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   LSG Baden-Württemberg, 01.03.2023 - L 2 SO 304/23 ER-B   

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https://dejure.org/2023,4095
LSG Baden-Württemberg, 01.03.2023 - L 2 SO 304/23 ER-B (https://dejure.org/2023,4095)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.03.2023 - L 2 SO 304/23 ER-B (https://dejure.org/2023,4095)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. März 2023 - L 2 SO 304/23 ER-B (https://dejure.org/2023,4095)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe in Form der Übernahme der Kosten für einen Gebärdendolmetscher für den Besuch einer Schule

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 112 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 9 2018, § 112 Abs 1 S 3 SGB 9 2018, § 75 SGB 9 2018, § 90 Abs 1 SGB 9 2018, § 90 Abs 4 SGB 9 2018
    Behindertenrecht - Eingliederungshilfe - Hilfe zur Schulbildung - gehörloses Kind - Unterricht in einem Sonderpädagogischen Bildungs-und Beratungszentrum - Förderschwerpunkt Hören - keine Nutzung der Deutschen Gebärdensprache durch alle Lehrer und Lehrerinnen - kein ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII ; Übernahme der Kosten für einen Gebärdendolmetscher beim Besuch eines Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2023, 518
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.03.2023 - L 2 SO 304/23
    Dabei begegnet es grundsätzlich keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn sich die Gerichte bei der Beurteilung der Sach- und Rechtslage aufgrund einer summarischen Prüfung an den Erfolgsaussichten der Hauptsache orientieren (BVerfG, 02.05.2005, 1 BvR 569/05, BVerfGK 5, 237, 242).

    Allerdings sind die an die Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruchs und Anordnungsgrundes zu stellenden Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. BVerfG NJW 1997, 479; NJW 2003, 1236; NVwZ 2005, 927).

  • BSG, 09.12.2016 - B 8 SO 8/15 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.03.2023 - L 2 SO 304/23
    Diese Assistenzleistung ist nämlich im Wesentlichen nur flankierend zum Unterricht erforderlich, damit die Antragstellerin das pädagogische Angebot der Schule überhaupt wahrnehmen kann (vgl. hierzu ausführlich BSG, Urteil vom 09.12.2016 - B 8 SO 8/15 R -, juris, Rn. 25, 30).

    Denn welche andere juristische Person für Leistungen außerhalb des Kernbereichs ggf. (vorrangig) zuständig wäre und auf welche Rechtsgrundlage ein derartiger Anspruch gestützt werden könnte, wäre dann nämlich Gegenstand eines möglichen Verfahrens des Beklagten gegen einen denkbaren Schuldner nach Überleitung eines sich ggf. aus dem Schulrecht ergebenden Anspruchs nach § 93 SGB XII auf sich (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 09.12.2016 - B 8 SO 8/15 R, BSGE 122, 154-162, SozR 4-3500 § 53 Nr. 5, Rn. 30).

  • LSG Baden-Württemberg, 14.03.2019 - L 7 AS 634/19

    Einstweiliger Rechtsschutz - Nichtglaubhaftmachung des Anordnungsgrundes -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.03.2023 - L 2 SO 304/23
    Der Senat orientiert sich im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens hierbei an der unteren Grenze des von der Antragstellerin begehrten zeitlichen Umfangs der begehrten Eingliederungsleistung, zumal im Rahmen von einstweiligen Anordnungen sogar ein Abschlag zur Vorbeugung der Vorwegnahme der Hauptsache möglich wäre (vgl. hierzu z.B. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.03.2019 - L 7 AS 634/19 ER-B -, juris, Rn. 10).
  • BVerfG, 14.03.2019 - 1 BvR 169/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Grundrechts auf

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.03.2023 - L 2 SO 304/23
    Die Erfolgsaussichten der Hauptsache sind daher in Ansehung des sich aus Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) ergebenden Gebots der Sicherstellung einer menschenwürdigen Existenz sowie des grundrechtlich geschützten Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) u.U. nicht nur summarisch, sondern abschließend zu prüfen; ist im Eilverfahren eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage nicht möglich, so ist bei besonders folgenschweren Beeinträchtigungen eine Güter- und Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange des Antragstellers vorzunehmen (Bundesverfassungsgericht [BVerfG] Beschluss vom 14.03.2019 - 1 BvR 169/19 - juris Rn. 15; Landessozialgericht [LSG] Baden-Württemberg vom 13.10.2005 - L 7 SO 3804/05 ER-B - und vom 06.09.2007 - L 7 AS 4008/07 ER-B - jeweils unter Verweis auf die Rechtsprechung des BVerfG).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.10.2005 - L 7 SO 3804/05

    Einstweilige Anordnung - Leistungen für vergangene Zeiträume -Sozialhilfe -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.03.2023 - L 2 SO 304/23
    Die Erfolgsaussichten der Hauptsache sind daher in Ansehung des sich aus Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) ergebenden Gebots der Sicherstellung einer menschenwürdigen Existenz sowie des grundrechtlich geschützten Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) u.U. nicht nur summarisch, sondern abschließend zu prüfen; ist im Eilverfahren eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage nicht möglich, so ist bei besonders folgenschweren Beeinträchtigungen eine Güter- und Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange des Antragstellers vorzunehmen (Bundesverfassungsgericht [BVerfG] Beschluss vom 14.03.2019 - 1 BvR 169/19 - juris Rn. 15; Landessozialgericht [LSG] Baden-Württemberg vom 13.10.2005 - L 7 SO 3804/05 ER-B - und vom 06.09.2007 - L 7 AS 4008/07 ER-B - jeweils unter Verweis auf die Rechtsprechung des BVerfG).
  • BSG, 30.06.2016 - B 8 SO 7/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit eines Grundurteils - notwendige

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.03.2023 - L 2 SO 304/23
    Denn selbst wenn hier ein Anspruch auf Hilfe durch eine Schulbegleitung gegen den Schulträger bestünde, könnte dies die Ablehnung der Leistung gegenüber der Antragstellerin nicht rechtfertigen (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 30.6.2016 - B 8 SO 7/15 R -, juris, Rn. 22).
  • LSG Baden-Württemberg, 06.09.2007 - L 7 AS 4008/07

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.03.2023 - L 2 SO 304/23
    Die Erfolgsaussichten der Hauptsache sind daher in Ansehung des sich aus Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) ergebenden Gebots der Sicherstellung einer menschenwürdigen Existenz sowie des grundrechtlich geschützten Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) u.U. nicht nur summarisch, sondern abschließend zu prüfen; ist im Eilverfahren eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage nicht möglich, so ist bei besonders folgenschweren Beeinträchtigungen eine Güter- und Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange des Antragstellers vorzunehmen (Bundesverfassungsgericht [BVerfG] Beschluss vom 14.03.2019 - 1 BvR 169/19 - juris Rn. 15; Landessozialgericht [LSG] Baden-Württemberg vom 13.10.2005 - L 7 SO 3804/05 ER-B - und vom 06.09.2007 - L 7 AS 4008/07 ER-B - jeweils unter Verweis auf die Rechtsprechung des BVerfG).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.03.2023 - L 2 SO 304/23
    Allerdings sind die an die Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruchs und Anordnungsgrundes zu stellenden Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. BVerfG NJW 1997, 479; NJW 2003, 1236; NVwZ 2005, 927).
  • LSG Sachsen, 12.07.2021 - L 8 SO 29/21
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.03.2023 - L 2 SO 304/23
    Das Ziel darf nicht durch andere Maßnahmen ebenso zu erreichen sein (vgl. Sächsisches LSG, Beschluss vom 12.07.2021 - L 8 SO 29/21 B ER -, juris, Rn. 36 - 37).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.01.2007 - L 7 SO 5701/06

    Sozialhilfe - behindertes Kind - Besuch einer Sonderschule - ergänzende

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.03.2023 - L 2 SO 304/23
    Sie ist eine Hilfe zu einer Schulbildung im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht und es ist festzustellen, dass auch beim Besuch einer grundsätzlich auf die Behinderung des Kindes zugeschnittenen Sonderschule ein ergänzender sozialhilferechtlicher Eingliederungsbedarf nicht generell ausgeschlossen ist (vgl. hierzu LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.01.2007 - L 7 SO 5701/06 ER-B -, juris, Rn. 6).
  • BAG, 23.04.1996 - 9 AZR 940/94

    Gehaltspfändung - Zusammenrechnungsbeschluß nach § 850 e Nr. 2 a ZPO

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