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   LSG Baden-Württemberg, 05.10.2011 - L 2 SO 5659/08 KL   

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LSG Baden-Württemberg, 05.10.2011 - L 2 SO 5659/08 KL (https://dejure.org/2011,7525)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.10.2011 - L 2 SO 5659/08 KL (https://dejure.org/2011,7525)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. Oktober 2011 - L 2 SO 5659/08 KL (https://dejure.org/2011,7525)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de

    Sozialhilfe - Schiedsspruch der Schiedsstelle - Behörde iS von § 1 Abs 2 SGB 10 - gerichtlicher Überprüfungsumfang - notwendige Grundlagen und Ermittlungen - Festsetzung einer Vergütung für den Leistungsbereich Leistungstyp I.4.5a tagesstrukturierendes Angebot und ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtlicher Prüfungsumfang der Entscheidungen von Schiedsstellen ist begrenzt; Anspruch auf Sozialhilfe; Rechtsqualität und gerichtliche Überprüfbarkeit des Schiedsspruches einer Schiedsstelle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Sozialhilfe; Rechtsqualität und gerichtliche Überprüfbarkeit des Schiedsspruches einer Schiedsstelle

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 28.02.2002 - 5 C 25.01

    Sozialhilferecht, Klage gegen eine Entscheidung der Schieds- stelle nach § 94

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.10.2011 - L 2 SO 5659/08
    Dieses Ziel erreicht er aber schon allein mit der Anfechtungsklage, weil die Aufhebung des Schiedsspruchs die Fortsetzung des dann nicht mehr wirksam abgeschlossenen Schiedsverfahrens bewirkt und diese zur Neuentscheidung über den Schiedsantrag unter Beachtung der gerichtlichen Aufhebungsgründe verpflichtet (BVerwG Beschluss vom 28. Februar 2002 - 5 C 25/01 - Rn. 20 nach Juris in: BVerwGE 116, 78; LSG Nordrhein-Westfalen, a. a. O.).

    Der Beschluss der Schiedsstelle vom 1. Oktober 2008 zur Festsetzung einer Vergütung für den Leistungsbereich LT I. 4.5a und für den Leistungsbereich ambulant betreutes Wohnen erfüllt alle Merkmale eines Verwaltungsaktes, insbesondere stellen die nach §§ 80, 81 SGB XII zu bildenden Schiedsstellen Behörden im Sinne von § 1 Abs. 2 SGB X dar, die hoheitliche Maßnahmen treffen (vgl. zur Verwaltungsaktsqualität des Schiedsspruchs Landessozialgericht Hessen, Urteil vom 25. Februar 2011 - L 7 SO 237/10 KL; zur Vorgängerregelung des § 93 Abs. 3 BSHG BVerwG, Beschluss vom 28. Februar 2002 - 5 C 25.01 - veröffentlicht in Juris; BVerwGE 108, 47, 49; BSGE 87, 199, 201 zum Schiedsspruch nach § 85 Abs. 5 SGB XI; weitere Nachweise dazu und auch zur Gegenmeinung: LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. September 2008 - L 20 SO 92/06 -, veröffentlicht in Juris; vgl. auch Jaritz/Eicher in Juris PK - SGB XII, Stand: 17. Juni 2011, § 77 Rdnr. 56 ff.).

    Die Aufhebung des Schiedsspruchs bewirkt allein eine Fortsetzung des nunmehr nicht mehr wirksam abgeschlossenen Schiedsverfahrens und verpflichtet die Schiedsstelle, über den Schiedsantrag erneut und unter Beachtung der gerichtlichen Aufhebungsgründe zu entscheiden (BVerwGE 116, 78; LSG Nordrhein-Westfalen, a.a.O.).

  • BSG, 14.12.2000 - B 3 P 19/00 R

    Überprüfung von Verwaltungsakten in der Pflegeversicherung, Rückwirkung des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.10.2011 - L 2 SO 5659/08
    Der Beschluss der Schiedsstelle vom 1. Oktober 2008 zur Festsetzung einer Vergütung für den Leistungsbereich LT I. 4.5a und für den Leistungsbereich ambulant betreutes Wohnen erfüllt alle Merkmale eines Verwaltungsaktes, insbesondere stellen die nach §§ 80, 81 SGB XII zu bildenden Schiedsstellen Behörden im Sinne von § 1 Abs. 2 SGB X dar, die hoheitliche Maßnahmen treffen (vgl. zur Verwaltungsaktsqualität des Schiedsspruchs Landessozialgericht Hessen, Urteil vom 25. Februar 2011 - L 7 SO 237/10 KL; zur Vorgängerregelung des § 93 Abs. 3 BSHG BVerwG, Beschluss vom 28. Februar 2002 - 5 C 25.01 - veröffentlicht in Juris; BVerwGE 108, 47, 49; BSGE 87, 199, 201 zum Schiedsspruch nach § 85 Abs. 5 SGB XI; weitere Nachweise dazu und auch zur Gegenmeinung: LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. September 2008 - L 20 SO 92/06 -, veröffentlicht in Juris; vgl. auch Jaritz/Eicher in Juris PK - SGB XII, Stand: 17. Juni 2011, § 77 Rdnr. 56 ff.).

    Auch nach der "früheren Rechtsprechung" des BSG im Rahmen der sozialen Pflegeversicherung (vgl. BSGE 87, 199) war die Vorgehensweise der Schiedsstelle, nach "freie Würdigung" angemessene Vergütungen festzusetzen, jedenfalls im vorliegenden Fall, nicht gegeben.

  • BVerwG, 01.12.1998 - 5 C 17.97

    Bedarfsdeckungsgrundsatz, Beachtung bei Pflegevereinbarungen in der Sozialhilfe;

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.10.2011 - L 2 SO 5659/08
    Der Beschluss der Schiedsstelle vom 1. Oktober 2008 zur Festsetzung einer Vergütung für den Leistungsbereich LT I. 4.5a und für den Leistungsbereich ambulant betreutes Wohnen erfüllt alle Merkmale eines Verwaltungsaktes, insbesondere stellen die nach §§ 80, 81 SGB XII zu bildenden Schiedsstellen Behörden im Sinne von § 1 Abs. 2 SGB X dar, die hoheitliche Maßnahmen treffen (vgl. zur Verwaltungsaktsqualität des Schiedsspruchs Landessozialgericht Hessen, Urteil vom 25. Februar 2011 - L 7 SO 237/10 KL; zur Vorgängerregelung des § 93 Abs. 3 BSHG BVerwG, Beschluss vom 28. Februar 2002 - 5 C 25.01 - veröffentlicht in Juris; BVerwGE 108, 47, 49; BSGE 87, 199, 201 zum Schiedsspruch nach § 85 Abs. 5 SGB XI; weitere Nachweise dazu und auch zur Gegenmeinung: LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. September 2008 - L 20 SO 92/06 -, veröffentlicht in Juris; vgl. auch Jaritz/Eicher in Juris PK - SGB XII, Stand: 17. Juni 2011, § 77 Rdnr. 56 ff.).

    Das BVerwG hat dazu in seinem Urteil vom 1. Dezember 1998 (BVerwGE 108, 47 ff.) ausgeführt, soweit es um die Beachtung der Grundsätze der "Wirtschaftlichkeit", der "Sparsamkeit" und der "Leistungsfähigkeit" gehe, habe sich die gerichtliche Kontrolle gemäß dem Willen des Gesetzgebers auf die Nachprüfung zu beschränken, ob die Bewertung der Schiedsstelle dem Sinngehalt dieser unbestimmten Gesetzesbegriffe gerecht werde und, gemessen daran, in Anbetracht des von der Schiedsstelle vollständig ermittelten Sachverhalts vertretbar sei.

  • LSG Hessen, 25.02.2011 - L 7 SO 237/10

    Sozialhilfe - Schiedsstelle nach § 80 SGB 12 - Behörde iS von § 1 Abs 2 SGB 10 -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.10.2011 - L 2 SO 5659/08
    Der Beschluss der Schiedsstelle vom 1. Oktober 2008 zur Festsetzung einer Vergütung für den Leistungsbereich LT I. 4.5a und für den Leistungsbereich ambulant betreutes Wohnen erfüllt alle Merkmale eines Verwaltungsaktes, insbesondere stellen die nach §§ 80, 81 SGB XII zu bildenden Schiedsstellen Behörden im Sinne von § 1 Abs. 2 SGB X dar, die hoheitliche Maßnahmen treffen (vgl. zur Verwaltungsaktsqualität des Schiedsspruchs Landessozialgericht Hessen, Urteil vom 25. Februar 2011 - L 7 SO 237/10 KL; zur Vorgängerregelung des § 93 Abs. 3 BSHG BVerwG, Beschluss vom 28. Februar 2002 - 5 C 25.01 - veröffentlicht in Juris; BVerwGE 108, 47, 49; BSGE 87, 199, 201 zum Schiedsspruch nach § 85 Abs. 5 SGB XI; weitere Nachweise dazu und auch zur Gegenmeinung: LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. September 2008 - L 20 SO 92/06 -, veröffentlicht in Juris; vgl. auch Jaritz/Eicher in Juris PK - SGB XII, Stand: 17. Juni 2011, § 77 Rdnr. 56 ff.).
  • BVerwG, 30.09.1993 - 5 C 41.91

    Sozialhilfe - Pflegesatzvereinbarung - Mehrkostenvorbehalt - Ermessen -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.10.2011 - L 2 SO 5659/08
    Die Erforderlichkeit eines "externen" Vergleichs, also des Vergleichs mit Entgelten, wie sie auch andere Einrichtungen für vergleichbare Leistungen erheben, folge aus der Verpflichtung des Sozialhilfeträgers, nur wirtschaftliche und sparsame Pflegesätze zu vereinbaren (vgl. BVerwGE 94, 202, 208).
  • BSG, 29.01.2009 - B 3 P 6/08 R

    Berechnung der leistungsgerechten Vergütung von Pflegeheimen und ambulanten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.10.2011 - L 2 SO 5659/08
    Auch ausgehend von der "neuen" Rechtsprechung des BSG zur Überprüfung von Schiedssprüchen über die leistungsgerechte Vergütung von allgemeinen Pflegeleistungen bzw. über angemessene Entgelte für Unterkunft und Verpflegung bei stationärer Pflege im Rahmen der sozialen Pflegeversicherung (vgl. BSG, Urteil vom 29. Januar 2009 - B 3 P 6/08 R -, veröffentlicht in Juris), deren Übertragbarkeit auf Schiedssprüche von Schiedsstellen nach § 80 SGB XII letztlich offenbleiben kann, wobei jedoch beide Beteiligte im Hinblick auf die Übertragbarkeit der Grundsätze dieser Rechtsprechung auf das SGB XII übereinstimmen, wäre die Schiedsstelle nicht der Verpflichtung enthoben gewesen, eigene Ermittlungen zur Frage der Einhaltung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit des Klägers im Hinblick auf die von ihm geforderten Pauschalen für die beiden Einrichtungen durchzuführen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2008 - L 20 SO 92/06

    Anspruch auf Sozialhilfe, Rechtmäßigkeit einer Entscheidung der Schiedsstelle

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.10.2011 - L 2 SO 5659/08
    Der Beschluss der Schiedsstelle vom 1. Oktober 2008 zur Festsetzung einer Vergütung für den Leistungsbereich LT I. 4.5a und für den Leistungsbereich ambulant betreutes Wohnen erfüllt alle Merkmale eines Verwaltungsaktes, insbesondere stellen die nach §§ 80, 81 SGB XII zu bildenden Schiedsstellen Behörden im Sinne von § 1 Abs. 2 SGB X dar, die hoheitliche Maßnahmen treffen (vgl. zur Verwaltungsaktsqualität des Schiedsspruchs Landessozialgericht Hessen, Urteil vom 25. Februar 2011 - L 7 SO 237/10 KL; zur Vorgängerregelung des § 93 Abs. 3 BSHG BVerwG, Beschluss vom 28. Februar 2002 - 5 C 25.01 - veröffentlicht in Juris; BVerwGE 108, 47, 49; BSGE 87, 199, 201 zum Schiedsspruch nach § 85 Abs. 5 SGB XI; weitere Nachweise dazu und auch zur Gegenmeinung: LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. September 2008 - L 20 SO 92/06 -, veröffentlicht in Juris; vgl. auch Jaritz/Eicher in Juris PK - SGB XII, Stand: 17. Juni 2011, § 77 Rdnr. 56 ff.).
  • LSG Schleswig-Holstein, 30.07.2014 - L 9 SO 11/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle

    Ob die Anfechtungsklage (§ 54 Abs. 1 SGG) (so etwa: Flint in Grube/Wahrendorf, SGB XII Kommentar 4. Aufl. 2012, § 80 Rn. 29 f.; Hessisches LSG, Urteil vom 25. Februar 2011 - L 7 SO 237/10 KL - , zitiert nach Juris Rn. 44; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 5. Oktober 2011 - L 2 SO 5659/08 KL - , zitiert nach Juris Rn. 32) oder die allgemeine Leistungsklage (§ 54 Abs. 5 SGG) statthafte Klageart ist, hängt davon ab, ob der Beschluss der Schiedsstelle als Verwaltungsakt zu qualifizieren ist.

    Auch in der Rechtsprechung und teilweise in der Literatur zu § 80 SGB XII wird angenommen, dass Entscheidungen der Schiedsstelle alle Merkmale eines Verwaltungsaktes erfüllen (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 25. Februar 2011, a.a.O., Rn. 44 f.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 5. Oktober 2011, a.a.O., Rn. 33; Flint, a.a.O., § 80 Rn. 23; Neumann in Hauck/Noftz, § 77 Rn. 17 f.).

    Nach Auffassung des Senats sprechen aber die nachfolgend angeführten Argumente dafür, dass die Klage auf Aufhebung der Schiedsstellenentscheidung isoliert zu erheben ist, weil nur so die Fortsetzung des dann nicht mehr wirksam abgeschlossenen Schiedsverfahrens bewirkt und die Schiedsstelle zur Neuentscheidung über den Schiedsantrag unter Beachtung der gerichtlichen Aufhebungsgründe verpflichtet wird (so auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 5. Oktober 2011, a.a.O, Juris Rn. 32; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. September 2008 - L 20 SO 92/06 -, Juris Rn. 70).

    Entscheidungen der Schiedsstelle unterliegen nur einer eingeschränkten Überprüfbarkeit (so auch Flint, a.a.O. Rn. 31; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. September 2008, a.a.O., Juris Rn. 51; Hessisches LSG, Urteil vom 25. Februar 2011, a. a. O., juris Rn. 47; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 5. Oktober 2011, a. a. O., Rn. 35; so auch BSG zu Schiedsstelle nach § 76 SGB XI, Urteil vom 14. Dezember 2000 - B 3 P 19/00 R, zitiert nach Juris Rn. 22; BVerwG zu Schiedsstelle nach § 94 BSHG, Urt. vom 1. Dezember 1998 - 5 C 17/97 -).

  • LSG Sachsen, 01.04.2015 - L 8 SO 87/12
    Denn im Schiedsverfahren gilt für die zwischen den Vertragsparteien streitig gebliebenen vertragsrelevanten Sachverhaltselemente der Untersuchungsgrundsatz nach § 20 SGB X, weil die Schiedsstelle als Behörde tätig wird (vgl. BSG, Urteil vom 23.07.2014 - B 8 SO 2/13 R - juris RdNr. 11; LSG Saarland, Urteil vom 30.01.2014 - L 11 SO 1/12 KL - juris RdNr. 46; Bayerisches LSG, Urteil vom 24.04.2013 - L 8 SO 18/12 KL juris RdNr. 55; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 05.10.2011 - L 2 SO 5659/08 KL - juris RdNr. 37; Hessisches LSG, Urteil vom 25.02.2011 - L 7 SO 237/10 KL - juris RdNr. 49; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.09.2008 - L 20 SO 92/06 - juris RdNr. 55; Flint in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, 5. Aufl., § 80 RdNr. 18; Münder in: LPK-SGB XII, 9. Aufl., § 80 RdNr. 8; Jaritz/Eicher in: jurisPK-SGB XII, 2. Aufl., § 80 RdNr. 41).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.12.2013 - L 23 SO 38/10

    Übernahme gesondert berechneter Investitionskosten beim Betrieb eines

    Mit der isolierten Anfechtungsklage erreicht die Klägerin das allein zulässige Klageziel, nämlich eine erneute Festsetzung/Ersetzung des Investitionskostenbetrages, da mit Aufhebung des Beschlusses der Schiedsstelle von dieser eine neue Entscheidung in dem dann nicht mehr beendeten Schiedsstellenverfahrens zu ergehen hat (BVerwG aaO; LSG BW v. 05.10.2011 - L 2 SO 5659/08 KL - juris, Rn. 32; LSG Hessen aaO.; LSG MP v. 30.08.2012 - L 9 SO 1/10 - juris, Rn. 36 f.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.08.2016 - L 23 SO 187/14

    Sozialhilfe - Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle nach § 80 SGB 12 -

    Mit der isolierten Anfechtungsklage erreicht der Kläger das allein zulässige Klageziel, nämlich eine erneute Festsetzung/Ersetzung des Investitionskostenbetrages, da mit Aufhebung des Beschlusses der Schiedsstelle von dieser eine neue Entscheidung in dem dann nicht mehr beendeten Schiedsstellenverfahrens zu ergehen hat (BVerwG a.a.O.; LSG BW v. 05.10.2011 - L 2 SO 5659/08 KL - juris, Rn. 32; LSG Hessen a.a.O.; LSG MP v. 30.08.2012 - L 9 SO 1/10 - juris, Rn. 36 f.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2015 - L 9 SO 417/13

    Festsetzung des Investitionsbetrages für ein Seniorenzentrum durch Schiedsspruch

    Eine ausdrückliche Rückverweisung an die Schiedsstelle kommt insoweit nicht in Betracht, da mit der Aufhebung des Schiedsspruches das Schiedsverfahren wieder eröffnet ist (Bundessozialgericht, a.a.O., Rn. 15; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urt. v. 05.10.2011 - L 2 SO 5659/08 KL -, juris Rn. 32; Landessozialgericht Hamburg, Urt. v. 30.10.2012 - L 4 SO 33/10 KL -, juris Rn).

    Entscheidungen der Schiedsstellen nach § 80 SGB XII unterliegen nur einer eingeschränkten gerichtlichen Überprüfbarkeit (vgl. Bayerisches Landessozialgericht und Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern, jeweils a.a.O., m.w.N.; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urt. v. 5.10.2011 - L 2 SO 5659/08 KL - juris Rn. 35, so bereits zur Schiedsstelle nach § 94 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) Bundesverwaltungsgericht, Beschl. v. 28.02.2002 - 5 C 25/01 -, juris Rn. 9).

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 30.08.2012 - L 9 SO 1/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle

    Das LSG Baden-Württemberg hat dies in seiner Entscheidung vom 05. Oktober 2011 (L 2 SO 5659/08 KL, Juris) ausdrücklich offen gelassen, während das Hessische Landessozialgericht (a.a.O.) die Entscheidung des BSG unerwähnt gelassen hat.
  • LSG Bayern, 24.04.2013 - L 8 SO 18/12

    Schiedsstellenbeschluss, Rechtmäßigkeit, Vergütung, Begleitleistung, ambulanter

    In diesem Zusammenhang ist darauf zu verweisen, dass die Schiedsstelle an den Untersuchungsgrundsatz (§ 20 SGB X) gebunden ist (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.09.2008, L 20 SO 92/06, Rn. 55; Hessisches LSG, Urteil vom 25.02.2011, L 7 SO 237/10 KL, Rn. 49; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 05.10.2011, L 2 SO 5659/08 KL, Rn. 37; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 06.09.2012, L 9 SO 5/11 KL, Rn. 34), weil sie mit hoheitlichen Verwaltungsaufgaben beliehen ist und als Behörde tätig wird.
  • LSG Hessen, 27.04.2012 - L 7 SO 124/10

    Sozialhilfe - Klage auf Aufhebung eines Beschlusses der Hessischen Schiedsstelle

    Die Aufhebung des Schiedsspruchs bewirkt allein eine Fortsetzung des nunmehr nicht mehr wirksam abgeschlossenen Schiedsverfahrens und verpflichtet die Schiedsstelle - unabhängig von dem ausdrücklichen Ausspruch im Tenor -, über den Schiedsantrag erneut und unter Beachtung der gerichtlichen Aufhebungsgründe zu entscheiden (BVerwGE 116, 78; LSG Baden-Württemberg vom 5. Oktober 2011, L 2 SO 5659/08 KL, juris-Rdnr. 42).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 06.09.2012 - L 9 SO 11/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle

    Das LSG Baden-Württemberg hat dies in seiner Entscheidung vom 05. Oktober 2011 (L 2 SO 5659/08 KL, Juris) ausdrücklich offen gelassen, während das Hessische Landessozialgericht (a.a.O.) die Entscheidung des BSG unerwähnt gelassen hat.
  • LSG Thüringen, 12.03.2014 - L 8 SO 1034/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle

    Einer ausdrücklichen Rückverweisung an die Schiedsstelle bedarf es nicht, da mit der Aufhebung das Schiedsverfahren wieder eröffnet ist (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 5. Oktober 2011 - L 2 SO 5659/08 KL; LSG Hamburg, Urteil vom 30. Oktober 2012 - L 4 SO 33/10 KL; beide juris).
  • LSG Bayern, 24.11.2011 - L 8 SO 135/10

    Sozialhilfe - Anfechtungsklage - Beiladung - Überprüfungsverfahren für

  • LSG Hessen, 19.12.2012 - L 4 SO 157/11
  • LSG Hamburg, 30.10.2012 - L 4 SO 33/10
  • LSG Baden-Württemberg, 18.07.2013 - L 7 SO 2513/09
  • VG Karlsruhe, 07.10.2021 - 1 K 7326/19

    Gerichtliche Überprüfung eines Schiedsspruchs zu Benutzungsentgelten im

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