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   LSG Baden-Württemberg, 02.09.2005 - L 8 AL 4970/04   

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https://dejure.org/2005,19689
LSG Baden-Württemberg, 02.09.2005 - L 8 AL 4970/04 (https://dejure.org/2005,19689)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.09.2005 - L 8 AL 4970/04 (https://dejure.org/2005,19689)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. September 2005 - L 8 AL 4970/04 (https://dejure.org/2005,19689)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Förderung der Umschulung zur Ergotherapeutin als Maßnahme der beruflichen Weiterbildung; Aushändigung eines begrenzten Bildungsgutscheins; Anerkennung der Notwendigkeit der Kostenübernahme für die erste Weiterbildung; Förderung einer Maßnahme der beruflichen ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Ermessensgesichtspunkte bei der Förderung der Weiterbildung wegen fehlenden Berufsabschlusses

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 03.07.2003 - B 7 AL 66/02 R

    Förderung der beruflichen Weiterbildung - vorherige Beratungspflicht und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.09.2005 - L 8 AL 4970/04
    Es muss also nicht die Erwartung bestehen, dass die Eingliederungschancen nach der Maßnahme besser sind als vorher (vgl. hierzu BSG Urteil vom 03.07.2003 - B 7 AL 66/02 R - SozR 4-4300 § 77 Nr. 1).

    Es muss also nicht die Erwartung bestehen, dass die Eingliederungschancen nach der Maßnahme besser sind als vorher (vgl. hierzu BSG Urteil vom 03.07.2003 - B 7 AL 66/02 R - SozR 4-4300 § 77 Nr. 1).

  • SG Chemnitz, 12.06.2014 - S 26 AL 469/12

    Bildungsgutschein für eine Weiterbildung zur Altenpflegefachkraft

    Soweit der Kläger bislang selbst Kosten übernommen hat, war der Antrag sachdienlich auf Erstattung bzw. Übernahme der bisher angefallenen Kosten auszulegen (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 2.9.2005 - L 8 AL 4970/04).

    Die Notwendigkeit der Weiterbildung kann deswegen zum einen nicht mit der Begründung verneint werden, der Kläger sei weder arbeitslos noch von Arbeitslosigkeit bedroht (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 2.9.2005 - L 8 AL 4970/04).

  • SG Berlin, 23.06.2008 - S 119 AS 749/07

    Arbeitslosengeld II - Eingliederung in Arbeit - Bildungsgutschein - Förderung des

    Bei dem Bildungsgutschein handelt es sich um einen Bescheid, mit dem das Vorliegen der Voraussetzungen für die Förderung einer Weiterbildung festgestellt wird (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 02. September 2005 - L 8 AL 4970/04 -, abrufbar unter www.sozialgerichtsbarkeit.de ).

    Ob eine Prognoseentscheidung bei Arbeitnehmern ohne Berufsabschluss (vgl. § 77 Abs. 2 Nr. 2 SGB III) entfällt, weil sich aus dem Fehlen eines berufsqualifizierenden Abschlusses immer die Notwendigkeit der beruflichen Weiterbildung ergibt (so LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 02. September 2005 - L 8 AL 4970/04 -, abrufbar unter www.sozialgerichtsbarkeit.de), erscheint der Kammer allerdings zweifelhaft vor dem Hintergrund, dass es sich bei der Förderung der beruflichen Weiterbildung nach §§ 77 ff. um eine steuerfinanzierte Leistung handelt, bei deren Bewilligung die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit und des effizienten Mitteleinsatzes zu berücksichtigen sind.

  • LSG Sachsen, 27.08.2009 - L 3 AL 89/08

    Förderung der beruflichen Weiterbildung; Erforderlichkeit der vorherigen

    Im Einzelfall kann die Notwendigkeit einer konkreten Weiterbildung fehlen, wenn diese nicht zweckmäßig ist, zum Beispiel wenn es sich bei dem gewünschten Bildungsziel um ein solches handelt, das keine oder nur geringe Beschäftigungsmöglichkeiten aufweist (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 2. September 2005 - L 8 AL 4970/04 - JURIS-Dokument Rdnr: 32).
  • SG Berlin, 26.11.2010 - S 70 AL 2359/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Eingliederungsleistungen; Förderung der

    Vielmehr geht die Kammer davon aus, dass jedenfalls in Fällen der vorliegenden Art in dem Bildungsgutschein eine durch Verwaltungsakt erteilte Leistungsbewilligung dem Grunde nach liegt (vgl. BSG, Urteil v. 18.05.2010, B 7 AL 22/09 R Rn. 10, zitiert nach juris; LSG Sachsen, Beschluss v. 31.01.2005, L 2 B 192/04 AL-ER Rn. 35, zitiert nach juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 02.09.2005, L 8 AL 4970/04 Rn. 18, zitiert nach juris; Hengelhaupt in: Hauck/Noftz, SGB III, § 77 Rn. 126).
  • SG Hildesheim, 28.07.2010 - S 55 AS 1194/10

    Vor der Teilnahme an einer Maßnahme i.S.d. § 77 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB III ist

    Alt. SGB III genannten Personenkreisen (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 3. Juli 2003 - B 7 AL 66/02 R -) - bei der Notwendigkeit einer Weiterbildung wegen fehlenden Berufsabschlusses (§ 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 3. Alt., Abs. 2 SGB III) nicht die (positive) Erwartung bestehen muss, dass die Eingliederungschancen nach der Maßnahme besser sind als vorher (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 2. September 2005 - L 8 AL 4970/04 -, juris Rn. 32; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. September 2005 - L 10 B 1024/05 AS ER u.a. -, juris Rn. 28).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.06.2014 - L 9 AS 1017/13
    Alt. SGB III genannten Personenkreisen, nicht die positive Erwartung bestehen muss, dass die Eingliederungschancen nach der Maßnahme besser sind als vorher (sog. positive Beschäftigungsprognose, so LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 2. September 2005 - L 8 AL 4970/04; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. September 2005 - L 10 B 1024/05 AS ER), sondern umgekehrt nur das Fehlen einer negativen Beschäftigungsprognose zu verlangen ist (SG Hildesheim, Beschluss vom 28. Juli 2010 - S 55 AS 1194/10 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.03.2015 - L 9 AS 230/15
    Alt. SGB III genannten Personenkreisen, nicht die positive Erwartung bestehen muss, dass die Eingliederungschancen nach der Maßnahme besser sind als vorher (sog. positive Beschäftigungsprognose, so LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 2. September 2005 - L 8 AL 4970/04; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. September 2005 - L 10 B 1024/05 AS ER), sondern umgekehrt nur das Fehlen einer negativen Beschäftigungsprognose zu verlangen ist (SG Hildesheim, Beschluss vom 28. Juli 2010 - S 55 AS 1194/10 ER; Hengelhaupt aaO. Rn 91 aE, 116; vgl. auch Rn. 124 zum Verhältnis von § 81 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 2 Satz 1 Nr. 1).
  • SG Berlin, 17.05.2006 - S 102 AS 3264/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung - berufliche

    Die Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes steht der Durchführung einer Weiterbildung wegen fehlendem Berufsabschluss nur dann entgegen, wenn Grund zur Annahme besteht, dass der Arbeitnehmer nach der Weiterbildung mit hoher Wahrscheinlichkeit arbeitslos sein wird (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 2. September 2005 - L 8 AL 4970/04 - LSG Berlin-Brandenburg, a.a.O.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2017 - L 9 AS 1019/13
    Grundsätzlich ist im Rahmen der Prüfung der Notwendigkeit im Sinne von § 81 Abs. 1 Nr. 1 SGB III das Vorliegen einer sog. positiven Beschäftigungsprognose erforderlich (Hengelhaupt aaO, Rn. 90 ff; vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18. Juni 2013 - L 7 AS 1236/11 - LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 2. September 2005 - L 8 AL 4970/04; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. September 2005 - L 10 B 1024/05 AS ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2017 - L 9 AS 1669/15
    Grundsätzlich ist im Rahmen der Prüfung der Notwendigkeit im Sinne von § 81 Abs. 1 Nr. 1 SGB III das Vorliegen einer sog. positiven Beschäftigungsprognose erforderlich (Hengelhaupt aaO, Rn. 90 ff; vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18. Juni 2013 - L 7 AS 1236/11 - LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 2. September 2005 - L 8 AL 4970/04; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. September 2005 - L 10 B 1024/05 AS ER).
  • SG Lüneburg, 29.06.2009 - S 18 AL 314/04
  • SG Lüneburg, 23.03.2009 - S 18 AL 54/09
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2009 - L 7 AS 42/09
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