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   LSG Baden-Württemberg, 07.09.2016 - L 2 R 525/16   

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https://dejure.org/2016,29261
LSG Baden-Württemberg, 07.09.2016 - L 2 R 525/16 (https://dejure.org/2016,29261)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.09.2016 - L 2 R 525/16 (https://dejure.org/2016,29261)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. September 2016 - L 2 R 525/16 (https://dejure.org/2016,29261)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahrensgegenstand im sozialgerichtlichen Verfahren im Rechtsstreit um die Höhe einer Altersrente bei unklarer Höhe von Nachversicherungsbeiträgen

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 181 Abs 2 SGB 6, § 185 Abs 2 SGB 6, § 63 SGB 6
    Unversorgtes Ausscheiden eines Beamten - Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung - Höhe der Nachversicherungsbeiträge - vergleichbarer Angestellter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 181 Abs. 2; SGB VI § 185 Abs. 2
    Verfahrensgegenstand im sozialgerichtlichen Verfahren im Rechtsstreit um die Höhe einer Altersrente bei unklarer Höhe von Nachversicherungsbeiträgen

  • rechtsportal.de

    Verfahrensgegenstand im sozialgerichtlichen Verfahren im Rechtsstreit um die Höhe einer Altersrente bei unklarer Höhe von Nachversicherungsbeiträgen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 31.01.2008 - B 13 R 27/07 R

    Unversorgtes Ausscheiden aus einem öffentlichen Dienstverhältnis - Feststellung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.09.2016 - L 2 R 525/16
    Selbst wenn die Nachversicherungsbeiträge von der Beklagten zu niedrig angesetzt worden wären, so könnte die vom Kläger geforderte höhere Rente nicht auf Grund einer fiktiven Höherbewertung, sondern erst nach der tatsächlichen Zahlung weiterer Nachversicherungsbeiträge rentensteigernd berücksichtigt werden (Anschluss an BSG, Urteil v. 31.01.2008 - B 13 R 27/07 R -).

    Selbst wenn die Nachversicherungsbeiträge - wie der Kläger behauptet - von der Beklagten zu niedrig angesetzt worden wären, so könnte die vom Kläger geforderte höhere Rente nicht auf Grund einer fiktiven Höherbewertung, sondern erst nach der tatsächlichen Zahlung weiterer Nachversicherungsbeiträge rentensteigernd berücksichtigt werden (vgl. BSG, Urteil v. 31.01.2008 - B 13 R 27/07 R -, juris Rn. 20 ff.; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 26.10.2012 - L 1 R 402/09 -, Rn. 86, juris).

  • BSG, 08.11.1989 - 1 RA 21/88

    Ausgleichsbezüge nach § 11a SVG kein Arbeitsentgelt

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.09.2016 - L 2 R 525/16
    Arbeitsentgelt sind die bis zum Eintritt des Nachversicherungsfalles tatsächlich gewährten Entgelte (vgl. BSG, Urteil vom 8.11.1989 - 1 RA 21/88 -, SozR 2200 § 1402 Nr. 11, Rn. 14 und vom 2.8.1989 - 1 RA 43/88 -, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.08.2000 - L 2 RJ 659/98

    Berechnung der Nachversicherungsbeiträge, Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.09.2016 - L 2 R 525/16
    Auch hat der Senat bereits entschieden, dass entscheidend allein die tatsächlich gezahlten Bezüge im Sinne des § 14 SGB IV aus der versicherungsfreien Beschäftigung (§ 5 Abs. 1 Ziff. 1 SGB VI) sind und auch grundgesetzliche Aspekte insbesondere bei einem freiwilligen Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis nicht entgegenstehen (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.8.2000 - L 2 RJ 659/98 -, juris).
  • BSG, 02.08.1989 - 1 RA 43/88

    Berechnung der Beiträge für die Nachversicherung eines früheren Beamtenanwärters

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.09.2016 - L 2 R 525/16
    Arbeitsentgelt sind die bis zum Eintritt des Nachversicherungsfalles tatsächlich gewährten Entgelte (vgl. BSG, Urteil vom 8.11.1989 - 1 RA 21/88 -, SozR 2200 § 1402 Nr. 11, Rn. 14 und vom 2.8.1989 - 1 RA 43/88 -, juris).
  • LSG Bayern, 26.10.2012 - L 1 R 402/09

    Zu den Voraussetzungen und dem Umfang der Nachversicherung eines Soldaten auf

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.09.2016 - L 2 R 525/16
    Selbst wenn die Nachversicherungsbeiträge - wie der Kläger behauptet - von der Beklagten zu niedrig angesetzt worden wären, so könnte die vom Kläger geforderte höhere Rente nicht auf Grund einer fiktiven Höherbewertung, sondern erst nach der tatsächlichen Zahlung weiterer Nachversicherungsbeiträge rentensteigernd berücksichtigt werden (vgl. BSG, Urteil v. 31.01.2008 - B 13 R 27/07 R -, juris Rn. 20 ff.; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 26.10.2012 - L 1 R 402/09 -, Rn. 86, juris).
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