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   LSG Baden-Württemberg, 03.01.1995 - L 9 KoB 223/94   

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https://dejure.org/1995,11040
LSG Baden-Württemberg, 03.01.1995 - L 9 KoB 223/94 (https://dejure.org/1995,11040)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.01.1995 - L 9 KoB 223/94 (https://dejure.org/1995,11040)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. Januar 1995 - L 9 KoB 223/94 (https://dejure.org/1995,11040)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Pauschgebühr; Berufung; Beschluß; Ermäßigung; Unzulässigkeit; Erledigung; Zurückweisung; Körperschaft des öffentlichen Rechts; Anstalt des öffentlichen Rechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Ermäßigte Pauschgebühr für Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2006 - L 9 AL 109/05

    Arbeitslosenversicherung

    Gleichgestellt sind auch die Beschlüsse nach § 153 Abs. 4 SGG und § 158 Satz 2 SGG, denen ausdrücklich die Wirkung von Urteilen zuerkannt wird (Hess LSG, Beschluss vom 21.2.1994 - L 6 S 52/93 - E-LSG B-022; LSG Niedersachsen, Beschluss vom 22.8.1994 - L 4 S 10/94 - E-LSG B-040; LSG Berlin, Beschluss vom 2.3.2005 - L 2 SF 19/04 SF - aA LSG Baden-Würrtemberg, Beschluss vom 3.1.1995 - L 9 KoB 223/94 - E-LSG B-042; für eine Ermäßigung der Gebühr auf die Hälfte bei Beschlüssen nach § 158 SGG, nicht dagegen bei Beschlüssen nach § 153 Abs. 4 SGG: Meyer-Ladewig, SGG, 8. Auflage 2005, § 186 Rdnr 2; nach LSG Berlin, Beschluss vom 9.9.1993 - L 12 Z 1/94 - Breithaupt 1994, 174 und Zeihe, § 186 Rdnr 1a, soll sowohl bei Beschlüssen nach § 158 SGG und § 153 Abs. 4 SGG nur die halbe Gebühr anfallen).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.10.2020 - L 7 SF 7/20

    Beschwerde; Erinnerung; Höhe; Pauschgebühr; Urteil; urteilsvertretend

    Von einem gleich hohen Arbeitsaufwand gegenüber Verfahren, die durch Urteil entschieden werden, bei denen also im Regelfall eine mündliche Verhandlung durchgeführt und damit eine durchaus zeitraubende Verhandlungs- und Beratungsdauer sowie häufig Beweisaufnahmen mit zu berücksichtigen sind, kann insofern keine Rede sein (ebenso LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Januar 1995 - L 9 KoB 223/94 - Breithaupt 1995, 814, 815).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.10.2020 - L 7 SF 3/20
    Von einem gleich hohen Arbeitsaufwand gegenüber Verfahren, die durch Urteil entschieden werden, bei denen also im Regelfall eine mündliche Verhandlung durchgeführt und damit eine durchaus zeitraubende Verhandlungs- und Beratungsdauer sowie häufig Beweisaufnahmen mit zu berücksichtigen sind, kann insofern keine Rede sein (ebenso LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Januar 1995 - L 9 KoB 223/94 - Breithaupt 1995, 814, 815).
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