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   LSG Baden-Württemberg, 01.02.2011 - L 11 R 2461/10   

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https://dejure.org/2011,10573
LSG Baden-Württemberg, 01.02.2011 - L 11 R 2461/10 (https://dejure.org/2011,10573)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.02.2011 - L 11 R 2461/10 (https://dejure.org/2011,10573)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. Februar 2011 - L 11 R 2461/10 (https://dejure.org/2011,10573)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Rentenversicherungspflicht eines selbständigen Versicherungsvermittlers - Unterscheidung zwischen Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler hier unbeachtlich

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterscheidung zwischen Versicherungsvertretern und Versicherungsmaklern ist für die Beurteilung der Rentenversicherungspflicht eines selbständigen Versicherungsvermittlers unbeachtlich; Unbeachtlichkeit der Unterscheidung zwischen Versicherungsvertretern und ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 84; SGB VI § 2 S. 1 Nr. 9; VVG (2008) § 59
    Versicherungspflicht selbständiger Versicherungsvermittler in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Rentenversicherungspflicht, selbständiger Versicherungsvermittler, Untervermittler eines VM, für einen HM tätiger HV, Unbeachtlichkeit der Unterscheidung zwischen VV und VM

  • handelsvertreter-blog.de (Kurzinformation)

    Makler rentenversicherungspflichtig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rentenversicherungspflicht für Makler und Versicherungsvertreter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 946
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 02.03.2010 - B 12 R 10/09 R

    Versicherungspflicht als selbstständiger Handelsvertreter in der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.02.2011 - L 11 R 2461/10
    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Einbeziehung des Klägers in die Rentenversicherungspflicht bestehen nicht (vgl ua BSG, Urteil vom 2. März 2010, B 12 R 10/09 R, juris).

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des BSG im Rentenversicherungsrecht, dass, wenn nebeneinander verschiedene rentenversicherungsrechtlich bedeutsame Sachverhalte vorliegen, das Bestehen von Versicherungspflicht (oder Versicherungsfreiheit bzw Versicherungsbefreiung) hinsichtlich des einen Sachverhalts grundsätzlich keine Wirkung für den anderen Sachverhalt hat, jeder Sachverhalt mithin, wenn gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, selbstständig zu beurteilen ist und es deshalb zulässigerweise zu Mehrfachversicherungen und mehrfacher Beitragspflicht kommen kann (BSG, Urteile vom 4. November 2009, B 12 R 7/08 R, und 2. März 2010, B 12 R 10/09, beide veröffentlicht in juris).

  • BSG, 04.11.2009 - B 12 R 7/08 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht als Selbstständiger - Tätigkeit nur für

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.02.2011 - L 11 R 2461/10
    Weil der Kläger als Handelsvertreter nicht selbst Partei des mit seinen Kunden zustande kommenden Vertrags geworden ist, kommen diese als Auftraggeber von vornherein nicht in Betracht (BSG, Urteil vom 4. November 2009, B 12 R 7/08 R, veröffentlicht in juris).

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des BSG im Rentenversicherungsrecht, dass, wenn nebeneinander verschiedene rentenversicherungsrechtlich bedeutsame Sachverhalte vorliegen, das Bestehen von Versicherungspflicht (oder Versicherungsfreiheit bzw Versicherungsbefreiung) hinsichtlich des einen Sachverhalts grundsätzlich keine Wirkung für den anderen Sachverhalt hat, jeder Sachverhalt mithin, wenn gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, selbstständig zu beurteilen ist und es deshalb zulässigerweise zu Mehrfachversicherungen und mehrfacher Beitragspflicht kommen kann (BSG, Urteile vom 4. November 2009, B 12 R 7/08 R, und 2. März 2010, B 12 R 10/09, beide veröffentlicht in juris).

  • BSG, 10.05.2006 - B 12 RA 2/05 R

    Rentenversicherung - Entfallen der Versicherungspflicht für arbeitnehmerähnliche

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.02.2011 - L 11 R 2461/10
    Wie das BSG bereits mehrfach entschieden hat, darf im Sozialversicherungsrecht an den Begriff der Selbstständigkeit im HGB jedenfalls dann angeknüpft werden, wenn er wie beim Handelsvertreter den gleichen Inhalt hat (BSG, Urteil vom 10. Mai 2006, B 12 RA 2/05 R, SozR 4-2600 § 2 Nr. 8).
  • BSG, 23.11.2005 - B 12 RA 15/04 R

    Rentenversicherungspflicht - Voraussetzung für Befreiung nach § 231 Abs 5 SGB VI

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.02.2011 - L 11 R 2461/10
    Für den Eintritt der Rentenversicherungspflicht des Selbständigen ist aber die Höhe des regelmäßig gewährten monatlichen Arbeitsentgelts entscheidungserheblich, welches vom selbständig Tätigen an den Beschäftigten gezahlt wird (vgl Pietrek, juris-PK § 2 SGB VI Rdnr 186; BSG, Urteil vom 23. November 2005 - B 12 RA 15/04 R - SozR 4-2600 § 2 Nr. 5).
  • LSG Saarland, 01.12.2005 - L 1 RA 11/04

    Sozialversicherungspflicht des HV, ein Auftraggeber, 5/6 Regelung, Einkünfte

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.02.2011 - L 11 R 2461/10
    Ohnehin wird die Tätigkeit im Wesentlichen nur dann für einen Auftraggeber ausgeübt, wenn der Selbständige mindestens 5/6 seiner gesamten Betriebseinnahmen aus der zu beurteilenden Tätigkeit allein für seinen Auftraggeber bezieht (so Pietrek aaO unter Bezugnahme auf Urteil des LSG Saarland vom 1. Dezember 2005 - L 1 RA 11/04 - zitiert nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.03.2012 - L 4 R 4631/11
    Das SG hat insoweit zutreffend zum Maßstab gemacht, dass von einer solchen wesentlichen Tätigkeit für einen Auftraggeber auszugehen ist, wenn der Selbständige mindestens fünf Sechstel seiner gesamten Betriebseinnahmen aus der zu beurteilenden Tätigkeit allein für einen Auftraggeber bezieht (so auch die Rechtsprechung des LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 01. Februar 2011 - L 11 R 2461/10 - juris; vgl. weiter z.B. LSG Saarland, Urteil vom 01. Dezember 2005 - L 1 RA 11/04 - juris).

    Weil der Kläger als Handelsvertreter nicht selbst Partei des mit seinen Kunden zustande kommenden Vertrags geworden ist, kommen diese als Auftraggeber von vornherein nicht in Betracht (so die st. Rspr. des BSG, Urteil vom 04. November 2009, B 12 R 7/08 R, juris; ebenso LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 01. Februar 2011 - L 11 R 2461/10, juris).

    Die im Bereich der Versicherungsvermittlung (§ 59 Abs. 1 VVG) notwendige Unterscheidung zwischen Versicherungsvertretern (§ 59 Abs. 2 VVG) und Versicherungsmaklern (§ 59 Abs. 3 VVG) ist für die Beurteilung der Rentenversicherungspflicht eines selbständigen Versicherungsvermittler i.S. des § 59 Abs. 1 VVG unbeachtlich, da beide nicht Partei des von ihnen vermittelten Vertrages werden und damit sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer als Auftraggeber i.S. des § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI ausscheiden (so auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 01. Februar 2011 - L 11 R 2461/10 - juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 11.10.2021 - L 11 R 3681/20

    Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung - Handelsvertreter

    Eine mathematisch exakte Bestimmung der "Wesentlichkeitsgrenze" lässt das Gesetz nicht zu (hierzu kritisch Hohmeister, NZA 1999, 337, 341; Doerner/Baeck, NZA 1999, 1136, 1139); die Praxis sieht dieses Erfordernis als erfüllt an, wenn der Selbständige mindestens fünf Sechstel seiner gesamten Einkünfte (aus selbständiger Tätigkeit) allein aus der Tätigkeit für einen Auftraggeber erzielt (vgl LSG für das Saarland 01.12.2005, L 1 RA 11/04, juris Rn 23; LSG Baden-Württemberg 01.02.2011, L 11 R 2461/10, juris Rn 89; Fichte in: Hauck/Noftz, SGB, 12/15, § 2 SGB VI, Rn 84 unter Verweis auf Abt. 3.5. 2 des Rdschr der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger vom 20.12.1999, NZA 2000, 190, 191).
  • SG Duisburg, 07.10.2019 - S 10 BA 76/19
    Dementsprechend ist die sozialgerichtliche Rechtsprechung bei Vermittlungstätigkeiten bezogen auf Finanzdienstleistungen und Versicherungen von selbstständigen Tätigkeiten ausgegangen (vgl. BSG Urteil vom 09.11.2011 - B 12 R 1/10 R; Bayrisches LSG Urteil vom 03.06.2016 - L 1 R 679/14; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 01.02.2011 - L 11 R 2461/10).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.02.2014 - L 5 R 1684/13
    Dabei kommt es für den sozialversicherungsrechtlichen (rentenversicherungsrechtlichen) Status des Selbständigen nicht ausschlaggebend darauf an, ob er als Handelsvertreter oder Handelsmakler bzw. Versicherungsvertreter- oder Versicherungsmakler (vgl. §§ 84, 93 HGB bzw. § 59 VVG) tätig wird (vgl. dazu LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 1.2.2011, - L 11 R 2461/10 -).
  • LSG Baden-Württemberg, 01.08.2013 - L 9 R 2920/13
    Ergänzend nehme das SG auf das Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg vom 01.02.2011 (L 11 R 2461/10) Bezug, in dem es um einen vergleichbaren Fall gegangen sei.
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