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   LSG Baden-Württemberg, 06.08.2018 - L 7 SO 2248/18 ER-B   

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https://dejure.org/2018,26928
LSG Baden-Württemberg, 06.08.2018 - L 7 SO 2248/18 ER-B (https://dejure.org/2018,26928)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.08.2018 - L 7 SO 2248/18 ER-B (https://dejure.org/2018,26928)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. August 2018 - L 7 SO 2248/18 ER-B (https://dejure.org/2018,26928)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 23.09.1997 - 2 RU 44/96

    Ende der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen einen Verwaltungsakt bei

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.08.2018 - L 7 SO 2248/18
    Ergeht die vorläufige Anordnung und wird die Beschwerde später zurückgewiesen, läuft der Antragsteller Gefahr, der Antragsgegnerin die vorläufig weitergezahlten Leistungen ganz oder teilweise zurückzahlen zu müssen (vgl. hierzu etwa Bundessozialgericht (BSG) BSGE 63, 74, 75 = SozR 1500 § 97 Nr. 7; BSG SozR 3-1300 § 50 Nr. 20).
  • LSG Baden-Württemberg, 03.09.2003 - L 13 AL 3445/03

    Einstweiliger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.08.2018 - L 7 SO 2248/18
    Voraussetzung für den Erlass eines Hängebeschlusses (zu deren Zulässigkeit vgl. z.B. Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg; Beschluss vom 3. September 2003 - L 13 AL 3445/03 ER-B - (juris); LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. Juli 2017 - L 11 KA 31/17 B ER - (juris); Keller in Meyer-Ladewig u.a., SGG, § 86b Rdnrn. 14, 32; Krodel/Feldbaum, Das sozialgerichtliche Eilverfahren, 4. Auflage, Rdnrn. 462 ff. (alle m.w.N.)) ist, dass die eigentliche Eilentscheidung nicht offensichtlich aussichtslos ist, sie aus tatsächlichen Gründen noch nicht ergehen kann und die Folgenabwägung im Zeitpunkt der Entscheidung zugunsten des Antragstellers ausfällt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2017 - L 11 KA 31/17

    Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung; Eilverfahren;

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.08.2018 - L 7 SO 2248/18
    Voraussetzung für den Erlass eines Hängebeschlusses (zu deren Zulässigkeit vgl. z.B. Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg; Beschluss vom 3. September 2003 - L 13 AL 3445/03 ER-B - (juris); LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. Juli 2017 - L 11 KA 31/17 B ER - (juris); Keller in Meyer-Ladewig u.a., SGG, § 86b Rdnrn. 14, 32; Krodel/Feldbaum, Das sozialgerichtliche Eilverfahren, 4. Auflage, Rdnrn. 462 ff. (alle m.w.N.)) ist, dass die eigentliche Eilentscheidung nicht offensichtlich aussichtslos ist, sie aus tatsächlichen Gründen noch nicht ergehen kann und die Folgenabwägung im Zeitpunkt der Entscheidung zugunsten des Antragstellers ausfällt.
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