung eines Darlehens durch einen fremden Arbeitnehmer, der nicht Angehöriger des Unternehmensinhabers ist, nicht zu vergleichen (vgl LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 15. August 2008 - L 4 KR 4577/06 und vom 10. Oktober 2008 - L 4 KR 4694/07; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. Juli 2009 - L 1 KR 166/08; Senatsurteil vom 15. Dezember 2009 - L 11 KR 2296/07).
  • BFH, 29.11.1988 - VIII R 83/82

    Rückwirkend vereinbarte Tantiemezahlungen an Angehörige sind keine

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.02.2011 - L 11 KR 1541/09
    Dies ist zwar etwas überraschend, weil der Kläger zu 1) von 1983 bis 1986 eine Ausbildung in der Firma des Klägers zu 2) begonnen hat und im Übrigen nach der ständigen Rechtsprechung des BFH Arbeitsverhältnisse unter nahen Angehörigen steuerlich nur anzuerkennen sind, wenn sie klar vereinbart und ernsthaft gewollt sind, tatsächlich durchgeführt werden und einem Fremdvergleich standhalten (BFH, Urteil vom 29. November 1988 - VIII R 83/82 = BFHE 155, 114).
  • BFH, 26.06.2008 - IV R 89/05

    Gewinnfeststellung - Mitunternehmerstellung eines Gesellschafters - Klagebefugnis

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.02.2011 - L 11 KR 1541/09
    Nachdem auch beide Kläger durch ihren Bevollmächtigten Widerspruch eingelegt haben und der Widerspruchsausschuss der Beklagten zwei getrennte Widersprüche erlassen hat, ist das Fehlen der Anschrift des Klägers zu 2) im Bescheid vom 18. April 2006 unschädlich (vgl allgemein hierzu auch Bundesfinanzhof [BFH], Beschluss vom 26. Juni 2008 - IV R 89/05; Urteil vom 1. Dezember 2004 - II R 10/02; veröffentlicht in juris).
  • BVerwG, 23.07.1965 - VII C 175.64

    Verfahrensrechtliche Ausgestaltung des Rechtsschutzes i.R.d. Anfechtung einer

  • LSG Baden-Württemberg, 29.09.2009 - L 11 KR 4621/08
  • BSG, 04.06.1998 - B 12 KR 5/97 R

    Ausbeiner - Versicherungspflicht - Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

  • BSG, 01.12.1977 - 12/3/12 RK 39/74

    Arbeitslosenversicherungspflicht der Bezirksstellenleiter der Staatlichen

  • BSG, 10.08.2000 - B 12 KR 21/98 R

    Honorarkräfte für Telefonsex stehen in abhängiger Beschäftigung

  • BSG, 17.12.2002 - B 7 AL 34/02 R

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - Versicherungspflichtverhältnis -

  • BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 77/89

    Abhängige Beschäftigung des Geschäftsführers einer GmbH

  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

  • BSG, 08.12.1994 - 11 RAr 49/94

    GmbH - Alleingesellschafter - Beitragspflicht

  • BSG, 04.07.2007 - B 11a AL 5/06 R

    Insolvenzgeldanspruch - Arbeitnehmereigenschaft - GmbH-Geschäftsführer -

  • BSG, 10.05.2007 - B 7a AL 8/06 R

    Versicherungspflicht eines Geschäftsführers einer GmbH - Ehegatte als

  • BSG, 29.03.1962 - 3 RK 83/59

    Pflicht zur Entrichtung der Beiträge zur Krankenversicherung und

  • BSG, 29.06.1972 - 2 RU 81/69

    Arbeitsunfall - Gegen Arbeitsunfall Versicherter - Beschäftigter Ehegatte

  • LSG Baden-Württemberg, 04.12.2012 - L 11 R 44/11
    Zudem haben nahe Angehörige grundsätzlich ein Interessen am Erhalt des Familienunternehmens, weshalb Darlehen von solchen Personen mit Kreditsicherungen durch einen fremden Arbeitnehmer ohnehin nicht zu vergleichen sind (vgl hierzu Urteile des Senats vom 23.02.2010, L 11 KR 2460/09, mwN und vom 01.02.2011, L 11 KR 1541/09, juris; LSG Baden-Württemberg 15.08.2008, L 4 KR 4577/06, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.01.2012 - L 11 KR 5111/10
    Denn das BSG hat in zahlreichen Entscheidungen in ständiger Rechtsprechung betont, dass es auch bei einer Familiengesellschaft nicht auf die Form der Gesellschaft, sondern wesentlich auf die Kapitalbeteiligung und die damit verbundene Einflussnahme auf die Gesellschaft und deren Betrieb ankommt (vgl dazu Senatsurteil vom 01.02.2011, L 11 KR 1541/09, juris).

    Soweit sie Personalverantwortung trägt, hat sie lediglich im Rahmen des vom Betriebsinhaber vorgegebenen Betriebsinhalt bzw Betriebsgegenstandes Personal zu organisieren, mithin ggf Mitarbeiter einzustellen, diese zu entlassen, deren Arbeitsschichten bzw Arbeitsinhalte zuzuweisen usw. Dies ist aber kein alleiniges Qualifikationskriterium einer selbständigen Tätigkeit; vielmehr kann dies auch Aufgabe abhängig beschäftigter Personalverantwortlicher sein (Senatsurteil vom 01.02.2011, L 11 KR 1541/09, juris Rdnr 20).

  • LSG Baden-Württemberg, 15.05.2012 - L 11 KR 5620/10
    Denn diese sind mit der Gewährung eines Darlehens oder einer Kreditsicherung durch einen fremden Arbeitnehmer, der nicht Angehöriger des Unternehmensinhabers ist, nicht zu vergleichen (vgl hierzu Urteile des Senats vom 23.02.2010, L 11 KR 2460/09, mwN und vom 01.02.2011, L 11 KR 1541/09, juris; LSG Baden-Württemberg 15.08.2008, L 4 KR 4577/06, juris).
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