Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 02.10.2018 - L 7 AS 3215/18 ER-B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,86941
LSG Baden-Württemberg, 02.10.2018 - L 7 AS 3215/18 ER-B (https://dejure.org/2018,86941)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.10.2018 - L 7 AS 3215/18 ER-B (https://dejure.org/2018,86941)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. Oktober 2018 - L 7 AS 3215/18 ER-B (https://dejure.org/2018,86941)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,86941) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 30.08.2017 - B 14 AS 30/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.10.2018 - L 7 AS 3215/18
    Der Begriff der Verwertbarkeit ist ein rein wirtschaftlicher und beurteilt sich sowohl nach den tatsächlichen als auch den rechtlichen Verhältnissen (ständige Rechtsprechung; vgl. zuletzt etwa BSG, Urteil vom 12. Oktober 2017 - B 4 AS 19/17 R - juris Rdnr. 22 m.w.N.; Urteil vom 30. August 2017 - B 14 AS 30/16 R - juris Rdnr. 15; Urteil vom 20. Februar 2014 - B 14 AS 10/13 R - BSGE 115, 148 - juris Rdnr. 22).

    Ein Aspekt der tatsächlichen Verwertbarkeit ist die für sie benötigte Zeit, hinsichtlich der ggf. eine Prognose erforderlich und für die auf den bevorstehenden Bewilligungszeitraum abzustellen ist; eine Festlegung für darüberhinausgehende Zeiträume ist demgegenüber nicht erforderlich und wegen der Unsicherheiten, die mit einer langfristigen Prognose verbunden sind, auch nicht geboten (sog "Versilbern"; ständige Rechtsprechung des BSG: vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 30. August 2017 - B 14 AS 30/16 R - juris Rdnr. 15 und Urteil vom 24. Mai 2017 - B 14 AS 16/17 R - juris Rdnr. 22 jeweils m.w.N.).

    Bei einem Hausgrundstück oder einer Eigentumswohnung kommt eine solche Unwirtschaftlichkeit nach der Rechtsprechung des BSG (z.B. Urteil vom 30. August 2017 - B 14 AS 30/16 R - juris Rdnr. 20 und Urteil vom 24. Mai 2017 - B 14 AS 16/16 R - juris Rdnr. 28 jeweils m.w.N.) grundsätzlich in Betracht, wenn bei einer Veräußerung nach Abzug der verkaufsbedingten Aufwendungen vom erzielten Verkaufspreis wesentlich weniger als der zum Erwerb und zur Herstellung der Immobilie aufgewendete Gesamtbetrag erzielt werden könnte; gewisse Verluste - insbesondere unter dem Aspekt veränderter Marktpreise und des bisher in Anspruch genommenen Wohnwertes - können jedoch als zumutbar angesehen werden, eine absolute Grenze lässt sich nicht ziehen.

  • BSG, 20.02.2014 - B 14 AS 10/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.10.2018 - L 7 AS 3215/18
    Der Begriff der Verwertbarkeit ist ein rein wirtschaftlicher und beurteilt sich sowohl nach den tatsächlichen als auch den rechtlichen Verhältnissen (ständige Rechtsprechung; vgl. zuletzt etwa BSG, Urteil vom 12. Oktober 2017 - B 4 AS 19/17 R - juris Rdnr. 22 m.w.N.; Urteil vom 30. August 2017 - B 14 AS 30/16 R - juris Rdnr. 15; Urteil vom 20. Februar 2014 - B 14 AS 10/13 R - BSGE 115, 148 - juris Rdnr. 22).

    Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. etwa BSG, Urteil 15. April 2008 - B 14/7b AS 68/06 R - BSGE 100, 196 - juris Rdnrn. 34 ff.; Urteil vom 20. Februar 2014 - B 14 AS 10/13 R - BSGE 115, 148 - juris Rdnrn. 35 ff.), welcher sich der Senat angeschlossen hat (vgl. nur Senatsurteil vom 12. November 2015 - L 7 AS 228/12 - juris Rdnr. 29), liegt eine offensichtliche Unwirtschaftlichkeit vor, wenn der zu erzielende Gegenwert in einem deutlichen Missverhältnis zum wirklichen Wert des zu verwertenden Vermögensgegenstandes steht; umgekehrt ist eine offensichtliche Unwirtschaftlichkeit der Vermögensverwertung nicht gegeben, wenn das Ergebnis der Verwertung vom wirklichen Wert nur geringfügig abweicht.

  • BSG, 20.09.2012 - B 8 SO 13/11 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - gemischte

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.10.2018 - L 7 AS 3215/18
    Dabei ist zu beachten, dass der Antragsteller sich das Verhalten seiner getrennt lebenden Ehefrau nicht zurechnen lassen muss (vgl. BSG, Urteil vom 20. September 2012 - B 8 SO 13/11 R - juris Rdnr. 15 bzgl. der Verwertbarkeit bei bestehender Einstands- bzw. Bedarfsgemeinschaft).

    Vorliegend hat der Antragsgegner aber den Antragsteller auf eine Verwertung im Wege der Teilungsversteigerung verwiesen, nachdem die Verwertung durch freihändigen Verkauf des Miteigentumsanteils sowie durch Beleihung des Miteigentumsanteils trotz nachgewiesener Bemühungen seitens des Antragstellers gerade gescheitert ist (vgl. zur Unterscheidung der verschiedenen Verwertungsarten BSG, Urteil vom 20. September 2012 - B 8 SO 13/11 R - juris Rdnrn. 14, 21; Urteil vom 30. August 2010 - B 4 AS 70/09 R - juris Rdnr. 19; Urteil vom 27. Januar 2009 - B 14 AS 42/07 R - juris Rdnrn. 28 f., 42).

  • LSG Baden-Württemberg, 01.08.2005 - L 7 AS 2875/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - einstweilige Anordnung - Einkommens- und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.10.2018 - L 7 AS 3215/18
    Die Begründetheit des Antrags wiederum hängt vom Vorliegen von Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund ab (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. z.B. Beschlüsse vom 1. August 2005 - L 7 AS 2875/05 ER-B - FEVS 57, 72 und vom 17. August 2005 - L 7 SO 2117/05 ER-B - FEVS 57, 164).

    Maßgebend für die Beurteilung der Anordnungsvoraussetzungen sind regelmäßig die Verhältnisse im Zeitpunkt der gerichtlichen Eilentscheidung (ständige Senatsrechtsprechung; vgl. z.B. Beschlüsse vom 1. August 2005 a.a.O. und vom 17. August 2005 a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 08.04.2010 - L 7 AS 304/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - sofortige Vollziehbarkeit - aufschiebende

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.10.2018 - L 7 AS 3215/18
    Das SG hat zutreffend darauf hingewiesen, dass kein Fall des § 86b Abs. 1 SGG vorliegt, weil der Antragsteller sein Leistungsbegehren nicht durch die Feststellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen den Versagungsbescheid vom 15. August 2018 erreichen könnte (dazu Senatsbeschluss vom 8. April 2010 - L 7 AS 304/10 ER-B - juris Rdnr. 4).

    Von dieser Regelung wird die Leistungsversagung nach § 66 Abs. 1 SGB I (anders als die Leistungsentziehung) nicht erfasst (vgl. Senatsbeschluss vom 8. April 2010 - L 7 AS 304/10 ER-B - juris Rdnr. 4; Bayerisches Landessozialgericht (LSG), Beschluss vom 16. September 2014 - L 16 AS 649/14 B ER - juris Rdnr. 23; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. Juni 2014 - L 12 AS 5220/13 ER - juris Rdnr. 20; Aubel in jurisPK-SGB II, 4. Aufl. 2015 (Stand 13. November 2017), § 39 Rdnr. 13).

  • LSG Baden-Württemberg, 17.08.2005 - L 7 SO 2117/05

    Einstweilige Anordnung - Güter- und Folgenabwägung - darlehensweise Bewilligung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.10.2018 - L 7 AS 3215/18
    Die Begründetheit des Antrags wiederum hängt vom Vorliegen von Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund ab (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. z.B. Beschlüsse vom 1. August 2005 - L 7 AS 2875/05 ER-B - FEVS 57, 72 und vom 17. August 2005 - L 7 SO 2117/05 ER-B - FEVS 57, 164).

    Maßgebend für die Beurteilung der Anordnungsvoraussetzungen sind regelmäßig die Verhältnisse im Zeitpunkt der gerichtlichen Eilentscheidung (ständige Senatsrechtsprechung; vgl. z.B. Beschlüsse vom 1. August 2005 a.a.O. und vom 17. August 2005 a.a.O.).

  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 68/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.10.2018 - L 7 AS 3215/18
    Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. etwa BSG, Urteil 15. April 2008 - B 14/7b AS 68/06 R - BSGE 100, 196 - juris Rdnrn. 34 ff.; Urteil vom 20. Februar 2014 - B 14 AS 10/13 R - BSGE 115, 148 - juris Rdnrn. 35 ff.), welcher sich der Senat angeschlossen hat (vgl. nur Senatsurteil vom 12. November 2015 - L 7 AS 228/12 - juris Rdnr. 29), liegt eine offensichtliche Unwirtschaftlichkeit vor, wenn der zu erzielende Gegenwert in einem deutlichen Missverhältnis zum wirklichen Wert des zu verwertenden Vermögensgegenstandes steht; umgekehrt ist eine offensichtliche Unwirtschaftlichkeit der Vermögensverwertung nicht gegeben, wenn das Ergebnis der Verwertung vom wirklichen Wert nur geringfügig abweicht.
  • BSG, 24.05.2017 - B 14 AS 16/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutzte

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.10.2018 - L 7 AS 3215/18
    Bei einem Hausgrundstück oder einer Eigentumswohnung kommt eine solche Unwirtschaftlichkeit nach der Rechtsprechung des BSG (z.B. Urteil vom 30. August 2017 - B 14 AS 30/16 R - juris Rdnr. 20 und Urteil vom 24. Mai 2017 - B 14 AS 16/16 R - juris Rdnr. 28 jeweils m.w.N.) grundsätzlich in Betracht, wenn bei einer Veräußerung nach Abzug der verkaufsbedingten Aufwendungen vom erzielten Verkaufspreis wesentlich weniger als der zum Erwerb und zur Herstellung der Immobilie aufgewendete Gesamtbetrag erzielt werden könnte; gewisse Verluste - insbesondere unter dem Aspekt veränderter Marktpreise und des bisher in Anspruch genommenen Wohnwertes - können jedoch als zumutbar angesehen werden, eine absolute Grenze lässt sich nicht ziehen.
  • BSG, 18.09.2014 - B 14 AS 58/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutzte

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.10.2018 - L 7 AS 3215/18
    Auch ist nicht erkennbar, in welcher Höhe dem Kläger anlässlich des Erwerbs der Eigentumswohnung Aufwendungen entstanden sind (vgl. BSG, Urteil vom 18. September 2014 - B 14 AS 58/13 R - juris Rdnr. 27).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.11.2015 - L 7 AS 228/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.10.2018 - L 7 AS 3215/18
    Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. etwa BSG, Urteil 15. April 2008 - B 14/7b AS 68/06 R - BSGE 100, 196 - juris Rdnrn. 34 ff.; Urteil vom 20. Februar 2014 - B 14 AS 10/13 R - BSGE 115, 148 - juris Rdnrn. 35 ff.), welcher sich der Senat angeschlossen hat (vgl. nur Senatsurteil vom 12. November 2015 - L 7 AS 228/12 - juris Rdnr. 29), liegt eine offensichtliche Unwirtschaftlichkeit vor, wenn der zu erzielende Gegenwert in einem deutlichen Missverhältnis zum wirklichen Wert des zu verwertenden Vermögensgegenstandes steht; umgekehrt ist eine offensichtliche Unwirtschaftlichkeit der Vermögensverwertung nicht gegeben, wenn das Ergebnis der Verwertung vom wirklichen Wert nur geringfügig abweicht.
  • BSG, 23.05.2017 - B 14 AS 16/17 BH
  • LSG Bayern, 16.09.2014 - L 16 AS 649/14

    Widerspruch und Anfechtungsklage gegen einen Versagungsbescheid nach § 66 SGB I

  • BSG, 30.08.2010 - B 4 AS 70/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - dinglich

  • LSG Baden-Württemberg, 26.11.2015 - L 7 AS 4389/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Grundsicherung für

  • BSG, 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - nicht selbst

  • LSG Baden-Württemberg, 02.06.2014 - L 12 AS 5220/13
  • BSG, 25.04.2018 - B 4 AS 19/17 R

    Leistungen der Lernförderung wegen einer Lese-Rechtschreib-Schwäche

  • LSG Baden-Württemberg, 24.03.2021 - L 2 AS 491/20

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit -

    Die hiergegen vom Beklagten erhobene Beschwerde wurde vom Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg mit Beschluss vom 02.10.2018 zurückgewiesen (- L 7 AS 3215/18 ER-B -).

    Vor diesem Hintergrund ist kaum zu erwarten, dass die Ehefrau des Klägers entgegen der bereits abgegebenen Erklärung vom 20.09.2018 (Bl. 44, L 7 AS 3215/18 ER-B) einer Teilungsversteigerung zustimmen wird, da hierdurch nachvollziehbar der Lebensmittelpunkt der Ehefrau des Klägers und deren Kinder verloren ginge und eine den Einkommensverhältnissen entsprechende Wohnung aufgegeben werden müsste.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht