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   LSG Baden-Württemberg, 05.12.2012 - L 5 KA 2791/12   

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LSG Baden-Württemberg, 05.12.2012 - L 5 KA 2791/12 (https://dejure.org/2012,49149)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.12.2012 - L 5 KA 2791/12 (https://dejure.org/2012,49149)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. Dezember 2012 - L 5 KA 2791/12 (https://dejure.org/2012,49149)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • LSG Baden-Württemberg (Pressemitteilung)

    Weg für neue Kinderwunschzentren frei

  • lto.de (Kurzinformation)

    Künstliche Befruchtung - Genehmigung der Landesärztekammer ist kein Schutz vor Konkurrenz

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Landessozialgericht macht Weg für neue Kinderwunschzentren frei

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Arzt: Spezialisierte Zulassung gibt keinen Konkurrenzschutz

  • rpmed.de PDF (Kurzinformation)

    Können sich zugelassene Kinderwunschzentren gegen die Genehmigung neuer Zentren wehren?

  • auw.de (Kurzinformation)

    Spezialisierte Zulassung schützt nicht vor Konkurrenz

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Kinderwunschzentrum - Frauenarzt muss MVZ dulden

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Weg für Kinderwunschzentren trotz Kritik frei

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (26)

  • BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 8/06 R

    Vertragsarzt - defensive Konkurrentenklage - Erfordernisse für

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.12.2012 - L 5 KA 2791/12
    Denn im Falle einer defensiven Konkurrentenklage reiche es für die Anfechtungsbefugnis aus, wenn die behauptete Verletzung einer eigenen materiellen Rechtsposition zumindest möglich erscheine und nicht von vornherein offensichtlich und eindeutig nach allen in Frage kommenden Betrachtungsweisen ausgeschlossen sei (vgl. BSG, Urteil vom 17.06.2009 - B 6 KA 38/08 R -, in: juris, Rn. 15 m. w. N.; BSG, Urteil vom 17.10.2007 - B 6 KA 42/06 R -, in: juris, Rn. 16; BSG, Urteil vom 07.02.2007 - B 6 KA 8/06 R -, in: juris, Rn. 14 und 17).

    Drittens müsse der dem Konkurrenten eingeräumte Status nachrangig gegenüber demjenigen des Anfechtenden sein; dies sei der Fall, wenn die Einräumung des Status an den Konkurrenten vom Vorliegen eines Versorgungsbedarfs abhänge, der von den bereits zugelassenen Ärzten nicht abgedeckt werde (vgl. BSG, Urteil vom 17.06.2009 - B 6 KA 25/08 R -, in: juris Rn. 19; BSG, Urteil vom 17.06.2009 - B 6 KA 38/08 R -, in: juris, Rn. 17; BSG, Urteil vom 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R -, in: juris, Rn. 19; BSG, Urteil vom 07.02.2007 - B 6 KA 8/06 R -, in: juris, Rn. 19 f.; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.03.2010 - L 5 KA 3725/09 ER-B -, in: juris, Rn. 68 m. w. N.).

    Die Genehmigung gemäß § 121a Abs. 2 SGB V erweitere damit nur das Behandlungsspektrum, führe aber nicht zu einem erstmaligen Marktzugang des MVZ R ... Die erkennende Kammer übertrage dabei die bundesgerichtlich für die fehlende Drittanfechtungsberechtigung gegen Dialysegenehmigungen gemäß § 132 Abs. 2 SGB V entwickelten Grundsätze auf den vorliegenden Fall einer Genehmigung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen gemäß § 121a Abs. 2 SGB V (vgl. BSG, Urteil vom 07.02.2007 - B 6 KA 8/06 -, in: juris, Rn. 22 ff.).

    Bloßen Abrechnungsgenehmigungen wie beispielsweise Dialysegenehmigungen oder Genehmigungen zur Durchführung künstlicher Befruchtungen komme demgegenüber kein solches rechtliches Gewicht zu, da sie nur die Erweiterung des durch die Facharztqualifikation eröffneten Kernbereichs ärztlicher Tätigkeit, nicht aber diesen Kern selbst und den ihm zugrunde liegenden Basisstatus beträfen (vgl. BSG, Urteil vom 07.02.2007 - B 6 KA 8/06 -, in: juris, Rn. 24).

    Die Genehmigung nach § 121a SGB V eröffnet damit auf der Grundlage einer bereits erfolgten Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung einen zusätzlichen Leistungsbereich (vgl. BSG, Urteil vom 07.02.2007 - B 6 KA 8/06 R -, veröffentlicht in Juris - zur Dialysegenehmigung nach altem Recht).

    Sie betrifft nur die Erweiterung des durch die Facharztqualifikation und die bereits erfolgte Zulassung eröffneten Kernbereichs ärztlicher Tätigkeit, nicht diesen Kern selbst und den ihm zugrunde liegenden "Basis-Status" (vgl. BSG, Urteil vom 07.02.2007 - B 6 KA 8/06 R -, veröffentlicht in Juris - zur Dialysegenehmigung nach altem Recht).

    § 135 Abs. 2 SGB V und hierauf gestützte Regelungen vermitteln denjenigen, die eine entsprechende Genehmigung bereits innehaben, keinen Drittschutz in der Weise, dass diese zur Anfechtung solcher Genehmigungen, die anderen erteilt werden, berechtigt wären (BSG, Urteil vom 07.02.2007 - B 6 KA 8/06 R -, veröffentlicht in Juris).

  • BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R

    Vertragsarzt - keine Anfechtungsbefugnis gegen Zweigpraxisgenehmigung für

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.12.2012 - L 5 KA 2791/12
    Drittens müsse der dem Konkurrenten eingeräumte Status nachrangig gegenüber demjenigen des Anfechtenden sein; dies sei der Fall, wenn die Einräumung des Status an den Konkurrenten vom Vorliegen eines Versorgungsbedarfs abhänge, der von den bereits zugelassenen Ärzten nicht abgedeckt werde (vgl. BSG, Urteil vom 17.06.2009 - B 6 KA 25/08 R -, in: juris Rn. 19; BSG, Urteil vom 17.06.2009 - B 6 KA 38/08 R -, in: juris, Rn. 17; BSG, Urteil vom 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R -, in: juris, Rn. 19; BSG, Urteil vom 07.02.2007 - B 6 KA 8/06 R -, in: juris, Rn. 19 f.; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.03.2010 - L 5 KA 3725/09 ER-B -, in: juris, Rn. 68 m. w. N.).

    Anders als Statusentscheidungen kommt solchen Entscheidungen im Sinne der Stufentheorie des BVerfG keine besondere Grundrechtsrelevanz (cc) zu (BSG, Urteil vom 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R -).

    Insofern ist sie vergleichbar mit einer Zweigpraxisgenehmigung, bei der der hinzutretende Konkurrent ebenfalls bereits über einen - durch die Zulassung an seinem Vertragsarztsitz vermittelten - Status verfügt, ihm der Zugang zur vertragsärztlichen Versorgung mithin auch ohne die Genehmigung bereits eröffnet ist (BSG, Urteil vom 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R -).

    § 121a SGB V gewährt ebenfalls keinen Schutz bzw. Vorrang vor Konkurrenz Da das Konkurrenzverhältnis hier, wie dargelegt, nicht durch eine den Zugang zum Markt eröffnende oder erweiternde Statusentscheidung begründet wird, sondern allein aus der die Spezialisierung auf Methoden der assistierten Reproduktion im Rahmen der vertragsärztlichen Tätigkeit ermöglichenden Genehmigung nach § 121a SGB V resultiert, ist insoweit maßgeblich, ob eine durch diese Genehmigung erstmals eingeräumte Rechtsposition gegenüber derjenigen der zugelassenen Vertragsärzte, die diese bereits innehaben, nachrangig ist (vgl. BSG, Urteil vom 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R -).

    Der Vorrang der bereits am Markt Teilnehmenden gegenüber neu hinzutretenden Marktteilnehmern kann und muss sich - wegen des damit verbundenen Eingriffes in die grundsätzlich bestehende Wettbewerbsfreiheit - aus einer entsprechenden Entscheidung des Gesetzgebers ergeben (BSG, Urteil vom 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R - m.w.N.), aufgrund besonderer Umstände Marktteilnehmern in bestimmtem Umfang Schutz bzw. Vorrang gegenüber hinzutretender Konkurrenz zu gewähren.

    (BSG, Urteil vom 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R - m.w.N.; BSG, Urteil vom 17.08.2011 - B 6 KA 27/10 R -, veröffentlicht in Juris m.N.).

  • BSG, 16.08.2000 - B 6 SF 1/00 R

    Rechtsweg bei Rechtsstreit über Genehmigung von Vertragsärzten, ermächtigten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.12.2012 - L 5 KA 2791/12
    Die Genehmigung bestimmt insoweit zwar mittelbar den Kreis der für die Behandlung der Versicherten bei Maßnahmen der künstlichen Befruchtung im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung zur Verfügung stehenden Ärzte und betrifft insoweit die Eingliederung von Ärzten in das System der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung, die nach § 72 Abs. 1 SGB V gemeinsam von Ärzten und Krankenkassen sicher zu stellen ist (BSG, Beschluss vom 16.08.2000 - B 6 SF 1/00 R -, veröffentlicht in Juris).

    a) Notwendige diagnostische und therapeutische Möglichkeiten - wissenschaftlich anerkannte Methoden - § 121a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB V Die Regelung des § 121a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB V will sicherstellen, dass in der vertragsärztlichen Versorgung den besonderen technischen und personellen Voraussetzungen für ein fachgerechtes Vorgehen bei künstlichen Befruchtungen Rechnung getragen wird (BSG, Beschluss vom 16.08.2000 - B 6 SF 1/00 R -, veröffentlicht in Juris).

    Die Genehmigung nach § 121a Abs. 2 SGB V entspricht insoweit qualifikationsbezogenen Genehmigungen, wie sie auf der Grundlage des § 135 Abs. 2 SGB V für solche ärztliche oder zahnärztliche Leistungen erforderlich sind, die wegen der Anforderungen an ihre Ausführung oder wegen der Neuheit des Verfahrens besondere Kenntnisse und Erfahrungen verlangen (BSG, Beschluss vom 16.08.2000 - B 6 SF 1/00 R -, veröffentlicht in Juris).

    Der Senat verkennt nicht, dass das Bundessozialgericht in seiner Entscheidung vom 16.08.2000 davon ausgegangen ist, dass die Genehmigung nach § 121a Abs. 2 SGB V ihrer Struktur nach nicht nur qualifikationsbezogenen Genehmigungen, sondern auch der nach dem Kriterium des Bedarfs zu erteilenden Standortgenehmigung für medizinisch-technische Großgeräte i.S. des § 122 SGB V in der bis zum 30.06.1997 geltenden Fassung entspricht (BSG, Beschluss vom 16.08.2000 - B 6 SF 1/00 R -, veröffentlicht in Juris).

  • BSG, 05.07.2000 - B 3 KR 20/99 R

    Vertragsarzt - defensive Konkurrentenklage - Erfordernisse für

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.12.2012 - L 5 KA 2791/12
    Die Ausrichtung der Zulassung von Krankenhäusern am Bedarf wird hier jedoch schon durch die staatliche Krankenhausplanung vorgegeben (BSG, Urteil vom 05.07.2000 - B 3 KR 20/99 R -, veröffentlicht in Juris).

    Beim Abschluss von Versorgungsverträgen mit Krankenhäusern ist damit bei der Bewerbung von mehreren Krankenhäusern um den Abschluss eine Auswahl notwendig, wenn sich der Zulassungsanspruch der anderen Bewerber nach Zulassung eines Krankenhauses gemäß § 109 Abs. 3 Nr. 2 SGB V erledigt (BSG, Urteil vom 05.07.2000 - B 3 KR 20/99 R -, veröffentlicht in Juris), weil ein weiteres nicht mehr erforderlich ist.

    Auch wenn zuvor bei fehlender Ausrichtung am Bedarf - wie im Falle der Anschaffung von Großgeräten - die Gefahr bestanden haben sollte (vgl. hierzu aber oben), dass Überkapazitäten sich bei dem herkömmlichen Vergütungssystem negativ auswirken, hat diese Gefahr nun jedenfalls an Gewicht verloren, weil die Leistung unter Genehmigungsvorbehalt gestellt worden ist und die Kosten nur noch zur Hälfte übernommen werden (Zum Zurücktreten dieses Abwägungsfaktors, wenn für die Finanzierung von Krankenhausleistungen Festpreise in der Form von Fallpauschalen oder Sonderentgelten, vereinbart werden können BSG, Urteil vom 05.07.2000 - B 3 KR 20/99 R -, veröffentlicht in Juris).

  • BVerfG, 17.08.2004 - 1 BvR 378/00

    Klagebefugnis bei der Sicherung des wirtschaftlichen Einsatzes von Großgeräten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.12.2012 - L 5 KA 2791/12
    Die Vertragsärzte hätten aufgrund ihres Zulassungsstatus keinen Rechtsanspruch auf die Sicherung einer wirtschaftlich ungefährdeten Tätigkeit (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.8.2004 - 1 BvR 378/00 -, in: Juris, Rn. 21 m. w. N.).

    Unter welchen Voraussetzungen Vertragsärzte berechtigt sind, zugunsten anderer Ärzte ergangene Entscheidungen anzufechten (sog. defensive Konkurrentenklage), hat das BSG im Anschluss an die Entscheidung des BVerfG vom 17.08.2004 (- 1 BvR 378/00 -, veröffentlicht in Juris) im Einzelnen dargestellt.

    Je mehr Ärzte Leistungen erbringen und abrechnen, desto geringer ist potentiell der Wert der einzelnen ärztlichen Leistung; die Punktwerte sinken ab (BVerfG, Beschluss vom 17.08.2004 - 1 BvR 378/00 -, veröffentlicht in Juris).

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 724/81
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.12.2012 - L 5 KA 2791/12
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist der Gesetzgeber befugt, im Rahmen von Art. 12 Abs. 1 GG Berufsbilder zu fixieren (vgl. BVerfGE 34, 252 (256); 59, 302 (315); 75, 246 (265)).

    Indem bestimmte wirtschafts-, berufs- und gesellschaftspolitische Zielvorstellungen als wichtige Gemeinschaftsinteressen durchgesetzt werden sollen, wirkt die Fixierung der Berufsbilder auch gestaltend durch Änderung und Ausrichtung überkommener Berufsbilder (BVerfGE 75, 246 (265)).

  • BSG, 17.06.2009 - B 6 KA 38/08 R

    Berechtigung von Vertragsärzten zur Anfechtung der Erteilung einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.12.2012 - L 5 KA 2791/12
    Denn im Falle einer defensiven Konkurrentenklage reiche es für die Anfechtungsbefugnis aus, wenn die behauptete Verletzung einer eigenen materiellen Rechtsposition zumindest möglich erscheine und nicht von vornherein offensichtlich und eindeutig nach allen in Frage kommenden Betrachtungsweisen ausgeschlossen sei (vgl. BSG, Urteil vom 17.06.2009 - B 6 KA 38/08 R -, in: juris, Rn. 15 m. w. N.; BSG, Urteil vom 17.10.2007 - B 6 KA 42/06 R -, in: juris, Rn. 16; BSG, Urteil vom 07.02.2007 - B 6 KA 8/06 R -, in: juris, Rn. 14 und 17).

    Drittens müsse der dem Konkurrenten eingeräumte Status nachrangig gegenüber demjenigen des Anfechtenden sein; dies sei der Fall, wenn die Einräumung des Status an den Konkurrenten vom Vorliegen eines Versorgungsbedarfs abhänge, der von den bereits zugelassenen Ärzten nicht abgedeckt werde (vgl. BSG, Urteil vom 17.06.2009 - B 6 KA 25/08 R -, in: juris Rn. 19; BSG, Urteil vom 17.06.2009 - B 6 KA 38/08 R -, in: juris, Rn. 17; BSG, Urteil vom 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R -, in: juris, Rn. 19; BSG, Urteil vom 07.02.2007 - B 6 KA 8/06 R -, in: juris, Rn. 19 f.; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.03.2010 - L 5 KA 3725/09 ER-B -, in: juris, Rn. 68 m. w. N.).

  • LSG Baden-Württemberg, 12.03.2010 - L 5 KA 3725/09

    Vertragsarzt - Anfechtungsbefugnis gegenüber Ermächtigung eines Krankenhausarztes

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.12.2012 - L 5 KA 2791/12
    Drittens müsse der dem Konkurrenten eingeräumte Status nachrangig gegenüber demjenigen des Anfechtenden sein; dies sei der Fall, wenn die Einräumung des Status an den Konkurrenten vom Vorliegen eines Versorgungsbedarfs abhänge, der von den bereits zugelassenen Ärzten nicht abgedeckt werde (vgl. BSG, Urteil vom 17.06.2009 - B 6 KA 25/08 R -, in: juris Rn. 19; BSG, Urteil vom 17.06.2009 - B 6 KA 38/08 R -, in: juris, Rn. 17; BSG, Urteil vom 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R -, in: juris, Rn. 19; BSG, Urteil vom 07.02.2007 - B 6 KA 8/06 R -, in: juris, Rn. 19 f.; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.03.2010 - L 5 KA 3725/09 ER-B -, in: juris, Rn. 68 m. w. N.).

    Die Bedarfsplanung erfolge, worauf der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 12.03.2010 (Az.: L 5 KA 3725/09) ausdrücklich hingewiesen habe, auch im Interesse der bereits auf diesem Gebiet tätigen Ärzte.

  • BSG, 17.08.2011 - B 6 KA 27/10 R

    Konkurrenzschutz im einstweiligen Rechtsschutz

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.12.2012 - L 5 KA 2791/12
    Die Überprüfung im Einzelnen, ob eine Rechtsnorm drittschützenden Charakter hat, erfolgt erst im Rahmen der Begründetheit (BSG, Urteil vom 17.08.2011 - B 6 KA 27/10 R -, veröffentlicht in Juris m.w.N.).

    (BSG, Urteil vom 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R - m.w.N.; BSG, Urteil vom 17.08.2011 - B 6 KA 27/10 R -, veröffentlicht in Juris m.N.).

  • BSG, 17.08.2011 - B 6 KA 26/10 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Anfechtung von Sonderbedarfszulassungen für

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.12.2012 - L 5 KA 2791/12
    Nur wenn das zu bejahen ist, muss geprüft werden, ob die Entscheidung in der Sache zutrifft oder im Falle der Rechtswidrigkeit Rechte des Konkurrenten verletzt (BSG, Urteil vom 17.08.2011 - B 6 KA 26/10 R -, veröffentlicht in Juris m.w.N.).

    Letzteres ist der Fall, wenn die Einräumung des Status an den Konkurrenten vom Vorliegen eines Versorgungsbedarfs abhängt, der von den bereits zugelassenen Ärzten nicht abgedeckt wird (BSG, Urteil vom 17.08.2011 - B 6 KA 26/10 R -, veröffentlicht in Juris m.w.N.).

  • LSG Hessen, 08.06.2011 - L 4 KA 102/08

    Vertragsärztliche Versorgung - qualifikationsbezogene Zusatzgenehmigung -

  • BVerfG, 01.02.1973 - 1 BvR 426/72

    Verfassungsmäßigkeit des Zweiten Steuerberatungsänderungsgesetzes

  • BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 41/11 R

    Kassenärztliche Vereinigung (KÄV) - Anfechtung der Zusicherung und Genehmigung

  • BSG, 21.06.2011 - B 1 KR 18/10 R

    Krankenversicherung - Richtlinien über künstliche Befruchtung - ICSI - kein

  • BSG, 08.03.1990 - 3 RK 24/89

    Kostenübernahme bei heterologer In-vitro-Fertilisation

  • BVerfG, 27.01.1982 - 1 BvR 807/80

    Verfassungswidrigkeit des Buchführungsprivilegs für steuerberatende Berufe

  • BSG, 17.06.2009 - B 6 KA 25/08 R

    Vertragsarzt - Anfechtung der Zulassung anderer Ärzte - gerichtliche Überprüfung

  • BSG, 05.06.2013 - B 6 KA 29/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Betrieb einer Zweigpraxis - Erbringung von

  • BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 3/10 R

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Betreiben einer Zweigpraxis durch

  • BSG, 30.09.1999 - B 8 KN 9/98 KR R

    Krankenversicherung - behandlungsbedürftige Krankheit - erektile Dysfunktion -

  • LSG Baden-Württemberg, 09.12.2009 - L 5 KA 2164/08
  • BSG, 03.04.2001 - B 1 KR 22/00 R

    Gesetzliche Krankenversicherung - intracytoplasmatische Spermainjektion (ICSI) -

  • BSG, 05.06.2013 - B 6 KA 28/12 R

    Kein vorbeugender Rechtsschutz zugunsten eines Plankrankenhauses bei Aufnahme

  • BVerfG, 23.04.2009 - 1 BvR 3405/08

    Rechtsschutz gegen die Ermächtigung von Krankenhausärzten zur Teilnahme an

  • BSG, 09.05.1990 - 6 RKa 27/88

    Krankenhaus - Versorgungsvertrag - Klage - ermessensfehlerfreie

  • BSG, 17.10.2007 - B 6 KA 42/06 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung zur Erbringung von Dialyseleistungen

  • BSG, 05.06.2013 - B 6 KA 28/12 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsstreit um die Genehmigung zur Erbringung

    Das Merkmal "bedarfsgerecht", bei dem - wie bereits ausgeführt (vgl oben RdNr 28) - den gemäß § 121a Abs. 1 Satz 1 iVm Abs. 4 SGB V zuständigen Behörden ein Beurteilungsspielraum eingeräumt ist, ist nicht auf die Prüfung zu reduzieren, ob die Zulassung weiterer Leistungserbringer die Gefahr birgt, dass die Indikationsschwelle für Maßnahmen der Reproduktionsmedizin sinkt (so in der Tendenz wohl LSG Baden-Württemberg vom 5.12.2012 - L 5 KA 2791/12 - Juris RdNr 144 ff - Revision anhängig unter dem Az B 6 KA 5/13 R) .
  • LSG Baden-Württemberg, 12.01.2015 - L 5 KA 3675/14

    Drittes Stuttgarter Kinderwunschzentrum darf vorerst weiterarbeiten

    Eine Suspension der Genehmigung stelle einen einschneiden-den Eingriff in die verfassungsrechtlich gewährleistete Berufsausübungsfreiheit des Beigelade-nen dar (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 05.12.2012 - L 5 KA 2791/12 - Rn. 122).

    Eine Wettbewerbsveränderung durch Einzelakt, die erhebliche Konkurrenznachteile zur Folge habe, könne darum das Grundrecht der Berufsfreiheit beeinträchtigen, wenn sie im Zusammenhang mit staatlicher Planung und der Verteilung staatlicher Mittel stehe (BVerfG, Kammerbeschluss vom 17.08.2004 - 1 BvR 378/00 - vgl. auch BVerfGE 82, 209 [224] für die Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausplan. Anders LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 05.12.2012 - L 5 KA 2791/12 -, Rn. 127).

  • SG München, 07.07.2021 - S 38 KA 621/17

    Genehmigung einer Kinderwunschpraxis

    Gleichwohl sind Genehmigungen nach § 121a SGB V nicht der Berufswahl zuzuordnen, sondern der Kategorie der berufswahlnahen Rechtspositionen (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 05.12.2012, Az L 5 KA 2791/12).

    Die in diesem Zusammenhang vom Landessozialgericht Baden-Württemberg (Urteil vom 05.12.2012, Az L 5 KA 2791/12) vertretene Auffassung, mit der Formulierung "Gewähr für die bedarfsgerechte Durchführung" habe der Gesetzgeber die Genehmigung nicht davon abhängig gemacht, dass ein von den bereits praktizierten Genehmigungsinhabern nicht gedeckter Versorgungsbedarf bestehe und der Genehmigungspflicht damit ausschließlich der Gedanke des Patientenschutzes zugrunde liege, wurde vom Bundessozialgericht in der nachfolgenden Revisionsentscheidung (BSG, Urteil vom 30.10.2013, Az B 6 KA 5/13 R) nicht geteilt.

  • LSG Baden-Württemberg, 07.02.2007 - L 5 KA 3725/09
    Unabhängig davon sei davon auszugehen, dass das klageabweisende Urteil des Sozialgerichts vom 25.04.2012 (Az.: S 20 KA 3270/11) in der Berufungsinstanz (Az.: L 5 KA 2791/12) keinen Bestand haben werde.

    Wie der Senat mit Urteil vom heutigen Tag im Verfahren L 5 KA 2791/12 entschieden hat, können die Inhaber von Genehmigungen gemäß § 121a SGB V die Erteilung weiterer Genehmigungen an Genehmigungsbewerber nicht (erfolgreich) mit der defensiven Konkurrentenklage anfechten.

  • LSG Baden-Württemberg, 05.12.2012 - L 5 KA 3720/12
    Wie der Senat mit Urteil vom heutigen Tag im Verfahren L 5 KA 2791/12 entschieden hat, können die Inhaber von IVF-Genehmigungen die Erteilung weiterer IVF-Genehmigungen an Genehmigungsbewerber nicht (erfolgreich) mit der defensiven Konkurrentenklage anfechten.
  • SG Stuttgart, 23.07.2012 - S 11 KA 2883/12
    Hiervon ausgehend lässt sich die drittschützende Wirkung der Bestimmung mit guten Gründen verneinen (so SG Stuttgart, Beschluss vom 21.07.2009 - S 11 KA 3390/09 ER - Urteil vom 25.04.2012 - S 20 KA 3270/11 - Berufung anhängig unter L 5 KA 2791/12).
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