Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 06.02.2009 - L 8 AL 4096/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6361
LSG Baden-Württemberg, 06.02.2009 - L 8 AL 4096/06 (https://dejure.org/2009,6361)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.02.2009 - L 8 AL 4096/06 (https://dejure.org/2009,6361)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. Februar 2009 - L 8 AL 4096/06 (https://dejure.org/2009,6361)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,6361) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de

    Insolvenzgeldanspruch - Arbeitsvertragsabschluss nach Eröffnung und Kenntnis des Insolvenzverfahrens - keine analoge Anwendung des § 183 Abs 2 SGB 3 - Abtretung des Insolvenzgeldanspruchs an Insolvenzverwalter durch Forderungskauf zum Nettolohnpreis zur Vorfinanzierung - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für den Anspruch eines Arbeitnehmers auf Insolvenzgeld aus abgetretenem Recht für den Fall während eines Insolvenzeröffnungsverfahrens abgeschlossener Arbeitsverträge; Analoge Anwendung von § 183 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) bei Einstellung ...

  • zvi-online.de

    SGB III §§ 183, 188 Abs. 4; InsO § 56
    Anspruch auf Insolvenzgeld trotz Abschlusses des Arbeitsvertrages erst im Insolvenzeröffnungsverfahren

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Insolvenzgeld; Abschluss eines Arbeitsvertrags im Insolvenzverfahren; Anspruch des Insolvenzverwalters auf Insolvenzgeld gegen die Agentur für Arbeit aus abgetretenem Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 777
  • NZS 2010, 163
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 22.03.1995 - 10 RAr 1/94

    Konkursausfallgeld - Zeitraum - Mißbrauch

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.02.2009 - L 8 AL 4096/06
    Allein der Umstand, dass Personalkosten, die zur Verbesserung der Insolvenzmasse anfallen, auf die Insolvenzgeldausfallversicherung verlagert werden, steht einem Anspruch auf InsG nicht entgegen (vgl. hierzu auch BSG, Urt. vom 22.03.1995 - 10 RAr 1/94 -, SozR 3-4100 § 141k Nr. 2).

    Hierauf gestützt wurde eine Konkursausfallgeld-Vorfinanzierung im Sequestrationsverfahren von der Rechtsprechung dann nicht gebilligt, wenn sie einzelnen Gläubigern oder dem Arbeitgeber bzw. an dessen Unternehmen Beteiligen einseitige Sondervorteile verschafften (vgl. Urteil des BSG vom 22.03.1995 a. a. O.), weil dies als Umgehungsgeschäft zu werten war.

  • BSG, 09.07.1997 - 3 BS 3/96

    Nachholung einer unterlassenen Kostenentscheidung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.02.2009 - L 8 AL 4096/06
    Die unterbliebene Entscheidung über die Gerichtskosten erster Instanz kann durch den Senat nachgeholt werden (vgl. BSG SozR 3-1500 § 140 Nr. 2).
  • BGH, 18.07.2002 - IX ZR 195/01

    Verbindlichkeiten aus Dauerschuldverhältnissen in der Insolvenz des Schuldners;

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.02.2009 - L 8 AL 4096/06
    § 55 Abs. 2 Satz 2 InsO ist auf die im Eröffnungsverfahren mit einem nach § 22 Abs. 2 InsO bestellten (schwachen) vorläufigen Insolvenzverwalter begründeten Dauerschuldverhältnisse nicht anwendbar (BGH Urt. v. 18.07.2002 - IX ZR 195/01 - , BGHZ 151, 353).
  • BSG, 18.07.1989 - 10 RAr 11/88

    Konkursverwalter - Konkursausfallgeldanspruch - Insolvenzereignis

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.02.2009 - L 8 AL 4096/06
    Vor der Einführung des § 141b Abs. 4 AFG durch das 10. AFG-ÄndG vom 18.12.1992 (BGBl I 2044) bot die bis dahin bestehende Gesetzeslage nach der Rechtsprechung des BSG keinen Schutz, wenn ein Arbeitsverhältnis erst nach dem den Insolvenzgeldanspruch - damals Konkursausfallgeld - begründenden Insolvenzereignis geschlossen worden ist (vgl. u.a. BSG Urt. v. 19.03.1986, SozR 4100 § 141 b Nr. 37; Urt. v. 18.07.1989, NZA 1990, 118).
  • LSG Sachsen, 18.12.2014 - L 3 AL 13/13

    Insolvenzgeld erhalten auch Arbeitnehmer, die erst während der vorläufigen

    Eine analoge Anwendung des § 183 Abs. 2 SGB III scheide, wie das Landessozialgericht Baden-Württemberg im Urteil vom 6. Februar 2009 (Az. L 8 AL 4096/06) entschieden habe, aus, weil es an der hierfür erforderlichen planwidrigen Gesetzeslücke fehle.

    Sinn und Zweck der zur Vermeidung von Härten geregelten Erweiterung der Bezugsberechtigung steht damit einer einschränkenden Anwendung bei im Insolvenzeröffnungsverfahren geschlossenen Arbeitsverhältnissen entgegen (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 6. Februar 2009 - L 8 AL 4096/06 - NZS 2010, 163 = info also 2010, 187 = JURIS-Dokument Rdnr. 39).

    Eine solche gibt es aber nicht (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 6. Februar 2009 - L 8 AL 4096/06 - NZS 2010, 163 = info also 2010, 187 = JURIS-Dokument Rdnr. 39).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.03.2018 - L 7 AL 71/16

    Insolvenzgeld aus abgetretenem Recht; Zweck des Insolvenzgeldes; Keine Schonung

    Es kommt insbesondere nicht auf eine fehlende Kenntnis von dem Insolvenzantrag analog § 165 Abs. 3 SGB III oder darauf an, ob die neu eingestellten Arbeitnehmer Schlüsselpositionen innehaben (vgl. Landessozialgericht [LSG] Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Mai 2016 - L 13 AL 1503/15 -, NZI 2016, 647 = juris Rn. 21; Urteil vom 6. Februar 2009 - L 8 AL 4096/06 -, NZS 2010, 163; Sächsisches LSG, Urteil vom 18. Dezember 2014, L 3 AL 13/13, NZI 2015, 522 = juris Rn. 32; SG Kassel, Urteil vom 7. November 2012 - S 7 AL 43/12 -, NZS 2013, 356; Schneider in jurisPK-SGB III, § 165 Rn. 63.1; siehe auch Koch/Rein, NZS 2014, 841).

    Der zwischen dem Kläger und H. geschlossene "Forderungskaufvertrag" vom 1. Juli 2015 ist deshalb als eine formaljuristische Umgehung der Vorgaben des SGB III anzusehen (so auch Landessozialgericht LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 6. Februar 2009 - L 8 AL 4096/06 -, juris Rn. 49).

  • LSG Baden-Württemberg, 24.05.2016 - L 13 AL 1503/15

    Insolvenzgeldanspruch - Abschluss eines Arbeitsvertrages im vorläufigen

    Die Auffassung der Beklagten, dass die Einstellung von Personal nach Beginn der vorläufigen Insolvenz aber noch vor dem Zeitpunkt eines Insolvenzereignisses nicht zu Lasten der Insolvenzversicherung erfolgen könne, rechtfertigt nicht die erweiternde oder analoge Anwendung des §§ 165 Abs. 3 SGB III. Der erkennende Senat schließt sich der Auffassung des Sächsischen Landessozialgerichts (a.a.O) und des Landessozialgerichts Baden-Württemberg, Urteil vom 6. Februar 2009, L 8 AL 4096/06, Juris an (vgl. auch E. Schneider in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB III, 1. Aufl. 2014 § 165 SGB III Rn. 63.1).
  • SG Kassel, 07.11.2012 - S 7 AL 43/12

    Insolvenzgeldanspruch - Höhe - Nettoarbeitsentgelt - wirksamer

    Sinn und Zweck der zur Vermeidung von Härten geregelten Erweiterung der Bezugsberechtigung steht damit einer einschränkenden Anwendung bei im Insolvenzeröffnungsverfahren geschlossenen Arbeitsverhältnissen entgegen (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 06.02.2009, Az. L 8 AL 4096/06, juris, RdNr. 39; Kordel in Niesel/Brand, Kommentar zum SGB III, § 183, RdNr. 1114).

    Allein der Umstand, dass Personalkosten, die zur Verbesserung der Insolvenzmasse anfallen, auf die Insolvenzgeld-Ausfallversicherung verlagert werden, steht einem Anspruch auf Insolvenzgeld nicht entgegen (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 06.02.2009, Az. L 8 AL 4096/06, juris, RdNr. 39).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2016 - L 7 AL 2/15

    Insolvenzgeld; Sittenwidrigkeit; Wirksamkeit von im (vorläufigen)

    Es kommt insbesondere nicht auf eine fehlende Kenntnis von dem Insolvenzantrag analog § 165 Abs. 3 SGB III oder darauf an, ob die neu eingestellten Arbeitnehmer Schlüsselpositionen innehaben (vgl. Landessozialgericht [LSG] Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Mai 2016 - L 13 AL 1503/15 -, NZI 2016, 647 = juris Rn. 21; Urteil vom 6. Februar 2009 - L 8 AL 4096/06 -, NZS 2010, 163; Sächsisches LSG, Urteil vom 18. Dezember 2014, L 3 AL 13/13, NZI 2015, 522 = juris Rn. 32; SG Kassel, Urteil vom 7.11.2012 - S 7 AL 43/12 -, NZS 2013, 356; Schneider in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB III, 1. Aufl. 2014, § 165 Rn. 63.1; siehe auch Koch/Rein, NZS 2014, 841).
  • SG Marburg, 07.11.2012 - S 7 AL 43/12

    Berücksichtigung eines auf Grund eines Ergänzungarbeitsvertrags i.R.d. Abwicklung

    Sinn und Zweck der zur Vermeidung von Härten geregelten Erweiterung der Bezugsberechtigung steht damit einer einschränkenden Anwendung bei im Insolvenzeröffnungsverfahren geschlossenen Arbeitsverhältnissen entgegen (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 06.02.2009, Az. L 8 AL 4096/06, juris, RdNr. 39; Kordel in Niesel/Brand, Kommentar zum SGB III, § 183, RdNr. 1114).

    Allein der Umstand, dass Personalkosten, die zur Verbesserung der Insolvenzmasse anfallen, auf die Insolvenzgeld-Ausfallversicherung verlagert werden, steht einem Anspruch auf Insolvenzgeld nicht entgegen (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 06.02.2009, Az. L 8 AL 4096/06, juris, RdNr. 39).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht