Rechtsprechung
LSG Baden-Württemberg, 04.05.2017 - L 6 U 1007/16 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung; Unzulässigkeit einer isolierten MdE-Feststellung im sozialgerichtlichen Verfahren als Elementenfeststellung; Anforderungen an die haftungsbegründende Kausalität im Hinblick auf eine ...
- Justiz Baden-Württemberg
§ 55 Abs 1 SGG, § 8 Abs 1 SGB 7
Sozialgerichtliches Verfahren - Elementenfeststellung - Unzulässigkeit: isolierte MdE-Feststellung - landwirtschaftliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallhergang - haftungsbegründende Kausalität - Nachweis - Rückwärtshebung des Arms von 40° - ausschlagendes 50 ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung; Unzulässigkeit einer isolierten MdE-Feststellung im sozialgerichtlichen Verfahren als Elementenfeststellung; Anforderungen an die haftungsbegründende Kausalität im Hinblick auf eine ...
- rechtsportal.de
SGB VII § 8 Abs. 1 ; SGG § 55 Abs. 1
Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Freiburg, 03.02.2016 - S 20 U 5185/14
- LSG Baden-Württemberg, 04.05.2017 - L 6 U 1007/16
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (11)
- LSG Sachsen, 23.11.2006 - L 2 U 168/05
Haftungsausfüllende Kausalität in der gesetzlichen Unfallversicherung bei …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 04.05.2017 - L 6 U 1007/16
Dass eine solches "Rückwärtsstoßen" des angewinkelten Arms ein geeigneter Hergang sein kann (…vgl. Schönberger/Mehrtens/Valentin, a.a.O., S. 432), hatte auch schon das Sächsische LSG für den überraschenden Rückschlag einer mit der Hand festgehaltenen Kurbel angenommen (vgl. Sächsisches LSG, Urteil vom 23. November 2006 - L 2 U 168/05 -, juris, Rz. 59). - BSG, 23.07.1998 - B 1 KR 24/96 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit - Berufung - vorsorgliche …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 04.05.2017 - L 6 U 1007/16
Dies mag bei der Berufung eines Versicherten mit dem Ziel der Gewährung von Verletztengeld anders bewertet werden (vgl. BSG, Urteil vom 23. Juli 1998 - B 1 KR 24/96 R -, juris, Rz 11). - BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 04.05.2017 - L 6 U 1007/16
Dagegen ist für die haftungsbegründende und die haftungsausfüllende Kausalität, welche nach der auch sonst im Sozialrecht geltenden Lehre von der wesentlichen Bedingung zu bestimmen sind, grundsätzlich die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit, ausreichend, aber auch erforderlich vgl. hierzu und zum Folgenden BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, juris Rz. 17).
- BSG, 30.01.2007 - B 2 U 23/05 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - drogenbedingte …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 04.05.2017 - L 6 U 1007/16
Die andere Ursache, die zwar naturwissenschaftlich ursächlich ist, aber nicht als "wesentlich" anzusehen ist, kann in bestimmten Fallgestaltungen als "Gelegenheitsursache" oder "Auslöser bezeichnet werden" (BSG, Urteil vom 30. Januar 2007 - B 2 U 23/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 22). - BGH, 07.03.1989 - VI ZR 183/88
Verstoß gegen den Grundsatz, etwas nicht Beantragtes zuzusprechen - Erhöhung des …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 04.05.2017 - L 6 U 1007/16
Eine Antragsüberschreitung beschwert immer auch den Beklagten, der insoweit verurteilt worden ist, sodass ein solches Urteil auch und gerade auf Grund eines Rechtsmittels des Beklagten aufzuheben ist (Bundesgerichtshof [BGB], Urteil vom 7. März 1989 - VI ZR 183/88 -, juris, Rz. 17). - BSG, 22.03.1983 - 2 RU 37/82
Gesetzliche Unfallversicherung - Feststellung einer MdE - Rentengewährung
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 04.05.2017 - L 6 U 1007/16
Elementenfeststellungen sind mangels Rechtsschutzbedürfnisses grundsätzlich unzulässig, und für die Höhe der MdE greift auch keine der Ausnahmeregelungen in § 55 Abs. 1 Halbsatz 1 SGG ein (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. Urteil vom 22. März 1983 - 2 RU 37/82 -, juris, Rz. 18;… vgl. jüngst zur entsprechenden Rechtslage im Versorgungsrecht Urteil des Senats vom 12. Januar 2017 - L 6 VS 5036/15 -, juris, Rz. 48). - LSG Baden-Württemberg, 22.01.2015 - L 6 U 4801/12
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsbegründende Kausalität - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 04.05.2017 - L 6 U 1007/16
Aber es gibt im Bereich des Arbeitsunfalls keine Beweisregel, dass bei fehlender Alternativursache das angeschuldigte Ereignis eine Ursache ist oder die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit festgestellte versicherte Ursache im naturwissenschaftlichen Sinn automatisch auch eine wesentliche Ursache ist, weil dies bei komplexem Krankheitsgeschehen zu einer Beweislastumkehr führen würde (vgl. zu allem auch Urteil des Senats vom 22. Januar 2015 - L 6 U 4801/12 -, juris, Rz. 36). - LSG Baden-Württemberg, 30.07.2015 - L 6 U 3058/14
Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Berufung - Rechtsbeschwer - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 04.05.2017 - L 6 U 1007/16
Die Klagebefugnis des Klägers (§ 54 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1 SGG) ergibt sich daraus, dass die Beklagte eine entsprechende Feststellung abgelehnt hat (vgl. Urteil des Senats vom 30. Juli 2015 - L 6 U 3058/14 -, juris, Rz. 53). - LSG Baden-Württemberg, 23.06.2016 - L 6 VH 4633/14
Soziales Entschädigungsrecht - strafrechtliche Rehabilitierung - DDR-Unrechtshaft …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 04.05.2017 - L 6 U 1007/16
Durch einen solchen Verstoß ist nicht nur der Kläger selbst beschwert, zumal sich dieser in einem Berufungsverfahren die Antragsüberschreitung des erstinstanzlichen Urteils zu eigen machen und - nachträglich - einen entsprechenden Antrag stellen kann, wodurch der Fehler geheilt werden kann (vgl. zu dieser Problematik im Einzelnen Urteil des Senats vom 23. Juni 2016 - L 6 VH 4633/14 -, juris, Rz. 83). - BSG, 18.04.2016 - B 14 AS 150/15 BH
Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Nichtzulassungsbeschwerde - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 04.05.2017 - L 6 U 1007/16
Insoweit kommt es daher auf die Frage nicht an, ob bei der Anwendung der Zulassungsschranke aus § 144 Abs. 1 Satz 1 SGG mehrere, auch unterschiedliche Streitgegenstände wie hier nach § 202 SGG i.V.m. § 5 Zivilprozessordnung (ZPO) zusammenzurechnen sind (vgl. dazu Bundessozialgericht [BSG], Beschluss vom 18. April 2016 - B 14 AS 150/15 BH -, juris, Rz 6). - LSG Baden-Württemberg, 12.01.2017 - L 6 VS 5036/15
Soziales Entschädigungsrecht - Soldatenversorgung - Afghanistan-Einsatz - …
- LSG Baden-Württemberg, 13.07.2017 - L 6 U 2225/16
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsbegründende Kausalität - …
Dies gilt nicht nur für die dort erfasste gerichtliche Feststellung, sondern auch für Verpflichtungsklagen auf behördliche Feststellungen, zumal mit § 102 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) i.V.m. § 36a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) insoweit eine Anspruchsgrundlage zur Verfügung steht (vgl. Urteil des Senats vom 4. Mai 2017 - L 6 U 1007/16 -, juris, Rz. 42 ff.).Die andere Ursache, die zwar naturwissenschaftlich ursächlich ist, aber nicht als "wesentlich" anzusehen ist, kann in bestimmten Fallgestaltungen als "Gelegenheitsursache" oder "Auslöser" bezeichnet werden" (Urteil des Senats vom 4. Mai 2017 - L 6 U 1007/16 -, juris, Rz. 56 ff.).
- LSG Baden-Württemberg, 13.07.2017 - L 6 U 1375/16 Der Senat hat bereits entschieden, dass eine Erkrankung, die eine eigene Codierung nach der ICD-10 oder einem sonstigen Diagnose- und Klassifizierungssystem hat, grundsätzlich etwas anderes ist als eine weitere dort codierte Krankheit, also ein "aliud", und dass dies auch für die verschiedenen Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen (F43.- nach ICD-10) gilt (Urteil des Senats vom 23. Juni 2016 - L 6 VH 4633/14 -, juris, Rz. 80 f., vgl. auch Urteil des Senats vom 4. Mai 2017 - L 6 U 1007/16 -, juris, Rz. 42).
Dies gilt nicht nur für die dort erfasste gerichtliche Feststellung, sondern auch für Verpflichtungsklagen auf behördliche Feststellungen, zumal mit § 102 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) i.V.m. § 36a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) insoweit eine Anspruchsgrundlage zur Verfügung steht (vgl. Urteil des Senats vom 4. Mai 2017 - L 6 U 1007/16 -, juris, Rz. 42 ff.).
Die andere Ursache, die zwar naturwissenschaftlich ursächlich ist, aber nicht als "wesentlich" anzusehen ist, kann in bestimmten Fallgestaltungen als "Gelegenheitsursache" oder "Auslöser" bezeichnet werden" (Urteil des Senats vom 4. Mai 2017 - L 6 U 1007/16 -, juris, Rz. 56 ff.).
- LSG Baden-Württemberg, 13.07.2017 - L 6 U 3468/16 Zwar liegt ein ausreichendes Rechtsschutzbedürfnis für die gerichtliche Feststellung der geltend gemachten Unfallfolgen vor, denn auch wenn Elementenfeststellungen grundsätzlich unzulässig sind (vgl. jüngst Urteil des Senats vom 4. Mai 2017 - L 6 U 1007/16 -, juris Rz. 43), besteht für die Feststellung einer Gesundheitsschädigung als Folge eines Unfalls mit § 55 Abs. 1 Halbsatz 1 Nr. 3 SGG eine gesetzliche Ausnahmeregelung.
Die andere Ursache, die zwar naturwissenschaftlich ursächlich ist, aber nicht als "wesentlich" anzusehen ist, kann in bestimmten Fallgestaltungen als "Gelegenheitsursache" oder "Auslöser" bezeichnet werden" (Urteil des Senats vom 4. Mai 2017 - L 6 U 1007/16 -, juris, Rz. 56 ff.).
- LSG Baden-Württemberg, 15.11.2022 - L 9 U 2671/20 Elementenfeststellungen sind mangels Rechtsschutzbedürfnisses grundsätzlich unzulässig; für die Höhe der MdE greift auch keine der Ausnahmeregelungen in § 55 Abs. 1 Halbsatz 1 SGG ein (BSG, Urteil vom 22.03.1983 - 2 RU 37/82 - LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 04.05.2017 - L 6 U 1007/16 -, Juris).
- LSG Baden-Württemberg, 18.01.2018 - L 6 U 1876/17 Die andere Ursache, die zwar naturwissenschaftlich ursächlich ist, aber nicht als "wesentlich" anzusehen ist, kann in bestimmten Fallgestaltungen als "Gelegenheitsursache" oder "Auslöser" bezeichnet werden" (Urteil des Senats vom 4. Mai 2017 - L 6 U 1007/16 -, juris, Rz. 56 ff.).
- LSG Baden-Württemberg, 21.01.2019 - L 1 U 3647/17 Elementenfeststellungen sind mangels Rechtsschutzbedürfnisses grundsätzlich unzulässig, und für die Höhe der MdE greift auch keine der Ausnahmeregelungen in § 55 Abs. 1 Halbsatz 1 SGG ein (…ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. Urteil vom 22.03.1983 - 2 RU 37/82 -, juris, Rn. 18; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 04.05.2017 - L 6 U 1007/16 -, Rn. 43, juris).
- LSG Baden-Württemberg, 24.01.2019 - L 6 U 77/17 Insbesondere handelt es sich nicht um eine unzulässige Elementenfeststellung (vgl. Urteil des Senats vom 4. Mai 2017 - L 6 U 1007/16 -, juris, Rz. 43).
- LSG Baden-Württemberg, 15.11.2018 - L 6 U 260/18 Insbesondere kann mit einer Feststellungsklage nach der besonderen Regelung des § 55 Abs. 1 Halbsatz 1 Nr. 1 SGG die Feststellung eines Arbeitsunfalls verlangt werden, auch wenn es sich hierbei nur um ein Element einer Leistungsbeziehung handelt (vgl. im Einzelnen Urteil des Senats vom 4. Mai 2017 - L 6 U 1007/16 -, juris, Rz. 49).
- SG Itzehoe, 16.05.2018 - S 9 U 90/15 Die andere Ursache, die zwar naturwissenschaftlich ursächlich ist, aber nicht als "wesentlich" anzusehen ist, kann in bestimmten Fallgestaltungen als "Gelegenheitsursache" oder "Auslöser" bezeichnet werden" (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 4. Mai 2017, L 6 U 1007/16, juris, Rn. 56 ff.).