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   LSG Baden-Württemberg, 01.02.2017 - L 5 KA 1476/14   

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https://dejure.org/2017,2314
LSG Baden-Württemberg, 01.02.2017 - L 5 KA 1476/14 (https://dejure.org/2017,2314)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.02.2017 - L 5 KA 1476/14 (https://dejure.org/2017,2314)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. Februar 2017 - L 5 KA 1476/14 (https://dejure.org/2017,2314)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung einer Befreiung von der Teilnahme am ärztlichen Notfalldienst; Nicht erledigter Bescheid; Wegfall der erlassenden Behörde; Erfordernis der gleichmäßigen Belastung aller Ärzte; Rechtmäßigkeit der Aufhebung einer Befreiung von der Teilnahme am ärztlichen ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 75 Abs 1 S 2 SGB 5, § 39 Abs 2 SGB 10, § 43 SGB 10, § 45 Abs 2 S 1 SGB 10, § 45 Abs 2 S 2 Nr 3 SGB 10
    Vertragsärztliche Versorgung - Erledigung, Aufhebung und Rücknahme von Bescheiden über die Befreiung eines Vertragsarztes von der Teilnahme am ärztlichen Notfalldienst

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung einer Befreiung von der Teilnahme am ärztlichen Notfalldienst in der vertragsärztlichen Versorgung

  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung einer Befreiung von der Teilnahme am ärztlichen Notfalldienst in der vertragsärztlichen Versorgung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 13/06 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Teilnahme am ärztlichen Notfalldienst - Stellen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.02.2017 - L 5 KA 1476/14
    Diese - von der bei Erlass des Bescheids der KV S. vom 09.02.2004 geltenden Befreiungsvorschrift abweichende - (Neu-)Regelung trage der (neueren) Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 06.02.2008, - B 6 KA 13/06 R -, in juris) Rechnung.

    Das habe das BSG im Urteil vom 06.02.2008 (- B 6 KA 13/06 R -, in juris) erneut betont und die Befreiungsvoraussetzungen gegenüber der älteren Rechtsprechung konkretisiert und verschärft.

    Da die Befreiungsvoraussetzungen im Hinblick auf die Änderung der Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 06.02.2008, a.a.O.) nicht mehr erfüllt seien, sei der Befreiungsbescheid vom 09.02.2004 zu Recht gemäß § 48 SGB X aufgehoben worden.

    Der Kläger müsse selbst für einen Vertreter sorgen (BSG, Urteil vom 06.02.2008, - B 6 KA 13/06 R -, in juris).

    Es sei nicht ersichtlich, dass das BSG das Recht in seinem Urteil vom 06.02.2008 (a.a.O.) anders als zuvor ausgelegt hätte.

    Das BSG habe diese Rechtsprechung im Urteil vom 06.02.2008 (a.a.O.) nicht abgeändert, sondern verdeutlichend übernommen und fortgeführt (vgl. auch SG Stuttgart, Urteil vom 24.10.2013, - S 5 KA 2529/12 -, nicht veröffentlicht).

    Man habe die NFDO im Hinblick auf das Urteil des BSG vom 06.02.2008 (a.a.O.) entsprechend neu gefasst.

    Diese Rechtsprechung hat das BSG in seinem Urteil vom 06.02.2008 (- B 6 KA 13/06 R -, in juris) nicht geändert, sondern bestätigt (Senatsurteil vom 29.10.2008, a.a.O.).

  • BSG, 11.06.1986 - 6 RKa 5/85

    Notfalldienst

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.02.2017 - L 5 KA 1476/14
    Bei Anwendung des § 2 Abs. 1 Satz 2 NFDO KV S. habe man der Auslegung des Befreiungstatbestands "besonders begründeter Ausnahmefall" die seinerzeit maßgebliche Rechtsprechung des BSG zugrunde legen müssen, wonach der Arzt von der Teilnahme am Notfalldienst nicht allein wegen gesundheitlicher Einschränkungen befreit werden dürfe, vielmehr zusätzlich erforderlich sei, dass sich etwaige gesundheitliche Einschränkungen nachteilig auf die Berufsausübung auswirkten bzw. die Gestellung eines Vertreters wirtschaftlich unzumutbar sei (vgl. BSG, Urteil vom 11.06.1986, - 6 RKa 5/85 -, in juris).

    Der Senat hat sich hierfür auf die ständige Rechtsprechung des BSG (etwa: Urteil vom 11.06.1986, - 6 RKa 5/85 -, in juris) gestützt.

  • BSG, 11.08.2015 - B 9 SB 2/15 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Heilungsbewährung - wesentliche

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.02.2017 - L 5 KA 1476/14
    Dass die genannten Fristvorschriften bei der Aufhebung eines begünstigenden Dauerverwaltungsakts mit Wirkung für die Zukunft nach Maßgabe des § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X nicht anwendbar sind (vgl. BSG, Urteil vom 11.08.2015, - B 9 SB 2/15 R -, in juris), ändert nichts, weil § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X hier nicht einschlägig, vielmehr § 45 SGB X anzuwenden ist.
  • BSG, 20.05.2014 - B 10 EG 2/14 R

    Elterngeld - im Inland zu versteuernde Einkünfte - Änderung der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.02.2017 - L 5 KA 1476/14
    Die Auslegung der Bescheide in diesem Sinne in entsprechender Anwendung der §§ 133, 157 BGB oder ihre Umdeutung nach § 43 SGB X (zur Umdeutung bei Reduzierung des Rücknahmeermessens auf Null BSG, Urteil vom 20.05.2014, - B 10 EG 2/14 R -, in juris) führt nicht weiter.
  • BSG, 06.09.2006 - B 6 KA 43/05 R

    Hausärztlicher Notfalldienst - Teilnahmeverpflichtung für Fachärzte bei

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.02.2017 - L 5 KA 1476/14
    Waren sein Bestand oder seine Rechtswirkungen für den Adressaten erkennbar von vornherein an den Fortbestand einer bestimmten Situation gebunden, so wird er gegenstandslos, wenn die betreffende Situation nicht mehr besteht (so BSG, Urteil vom 11.07.2000, - B 1 KR 14/99 R -, Urteil vom 09.06.2006, - B 6 KA 43/05 R -, beide in juris).
  • BSG, 11.07.2000 - B 1 KR 14/99 R

    Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes bei Rechtsänderung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.02.2017 - L 5 KA 1476/14
    Waren sein Bestand oder seine Rechtswirkungen für den Adressaten erkennbar von vornherein an den Fortbestand einer bestimmten Situation gebunden, so wird er gegenstandslos, wenn die betreffende Situation nicht mehr besteht (so BSG, Urteil vom 11.07.2000, - B 1 KR 14/99 R -, Urteil vom 09.06.2006, - B 6 KA 43/05 R -, beide in juris).
  • BSG, 27.02.1996 - 10 RKg 27/93

    Aufhebung der Bewilligung von Kindergeld wegen einer wesentlichen Änderung der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.02.2017 - L 5 KA 1476/14
    Geht es etwa um die Gewährung von Sozialleistungen, müsste also zusätzlich zum ursprünglichen Fehlen einer Leistungsvoraussetzung (weswegen der Verwaltungsakt ursprünglich rechtswidrig gewesen ist) infolge einer Rechts- oder Sachverhaltsänderung eine weitere, von der ursprünglich fehlenden Leistungsvoraussetzung verschiedene, Leistungsvoraussetzung weggefallen sein (vgl. etwa BSG, Urteil vom 27.02.1996, - 10 RKg 27/93 -, in juris).
  • BSG, 13.08.2014 - B 6 KA 41/13 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - eingeschränkte Einzelfallprüfung mit Hochrechnung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.02.2017 - L 5 KA 1476/14
    Hiervon geht auch das BSG ohne Weiteres aus (vgl. etwa BSG, Urteil vom 19.08.2015, - B 6 KA 41/13 R -, in juris).
  • BSG, 13.02.2013 - B 2 U 25/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - wesentliche Änderung der tatsächlichen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.02.2017 - L 5 KA 1476/14
    Das bedeutet zwar nicht, dass § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X auf ursprünglich (bereits bei ihrem Erlass) rechtswidrige (begünstigende) Verwaltungsakte von vornherein nicht angewendet werden könnte (dazu näher jurisPK a.a.O. Rdnr. 34 sowie BSG, Urteil vom 13.02.2013, - B 2 U 25/11 R -, in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 01.02.2017 - L 5 KA 3426/14
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.02.2017 - L 5 KA 1476/14
    Der Senat hat dies etwa für die Fallgestaltung angenommen, dass die Befreiung eines Arztes von der Teilnahme am ärztlichen Notfalldienst allein auf der Umsetzung eines Vorstandsbeschlusses über die generelle Freistellung einer Arztgruppe vom Bereitschaftsdienst beruht hat und individuelle Verhältnisse des Arztes oder die Versorgungslage in seinem Bereitschaftsdienstbezirk keine Rolle gespielt haben (Senatsurteil vom 29.10.2008, - L 5 KA 6127/07 -, nicht veröffentlicht; vgl. auch Senatsurteil vom 01.02.2017, - L 5 KA 3426/14 -, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen: Erledigung des Bescheids über die Zuerkennung eines qualifikationsgebundenen Zusatzbudgets durch Wegfall dieses vergütungsrechtlichen Rechtsinstituts).
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