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   LSG Baden-Württemberg, 02.12.2020 - L 2 SO 219/19   

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https://dejure.org/2020,50077
LSG Baden-Württemberg, 02.12.2020 - L 2 SO 219/19 (https://dejure.org/2020,50077)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.12.2020 - L 2 SO 219/19 (https://dejure.org/2020,50077)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. Dezember 2020 - L 2 SO 219/19 (https://dejure.org/2020,50077)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 53 SGB 12, §§ 53 ff SGB 12, § 19 Abs 6 SGB 12, § 19 Abs 3 SGB 12 vom 27.12.2003, § 90 Abs 1 SGB 12
    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - stationäre Unterbringung - Tod des Leistungsberechtigten - Einrichtungsträger als Rechtsnachfolger - Übernahme ungedeckter Heimkosten - Vermögenseinsatz - Erbschaft - Verwertungshindernis - Testamentsvollstreckung - Tod des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 22.12.2015 - 3 Wx 279/15

    Anforderungen an den Nachweis der Beendigung der Testamentsvollstreckung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.12.2020 - L 2 SO 219/19
    Ist die Testamentsvollstreckung als solche nicht schon durch den Tod des ursprünglich vom Erblasser berufenen Testamentsvollstreckers beendet worden, weil der Erblasser die Benennung eines Ersatztestamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht angeordnet hatte, und hat das Nachlassgericht - Rechtspfleger - insoweit beschlossen, dass ein Bedürfnis für die Benennung eines Ersatztestamentsvollstreckers nicht bestehe - wie vorliegend -, so ist dieser Beschluss als rechtlich wirksam anzusehen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.12.2015 - I-3 Wx 279/15, Rpfleger 2016, 231.- abrufbar unter www.justiz.nrw.de).

    Der Beschluss des Nachlassgerichts ist daher grundsätzlich zum Nachweis der Beendigung der Testamentsvollstreckung geeignet (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.12.2015 - I-3 Wx 279/15 -, juris Rn. 21).

  • BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 19/10 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - Vermögenseinsatz -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.12.2020 - L 2 SO 219/19
    Der Vermögensinhaber muss über das Vermögen (rechtlich) verfügen dürfen, und auch (tatsächlich) verfügen können (vgl. BSG, Urteil vom 25.8.2011 - B 8 SO 19/10 R - juris Rn. 14 m.w.N).

    Die Verwertung des Vermögens kann durch Verbrauch, Verkauf oder Belastung der Vermögensgegenstände erfolgen (vgl. BSG, Urteile vom 27.1.2009 - B 14 AS 42/07 R - , juris Rn. 20 und vom 25.8.2011 - B 8 SO 19/10 R - juris Rn. 17).

  • BSG, 08.03.2017 - B 8 SO 20/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung des überörtlichen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.12.2020 - L 2 SO 219/19
    Gegen die genannten Bescheide wendet sich die Klägerin als Einrichtung nunmehr mit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 i.V.m. § 56 SGG), nachdem sich der ursprüngliche Anspruch auf Sachleistungsverschaffung im Dreiecksverhältnis bei Übergang auf die Einrichtung in einen Geldleistungsanspruch umwandelt (BSG v. 8.3.2017 - B 8 SO 20/15 R - juris Rn. 13).

    Ihr Begehren konnte die Klägerin allerdings auch auf den Erlass eines Grundurteils beschränken (BSG, Urteil vom 8.3.2017 - B 8 SO 20/15 R -, juris Rn. 13).

  • BSG, 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - nicht selbst

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.12.2020 - L 2 SO 219/19
    Die Verwertung des Vermögens kann durch Verbrauch, Verkauf oder Belastung der Vermögensgegenstände erfolgen (vgl. BSG, Urteile vom 27.1.2009 - B 14 AS 42/07 R - , juris Rn. 20 und vom 25.8.2011 - B 8 SO 19/10 R - juris Rn. 17).

    Rechtliche Unverwertbarkeit liegt vor, wenn der Inhaber des Vermögens in der Verfügung beschränkt ist und die Aufhebung der Beschränkung nicht erreichen kann (vgl. Mecke, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 2. Aufl., 2014 Rn. 40; Geiger, in: LPK-SGB XII, 10. Aufl., 2015, § 90 Rn. 17; s.a. zu § 12 Abs. 2 SGB II BSG, Urteil vom 27.1.2009 - B 14 AS 42/07 R - , juris Rn. 20).

  • BVerwG, 19.12.1997 - 5 C 7.96

    Lebensversicherung als einzusetzendes Vermögen.

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.12.2020 - L 2 SO 219/19
    Verwertbarkeit im Sinne des § 90 Abs. 1 SGB XII ist danach ausschließlich in wirtschaftlicher Hinsicht zu verstehen (so bezüglich der Sozialhilfe schon BVerwG, Urteil vom 19.12.1997 - 5 C 7.96 - BVerwGE 106, 105 ; s.a. zum Begriff der Verwertbarkeit in § 12 Abs. 1 SGB II BSG, Urteil vom 12.7.2012 - B 14 AS 158/11 R - , juris Rn. 15 m.w.N.) und sowohl unter rechtlichen als auch tatsächlichen Gesichtspunkten zu beurteilen.
  • OLG Zweibrücken, 23.10.2012 - 3 W 120/12

    Grundbuchverfahren: Anspruch auf Löschung eines Testamentsvollstreckervermerks

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.12.2020 - L 2 SO 219/19
    Soweit das SG auf den Beschluss des OLG Zweibrücken (vom 23.10.2012 - 3 W 120/12) abstelle, sei dieser zutreffend in der Besprechung kritisiert worden, da "der Erblasserwille nicht durch eine solche Ermessensausübung - wie geschehen - ausgehebelt werden sollte.".
  • BSG, 12.07.2012 - B 14 AS 158/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.12.2020 - L 2 SO 219/19
    Verwertbarkeit im Sinne des § 90 Abs. 1 SGB XII ist danach ausschließlich in wirtschaftlicher Hinsicht zu verstehen (so bezüglich der Sozialhilfe schon BVerwG, Urteil vom 19.12.1997 - 5 C 7.96 - BVerwGE 106, 105 ; s.a. zum Begriff der Verwertbarkeit in § 12 Abs. 1 SGB II BSG, Urteil vom 12.7.2012 - B 14 AS 158/11 R - , juris Rn. 15 m.w.N.) und sowohl unter rechtlichen als auch tatsächlichen Gesichtspunkten zu beurteilen.
  • BSG, 13.07.2010 - B 8 SO 13/09 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - kein Anspruchsübergang auf ambulanten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.12.2020 - L 2 SO 219/19
    Die in § 19 Abs. 6 SGB XII genannten Personen treten bei Vorliegen der in der Vorschrift geregelten Voraussetzungen in die Rechtsstellung des verstorbenen Hilfeempfängers ein (BSG, Urteil vom 13.7.2010 - B 8 SO 13/09 R -, juris Rn. 11).
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