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   LSG Baden-Württemberg, 04.05.2021 - L 10 KO 3716/20   

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https://dejure.org/2021,12841
LSG Baden-Württemberg, 04.05.2021 - L 10 KO 3716/20 (https://dejure.org/2021,12841)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.05.2021 - L 10 KO 3716/20 (https://dejure.org/2021,12841)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. Mai 2021 - L 10 KO 3716/20 (https://dejure.org/2021,12841)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 13 Abs 1 S 1 JVEG, § 13 Abs 1 S 3 JVEG, § 13 Abs 2 JVEG, § 13 Abs 6 JVEG, § 4 Abs 1 JVEG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - Vereinbarung einer besonderen Vergütung - Zulässigkeit - Voraussetzungen - Begutachtung nach § 109 SGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 109 ; JVEG § 13
    1. Eine Vereinbarung der Prozessbeteiligten mit dem Sachverständigen über die Höhe der Sachverständigenvergütung nach § 13 JVEG ist seit dem 2. KostRMoG auch im sozialgerichtlichen Verfahren zulässig (anders als nach zuvor geltendem Recht, s. Beschluss des Kostensenats vom ...

  • rechtsportal.de

    SGG § 109 ; JVEG § 13
    1. Eine Vereinbarung der Prozessbeteiligten mit dem Sachverständigen über die Höhe der Sachverständigenvergütung nach §

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergütungsvereinbarung auch im sozialrechtlichen Verfahren möglich!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Baden-Württemberg, 15.09.2004 - L 12 U 3658/04 KO-A
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 04.05.2021 - L 10 KO 3716/20
    Eine Vereinbarung der Prozessbeteiligten mit dem Sachverständigen über die Höhe der Sachverständigenvergütung nach § 13 JVEG ist seit dem 2. KostRMoG auch im sozialgerichtlichen Verfahren zulässig (anders als nach zuvor geltendem Recht, s. Beschluss des Kostensenats vom 15.09.2004, L 12 U 3658/04 KO-A).

    Der Kostensenat hat zu der gesetzlichen Regelung über die Möglichkeit zur Gewährung einer besonderen (höheren) Vergütung in § 13 JVEG und im Anschluss an seine Rechtsprechung zum früheren Recht entschieden (Beschluss vom 15.09.2004, L 12 U 3658/04 KO-A, in juris), dass § 13 JVEG im sozialgerichtlichen Verfahren nicht anwendbar ist, weil wegen der Kostenfreiheit in den in § 183 SGG genannten Fällen die Staatskasse die Verfahrenskosten und damit auch die Vergütung des Sachverständigen trägt und Vereinbarungen zwischen den Prozessbeteiligten zu Lasten der Staatskasse nicht zulässig sind.

  • BGH, 04.06.1987 - X ZR 27/86

    Angemessenheit des Zeitaufwands eines Sachverständigen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 04.05.2021 - L 10 KO 3716/20
    Eine solche Zustimmung soll nur in Ausnahmefällen bei Vorliegen besonderer Gründe in Betracht kommen, etwa bei einer besonders schwierigen Beweisfrage (vgl. u.a. Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 18.06.2018, L 1 JVEG 466/18, in juris; Meyer/Höver/Bach/Oberlack/Jahnke, a.a.O.; Schneider, a.a.O., Rdnr. 35), deren Beantwortung überlegenes Wissen oder den Einsatz technisch anspruchsvoller und selten vorgehaltener Gerätschaften verlangt (Schneider, a.a.O., Rdnr. 35) oder wenn eine besonders große Sachkunde und Kompetenz des Sachverständigen erforderlich ist (Thüringer Landessozialgericht, a.a.O.; Schneider, a.a.O., Rdnr. 35) und wenn die verlangte Vergütung nicht unangemessen ist (BGH, Beschluss vom 04.06.1987, X ZR 27/86, zum insoweit inhaltsgleichen früheren Recht, in juris).
  • LSG Thüringen, 18.06.2018 - L 1 JVEG 466/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Erstellung eines Gutachtens im Rahmen von § 109

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 04.05.2021 - L 10 KO 3716/20
    Eine solche Zustimmung soll nur in Ausnahmefällen bei Vorliegen besonderer Gründe in Betracht kommen, etwa bei einer besonders schwierigen Beweisfrage (vgl. u.a. Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 18.06.2018, L 1 JVEG 466/18, in juris; Meyer/Höver/Bach/Oberlack/Jahnke, a.a.O.; Schneider, a.a.O., Rdnr. 35), deren Beantwortung überlegenes Wissen oder den Einsatz technisch anspruchsvoller und selten vorgehaltener Gerätschaften verlangt (Schneider, a.a.O., Rdnr. 35) oder wenn eine besonders große Sachkunde und Kompetenz des Sachverständigen erforderlich ist (Thüringer Landessozialgericht, a.a.O.; Schneider, a.a.O., Rdnr. 35) und wenn die verlangte Vergütung nicht unangemessen ist (BGH, Beschluss vom 04.06.1987, X ZR 27/86, zum insoweit inhaltsgleichen früheren Recht, in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.09.2004 - L 12 RJ 3686/04 KO-A

    Sachverständigenentschädigung - Gesetzesänderung - Stundensatz

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 04.05.2021 - L 10 KO 3716/20
    Die nach der hierzu ergangenen ständigen Rechtsprechung des Kostensenats (vgl. Beschluss vom 22.09.2004, L 12 RJ 3868/04 KO-A, u.a. in juris und MedR 2006, 118) geltenden Kriterien für die Einstufung von Sachverständigengutachten in sozialrechtlichen Streitigkeiten hat die Kostenbeamtin gegenüber dem Antragsteller zutreffend dargelegt.
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