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   LSG Baden-Württemberg, 03.12.2020 - L 3 SB 2455/20 B   

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https://dejure.org/2020,43749
LSG Baden-Württemberg, 03.12.2020 - L 3 SB 2455/20 B (https://dejure.org/2020,43749)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.12.2020 - L 3 SB 2455/20 B (https://dejure.org/2020,43749)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. Dezember 2020 - L 3 SB 2455/20 B (https://dejure.org/2020,43749)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 192 Abs 4 SGG, § 197a SGG, § 183 SGG, § 3 Abs 2 GKG 2004, § 20 Abs 1 S 1 SGB 10
    Sozialgerichtliches Verfahren - Verschuldenskosten wegen unzureichender Ermittlungen der Behörde - Verletzung der Amtsermittlungspflicht im GdB-Verfahren - Unterlassen notwendiger Ermittlungen - GdB-Überhöhung aus Gründen der Arbeitsersparnis und zur Vermeidung eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Baden-Württemberg, 11.03.2011 - L 9 U 1083/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verschuldenskosten - Auferlegung von

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 03.12.2020 - L 3 SB 2455/20
    Zu berücksichtigen ist ferner, dass gegen eine Begrenzung der Amtsermittlungspflicht wegen der personellen und sachlichen Ausstattung der Behörde spricht, dass zum einen sich dies dem Wortlaut der Vorschrift nicht entnehmen lässt, da sie allein auf die notwendigen und erkennbaren Ermittlungen abstellt, und zum anderen sonst entsprechende sachliche oder personelle Einsparungen bei den Haushalten der Leistungsträger zu Lasten der Landesjustizhaushalte gehen würden, was durch die Vorschrift gerade verhindert werden soll (vergleiche Stotz in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 1. Auflage, § 192 [Stand: 09.05.2019] Rn. 89-91; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.07.2015 - L 10 SB 122/15 B, juris Rn. 4; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.03.2011 - L 9 U 1083/10 B, juris Rn. 15; Sächsisches LSG, Beschluss vom 18.01.2011 - L 2 U 166/10 B, juris Rn. 13; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.04.2010 - L 18 [8] R 199/05, juris Rn. 14).

    Einer Streitwertfestsetzung bedarf es vorliegend nicht, nachdem bei Erfolglosigkeit der Beschwerde gegen die Verweisung eine vom Streitwert unabhängige Gerichtsgebühr von 60, 00 EUR anzusetzen ist (Nr. 7504, Anl. 1 zu § 3 Abs. 2 GKG; vergleiche Stotz in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 1. Auflage, § 192 SGG [Stand: 09.05.2019] Rn. 107, LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.03.2011 - L 9 U 1083/10 B, juris Rn. 23 f.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2015 - L 10 SB 122/15

    Mindestanforderungen an eine sachgerechte Sachaufklärung von Amts wegen im Falle

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 03.12.2020 - L 3 SB 2455/20
    Zu berücksichtigen ist ferner, dass gegen eine Begrenzung der Amtsermittlungspflicht wegen der personellen und sachlichen Ausstattung der Behörde spricht, dass zum einen sich dies dem Wortlaut der Vorschrift nicht entnehmen lässt, da sie allein auf die notwendigen und erkennbaren Ermittlungen abstellt, und zum anderen sonst entsprechende sachliche oder personelle Einsparungen bei den Haushalten der Leistungsträger zu Lasten der Landesjustizhaushalte gehen würden, was durch die Vorschrift gerade verhindert werden soll (vergleiche Stotz in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 1. Auflage, § 192 [Stand: 09.05.2019] Rn. 89-91; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.07.2015 - L 10 SB 122/15 B, juris Rn. 4; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.03.2011 - L 9 U 1083/10 B, juris Rn. 15; Sächsisches LSG, Beschluss vom 18.01.2011 - L 2 U 166/10 B, juris Rn. 13; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.04.2010 - L 18 [8] R 199/05, juris Rn. 14).
  • LSG Sachsen, 18.01.2011 - L 2 U 166/10

    Voraussetzungen einer Kostenauferlegung nach § 192 Abs. 4 SGG im

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 03.12.2020 - L 3 SB 2455/20
    Zu berücksichtigen ist ferner, dass gegen eine Begrenzung der Amtsermittlungspflicht wegen der personellen und sachlichen Ausstattung der Behörde spricht, dass zum einen sich dies dem Wortlaut der Vorschrift nicht entnehmen lässt, da sie allein auf die notwendigen und erkennbaren Ermittlungen abstellt, und zum anderen sonst entsprechende sachliche oder personelle Einsparungen bei den Haushalten der Leistungsträger zu Lasten der Landesjustizhaushalte gehen würden, was durch die Vorschrift gerade verhindert werden soll (vergleiche Stotz in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 1. Auflage, § 192 [Stand: 09.05.2019] Rn. 89-91; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.07.2015 - L 10 SB 122/15 B, juris Rn. 4; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.03.2011 - L 9 U 1083/10 B, juris Rn. 15; Sächsisches LSG, Beschluss vom 18.01.2011 - L 2 U 166/10 B, juris Rn. 13; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.04.2010 - L 18 [8] R 199/05, juris Rn. 14).
  • LSG Hessen, 14.10.2022 - L 3 U 143/22

    Verfahrensrecht

    Notwendig sind Ermittlungen, wenn sie nach der Amtsermittlungspflicht der Behörde im Sinne der §§ 20 und 21 SGB X nicht nur sinnvoll, sondern unverzichtbar gewesen sind (vgl. nur: LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Dezember 2020 - L 3 SB 2455/20 B - juris Rn. 24; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 13.3.2020 - L 3 U 142/19 B - juris Rn. 16; Thüringer LSG, Beschluss vom 25. September 2019 - L 5 SB 746/17 B - juris Rn. 4; Jungeblut in: BeckOK Sozialrecht, SGG § 192, Rn. 26b m.w.N.).

    Die Ermittlung muss sich der Behörde im Verwaltungs- oder Widerspruchsverfahren aufgrund des Vortrags der Beteiligten oder nach dem Akteninhalt aufdrängen (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Dezember 2020 - L 3 SB 2455/20 B - juris Rn. 24; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 13.3.2020 - L 3 U 142/19 B - juris Rn. 16).

    An dieser Kausalität fehlt es etwa, wenn die Einholung des Gutachtens auf einer veränderten Sach- oder Rechtslage oder auf einem neuen Vorbringen des Versicherten beruht (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Dezember 2020 - L 3 SB 2455/20 B - juris Rn. 36).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung, ob Ermittlungen im Verwaltungsverfahren erkennbar und notwendig waren, ist der Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung, also der Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Dezember 2020 - L 3 SB 2455/20 B - juris Rn. 24; Stotz in: jurisPK-SGG § 192 Rn. 103, Stand: 15.06.2022).Die Notwendigkeit der Vornahme von Ermittlungen im Sinne des § 192 Abs. 4 SGG wird nicht nachträglich durch den Umstand beseitigt, dass die Ergebnisse der Ermittlungen den Kläger seinem Ziel nicht nähergebracht haben (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Dezember 2020 - L 3 SB 2455/20 B - juris Rn. 34).

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