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   LSG Baden-Württemberg, 03.11.2004 - L 5 AL 3812/04   

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https://dejure.org/2004,8840
LSG Baden-Württemberg, 03.11.2004 - L 5 AL 3812/04 (https://dejure.org/2004,8840)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.11.2004 - L 5 AL 3812/04 (https://dejure.org/2004,8840)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. November 2004 - L 5 AL 3812/04 (https://dejure.org/2004,8840)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Minderung eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld wegen verspäteter Meldung als Arbeit suchend; Pflicht zur "unverzüglichen" Meldung als Arbeit suchend; Zweck des § 37b SGB III (Sozialgesetzbuch); Ausschluss der Minderung auf Grund fehlender Information hinsichtlich der ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Minderung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei verspäteter Arbeitslosmeldung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Baden-Württemberg, 09.06.2004 - L 3 AL 1267/04

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 03.11.2004 - L 5 AL 3812/04
    Fahrlässig handle nach § 276 Abs. 1 S. 2 BGB derjenige, der die im Rechtsverkehr erforderliche Sorgfalt außer acht lasse (mit Hinweis auf Urteil des LSG Baden-Württemberg, 3. Senat, vom 9. Juni 2004 - L 3 AL 1267/04).

    Im Übrigen werde vollumfänglich auf die Entscheidung des LSG vom 9. Juni 2004 (L 3 AL 1267/04) Bezug genommen.

    Unverzüglich bedeutet, dass die persönliche Meldung ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 BGB) zu erfolgen hat, nachdem die versicherungspflichtige Person vom Zeitpunkt der Beendigung des Versicherungsverhältnisses Kenntnis erlangt hat (vgl. auch Voelzke, Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts Rdnr. 492; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom. 9. Juni 2004 - L 3 AL 1267/04 - Revision beim BSG - B 11 AL 47/04 R -).

    Der Annahme, der Kläger habe sich nicht unverzüglich arbeitsuchend gemeldet, steht nicht entgegen, dass er die zum 1. Juli 2003 in Kraft getretene gesetzliche Regelung nicht kannte (ebenso LSG Baden-Württemberg, Urteil vom. 9. Juni 2004 - L 3 AL 1267/04 - Revision beim BSG - B 11 AL 47/04 R -).

    Des Weiteren steht der Annahme, der Kläger habe sich nicht unverzüglich arbeitsuchend gemeldet, nicht entgegen, dass der Arbeitgeber es entgegen § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III unterlassen hat, den Arbeitnehmer über die Meldepflicht zu informieren (ebenso LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 9. Juni 2004 - L 3 AL 1267/04 - Revision beim BSG - B 11 AL 47/04 R -).

  • BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 47/04 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes bei verspäteter Meldung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 03.11.2004 - L 5 AL 3812/04
    Unverzüglich bedeutet, dass die persönliche Meldung ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 BGB) zu erfolgen hat, nachdem die versicherungspflichtige Person vom Zeitpunkt der Beendigung des Versicherungsverhältnisses Kenntnis erlangt hat (vgl. auch Voelzke, Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts Rdnr. 492; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom. 9. Juni 2004 - L 3 AL 1267/04 - Revision beim BSG - B 11 AL 47/04 R -).

    Der Annahme, der Kläger habe sich nicht unverzüglich arbeitsuchend gemeldet, steht nicht entgegen, dass er die zum 1. Juli 2003 in Kraft getretene gesetzliche Regelung nicht kannte (ebenso LSG Baden-Württemberg, Urteil vom. 9. Juni 2004 - L 3 AL 1267/04 - Revision beim BSG - B 11 AL 47/04 R -).

    Des Weiteren steht der Annahme, der Kläger habe sich nicht unverzüglich arbeitsuchend gemeldet, nicht entgegen, dass der Arbeitgeber es entgegen § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III unterlassen hat, den Arbeitnehmer über die Meldepflicht zu informieren (ebenso LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 9. Juni 2004 - L 3 AL 1267/04 - Revision beim BSG - B 11 AL 47/04 R -).

  • ArbG Verden, 27.11.2003 - 3 Ca 1567/03

    Anspruch auf Schadensersatz wegen vertraglicher Pflichtverletzung des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 03.11.2004 - L 5 AL 3812/04
    Eine mit Konsequenzen für die Frage des Verschuldens versehene Form der "Rechtsfolgenbelehrung" durch den Arbeitgeber anstelle der Beklagten ist im Arbeitsförderungsrecht systemfremd und würde diesen dann bei Fehlern ggf. zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen aussetzen, die ersichtlich nicht vom Gesetzgeber gewollt waren (vgl. z. B. Arbeitsgericht Verden vom 27. November 2003 - 3 Ca 1567/03 -, welches unter Hinweis auf den Soll-Charakter sowie Wortlaut und Aufbau der Vorschrift des § 2 SGB III keinen Schadenersatzanspruch des Arbeitnehmers bei unterlassener Aufklärung durch den Arbeitgeber zuerkannte; ablehnend zu Schadenersatzansprüchen auch Spellbrink in Hennig, SGB III, § 37 b Rdnr. 31), denn die Vorschrift ist als nicht staatlich durchsetzbar ausgestaltet (vgl. GK SGB III/Rademacher, § 37 b Rdnr. 29).
  • BSG, 09.02.1993 - 12 RK 28/92

    Rentner - Versicherungspflicht - Befreiung - Fristversäumnis

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 03.11.2004 - L 5 AL 3812/04
    Mit der Verkündung gelten die Gesetze grundsätzlich allen Normadressaten als bekannt, ohne Rücksicht darauf, ob und wann sie von ihnen tatsächlich Kenntnis erlangt haben (BSG SozR 3-1200 § 13 Nr. 1, mwN; SozR 3-1300 § 27 Nr. 3).
  • BSG, 21.06.1990 - 12 RK 27/88

    Herstellungsanspruch bei unterlassener oder ungenügender Aufklärung der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 03.11.2004 - L 5 AL 3812/04
    Mit der Verkündung gelten die Gesetze grundsätzlich allen Normadressaten als bekannt, ohne Rücksicht darauf, ob und wann sie von ihnen tatsächlich Kenntnis erlangt haben (BSG SozR 3-1200 § 13 Nr. 1, mwN; SozR 3-1300 § 27 Nr. 3).
  • BSG, 29.01.2003 - B 11 AL 47/02 R

    Mitteilung - Verwaltungsakt - Regelung - Außenwirkung - Rechtsansicht

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 03.11.2004 - L 5 AL 3812/04
    Macht ein Leistungsbezieher aber einen Anspruch auf höhere Leistung geltend, so ist im gerichtlichen Verfahren nicht nur die von ihm geltend gemachte Beanstandung, sondern die Rechtmäßigkeit der Leistungsfeststellung unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt zu prüfen (z.B. BSG Urteil vom 29. Januar 2003 - B 11 AL 47/02 R -).
  • SG Ulm, 08.06.2005 - S 6 AL 921/04

    Minderung des Arbeitslosengeldes wegen verspäteter Meldung - frühzeitige

    Allerdings enthält das Schreiben vom 10.02.2004 insofern eine zusätzliche Regelung, als nur aus diesem Schreiben ersichtlich ist, von wann bis wann sich der Anspruch mindert und in welcher Höhe insgesamt (aA LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 03.11.2004, L 5 AL 3812/04, anhängig BSG B 7a/7 AL 94/04 R).

    Ein sofortiges Handeln kann nicht verlangt werden, vielmehr steht dem Arbeitnehmer eine angemessene Handlungsfrist zu (Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 63. Aufl., § 121 Rdnr. 3; aA LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 03.11.2004, L 5 AL 3812/04).

    Zwar wird in der Literatur und Rechtsprechung vermehrt die Meldung mit Ablauf des auf die Kenntnisnahme folgenden Tages gefordert (Spellbrink in Eicher/Schlegel, SGB III - Arbeitsförderung, EL 43 § 37b Rdnr. 51; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.06.2004, L 3 AL 1267/04, nachfolgend BSG, Urteil vom 25.05.2005, B 11a/11 AL 47/04 R; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 03.11.2004, L 5 AL 3812/04 ("unverzüglich nach Kenntnis"), anhängig BSG B 7a/7 AL 94/04 R).

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