Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 02.05.2017 - L 8 U 3488/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,65496
LSG Baden-Württemberg, 02.05.2017 - L 8 U 3488/15 (https://dejure.org/2017,65496)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.05.2017 - L 8 U 3488/15 (https://dejure.org/2017,65496)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. Mai 2017 - L 8 U 3488/15 (https://dejure.org/2017,65496)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,65496) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • LSG Baden-Württemberg, 24.07.2015 - L 8 U 633/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Geltung der Berufungsbeschränkung gem § 144 Abs 1

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.05.2017 - L 8 U 3488/15
    Mit Urteil vom 24.07.2015 - L 8 U 633/15 entschied der Senat insoweit, dass der Streitgegenstand "Verletztengeld" nicht Gegenstand der Berufung geworden sei, insoweit gelte der Gerichtsbescheid des SG als nicht ergangen, weil der Kläger mündliche Verhandlung beantragt habe.

    Das Anspruch auf Verletztengeld aus L 8 U 633/15 sei weiter offen.

    Im Anschluss an die Rechtsprechung des 2. und 11. Senats des LSG (L 2 SF 3694/12 EK und L 11 SF 293/14 EK) vom 29.04.2014 und 30.04.2014, welche den Kläger für prozessfähig gehalten haben, und die der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 24.07.2015 (L 8 U 633/15) zitiert hatte, sieht der Senat eine Prozessunfähigkeit vielmehr nicht als nachgewiesen an.

    Diesbezüglich hat der Senat mit Urteil vom 24.07.2015 entschieden, dass der Streitgegenstand "Verletztengeld" nicht Gegenstand des Berufungsverfahrens L 8 U 633/15 geworden, sondern weiterhin beim SG anhängig ist.

  • BSG, 21.06.1983 - 4 RJ 3/83
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.05.2017 - L 8 U 3488/15
    Nach der Rechtsprechung des BSG (BSG 21.06.1983 - 4 RJ 3/83, juris; BSG 31.10.2005 - B 7a AL 14/05 B, juris) ist es Sache des Gefangenen, durch entsprechende Anträge bei der Strafvollzugsbehörde für seine Teilnahme an der mündlichen Verhandlung Sorge zu tragen.

    Erscheint der Gefangene nicht zum Termin zur mündlichen Verhandlung, so wird er - sofern das persönliche Erscheinen nicht angeordnet ist - wie jeder andere Prozessbeteiligte behandelt, dem das Erscheinen zur mündlichen Verhandlung freigestellt worden ist (BSG 21.06.1983 - 4 RJ 3/83, juris).

    Ein solches Ersuchen war auch zur Gewährung rechtlichen Gehörs nicht erforderlich (dazu vgl. BSG 21.06.1983 - 4 RJ 3/83, juris; BSG 19.04.1966 - 10 RV 762/65, juris).].

  • BSG, 26.08.1994 - 13 RJ 17/94

    Sozialgerichtsverfahren - Mitwirkungspflichten - Untätigkeitsklage -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.05.2017 - L 8 U 3488/15
    Streitgegenstand der Untätigkeitsklage ist nur die Bescheidung an sich (st. Rspr. des BSG, vgl. BSG 26.08.1994 - 13 RJ 17/94, juris).

    Mit Erlass des Bescheides hat sich die Untätigkeitsklage, deren Streitgegenstand nur die Bescheidung an sich ist (st. Rspr. des BSG, vgl. BSG 26.08.1994 - 13 RJ 17/94, juris), erledigt.

  • BSG, 03.07.2003 - B 7 AL 216/02 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit - Nichtzulassungsbeschwerde -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.05.2017 - L 8 U 3488/15
    Zudem kann das Vormundschaftsgericht weder die Geschäfts-(Prozess-)fähigkeit noch die Geschäfts-(Prozess-)unfähigkeit rechtskräftig oder sonst wie verbindlich feststellen (BSG, 03.07.2003 - B 7 AL 216/02 B, juris).
  • BGH, 22.01.1981 - 4 StR 97/80

    Berichtigungsbeschluss bei offensichtlicher Unrichtigkeit der Urteilsformel -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.05.2017 - L 8 U 3488/15
    Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Verhandlung besagt allerdings nicht, das jedermann immer und unter allen Umständen wissen muss, wann und wo ein erkennendes Gericht eine Verhandlung durchführt; es genügt, dass jedermann die Möglichkeit hat, sich ohne besondere Schwierigkeiten davon Kenntnis zu verschaffen und dass der Zutritt im Rahmen der tatsächlichen Gegebenheiten eröffnet ist (BGH 22.01.1981 - 4 StR 97/80, juris).
  • BSG, 19.04.1966 - 10 RV 762/65
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.05.2017 - L 8 U 3488/15
    Ein solches Ersuchen war auch zur Gewährung rechtlichen Gehörs nicht erforderlich (dazu vgl. BSG 21.06.1983 - 4 RJ 3/83, juris; BSG 19.04.1966 - 10 RV 762/65, juris).].
  • LSG Baden-Württemberg, 02.05.2017 - L 8 U 4175/16
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.05.2017 - L 8 U 3488/15
    Zudem hat der Kläger auch hinsichtlich dieses Streitgegenstandes keine Klageänderung erklärt, sondern sein Begehren nach Erlass des Widerspruchsbescheides vom 28.04.2015 in einem gesonderten Verfahren (S 4 U 4072/15 bzw. L 8 U 4175/16 - weiterhin anhängig) verfolgt.
  • LSG Baden-Württemberg, 30.04.2014 - L 2 SF 3694/12
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.05.2017 - L 8 U 3488/15
    Im Anschluss an die Rechtsprechung des 2. und 11. Senats des LSG (L 2 SF 3694/12 EK und L 11 SF 293/14 EK) vom 29.04.2014 und 30.04.2014, welche den Kläger für prozessfähig gehalten haben, und die der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 24.07.2015 (L 8 U 633/15) zitiert hatte, sieht der Senat eine Prozessunfähigkeit vielmehr nicht als nachgewiesen an.
  • BSG, 22.06.1966 - 3 RK 64/62

    Übernahme von Kosten der Krankenhauspflege durch eine Krankenkasse -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.05.2017 - L 8 U 3488/15
    Soweit in der höchstrichterlichen Rechtsprechung vertreten wird, dass eine solche Aussetzung aus Gründen der Prozessökonomie zu erfolgen hat (vgl. z.B. BSG, 22.6.1966 - 3 RK 64/62, juris), hat sich diese Rechtsprechung am Maßstab von Fällen gebildet, in denen innerhalb der laufenden Widerspruchsfrist lediglich Klage zum Sozialgericht erhoben worden ist.
  • BSG, 31.10.2005 - B 7a AL 14/05 B

    Anspruch Strafgefangener auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.05.2017 - L 8 U 3488/15
    Nach der Rechtsprechung des BSG (BSG 21.06.1983 - 4 RJ 3/83, juris; BSG 31.10.2005 - B 7a AL 14/05 B, juris) ist es Sache des Gefangenen, durch entsprechende Anträge bei der Strafvollzugsbehörde für seine Teilnahme an der mündlichen Verhandlung Sorge zu tragen.
  • LSG Baden-Württemberg, 29.04.2014 - L 11 SF 293/14
  • OLG München, 09.07.2015 - 6 U 444/14

    Zur lauterkeitsrechtlichen Zulässigkeit von Äußerungen im Internet

  • BSG, 31.08.2015 - B 9 V 26/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler -

  • BVerfG, 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11

    Grenzen der Teilnahme des abgelehnten Richters an Entscheidung über

  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

  • BSG, 07.09.2016 - B 10 SF 2/16 C

    Sozialgerichtliches Verfahren - offensichtlich unzulässiges Befangenheitsgesuch

  • BSG, 21.08.2014 - B 2 U 6/14 S
  • BSG, 30.08.2018 - B 2 U 230/17 B

    Arbeitsunfall als Häftling in einer Justizvollzugsanstalt

    Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 2. Mai 2017 - L 8 U 3488/15 - wird als unzulässig verworfen.
  • LSG Baden-Württemberg, 02.05.2017 - L 8 U 4175/16
    Dem Kläger war in dem Verfahren L 8 U 3488/15 vom bis dahin noch zuständigen 9. Senat bereits im November 2015 Einsicht in die Verwaltungsakten (Bl. 1 - 620) gewährt worden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht