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   LSG Baden-Württemberg, 01.02.2011 - L 11 R 813/10   

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https://dejure.org/2011,12830
LSG Baden-Württemberg, 01.02.2011 - L 11 R 813/10 (https://dejure.org/2011,12830)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.02.2011 - L 11 R 813/10 (https://dejure.org/2011,12830)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. Februar 2011 - L 11 R 813/10 (https://dejure.org/2011,12830)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Waisenrente in der Elternzeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 23
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 26.01.2000 - B 13 RJ 53/99 R

    Anspruch auf Waisenrente bei Unterbrechung der Ausbildung wegen Erziehung eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.02.2011 - L 11 R 813/10
    Die Entscheidung des BSG vom 26. Januar 2000 (SozR 3-2600 § 48 Nr. 3, in Fortführung des zur Berufsausbildung ergangenen Urteils des 5. Senats des BSG vom 29. April 1997, BSGE 80, 205 = SozR 3-2200 § 1267 Nr. 5) könne für die seit 1. August 2004 geltende Gesetzesfassung nicht mehr herangezogen werden.

    Bei derartigen "Zwischenzeiten" entfalle häufig und typisch die Möglichkeit einer versicherungspflichtigen Beschäftigung und damit einer Beitragsleistung (BSG, Urteil vom 26. Januar 2000, B 13 RJ 53/99 R, SozR 3-2600 § 48 Nr. 3 mwN).

    Die Ausbildung sei aber auch im Falle einer Krankheit als beendet anzusehen, wenn diese aufgrund ihrer Art oder ihres Verlaufes eine Fortsetzung der Ausbildung unmöglich mache (BSG, Urteil vom 26. Januar 2000, aaO).

  • BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05

    Revisionsgrenzen bei Rechtsfolgenzumessung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.02.2011 - L 11 R 813/10
    Der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichtes habe hierzu in seinem Beschluss vom 14. Juni 2007 (2 BvR 1447/05, 2 BvR 136/05; veröffentlicht in Juris) festgestellt, dass eine richterliche Rechtsfortbildung, die den klaren Wortlaut des Gesetzes hintanstellt, unzulässig in die Kompetenzen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers eingreife.
  • BSG, 31.08.2000 - B 4 RA 5/00 R

    Zahlungsansprüche - Recht auf Halbwaisenrente - Lehramtsstudium -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.02.2011 - L 11 R 813/10
    Dieses solle monatlich anteilig den Ausfall eines - typisierend unterstellten - gesetzlichen Unterhaltsanspruchs gegen den Versicherten ausgleichen, solange das Kind aus Ausbildungsgründen oder im öffentlichen Interesse daran gehindert sei, sich seinen Lebensunterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit zu finanzieren (BSG, Urteil vom 31. August 2000, B 4 RA 5/00 R, SozR 3-2600 § 48 Nr. 4 speziell zum Begriff Berufsausbildung).
  • BSG, 29.04.1997 - 5 RJ 84/95

    Anspruch auf Waisenrente bei Bezug von Erziehungsgeld

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.02.2011 - L 11 R 813/10
    Die Entscheidung des BSG vom 26. Januar 2000 (SozR 3-2600 § 48 Nr. 3, in Fortführung des zur Berufsausbildung ergangenen Urteils des 5. Senats des BSG vom 29. April 1997, BSGE 80, 205 = SozR 3-2200 § 1267 Nr. 5) könne für die seit 1. August 2004 geltende Gesetzesfassung nicht mehr herangezogen werden.
  • BSG, 17.04.2008 - B 13/4 R 49/06 R

    Waisenrentenanspruch - Unterbrechung einer Übergangszeit zwischen zwei

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.02.2011 - L 11 R 813/10
    Dies habe auch das BSG mit Urteil vom 17. April 2008 (Az.: B 13/4 R 49/06 R, FamRZ 2008, 1616 bis 1618) klargestellt und ausgeführt, es könne der gegenteiligen Literaturauffassung nicht folgen, mit welcher vertreten werde, der Gesetzgeber sei mit der Neuregelung des § 48 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe b) SGB VI durch das Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz der Rechtsprechung des BSG "zur Elternzeit" nicht gefolgt.
  • BSG, 01.06.2017 - B 5 R 2/16 R

    Kein Fortbestehen des Waisenrentenanspruches während der erziehungsbedingten

    Mit dieser Rechtsauffassung stimme die Entscheidung des LSG Baden-Württemberg vom 1.2.2011 (L 11 R 813/10 - NZS 2012, 23) überein, welche von der Kommentarliteratur unterstützt werde.
  • SG Aurich, 11.06.2013 - S 32 R 127/12

    Waisenrentenanspruch bei Unterbrechung einer Ausbildung wegen Erziehung eines

    (Urteil vom 01.02.2011, Aktenzeichen L 11 R 813/10 zitiert nach Juris, nicht rechtskräftig, beim BSG anhängig zum Aktenzeichen B 13 R 12/11 R) Die vom LSG Baden-Württemberg vertretene Argumentation erscheint der Kammer vertretbar, aber nicht zwingend überzeugend.
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