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   LSG Baden-Württemberg, 02.06.2022 - L 6 VG 2740/21   

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https://dejure.org/2022,17057
LSG Baden-Württemberg, 02.06.2022 - L 6 VG 2740/21 (https://dejure.org/2022,17057)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.06.2022 - L 6 VG 2740/21 (https://dejure.org/2022,17057)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. Juni 2022 - L 6 VG 2740/21 (https://dejure.org/2022,17057)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1 Abs 1 S 1 OEG, § 2 VersMedV, Einzelanlage Teil B Nr 3.7 VersMedV, Nr F43.1 ICD-10-GM, § 30 Abs 1 S 1 BVG
    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - versuchte Vergewaltigung - ausführliche Aussagen des Opfers im Strafverfahren gegenüber dem Täter - Indiz gegen das Vorliegen einer posttraumatischen Belastungsstörung - Grad der Schädigungsfolgen - Versorgungsmedizinische ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Gegen das Bestehen einer schädigungsbedingten PTBS spricht, wenn der Geschädigte im Strafverfahren ohne Weiteres ausführliche Angaben zum Tathergang machen konnte und sich damit der stärksten denkbaren psychsichen Belastung, der direkten Konfrontation mit dem Täter ...

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Gewährung einer Beschädigtengrundrente nach dem Opferentschädigungsgesetz Anforderungen an die Anerkennung einer schädigungsbedingten posttraumatischen Belastungsstörung nach einem Überfall mit versuchter Vergewaltigung

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (22)

  • BSG, 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B

    Verfahrensfehler und Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.06.2022 - L 6 VG 2740/21
    Der Beweisgrad der Wahrscheinlichkeit i. S. d. § 1 Abs. 3 Satz 1 BVG ist dann gegeben, wenn nach der geltenden wissenschaftlichen Lehrmeinung mehr für als gegen einen ursächlichen Zusammenhang spricht (vgl. BSG, Beschluss vom 8. August 2001 - B 9 V 23/01 B -, SozR 3-3900 § 15 Nr. 4, S. 14 m. w. N.).

    Glaubhaftmachung bedeutet das Dartun einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit (vgl. Keller, a. a. O., Rz. 3d m. w. N.), also der guten Möglichkeit, dass sich der Vorgang so zugetragen hat, wobei durchaus gewisse Zweifel bestehen bleiben können (vgl. BSG, Beschluss vom 8. August 2001 - B 9 V 23/01 B -, SozR 3 3900 § 15 Nr. 4, S. 14 f. m. w. N.).

    Das Tatsachengericht ist allerdings mit Blick auf die Freiheit der richterlichen Beweiswürdigung (§ 128 Abs. 1 Satz 1 SGG) im Einzelfall grundsätzlich darin nicht eingeengt, ob es die Beweisanforderungen als erfüllt ansieht (vgl. BSG, Beschluss vom 8. August 2001 - B 9 V 23/01 B -, SozR 3-3900 § 15 Nr. 4, S. 15).

  • LSG Baden-Württemberg, 27.08.2015 - L 6 VS 4569/14

    Soziales Entschädigungsrecht - Wehrdienstbeschädigung - GdS-Feststellung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.06.2022 - L 6 VG 2740/21
    Die Beurteilung der Frage, ob eine PTBS vorliegt, hat sich nach der Rechtsprechung des BSG und dem folgend des Senats (vgl. Senatsurteile vom 27. August 2015 - L 6 VS 4569/14 -, juris, Rz. 34 und vom 23. Juni 2016 - L 6 VH 4633/14 -, juris, Rz. 58 ff.) an den gängigen Diagnosesystemen entsprechend der Nomenklatur der ICD-10 und der DSM zu orientieren.

    Dagegen bestehen gegen die zwischenzeitlich seit Mai 2013 als Nachfolgerin des DSM-IV-TR in deutscher Sprache vorliegende 5. Auflage (DSM-V) Bedenken hinsichtlich ihrer Validität (vgl. im Einzelnen Senatsurteil vom 27. August 2015 - L 6 VS 4569/14 -, juris Rz. 40 ff.).

  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2018 - L 6 SB 4718/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Terminverlegung - zweiter Verlegungsantrag -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.06.2022 - L 6 VG 2740/21
    Hiernach kann bei fehlender ärztlicher oder der gleichgestellten (§§ 27 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 28 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch - Gesetzliche Krankenversicherung ) psychotherapeutischen Behandlung durch - bei gesetzlich Versicherten zugelassene - Psychologische Psychotherapeuten in der Regel nicht davon ausgegangen werden, dass ein diagnostiziertes seelisches Leiden über eine leichtere psychische Störung hinausgeht und bereits eine stärker behindernde Störung im Sinne der GdS-Bewertungsgrundsätze darstellt (vgl. Senatsurteil vom 22. Februar 2018 - L 6 SB 4718/16 -, juris, Rz. 42; vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Dezember 2010 - L 8 SB 1549/10 -, juris, Rz. 31).

    Hiernach kann bei fehlender ärztlicher oder der gleichgestellten (§§ 27 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 28 Abs. 3 SGB V ) psychotherapeutischen Behandlung durch - bei gesetzlich Versicherten zugelassene - Psychologische Psychotherapeuten in der Regel nicht davon ausgegangen werden, dass ein diagnostiziertes seelisches Leiden über eine leichtere psychische Störung hinausgeht und bereits eine stärker behindernde Störung im Sinne der GdS-Bewertungsgrundsätze darstellt (vgl. Senatsurteil vom 22. Februar 2018 - L 6 SB 4718/16 -, juris, Rz. 42; vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Dezember 2010 - L 8 SB 1549/10 -, juris, Rz. 31).

  • BSG, 16.12.2014 - B 9 V 6/13 R

    Soziales Entschädigungsrecht - rechtsstaatswidrige Verfolgungsmaßnahmen in der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.06.2022 - L 6 VG 2740/21
    Diese Definition ist der Fragestellung nach dem wesentlichen ursächlichen Zusammenhang (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 16. Dezember 2014 - B 9 V 6/13 R -, juris, Rz. 18 ff.) angepasst, die nur entweder mit ja oder mit nein beantwortet werden kann.

    Diese Grundsätze haben ihren Niederschlag auch in den "Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz" in ihrer am 1. Oktober 1998 geltenden Fassung der Ausgabe 1996 (AHP 1996) und nachfolgend - seit Juli 2004 - den "Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX)" in ihrer jeweils geltenden Fassung (AHP 2005 und 2008) gefunden, welche zum 1. Januar 2009 durch die Anlage zu § 2 Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) vom 10. Dezember 2008, den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen (VG), (VG, Teil C, Nrn. 1 bis 3; vgl. BR-Drucks 767/1/08 S. 3, 4) inhaltsgleich ersetzt worden ist (vgl. BSG, Urteil vom 16. Dezember 2014 - B 9 V 6/13 R -, juris, Rz. 17).

  • LSG Baden-Württemberg, 17.12.2010 - L 8 SB 1549/10

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Festsetzung - seelisches Leiden - fehlende ärztliche

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.06.2022 - L 6 VG 2740/21
    Hiernach kann bei fehlender ärztlicher oder der gleichgestellten (§§ 27 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 28 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch - Gesetzliche Krankenversicherung ) psychotherapeutischen Behandlung durch - bei gesetzlich Versicherten zugelassene - Psychologische Psychotherapeuten in der Regel nicht davon ausgegangen werden, dass ein diagnostiziertes seelisches Leiden über eine leichtere psychische Störung hinausgeht und bereits eine stärker behindernde Störung im Sinne der GdS-Bewertungsgrundsätze darstellt (vgl. Senatsurteil vom 22. Februar 2018 - L 6 SB 4718/16 -, juris, Rz. 42; vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Dezember 2010 - L 8 SB 1549/10 -, juris, Rz. 31).

    Hiernach kann bei fehlender ärztlicher oder der gleichgestellten (§§ 27 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 28 Abs. 3 SGB V ) psychotherapeutischen Behandlung durch - bei gesetzlich Versicherten zugelassene - Psychologische Psychotherapeuten in der Regel nicht davon ausgegangen werden, dass ein diagnostiziertes seelisches Leiden über eine leichtere psychische Störung hinausgeht und bereits eine stärker behindernde Störung im Sinne der GdS-Bewertungsgrundsätze darstellt (vgl. Senatsurteil vom 22. Februar 2018 - L 6 SB 4718/16 -, juris, Rz. 42; vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Dezember 2010 - L 8 SB 1549/10 -, juris, Rz. 31).

  • BSG, 07.04.2011 - B 9 VG 2/10 R

    Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff - Nachstellung - Stalking - Straftat

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.06.2022 - L 6 VG 2740/21
    Nach der Rechtsprechung des BSG ist bei der Auslegung des Rechtsbegriffes "vorsätzlicher, rechtswidriger tätlicher Angriff" i. S. d. § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG entscheidend auf die Rechtsfeindlichkeit, vor allem verstanden als Feindlichkeit gegen das Strafgesetz, abzustellen; von subjektiven Merkmalen, wie etwa einer kämpferischen, feindseligen Absicht, hat sich die Auslegung insoweit weitestgehend gelöst (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 7. April 2011 - B 9 VG 2/10 R -, SozR 4-3800 § 1 Nr. 18, Rz. 32 m. w. N.).

    Abweichend von dem im Strafrecht umstrittenen Gewaltbegriff i. S. d. § 240 Strafgesetzbuch (StGB) zeichnet sich der tätliche Angriff i. S. d. § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG durch eine körperliche Gewaltanwendung (Tätlichkeit) gegen eine Person aus, wirkt also körperlich (physisch) auf einen anderen ein (vgl. BSG, Urteil vom 7. April 2011 - B 9 VG 2/10 R -, SozR 4 3800 § 1 Nr. 18, Rz. 36 m. w. N.).

  • LSG Baden-Württemberg, 21.02.2013 - L 6 VG 3324/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ausschluss der Berufung - Möglichkeit eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.06.2022 - L 6 VG 2740/21
    Dagegen spricht auch, dass die Klägerin ohne Weiteres zweimal im Strafverfahren ausführliche Angaben zu dem Tathergang machen konnte, sich somit der stärksten denkbaren psychischen Belastung stellen konnte, nämlich der direkten Konfrontation mit dem Täter und den damit verbundenen Ereignissen im Gerichtssaal (vgl. dazu Urteil des Senats vom 21. Februar 2013 - L 6 VG 3324/12 -, juris, Rz. 53), ohne dies jemals danach zu thematisieren.
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.06.2022 - L 6 VG 2740/21
    Denn die konkret zu bezeichnenden Krankheiten bilden die Tatsachengrundlage, von der ausgehend die Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Leistungsvermögens zu beurteilen ist (vgl. BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 17; BSG SozR 4-2700 § 200 Nr. 3).
  • BSG, 29.04.2010 - B 9 VG 1/09 R

    Opferentschädigung - tätlicher Angriff - Vorsatz - Rechtswidrigkeit - ärztlicher

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.06.2022 - L 6 VG 2740/21
    Allgemein ist es in seiner bisherigen Rechtsprechung davon ausgegangen, dass als tätlicher Angriff grundsätzlich eine in feindseliger oder rechtsfeindlicher Willensrichtung unmittelbar auf den Körper eines anderen zielende gewaltsame Einwirkung anzusehen ist, wobei die Angriffshandlung in aller Regel den Tatbestand einer - jedenfalls versuchten - vorsätzlichen Straftat gegen das Leben oder die körperliche Unversehrtheit erfüllt (st. Rspr.; vgl. nur BSG, Urteil vom 29. April 2010 - B 9 VG 1/09 R -, SozR 4-3800 § 1 Nr. 17, Rz. 25 m. w. N.).
  • BSG, 17.10.2018 - B 9 V 20/18 B

    Grundrentenleistungen nach dem OEG

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.06.2022 - L 6 VG 2740/21
    Es würde sich hierbei um Ermittlungen ins Blaue hinein handeln, mithin um eine Ausforschung des Sachverhaltes, zu der der Senat nicht verpflichtet ist (vgl. BSG, Beschluss vom 17. Oktober 2018 - B 9 V 20/18 B -, juris, Rz. 19).
  • BSG, 16.02.2012 - B 9 V 17/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verstoß gegen den

  • BSG, 23.04.2009 - B 9 VG 1/08 R

    Gewaltopferentschädigung - Nordrhein-Westfalen - Aufgabenübertragung auf die

  • LSG Baden-Württemberg, 12.01.2017 - L 6 VH 2746/15

    Soziales Entschädigungsrecht - GdS-Feststellung - posttraumatische

  • LSG Baden-Württemberg, 23.06.2016 - L 6 VH 4633/14

    Soziales Entschädigungsrecht - strafrechtliche Rehabilitierung - DDR-Unrechtshaft

  • LSG Baden-Württemberg, 28.04.2022 - L 6 VS 420/21

    Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - Ausgleich nach § 85 SVG -

  • BSG, 02.12.2010 - B 9 VH 3/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verstoß gegen den

  • BSG, 10.07.2017 - B 9 V 12/17 B

    Beschädigtengrundrente; Inhaftierung in der ehemaligen DDR; Divergenzrüge;

  • BSG, 24.11.2010 - B 11 AL 35/09 R

    Unterhaltsgeld- bzw Arbeitslosenhilfeanspruch - Bedürftigkeitsprüfung -

  • BSG, 16.12.2014 - B 9 V 1/13 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff -

  • BSG, 02.09.2009 - B 6 KA 34/08 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Sonderbedarfszulassung - Berücksichtigung -

  • BSG, 17.04.2013 - B 9 V 1/12 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - sexueller Missbrauch in

  • LSG Baden-Württemberg, 18.12.2014 - L 6 VS 413/13

    Soziales Entschädigungsrecht - Soldatenversorgung - Feststellung des Grads der

  • LSG Ba-den-Württemberg, 24.04.2023 - L 1 U 1894/21

    Unfall eines Busfahrers im Jahr 2001, bei dem die Unfallverursacherin starb -

    2. Juni 2022 - L 6 VG 2740/21 -, Rn. 84 - 85, juris) nachzuweisenden Voraussetzungen einer posttraumatischen Belastungsstörung nicht vorliegen.
  • LSG Baden-Württemberg, 24.04.2023 - L 1 U 1894/21
    Ob es der DSM-5 an der erforderlichen Validität fehlt, um die exakte psychische Diagnose zur Feststellung einer posttraumatischen Belastungsstörung nachvollziehbar zu machen, kann jedenfalls vorliegend dahinstehen, da nach beiden Diagnosesystemen, also nach ICD-11 und DSM-5, die im Vollbeweis (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 2. Juni 2022 - L 6 VG 2740/21 -, Rn. 84 - 85, juris) nachzuweisenden Voraussetzungen einer posttraumatischen Belastungsstörung nicht vorliegen.
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