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   LSG Baden-Württemberg, 06.12.2018 - L 6 VG 2096/17   

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LSG Baden-Württemberg, 06.12.2018 - L 6 VG 2096/17 (https://dejure.org/2018,41892)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.12.2018 - L 6 VG 2096/17 (https://dejure.org/2018,41892)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. Dezember 2018 - L 6 VG 2096/17 (https://dejure.org/2018,41892)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1 Abs 1 S 1 OEG, § 3a Abs 1 OEG, § 10 S 6 OEG, § 10a Abs 1 OEG, § 1 Abs 3 S 1 BVG
    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - tätlicher Angriff - familiäre Gewalt - traumatisierendes Familienumfeld - tätliche Übergriffe durch den Vater - Drohungen mit objektiv hoher Gefährdung nicht ausreichend - erforderliche Konkretisierung der Gewalttaten nach Ort ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Anerkennung von Gesundheitsschäden als Folgen von Gewalttaten nach dem Opferentschädigungsgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2020, 648
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (24)

  • BSG, 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B

    Verfahrensfehler und Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.12.2018 - L 6 VG 2096/17
    Eine Tatsache ist bewiesen, wenn sie in so hohem Grade wahrscheinlich ist, dass alle Umstände des Falles nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung zu begründen (vgl. Keller, a.a.O.).Der Beweisgrad der Wahrscheinlichkeit im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BVG ist dann gegeben, wenn nach der geltenden wissenschaftlichen Lehrmeinung mehr für als gegen einen ursächlichen Zusammenhang spricht (vgl. BSG, Beschluss vom 8. August 2001 - B 9 V 23/01 B -, SozR 3-3900 § 15 Nr. 4, S. 14 m.w.N.).

    Glaubhaftmachung bedeutet das Dartun einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit (vgl. Keller, a.a.O., Rz. 3d m.w.N.), also der guten Möglichkeit, dass sich der Vorgang so zugetragen hat, wobei durchaus gewisse Zweifel bestehen bleiben können (vgl. BSG, Beschluss vom 8. August 2001 - B 9 V 23/01 B -, SozR 3-3900 § 15 Nr. 4, S. 14 f. m.w.N.).

    Das Tatsachengericht ist allerdings mit Blick auf die Freiheit der richterlichen Beweiswürdigung (§ 128 Abs. 1 Satz 1 SGG) im Einzelfall grundsätzlich darin nicht eingeengt, ob es die Beweisanforderungen als erfüllt ansieht (vgl. BSG, Beschluss vom 8. August 2001 - B 9 V 23/01 B -, SozR 3-3900 § 15 Nr. 4, S. 15).

  • BSG, 07.04.2011 - B 9 VG 2/10 R

    Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff - Nachstellung - Stalking - Straftat

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.12.2018 - L 6 VG 2096/17
    Nach der Rechtsprechung des BSG ist bei der Auslegung des Rechtsbegriffes "vorsätzlicher, rechtswidriger tätlicher Angriff" im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG entscheidend auf die Rechtsfeindlichkeit, vor allem verstanden als Feindlichkeit gegen das Strafgesetz, abzustellen; von subjektiven Merkmalen, wie etwa einer kämpferischen, feindseligen Absicht, hat sich die Auslegung insoweit weitestgehend gelöst (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 7. April 2011 - B 9 VG 2/10 R -, SozR 4-3800 § 1 Nr. 18, Rz. 32 m.w.N.).

    Abweichend von dem im Strafrecht umstrittenen Gewaltbegriff im Sinne des § 240 Strafgesetzbuch (StGB) zeichnet sich der tätliche Angriff im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG durch eine körperliche Gewaltanwendung (Tätlichkeit) gegen eine Person aus, wirkt also körperlich (physisch) auf einen anderen ein (vgl. BSG, Urteil vom 7. April 2011 - B 9 VG 2/10 R -, SozR 4-3800 § 1 Nr. 18, Rz. 36 m.w.N.).

    Bei der körperlichen Misshandlung von Kindern durch ihre Eltern kommt hinzu, dass sich die Rechtswidrigkeit einer Gewalttat nach dem Strafrecht zur Zeit der Begehung richtet (ständige Rechtsprechung der Sozialgerichte, vgl. BSG, Urteil vom 7. April 2011 - B 9 VG 2/10 R -, juris, Rz. 66) und dass derartige Taten lange Zeit als durch das "elterliche Züchtigungsrecht" gerechtfertigt galten, auch wenn es sich um Körperverletzungen im Sinnen von § 223 Abs. 1 StGB handelte (vgl. zu allem Folgendem im Einzelnen Urteil des Senats vom 18. Dezember 2014 - L 6 VG 2838/12 -, juris, Rz. 32 ff.).

  • BSG, 16.12.2014 - B 9 V 1/13 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.12.2018 - L 6 VG 2096/17
    Nur die isolierte Feststellung, Opfer einer Gewalttat geworden zu sein, ist nach neuerer Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ausgeschlossen (BSG, Urteil vom 16. Dezember 2014 - B 9 V 1/13 R, juris, Rz. 12).

    Ein solcher Angriff setzt eine unmittelbar auf den Körper einer anderen Person zielende, gewaltsame physische Einwirkung voraus; die bloße Drohung mit einer wenn auch erheblichen Gewaltanwendung oder Schädigung reicht hierfür demgegenüber nicht aus (vgl. BSG, Urteil vom 16. Dezember 2014 - B 9 V 1/13 R -, juris, Rz. 23 ff.).

    Das BSG hat erst nach Abschluss des Vergleichs zwischen den Beteiligten - ebenfalls in dem Urteil vom 16. Dezember 2014 (- B 9 V 1/13 R -, juris, Rz. 21 ff.) deutlicher als bislang herausgestellt, dass ein tätlicher Angriff dann nicht vorliegt, wenn es an einer unmittelbaren Gewaltanwendung fehlt.

  • BSG, 16.12.2014 - B 9 V 6/13 R

    Soziales Entschädigungsrecht - rechtsstaatswidrige Verfolgungsmaßnahmen in der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.12.2018 - L 6 VG 2096/17
    Diese Definition ist der Fragestellung nach dem wesentlichen ursächlichen Zusammenhang (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 16. Dezember 2014 - B 9 V 6/13 R -, juris, Rz. 18 ff.) angepasst, die nur entweder mit ja oder mit nein beantwortet werden kann.

    Diese Grundsätze haben ihren Niederschlag auch in den "Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz" in ihrer am 1. Oktober 1998 geltenden Fassung der Ausgabe 1996 (AHP 1996) und nachfolgend - seit Juli 2004 - den "Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX)" in ihrer jeweils geltenden Fassung (AHP 2005 und 2008) gefunden, welche zum 1. Januar 2009 durch die Anlage zu § 2 Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) vom 10. Dezember 2008 (Teil C, Nrn. 1 bis 3 und 12 der Anlage zu § 2 VersMedV - "Versorgungsmedizinische Grundsätze" - VG; vgl. BR-Drucks 767/1/08 S. 3, 4) inhaltsgleich ersetzt worden ist (vgl. BSG, Urteil vom 16. Dezember 2014 - B 9 V 6/13 R -, juris, Rz. 17).

  • BGH, 25.11.1986 - 4 StR 605/86

    stabiler Wasserschlauch - § 223 StGB, Züchtigungsrecht, § 1631 Abs. 2 BGB aF

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.12.2018 - L 6 VG 2096/17
    Vielmehr forderte der BGH auch in diesem Fall eine Würdigung aller objektiven und subjektiven Umstände des Tatgeschehens und erkannte ausdrücklich, dass allein die Verwendung eines Schlaggegenstandes noch nicht das Merkmal der "entwürdigenden Erziehungsmaßnahme" erfülle (BGH, Beschluss vom 25. November 1986 - 4 StR 605/86 - NStZ 1987, 173).
  • BGH, 23.10.1957 - 2 StR 458/56

    Rechtssätze - Rechtfertigungsgründe - Materielle Gesetze - Gewohnheitsrecht -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.12.2018 - L 6 VG 2096/17
    Ende der 1950-er Jahre führte der Bundesgerichtshof (BGH) aus, dass Ohrfeigen und Rohrstockschläge eines Lehrers nicht strafbar seien, wenn der Lehrer zur Züchtigung rechtlich befugt sei und sich innerhalb der Grenzen dieser Befugnis halte (BGH, Urteil vom 23. Oktober 1957 - 2 StR 458/56 - BGHSt 11, 241).
  • BSG, 10.11.1993 - 9a RV 41/92

    Kannversorgung - multiple Sklerose - Regelung der Ermessensausübung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.12.2018 - L 6 VG 2096/17
    Denn die Verwaltung ist nicht ermächtigt, bei allen Krankheiten ungewisser Genese immer die Möglichkeit des Ursachenzusammenhangs - die so gut wie nie widerlegt werden kann - ausreichen zu lassen (vgl. BSG, Urteil vom 10. November 1993 - 9/9a RV 41/92 -, juris, Rz. 19 m.w.N.).
  • BSG, 12.12.1995 - 9 RV 17/94

    Kannversorgung bei Ungewißheit über den Ursachenzusammenhang zwischen einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.12.2018 - L 6 VG 2096/17
    Vielmehr ist es erforderlich, dass diese Behauptung medizinisch-biologisch nachvollziehbar begründet und durch wissenschaftliche Fakten, in der Regel statistische Erhebungen (vgl. BSG, Urteil vom 12. Dezember 1995 - 9 RV 17/94 -, juris, Rz. 14), untermauert ist.
  • BSG, 29.04.2010 - B 9 VG 1/09 R

    Opferentschädigung - tätlicher Angriff - Vorsatz - Rechtswidrigkeit - ärztlicher

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.12.2018 - L 6 VG 2096/17
    Allgemein ist es in seiner bisherigen Rechtsprechung davon ausgegangen, dass als tätlicher Angriff grundsätzlich eine in feindseliger oder rechtsfeindlicher Willensrichtung unmittelbar auf den Körper eines anderen zielende gewaltsame Einwirkung anzusehen ist, wobei die Angriffshandlung in aller Regel den Tatbestand einer - jedenfalls versuchten - vorsätzlichen Straftat gegen das Leben oder die körperliche Unversehrtheit erfüllt (ständige Rechtsprechung; vgl. nur BSG, Urteil vom 29. April 2010 - B 9 VG 1/09 R -, juris, Rz. 25 m.w.N.).
  • BSG, 24.11.2010 - B 11 AL 35/09 R

    Unterhaltsgeld- bzw Arbeitslosenhilfeanspruch - Bedürftigkeitsprüfung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.12.2018 - L 6 VG 2096/17
    Daraus folgt, dass auch dem Vollbeweis gewisse Zweifel innewohnen können, verbleibende Restzweifel mit anderen Worten bei der Überzeugungsbildung unschädlich sind, solange sie sich nicht zu gewichtigen Zweifeln verdichten (vgl. BSG, Urteil vom 24. November 2010 - B 11 AL 35/09 R -, juris, Rz. 21).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2012 - L 6 VJ 1702/12

    Impfschadensrecht - Kannversorgung - Bejahung der theoretischen Möglichkeit eines

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2013 - L 10 VE 39/10
  • LSG Bayern, 18.02.2014 - L 15 VG 2/09

    Opferentschädigungsanspruch wegen psychischer Erkrankungsfolgen

  • LSG Baden-Württemberg, 18.12.2014 - L 6 VG 2838/12

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - tätlicher Angriff - Rechtswidrigkeit

  • LSG Sachsen-Anhalt, 18.02.2015 - L 7 VE 6/12

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - sexueller Missbrauch in der Kindheit

  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 77/06 B

    sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit einer Feststellungsklage -

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - keine

  • BSG, 23.04.2009 - B 9 VG 1/08 R

    Gewaltopferentschädigung - Nordrhein-Westfalen - Aufgabenübertragung auf die

  • BSG, 18.01.2011 - B 2 U 16/10 R

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - landwirtschaftlicher Unternehmer -

  • BSG, 17.04.2013 - B 9 V 1/12 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - sexueller Missbrauch in

  • LSG Baden-Württemberg, 18.12.2014 - L 6 VS 413/13

    Soziales Entschädigungsrecht - Soldatenversorgung - Feststellung des Grads der

  • LSG Baden-Württemberg, 12.01.2017 - L 6 VS 5036/15

    Soziales Entschädigungsrecht - Soldatenversorgung - Afghanistan-Einsatz -

  • LSG Baden-Württemberg, 09.03.2017 - L 6 U 2131/16

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Geschäftsreise - sachlicher

  • LSG Baden-Württemberg, 07.12.2017 - L 6 VG 4265/16

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - sozialgerichtliches Verfahren -

  • LSG Baden-Württemberg, 16.03.2023 - L 6 VG 1749/22

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - Geltendmachung eines sexuellen

    Dabei ist insbesondere die Tatzeit nicht nur für die Anwendung der Übergangsregelung (vgl. § 10a OEG) relevant, sondern darüber hinaus für Fragen beispielsweise hinsichtlich der Verjährung des Regresses (vgl. Senatsurteil vom 6. Dezember 2018 - L 6 VG 2096/17 -, juris, Rz. 73).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.04.2023 - L 6 VG 1623/22

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - Geltendmachung eines sexuellen

    Weder aus den Angaben der Klägerin selbst, noch aus denen der Schwester folgt indessen ein nach Sachverhalt, Ort und Tatzeit hinreichend konkretisiertes Geschehen (vgl. Senaturteil vom 6. Dezember 2018 - L 6 VG 2096/17 -, juris, Rz. 73).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.08.2023 - L 6 VG 1880/22

    Soziales Entschädigungsrecht - Geltendmachung eines sexuellen Missbrauchs in der

    Die Klägerin hat indessen schon kein nach Sachverhalt, Ort und Tatzeit hinreichend konkretes Geschehen beschrieben (vgl. Senatsurteil vom 6. Dezember 2018 - L 6 VG 2096/17 -, juris, Rz. 73), anhand dessen die Frage nach möglichen Zeugen überhaupt hätte geprüft werden können.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 13.05.2019 - L 7 VE 11/18

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - Behauptung sexuellen Missbrauchs in

    Erst recht finden sich keine Angaben zu einer nach ihrem Sachverhalt, ihrem Ort und der Tatzeit ausreichend konkretisierten Tätlichkeit (vgl. dazu LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 6. Dezember 2018, L 6 VG 2096/17, juris mit Verweis auf LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18. Februar 2015, L 7 VE 6/12).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.10.2021 - L 6 VG 3771/20

    Gewährung einer Beschädigtenrente nach dem Gesetz über die Entschädigung der

    Auch aus diesem Grunde ist unter Geltung des OEG zu fordern, dass gerade elterliche Misshandlungen so ausreichend konkretisiert werden, um über ihre Rechtswidrigkeit nach damaligem Recht entscheiden zu können (vgl. Senatsurteil vom 06. Dezember 2018 - L 6 VG 2096/17 -, juris, Rz. 75).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.02.2019 - L 6 VG 3998/17
    Aus der schlichten Rechtswidrigkeit eines öffentlich-rechtlichen Vertrags folgt noch nicht dessen Unwirksamkeit, sondern nach § 58 Abs. 1 Nr. 3 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) erst bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen (Urteil des Senats vom 6. Dezember 2018 - L 6 VG 2096/17 -, juris, Rz.70).
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