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   LSG Baden-Württemberg, 04.01.2022 - L 5 R 3758/20   

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https://dejure.org/2022,829
LSG Baden-Württemberg, 04.01.2022 - L 5 R 3758/20 (https://dejure.org/2022,829)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.01.2022 - L 5 R 3758/20 (https://dejure.org/2022,829)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. Januar 2022 - L 5 R 3758/20 (https://dejure.org/2022,829)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 39 Abs 1 S 2 SGB 1, § 106 Abs 3 SGB 6, § 31 SGB 10, § 43 Abs 1 SGB 10, § 43 Abs 2 SGB 10
    Korrektur eines Bescheides eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 48 SGB 10 - konkludente Korrektur nach § 45 SGB 10 - Umdeutung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung und Erstattung eines Beitragszuschusses zur privaten Krankenversicherung; Unzulässigkeit einer Auswechslung der Rechtsgrundlage

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 07.04.2016 - B 5 R 26/15 R

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung - nachträgliche Bewilligung einer Rente

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 04.01.2022 - L 5 R 3758/20
    Eine bloße Auswechslung der Rechtsgrundlage oder ein bloßes Nachschieben von Gründen scheidet deshalb aus (vgl. BSG, Urteil vom 07.04.2016 - B 5 R 26/15 R -, in juris, Rn. 33).

    Die Rechtsfrage, ob eine Ermessensentscheidung nach § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB X überhaupt in eine Ermessensentscheidung nach § 45 Abs. 1 SGB X umgedeutet werden kann (vgl. BSG, Urteil vom 07.04.2016 - B 5 R 26/15 R -, in juris, Rn. 38 mit Literaturzitaten), kann deshalb dahingestellt bleiben.

  • BSG, 10.07.2012 - B 13 R 81/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit - Einkommensanrechnung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 04.01.2022 - L 5 R 3758/20
    Auch das von der Beklagten angeführte Urteil des BSG vom 10.07.2012 (B 13 R 81/11 R) ist nicht einschlägig; denn anders als hier, hat dort die Beklagte zumindest in der Anlage des Bescheides verfügt, dass "frühere Bewilligungen" abgeändert würden.
  • BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 66/99 R

    Anspruch auf Geschiedenen-Witwenrenten bei zivilrechtlicher Vereinbarung von

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 04.01.2022 - L 5 R 3758/20
    Auch ergibt sich vorliegend anders als im BSG-Urteil vom 21.06.2000 (B 4 RA 66/99 R) keine konkludente Abänderung "früherer" Bewilligungsbescheide.
  • BSG, 20.08.2019 - B 2 U 35/17 R

    (Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragserhebung gem § 183 SGB 7 - Unternehmen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 04.01.2022 - L 5 R 3758/20
    Bei der Auslegung von Verfügungssätzen im Sinne des § 31 SGB X ist vom Empfängerhorizont eines verständigen Beteiligten auszugehen, wobei alle Zusammenhänge zu berücksichtigen sind, die die Behörde nach ihrem wirklichen Willen (§ 133 BGB) erkennbar in ihre Entscheidung einbezogen hat; maßgebend ist der objektive Sinngehalt der Erklärung bzw. das objektivierte Empfängerverständnis (BSG, Urteile vom 16.03.2021 - B 2 U 7/19 R - und - B 2 U 17/19 R -, Urteil vom 26.11.2019 - B 2 U 29/17 R - Urteil vom 20.08.2019 - B 2 U 35/17 R - alle in juris).
  • BSG, 11.04.2002 - B 3 P 8/01 R

    Umdeutung eines Aufhebungsbescheids - Ermessensreduzierung auf Null

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 04.01.2022 - L 5 R 3758/20
    Die Ermessensschrumpfung auf Null stellt einen seltenen Ausnahmefall dar (BSG, Urteil vom 11.04.2002 - B 3 P 8/01 R -, juris).
  • BSG, 26.11.2019 - B 2 U 29/17 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - landwirtschaftliches Unternehmen -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 04.01.2022 - L 5 R 3758/20
    Bei der Auslegung von Verfügungssätzen im Sinne des § 31 SGB X ist vom Empfängerhorizont eines verständigen Beteiligten auszugehen, wobei alle Zusammenhänge zu berücksichtigen sind, die die Behörde nach ihrem wirklichen Willen (§ 133 BGB) erkennbar in ihre Entscheidung einbezogen hat; maßgebend ist der objektive Sinngehalt der Erklärung bzw. das objektivierte Empfängerverständnis (BSG, Urteile vom 16.03.2021 - B 2 U 7/19 R - und - B 2 U 17/19 R -, Urteil vom 26.11.2019 - B 2 U 29/17 R - Urteil vom 20.08.2019 - B 2 U 35/17 R - alle in juris).
  • BSG, 25.05.2018 - B 13 R 33/15 R

    Bewilligung einer nachrangigen Rente - anfängliche Rechtswidrigkeit - Anordnung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 04.01.2022 - L 5 R 3758/20
    Soweit sie im Ausgangsbescheid ausführt, die "Gründe, die der Aufhebung des bisherigen Bescheides entgegenstehen könnten, berücksichtigt" zu haben, genügen diese pauschalen Ausführungen nicht den Anforderungen an eine pflichtgemäße Ausübung des Ermessens (vgl. BSG, Urteil vom 25.05.2018 - B 13 R 33/15 R -, in juris).
  • BSG, 16.03.2021 - B 2 U 7/19 R

    Anerkennung der Berufskrankheit nach Nr. 4115 BKV - Lungenfibrose durch extreme

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 04.01.2022 - L 5 R 3758/20
    Bei der Auslegung von Verfügungssätzen im Sinne des § 31 SGB X ist vom Empfängerhorizont eines verständigen Beteiligten auszugehen, wobei alle Zusammenhänge zu berücksichtigen sind, die die Behörde nach ihrem wirklichen Willen (§ 133 BGB) erkennbar in ihre Entscheidung einbezogen hat; maßgebend ist der objektive Sinngehalt der Erklärung bzw. das objektivierte Empfängerverständnis (BSG, Urteile vom 16.03.2021 - B 2 U 7/19 R - und - B 2 U 17/19 R -, Urteil vom 26.11.2019 - B 2 U 29/17 R - Urteil vom 20.08.2019 - B 2 U 35/17 R - alle in juris).
  • BSG, 25.10.2017 - B 14 AS 9/17 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 04.01.2022 - L 5 R 3758/20
    Anders als im Fall, welcher der Entscheidung des BSG vom 25.10.2017 (B 14 AS 9/17 R) zugrunde lag, ergibt sich vorliegend aus der Auslegung des Aufhebungsverwaltungsaktes nach dem objektiven Empfängerhorizont nicht, dass anstatt des Bescheids vom 08.06.2004 die einschlägigen, die Höhe des Zuschusses neu regelnden Bescheide ab dem 01.07.2008 gemeint sind.
  • BSG, 16.03.2021 - B 2 U 17/19 R

    Anerkennung einer Berufskrankheit nach Nr. 4105 BKV - durch Asbest verursachtes

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 04.01.2022 - L 5 R 3758/20
    Bei der Auslegung von Verfügungssätzen im Sinne des § 31 SGB X ist vom Empfängerhorizont eines verständigen Beteiligten auszugehen, wobei alle Zusammenhänge zu berücksichtigen sind, die die Behörde nach ihrem wirklichen Willen (§ 133 BGB) erkennbar in ihre Entscheidung einbezogen hat; maßgebend ist der objektive Sinngehalt der Erklärung bzw. das objektivierte Empfängerverständnis (BSG, Urteile vom 16.03.2021 - B 2 U 7/19 R - und - B 2 U 17/19 R -, Urteil vom 26.11.2019 - B 2 U 29/17 R - Urteil vom 20.08.2019 - B 2 U 35/17 R - alle in juris).
  • BSG, 09.09.1998 - B 13 RJ 41/97 R

    Anhörung Beteiligter - Umdeutung eines Verwaltungsakts - Rücknahme eines

  • LSG Baden-Württemberg, 18.04.2023 - L 9 R 3005/22

    Aufhebung eines Bescheides des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung über

    Treten - wie vorliegend - Änderungen ein, die nicht die in der Anpassungsmitteilung getroffene Regelung zur Zuschusshöhe vor dem Hintergrund der Anpassung des allgemeinen Beitragssatzes betreffen, kommt es für die Frage, ob sich eine im Hinblick auf die Änderung vorgenommene Aufhebung nach § 45 SGB X oder § 48 SGB X richtet, nicht auf die bei Erlass der Änderungsbescheide geltenden Verhältnisse an (anders 5. Senat des LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.01.2022 - L 5 R 3758/20).
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