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   LSG Baden-Württemberg, 06.12.2018 - L 7 AS 4457/16   

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LSG Baden-Württemberg, 06.12.2018 - L 7 AS 4457/16 (https://dejure.org/2018,41249)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.12.2018 - L 7 AS 4457/16 (https://dejure.org/2018,41249)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. Dezember 2018 - L 7 AS 4457/16 (https://dejure.org/2018,41249)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 22 Abs 1 S 1 SGB 2, § 12 Abs 1 WoGG
    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Vierpersonenhaushalt im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald in Baden-Württemberg - Angemessenheitsprüfung - Fehlen eines schlüssigen Konzepts - Erkenntnisausfall - Rückgriff auf die Wohngeldtabelle - Ermittlung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (21)

  • BSG, 16.06.2015 - B 4 AS 44/14 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheit der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.12.2018 - L 7 AS 4457/16
    Zur Angemessenheit der Unterkunftskosten in einer Gemeinde im örtlichen Vergleichsraum Umland F. (Anschluss an BSG, Urteil vom 16. Juni 2015 - B 4 AS 44/14 R -).

    Die Kläger haben vorgetragen, das Bundessozialgericht (BSG) habe mit Urteilen vom 16. Juni 2015 in den Verfahren B 4 AS 44/14 R und B 4 AS 45/14 R entschieden, dass bei fehlendem Angemessenheitskonzept für Wohnungen in der vom Beklagten ausgewiesenen Raumschaft Umland F., in der sich auch ihre Wohnung befunden habe, auf die für Mietstufe VI ausgewiesene Wohngeltwerte zurückgegriffen werden müsse.

    Das SG hat sich der Rechtsprechung des BSG in den Urteilen vom 16. Juni 2015 (B 4 AS 44/14 R und B 4 AS 45/14 R) angeschlossen, das für die Gemeinde M. in der von der Beklagten gebildeten Raumschaft Umland F. bei Rückgriff auf den Tabellenwert nach § 12 WoGG für die Zeit von Januar 2009 bis Dezember 2015 die Mietstufe VI herangezogen hat.

    Das BSG habe in seinen Urteilen vom 16. Juni 2015 (B 4 AS 44/14 R und B 4 AS 45/14 R) festgestellt, dass eine Nachbesserung wegen Zeitablaufs nicht mehr erfolgen könne, sodass aufgrund des vorliegenden Erkenntnisausfalls hinsichtlich der angemessenen Referenzmiete der Rückgriff auf die Tabellenwerte des § 12 WoGG zuzüglich eines Sicherheitszuschlags erforderlich sei.

    Ausgangspunkt ist dabei die mietvertragliche Vereinbarung der Klägerin Ziff. 1. Abzustellen ist auf dasjenige, was zu Wohnzwecken angemietet wurde oder untrennbarer Gegenstand der Mietvereinbarung ist (BSG, Urteil vom 16. Juni 2015 - B 4 AS 44/14 R - juris Rdnr. 35; Urteil vom 6. August 2014 - B 4 AS 37/13 R - juris Rdnr. 21).

    Angemessen ist eine Wohnung nur dann, wenn sie nach Ausstattung, Lage und Bausubstanz einfachen und grundlegenden Bedürfnissen entspricht und keinen gehobenen Wohnstandard aufweist, wobei es genügt, dass das Produkt aus Wohnfläche und Standard, das sich in der Wohnungsmiete niederschlägt, angemessen ist (z.B. BSG, Urteil vom 16. Juni 2015 - B 4 AS 44/14 R - juris Rdnr. 13; Urteil vom 10. September 2013 - B 4 AS 4/13 R - juris Rdnr. 12; Urteil vom 22. März 2012 - B 4 AS 16/11 R - juris Rdnr. 12).

    Zur Festlegung der angemessenen Wohnfläche ist auf die Wohnraumgrößen für Wohnberechtigte im sozialen Mietwohnungsbau abzustellen (BSG, Urteil vom 16. Juni 2015 - B 4 AS 44/14 R - juris Rdnr. 15).

    Das Landesgesetz zur Förderung von Wohnraum und Stabilisierung von Quartierstrukturen in Baden-Württemberg (Landeswohnraumförderungsgesetz ) vom 11. Dezember 2007 (GBl. 581) enthält im Zusammenhang mit den Belegungs- und Mietbindungen bei gefördertem Mietwohnraum keine gesetzlich festgelegten und nach Personenzahl differenzierten Quadratmeter-Größen angemessener Wohnungen (vgl. § 15 LWoFG), sodass zur Bestimmung der angemessenen Wohnungsgröße mangels anderweitiger gesetzlicher Ausführungsbestimmungen auf die VwV-SozWo zurückgegriffen werden kann (BSG, Urteil vom 16. Juni 2015 - B 4 AS 44/14 R - juris Rdnr. 15).

    Nach der Rechtsprechung des BSG (z.B. Urteil vom 16. Juni 2015 - B 4 AS 44/14 R - juris Rdnr. 16; Urteil vom 22. März 2012 - B 4 AS 16/11 R - juris Rdnr. 17) hat die Festlegung des Vergleichsraumes, der zur Ermittlung einer (angemessenen) Referenzmiete am Wohnort oder im weiteren Wohnumfeld des Hilfebedürftigen erforderlich ist, sich insbesondere danach zu richten, ob es sich um einen ausreichend großen Raum (nicht bloße Orts- oder Stadtteile/-bezirke) der Wohnbebauung aufgrund räumlicher Nähe, mit zusammenhängender Infrastruktur und insbesondere verkehrstechnischer Verbundenheit handelt und insgesamt betrachtet einen homogenen Lebens- und Wohnbereich darstellt.

    So umfasst die Raumschaft Umland F. gut durch ein öffentliches Verkehrsnetz angebundene Gemeinden um die Stadt F. herum (so BSG, Urteil vom 16. Juni 2015 - B 4 AS 44/14 R - juris Rdnr. 17; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26. März 2014 - L 2 AS 3878/11 - juris Rdnr. 28; Urteil vom 26. März 2014 - L 2 AS 104/14 - juris Rdnr. 27).

    Von der Schlüssigkeit eines Konzepts ist nach dieser Rechtsprechung des BSG auszugehen, sofern die folgenden Mindestvoraussetzungen erfüllt sind (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 16. Juni 2015 - B 4 AS 44/14 R - juris Rdnr. 20; Urteil vom 10. September 2013 - B 4 AS 77/12 R - juris Rdnr. 28):.

    Entscheidet er ohne ein solches schlüssiges Konzept, ist er im Rahmen seiner prozessualen Mitwirkungspflicht nach § 103 Satz 1 2. Halbs SGG gehalten, dem Gericht eine zuverlässige Entscheidungsgrundlage zu verschaffen und ggf. eine unterbliebene Datenerhebung und -aufbereitung nachzuholen (BSG, Urteil vom 16. Juni 2015 - B 4 AS 44/14 R - juris Rdnr. 19, Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 4 AS 87/12 R - juris Rdnr. 24; Urteil vom 22. März 2012 - B 4 AS 16/11 R - juris Rdnr. 21).

    Das BSG hat in seinem Urteil vom 16. Juni 2015 (B 4 AS 44/14 R) das Konzept des Beklagten weiterhin insofern bemängelt, dass die in das Konzept einbezogenen Daten aus Bestandsmieten nicht auch für die Höhe des Mietpreises bei Neuvermietungen repräsentativ sind und daher von vornherein kein realitätsgerechtes Abbild der aktuellen Situation bei Neuanmietungen ermöglicht.

    eines Sicherheitszuschlags nach generell-abstrakten Kriterien im Sinne einer Angemessenheitsobergrenze erforderlich (BSG, Urteil vom 16. Juni 2015 - B 4 AS 44/14 R - juris Rdnrn. 25 ff. - auch zum Folgenden -).

    Das BSG hat bereits entschieden, dass die regionalen Verhältnisse auch bei einem Rückgriff auf die Tabelle zu § 12 WoGG durch die Bildung von Mietstufen einfließen (BSG, Urteil vom 16. Juni 2015 - B 4 AS 44/14 R - juris Rdnrn. 28; Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 4 AS 87/12 R - juris Rdnrn. 28 f.; Urteil vom 22. März 2012 - B 4 AS 16/11 R - juris Rdnr. 22).

    Dabei ist wertend einzubeziehen, dass die Bemessung der zuschussfähigen Höchstbeträge für die Miete im Rahmen des Wohngeldrechts - anders als bei den angemessenen Kosten der Unterkunft nach dem SGB II - nicht allein nach dem Mietenniveau im Vergleichsraum bzw. den regionalen Wohnungsmärkten erfolgt, sondern maßgeblich (auch) von der Zuordnung zu Gemeindegrößenklassen abhängig ist (BSG, Urteil vom 16. Juni 2015 - B 4 AS 44/14 R - juris Rdnrn. 25).

    Die Mietstufe VI ist daher - wie für das in ca. fünf km von U. entfernte M. mit ca. 9.000 Einwohnern, einer 1973 aus den vormals selbständigen Gemeinden B., H., Hu. und N. gebildeten Einheitsgemeinde - auch für die Gemeinde U., die dem gebildeten Vergleichsraum zugehört, heranzuziehen (vgl. BSG, Urteil vom 16. Juni 2015 - B 4 AS 44/14 R - juris Rdnrn. 29).

    Nach der Rechtsprechung des BSG ist auf den jeweiligen Höchstbetrag der Tabelle, also die rechte Spalte zurückzugreifen und ein "Sicherheitszuschlag" von 10 % einzubeziehen (BSG, Urteil vom 16. Juni 2015 B 4 AS 44/14 R juris Rdnr. 30; Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 4 AS 87/12 R - juris Rdnr. 25).

    Die Prüfung der Angemessenheit der Heizkosten muss getrennt von derjenigen der Bruttokaltmiete erfolgen (BSG, Urteil vom 16. Juni 2015 - B 4 AS 44/14 R - juris Rdnr. 32; Urteil vom 2. Juli 2009 - B 14 AS 36/08 R - BSGE 104, 41 - juris Rdnr. 18).

  • LSG Baden-Württemberg, 26.03.2014 - L 2 AS 3878/11

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheit der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.12.2018 - L 7 AS 4457/16
    So umfasst die Raumschaft Umland F. gut durch ein öffentliches Verkehrsnetz angebundene Gemeinden um die Stadt F. herum (so BSG, Urteil vom 16. Juni 2015 - B 4 AS 44/14 R - juris Rdnr. 17; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26. März 2014 - L 2 AS 3878/11 - juris Rdnr. 28; Urteil vom 26. März 2014 - L 2 AS 104/14 - juris Rdnr. 27).

    Der 2. Senat des LSG Baden-Württemberg hat in seinen Urteilen vom 26. März 2014 (L 2 AS 3878/11 und L 2 AS 104/14; vgl. ferner LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Juni 2010 - L 13 AS 4212/08 - juris Rdnr. 32 ) im Einzelnen dargelegt, dass - ausgehend vom Ansatz des Beklagten zur Erstellung eines schlüssigen Konzepts auf der Grundlage von Bestandsdatensätzen der Bedarfs- bzw. Einstandsgemeinschaften mit Bezug existenzsichernder Leistungen im Vergleichsraum - der Spannenoberwert, d.h. der obere Wert der ermittelten Mietpreisspanne, zu berücksichtigen ist und nicht - wie geschehen - ein Durchschnittswert.

    Der 2. Senat des LSG Baden-Württemberg hat in den Berufungsverfahren L 2 AS 3878/11 und L 2 AS 104/14 trotz umfangreicher Bemühungen erfolglos versucht, das Konzept durch den Beklagten schlüssig machen zu lassen.

    Eine rechtskonforme Fortentwicklung des Konzepts sowie eine Erhebung der dafür notwendigen Daten hat der Beklagte im gesamten Verlauf im Hinblick auf den gescheiterten Versuch in den Berufungsverfahren L 2 AS 3878/11 und L 2 AS 104/14 verweigert.

  • BSG, 22.03.2012 - B 4 AS 16/11 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - fehlendes

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.12.2018 - L 7 AS 4457/16
    Angemessen ist eine Wohnung nur dann, wenn sie nach Ausstattung, Lage und Bausubstanz einfachen und grundlegenden Bedürfnissen entspricht und keinen gehobenen Wohnstandard aufweist, wobei es genügt, dass das Produkt aus Wohnfläche und Standard, das sich in der Wohnungsmiete niederschlägt, angemessen ist (z.B. BSG, Urteil vom 16. Juni 2015 - B 4 AS 44/14 R - juris Rdnr. 13; Urteil vom 10. September 2013 - B 4 AS 4/13 R - juris Rdnr. 12; Urteil vom 22. März 2012 - B 4 AS 16/11 R - juris Rdnr. 12).

    Nach der Rechtsprechung des BSG (z.B. Urteil vom 16. Juni 2015 - B 4 AS 44/14 R - juris Rdnr. 16; Urteil vom 22. März 2012 - B 4 AS 16/11 R - juris Rdnr. 17) hat die Festlegung des Vergleichsraumes, der zur Ermittlung einer (angemessenen) Referenzmiete am Wohnort oder im weiteren Wohnumfeld des Hilfebedürftigen erforderlich ist, sich insbesondere danach zu richten, ob es sich um einen ausreichend großen Raum (nicht bloße Orts- oder Stadtteile/-bezirke) der Wohnbebauung aufgrund räumlicher Nähe, mit zusammenhängender Infrastruktur und insbesondere verkehrstechnischer Verbundenheit handelt und insgesamt betrachtet einen homogenen Lebens- und Wohnbereich darstellt.

    Entscheidet er ohne ein solches schlüssiges Konzept, ist er im Rahmen seiner prozessualen Mitwirkungspflicht nach § 103 Satz 1 2. Halbs SGG gehalten, dem Gericht eine zuverlässige Entscheidungsgrundlage zu verschaffen und ggf. eine unterbliebene Datenerhebung und -aufbereitung nachzuholen (BSG, Urteil vom 16. Juni 2015 - B 4 AS 44/14 R - juris Rdnr. 19, Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 4 AS 87/12 R - juris Rdnr. 24; Urteil vom 22. März 2012 - B 4 AS 16/11 R - juris Rdnr. 21).

    Das BSG hat bereits entschieden, dass die regionalen Verhältnisse auch bei einem Rückgriff auf die Tabelle zu § 12 WoGG durch die Bildung von Mietstufen einfließen (BSG, Urteil vom 16. Juni 2015 - B 4 AS 44/14 R - juris Rdnrn. 28; Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 4 AS 87/12 R - juris Rdnrn. 28 f.; Urteil vom 22. März 2012 - B 4 AS 16/11 R - juris Rdnr. 22).

  • LSG Baden-Württemberg, 26.03.2014 - L 2 AS 104/14

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.12.2018 - L 7 AS 4457/16
    So umfasst die Raumschaft Umland F. gut durch ein öffentliches Verkehrsnetz angebundene Gemeinden um die Stadt F. herum (so BSG, Urteil vom 16. Juni 2015 - B 4 AS 44/14 R - juris Rdnr. 17; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26. März 2014 - L 2 AS 3878/11 - juris Rdnr. 28; Urteil vom 26. März 2014 - L 2 AS 104/14 - juris Rdnr. 27).

    Der 2. Senat des LSG Baden-Württemberg hat in seinen Urteilen vom 26. März 2014 (L 2 AS 3878/11 und L 2 AS 104/14; vgl. ferner LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Juni 2010 - L 13 AS 4212/08 - juris Rdnr. 32 ) im Einzelnen dargelegt, dass - ausgehend vom Ansatz des Beklagten zur Erstellung eines schlüssigen Konzepts auf der Grundlage von Bestandsdatensätzen der Bedarfs- bzw. Einstandsgemeinschaften mit Bezug existenzsichernder Leistungen im Vergleichsraum - der Spannenoberwert, d.h. der obere Wert der ermittelten Mietpreisspanne, zu berücksichtigen ist und nicht - wie geschehen - ein Durchschnittswert.

    Der 2. Senat des LSG Baden-Württemberg hat in den Berufungsverfahren L 2 AS 3878/11 und L 2 AS 104/14 trotz umfangreicher Bemühungen erfolglos versucht, das Konzept durch den Beklagten schlüssig machen zu lassen.

    Eine rechtskonforme Fortentwicklung des Konzepts sowie eine Erhebung der dafür notwendigen Daten hat der Beklagte im gesamten Verlauf im Hinblick auf den gescheiterten Versuch in den Berufungsverfahren L 2 AS 3878/11 und L 2 AS 104/14 verweigert.

  • BSG, 12.12.2013 - B 4 AS 87/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - fehlendes

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.12.2018 - L 7 AS 4457/16
    Entscheidet er ohne ein solches schlüssiges Konzept, ist er im Rahmen seiner prozessualen Mitwirkungspflicht nach § 103 Satz 1 2. Halbs SGG gehalten, dem Gericht eine zuverlässige Entscheidungsgrundlage zu verschaffen und ggf. eine unterbliebene Datenerhebung und -aufbereitung nachzuholen (BSG, Urteil vom 16. Juni 2015 - B 4 AS 44/14 R - juris Rdnr. 19, Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 4 AS 87/12 R - juris Rdnr. 24; Urteil vom 22. März 2012 - B 4 AS 16/11 R - juris Rdnr. 21).

    Das BSG hat bereits entschieden, dass die regionalen Verhältnisse auch bei einem Rückgriff auf die Tabelle zu § 12 WoGG durch die Bildung von Mietstufen einfließen (BSG, Urteil vom 16. Juni 2015 - B 4 AS 44/14 R - juris Rdnrn. 28; Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 4 AS 87/12 R - juris Rdnrn. 28 f.; Urteil vom 22. März 2012 - B 4 AS 16/11 R - juris Rdnr. 22).

    Nach der Rechtsprechung des BSG ist auf den jeweiligen Höchstbetrag der Tabelle, also die rechte Spalte zurückzugreifen und ein "Sicherheitszuschlag" von 10 % einzubeziehen (BSG, Urteil vom 16. Juni 2015 B 4 AS 44/14 R juris Rdnr. 30; Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 4 AS 87/12 R - juris Rdnr. 25).

  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Einpersonenhaushalt

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.12.2018 - L 7 AS 4457/16
    Die Angemessenheit der Wohnungsgröße richtet sich grundsätzlich nach den Werten, die die Länder aufgrund des § 10 Wohnraumförderungsgesetz vom 13. September 2001 (BGBl. I, 2376) festgelegt haben (BSG, Urteil vom 10. September 2013 - B 4 AS 77/12 R - juris Rdnr. 20).

    Von der Schlüssigkeit eines Konzepts ist nach dieser Rechtsprechung des BSG auszugehen, sofern die folgenden Mindestvoraussetzungen erfüllt sind (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 16. Juni 2015 - B 4 AS 44/14 R - juris Rdnr. 20; Urteil vom 10. September 2013 - B 4 AS 77/12 R - juris Rdnr. 28):.

    Insbesondere liegen für die genannten Gemeinden weder einfache noch qualifizierte Mietspiegel vor (vgl. zur Problematik der Eignung von Mietspiegeln zur Bestimmung der Referenzmiete BSG, Urteil vom 10. September 2013 - B 4 AS 77/12 R - juris; Urteil vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 50/10 R - juris).

  • BSG, 16.06.2015 - B 4 AS 45/14 R

    Kosten der Unterkunft und Heizung; Angemessene Kosten und Wohnungsgröße;

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.12.2018 - L 7 AS 4457/16
    Die Kläger haben vorgetragen, das Bundessozialgericht (BSG) habe mit Urteilen vom 16. Juni 2015 in den Verfahren B 4 AS 44/14 R und B 4 AS 45/14 R entschieden, dass bei fehlendem Angemessenheitskonzept für Wohnungen in der vom Beklagten ausgewiesenen Raumschaft Umland F., in der sich auch ihre Wohnung befunden habe, auf die für Mietstufe VI ausgewiesene Wohngeltwerte zurückgegriffen werden müsse.

    Das SG hat sich der Rechtsprechung des BSG in den Urteilen vom 16. Juni 2015 (B 4 AS 44/14 R und B 4 AS 45/14 R) angeschlossen, das für die Gemeinde M. in der von der Beklagten gebildeten Raumschaft Umland F. bei Rückgriff auf den Tabellenwert nach § 12 WoGG für die Zeit von Januar 2009 bis Dezember 2015 die Mietstufe VI herangezogen hat.

    Das BSG habe in seinen Urteilen vom 16. Juni 2015 (B 4 AS 44/14 R und B 4 AS 45/14 R) festgestellt, dass eine Nachbesserung wegen Zeitablaufs nicht mehr erfolgen könne, sodass aufgrund des vorliegenden Erkenntnisausfalls hinsichtlich der angemessenen Referenzmiete der Rückgriff auf die Tabellenwerte des § 12 WoGG zuzüglich eines Sicherheitszuschlags erforderlich sei.

  • BSG, 06.08.2014 - B 4 AS 37/13 R

    Arbeitslosengeld II - Kostensenkungsverfahren - unangemessene Unterkunftskosten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.12.2018 - L 7 AS 4457/16
    Ausgangspunkt ist dabei die mietvertragliche Vereinbarung der Klägerin Ziff. 1. Abzustellen ist auf dasjenige, was zu Wohnzwecken angemietet wurde oder untrennbarer Gegenstand der Mietvereinbarung ist (BSG, Urteil vom 16. Juni 2015 - B 4 AS 44/14 R - juris Rdnr. 35; Urteil vom 6. August 2014 - B 4 AS 37/13 R - juris Rdnr. 21).

    Nicht umfasst sind damit etwa Räume zum Zwecke der Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder weitere Räume oder Plätze, die gesondert angemietet werden und keinen Wohnzwecken dienen, beispielsweise eine zusätzlich angemietete Garage (BSG, Urteil vom 6. August 2014 - B 4 AS 37/13 R - juris Rdnr. 21, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 10/06 R - BSGE 97, 231 juris Rdnr. 28).

  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 36/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unzulässigkeit der Pauschalierung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.12.2018 - L 7 AS 4457/16
    Die Prüfung der Angemessenheit der Heizkosten muss getrennt von derjenigen der Bruttokaltmiete erfolgen (BSG, Urteil vom 16. Juni 2015 - B 4 AS 44/14 R - juris Rdnr. 32; Urteil vom 2. Juli 2009 - B 14 AS 36/08 R - BSGE 104, 41 - juris Rdnr. 18).

    Die Angemessenheit der Aufwendungen für die Heizung so lange zu bejahen, wie die Kosten unter dem Grenzbetrag eines kommunalen oder bundesweiten Heizspiegels liegen oder die Überschreitung des Grenzbetrages aus personenbedingten Gründen (z.B. Bettlägerigkeit eines Angehörigen der Haushaltsgemeinschaft, Zugehörigkeit kleiner Kinder zur Bedarfsgemeinschaft) gerechtfertigt ist (BSG, Urteil vom 2. Juli 2009 - B 14 AS 36/08 R - BSGE 104, 41 - juris; Urteil vom 13. April 2011 - B 14 AS 106/10 R - juris; Urteil vom 12. Juni 2013 - B 14 AS 60/12 R - BSGE 114, 1 -).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.12.2018 - L 7 AS 4457/16
    Nicht umfasst sind damit etwa Räume zum Zwecke der Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder weitere Räume oder Plätze, die gesondert angemietet werden und keinen Wohnzwecken dienen, beispielsweise eine zusätzlich angemietete Garage (BSG, Urteil vom 6. August 2014 - B 4 AS 37/13 R - juris Rdnr. 21, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 10/06 R - BSGE 97, 231 juris Rdnr. 28).

    Jedoch sind auch Aufwendungen für die Anmietung einer Garage bzw. eines Stellplatzes als Kosten der Unterkunft i.S. des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II zu berücksichtigen, wenn die Wohnung ohne die Garage bzw. den Stellplatz nicht anmietbar ist und der Mietpreis sich bei fehlender "Abtrennbarkeit" der Garage/des Stellplatzes noch innerhalb des Rahmens der Angemessenheit für den maßgeblichen Wohnort bewegt (BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 10/06 R - BSGE 97, 231 - juris Rdnr 28).

  • BSG, 01.06.2010 - B 4 AS 60/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft- und Heizkosten - Anwendung von § 22 Abs 1 S 2

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 50/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Angemessenheitsprüfung anhand des

  • BSG, 13.04.2011 - B 14 AS 106/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

  • BSG, 06.08.2014 - B 4 AS 55/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende -

  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Kosten der Unterkunft und

  • BSG, 12.06.2013 - B 14 AS 60/12 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unangemessenheit der Heizkosten -

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Kostensenkungsverfahren -

  • BSG, 18.11.2014 - B 4 AS 9/14 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

  • LSG Baden-Württemberg, 22.06.2010 - L 13 AS 4212/08

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - fehlendes

  • BSG, 04.06.2014 - B 14 AS 42/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Beschränkung des

  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 4/13 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - angemessene Unterkunftskosten -

  • LSG Baden-Württemberg, 04.05.2020 - L 1 AS 2007/19
    Der 7. Senat hat ausgeführt, eine Abtrennbarkeit sei zu verneinen, wenn ein Mietvertrag den Stellplatz als "Ausstattungsmerkmal" und damit "integralen Bestandteil" der Wohnung bezeichnet (Urteil vom 06.12.2018 - L 7 AS 4457/16 , Juris Rn. 35).

    So hat der 7. Senat diese Frage verneint und dabei auf die zitierte Entscheidung des BSG verwiesen, die hierzu allerdings gar keine Ausführungen enthält (Urteil vom 06.12.2018 - L 7 AS 4457/16 , Juris Rn. 35).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.03.2022 - L 1 AS 2112/18

    Angemessene Bedarfe für Unterkunft und Heizung - Vergleichsraumbildung -

    Dabei ist wertend einzubeziehen, dass die Bemessung der zuschussfähigen Höchstbeträge für die Miete im Rahmen des Wohngeldrechts - anders als bei den angemessenen Kosten der Unterkunft nach dem SGB II - nicht allein nach dem Mietenniveau im Vergleichsraum bzw. den regionalen Wohnungsmärkten erfolgt, sondern maßgeblich (auch) von der Zuordnung zu Gemeindegrößenklassen abhängig ist (BSG, Urteil vom 16.06.2015 - B 4 AS 44/14 R - juris Rn. 25; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 06.12.2018 - L 7 AS 4457/16 - juris Rn. 45).
  • SG Freiburg, 23.06.2020 - S 9 SO 3014/18

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und

    Daher ist auf die Tabellenwerte des § 12 WoGG zuzüglich eines Sicherheitszuschlags von 10% zurückzugreifen und für die Raumschaft Umland Freiburg die Mietstufe VI zugrundezulegen (LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 6.12.2018, Az. L 7 AS 4457/16, unter Berufung auf BSG-Urt. v. 16.6.2015, Az. B 4 AS 44/14 R, beide in ).
  • SG Freiburg, 08.02.2023 - S 20 AS 453/22

    Voraussetzungen der Übernahme von Mietkosten eines Stellplatzes bzw. einer Garage

    Nach den bisher zu diesem Thema ergangenen Entscheidungen war die Rechtslage zudem nicht unumstritten, so dass es weiterhin zu divergierenden Entscheidungen des LSG Baden-Württemberg kam (eine Kostensenkungspflicht durch Untervermietung bejahend der 12. Senat, Az. L 12 AS 346/18, Urt. v. 21.09.2018 Rn. 23; ablehnend der 7. Senat, Az. L 7 AS 4457/16, Urt. v. 06.12.2018 Rn. 35 und der 1. Senat, Az. L 1 AS 2007/19, Urt. v. 04.05.2020, Rn. 40).
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