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   LSG Baden-Württemberg, 07.01.2015 - L 10 R 5252/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,8457
LSG Baden-Württemberg, 07.01.2015 - L 10 R 5252/13 (https://dejure.org/2015,8457)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.01.2015 - L 10 R 5252/13 (https://dejure.org/2015,8457)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. Januar 2015 - L 10 R 5252/13 (https://dejure.org/2015,8457)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Wirksamkeit eines bestandskräftigen Bescheides, der im Rahmen einer Korrektur nach § 44 SGB 10 in vollem Umfang ersetzt wurde - Ausschlussfrist des § 44 Abs 4 SGB 10

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 44 Abs 1 SGB 10, § 44 Abs 4 SGB 10, § 39 Abs 2 SGB 10, § 43 SGB 6, § 58 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 6
    Wirksamkeit eines bestandskräftigen Bescheides, der im Rahmen einer Korrektur nach § 44 SGB 10 in vollem Umfang ersetzt wurde - Ausschlussfrist des § 44 Abs 4 SGB 10

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 15.12.1992 - 10 RKg 11/92

    Kindergeld - Rückwirkung - Verwaltungsakt - Rücknahme - Asylberechtigter

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.01.2015 - L 10 R 5252/13
    Die Ausschlussfrist des § 44 Abs. 4 SGB X richtet sich nach dem Zeitpunkt des gestellten Antrages, nicht nach einem früheren, erledigten Zugunstenverfahren (BSG, Urteil vom 15.12.1992, 10 RKg 11/92 in SozR 3-5870 § 1 Nr. 2).

    Ergänzend ist nur darauf hinzuweisen, dass es der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts entspricht, wenn die Frist nach § 44 Abs. 4 SGB X ausschließlich nach dem Zeitpunkt des Rücknahmebescheides bzw. des hierzu führenden Antrags und nicht nach einem früheren erledigten Zugunstenverfahren berechnet wird (BSG, Urteil vom 15.12.1992, 10 RKg 11/92 in SozR 3-5870 § 1 Nr. 2).

  • BSG, 27.06.1991 - 2 RU 31/90

    Ursächliche Bedeutung der versicherten Tätigkeit im Rahmen der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.01.2015 - L 10 R 5252/13
    Diese Nichterweislichkeit geht nach dem im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast, wonach derjenige, der aus einem behaupteten Sachverhalt Rechte herleitet, den Nachteil bei fehlendem Nachweis des Sachverhalts zu tragen hat (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 27.06.1991, 2 RU 31/90 in SozR 3-2200 § 548 Nr. 11), zu Lasten des Klägers.
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