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   LSG Baden-Württemberg, 04.05.2021 - L 10 KO 3483/20   

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https://dejure.org/2021,12840
LSG Baden-Württemberg, 04.05.2021 - L 10 KO 3483/20 (https://dejure.org/2021,12840)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.05.2021 - L 10 KO 3483/20 (https://dejure.org/2021,12840)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. Mai 2021 - L 10 KO 3483/20 (https://dejure.org/2021,12840)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 4 Abs 1 JVEG, § 19 Abs 1 S 1 JVEG, § 1 Abs 1 Nr 8 JBeitrO, § 1 Abs 2 JBeitrO, § 8 Abs 1 S 1 JBeitrO
    Sozialgerichtliches Verfahren - Rückforderung überzahlter Entschädigungsleistungen nach dem JVEG - Anwendung der JBeitrO - richterliche Festsetzung der tatsächlich zustehenden Leistung - Prüfungsumfang - Ausschluss der Rückforderung - Fahrtkosten - Anspruch auf Leistung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Die Rückforderung überzahlter Leistungen nach JVEG (Vergütung, Entschädigung) erfolgt entsprechend den Regeln des JBeitrG. 2. Im Rahmen einer Prüfung nach dem JBeitrG ist die tatsächlich zustehende Leistung gemäß § 4 JVEG richterlich festzusetzen. Dabei sind auch die ...

  • rechtsportal.de

    Entschädigung für Fahrtkosten und Verdienstausfall für Beteiligte im sozialgerichtlichen Verfahren; Anforderungen an die Rückforderung überzahlter Leistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ausschluss einer Rückforderung von Leistungen nach dem JVEG gegen den unrechtmäßigen Empfänger bei Vertrauen auf Rechtmäßigkeit

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 48.82

    Einwirkung Privatrecht-öffentliches Recht

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 04.05.2021 - L 10 KO 3483/20
    Leistungen ohne Rechtsgrund und sonstige rechtsgrundlose Vermögensverschiebungen müssen rückgängig gemacht werden (hierzu und zum Nachfolgenden BVerwG, Urteil vom 12.03.1985, 7 C 48/82, in juris).

    Allerdings sind die Regeln der §§ 818 Abs. 3 und 4, 819 Abs. 1 BGB im öffentlichen Recht nicht anwendbar, also auch nicht der vom Antragsteller erhobene Einwand der Entreicherung (BVerwG, Urteil vom 12.03.1985, a.a.O., auch zum Nachfolgenden).

    Anders wird das Interesse des Bürgers bewertet (BVerwG, Urteil vom 12.03.1985, a.a.O., auch zum Nachfolgenden).

  • BVerwG, 18.01.2001 - 3 C 7.00

    Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch; Vertrauensschutz; Treu und Glauben;

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 04.05.2021 - L 10 KO 3483/20
    Aber auch dort, wo es - wie im vorliegenden Fall - an einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung fehlt, müssen rechtsgrundlose Vermögensverschiebungen rückgängig gemacht werden, wobei die Anspruchsvoraussetzungen jenen des zivilrechtlichen Bereicherungsanspruches entsprechen (BVerwG, Urteil vom 18.01.2001, 3 C 7/00, in juris).

    In diesem Zusammenhang ist ggf. auch zu berücksichtigen, dass auch die öffentliche Hand dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB als allgemeiner Rechtsgedanke) verpflichtet ist und ein Rückforderungsverlangen nicht hiergegen verstoßen darf (BVerwG, Urteil vom 18.01.2001, a.a.O.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2012 - L 18 SF 391/11

    Sonstige Angelegenheiten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 04.05.2021 - L 10 KO 3483/20
    Da das JVEG nach § 4 JVEG einen Antrag auf richterliche Festsetzung vorsieht, sind Einwendungen in diesem Verfahren zu prüfen (Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 24.06.2010, 3 So 146/09; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.07.2012, L 18 SF 391/11; Thüringer Landessozialgericht, a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.06.2013, I-10 W 89/16; BGH, a.a.O., für das vergleichbare Verfahren zur Vergütung von Betreuern nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit; alle Entscheidungen in juris).

    Im Rahmen der Interessenabwägung ist auch zu berücksichtigen, ob der Begünstigte mit dem gesetzlichen Festsetzungsverfahren und dem Umstand, dass bei einer nachfolgenden gerichtlichen Festsetzung die vorausgehende kostenrechtliche Prüfung durch die Verwaltung und die Feststellung bzw. Anweisung der Vergütung bzw. Entschädigung keine Bindungswirkung entfaltet, vertraut ist oder - weil er wegen seines Berufes herangezogen wird - als vertraut anzusehen ist (vgl. BGH, a.a.O.: "... muss mit anderslautender gerichtlicher Festsetzung rechnen ..."), wobei auch insoweit eine Zumutbarkeitsgrenze im Falle eines längeren verstrichenen Zeitraums anzuerkennen ist (BGH, a.a.O., und Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, a.a.O.,: Anlehnung an § 20 Abs. 1 GKG, also nicht entsprechend einer Verjährungsfrist; dagegen Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 12.06.2007, L 6 B 131/06 SF und Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.07.2012, L 18 SF 391/11 E: Verjährungsfrist für den Erstattungsanspruch, § 2 Abs. 4 JVEG, aber ohne ausdrückliche Problematisierung des Vertrauensschutzes; Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 24.05.2005, L 6 B 25/05 SF: Verjährungsfrist für den Erstattungsanspruch, § 2 Abs. 4 JVEG, Vertrauensschutz jedoch allein unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung geprüft; offengelassen, ob Vertrauensschutz den Ablauf der Verjährungsfrist voraussetzt: Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, a.a.O.).

  • OLG Zweibrücken, 07.06.2017 - 5 WF 75/17

    Verfahrenskostenhilfebewilligung in Familiensachen: Erstattung von Reisekosten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 04.05.2021 - L 10 KO 3483/20
    Dabei ist es unerheblich, dass er diese Kosten zunächst verauslagt hat (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 07.06.2017, 5 WF 75/17, m.w.N., in juris).
  • LSG Thüringen, 24.05.2005 - L 6 B 25/05

    Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen, Beendigung der Zuziehung eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 04.05.2021 - L 10 KO 3483/20
    Im Rahmen der Interessenabwägung ist auch zu berücksichtigen, ob der Begünstigte mit dem gesetzlichen Festsetzungsverfahren und dem Umstand, dass bei einer nachfolgenden gerichtlichen Festsetzung die vorausgehende kostenrechtliche Prüfung durch die Verwaltung und die Feststellung bzw. Anweisung der Vergütung bzw. Entschädigung keine Bindungswirkung entfaltet, vertraut ist oder - weil er wegen seines Berufes herangezogen wird - als vertraut anzusehen ist (vgl. BGH, a.a.O.: "... muss mit anderslautender gerichtlicher Festsetzung rechnen ..."), wobei auch insoweit eine Zumutbarkeitsgrenze im Falle eines längeren verstrichenen Zeitraums anzuerkennen ist (BGH, a.a.O., und Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, a.a.O.,: Anlehnung an § 20 Abs. 1 GKG, also nicht entsprechend einer Verjährungsfrist; dagegen Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 12.06.2007, L 6 B 131/06 SF und Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.07.2012, L 18 SF 391/11 E: Verjährungsfrist für den Erstattungsanspruch, § 2 Abs. 4 JVEG, aber ohne ausdrückliche Problematisierung des Vertrauensschutzes; Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 24.05.2005, L 6 B 25/05 SF: Verjährungsfrist für den Erstattungsanspruch, § 2 Abs. 4 JVEG, Vertrauensschutz jedoch allein unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung geprüft; offengelassen, ob Vertrauensschutz den Ablauf der Verjährungsfrist voraussetzt: Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, a.a.O.).
  • OVG Hamburg, 24.06.2010 - 3 So 146/09

    Rückforderung von bereits festgesetzter Dolmetschervergütung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 04.05.2021 - L 10 KO 3483/20
    Da das JVEG nach § 4 JVEG einen Antrag auf richterliche Festsetzung vorsieht, sind Einwendungen in diesem Verfahren zu prüfen (Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 24.06.2010, 3 So 146/09; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.07.2012, L 18 SF 391/11; Thüringer Landessozialgericht, a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.06.2013, I-10 W 89/16; BGH, a.a.O., für das vergleichbare Verfahren zur Vergütung von Betreuern nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit; alle Entscheidungen in juris).
  • LSG Thüringen, 12.06.2007 - L 6 B 131/06

    Erstattungsanspruch der Staatskasse bei Überzahlung der Sachverständigenvergütung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 04.05.2021 - L 10 KO 3483/20
    Im Rahmen der Interessenabwägung ist auch zu berücksichtigen, ob der Begünstigte mit dem gesetzlichen Festsetzungsverfahren und dem Umstand, dass bei einer nachfolgenden gerichtlichen Festsetzung die vorausgehende kostenrechtliche Prüfung durch die Verwaltung und die Feststellung bzw. Anweisung der Vergütung bzw. Entschädigung keine Bindungswirkung entfaltet, vertraut ist oder - weil er wegen seines Berufes herangezogen wird - als vertraut anzusehen ist (vgl. BGH, a.a.O.: "... muss mit anderslautender gerichtlicher Festsetzung rechnen ..."), wobei auch insoweit eine Zumutbarkeitsgrenze im Falle eines längeren verstrichenen Zeitraums anzuerkennen ist (BGH, a.a.O., und Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, a.a.O.,: Anlehnung an § 20 Abs. 1 GKG, also nicht entsprechend einer Verjährungsfrist; dagegen Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 12.06.2007, L 6 B 131/06 SF und Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.07.2012, L 18 SF 391/11 E: Verjährungsfrist für den Erstattungsanspruch, § 2 Abs. 4 JVEG, aber ohne ausdrückliche Problematisierung des Vertrauensschutzes; Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 24.05.2005, L 6 B 25/05 SF: Verjährungsfrist für den Erstattungsanspruch, § 2 Abs. 4 JVEG, Vertrauensschutz jedoch allein unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung geprüft; offengelassen, ob Vertrauensschutz den Ablauf der Verjährungsfrist voraussetzt: Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, a.a.O.).
  • LSG Thüringen, 18.03.2013 - L 6 SF 1445/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenentschädigung - gerichtliche

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 04.05.2021 - L 10 KO 3483/20
    In einem solchen Fall ist unabhängig von der tatsächlichen Berechtigung die Prüfung nach den Regeln des mit dem Antrag geltend gemachten Anspruchs und damit nach der (ursprünglich) behaupteten Berechtigung vorzunehmen (vgl. u.a. Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 18.03.3013, L 6 SF 1445/12 B).
  • OLG Düsseldorf, 16.06.2016 - 10 W 89/16

    Rückforderung überzahlter Sachverständigenvergütung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 04.05.2021 - L 10 KO 3483/20
    Da das JVEG nach § 4 JVEG einen Antrag auf richterliche Festsetzung vorsieht, sind Einwendungen in diesem Verfahren zu prüfen (Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 24.06.2010, 3 So 146/09; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.07.2012, L 18 SF 391/11; Thüringer Landessozialgericht, a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.06.2013, I-10 W 89/16; BGH, a.a.O., für das vergleichbare Verfahren zur Vergütung von Betreuern nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit; alle Entscheidungen in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 01.03.2019 - L 10 KO 427/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - Hilfsperson - kein

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 04.05.2021 - L 10 KO 3483/20
    Hiervon ist der erkennende Senat auch bislang schon ausgegangen (Beschluss vom 01.03.2019, L 10 KO 427/19, in juris; Beschluss vom 02.12.2019, L 10 KO 4048/19).
  • BVerwG, 28.02.2017 - 6 C 28.16

    Mittellose Partei; Verhandlung; Naturalpartei; Notwendigkeit; Prozesskostenhilfe;

  • BGH, 06.11.2013 - XII ZB 86/13

    Betreuervergütung: Ausschlussfrist für die Rückforderung überzahlter

  • LSG Baden-Württemberg, 27.07.2020 - L 10 KO 2036/20
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