Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 07.10.2003 - L 11 RA 2787/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11041
LSG Baden-Württemberg, 07.10.2003 - L 11 RA 2787/03 (https://dejure.org/2003,11041)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.10.2003 - L 11 RA 2787/03 (https://dejure.org/2003,11041)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. Oktober 2003 - L 11 RA 2787/03 (https://dejure.org/2003,11041)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,11041) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Frist für die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2004 - L 4 RA 63/03

    Keine Befreiung von der Versicherungspflicht bei Beschäftigung mehrerer

    Die Kenntnis der Versicherten von Möglichkeit der Befreiung ist - wie das SG zutreffend ausgeführt hat - für den Beginn des Fristlaufs nicht entscheidend, es genügt der Eintritt der Versicherungspflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 9 SGB VI, um die Antragsfrist in Gang zu setzen (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 07.10.2003, L 11 RA 2787/03).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.05.2006 - L 2 R 95/05
    Vielmehr genügt der Eintritt der Versicherungspflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 9 SGB VI von Gesetzeswegen, um die Antragsfrist in Gang zu setzen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. Oktober 2004, L 4 RA 63/03; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 7. Oktober 2003, L 11 RA 2787/03).
  • SG Hannover, 09.09.2008 - S 14 R 953/06
    Im Ergebnis kann dahinstehen, ob die Wie-dereinsetzungsvorschriften im Rahmen des § 231 Abs. 6 SGB VI überhaupt anwendbar sind (verneinend: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 7.10.2003, L 11 RA 2787/03, zitiert nach Juris; Kasseler Kommentar-Gürtner § 231 Rn 17, 20, § 6 Rn 28; bejahend: LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 30.4.2003, L 1 RA 98/02, zitiert nach Juris).
  • SG Osnabrück, 05.07.2007 - S 1 RA 133/03
    Der Leitsatz zum Urteil vom 07.10.2003 - L 11 RA 2787/03 - lautet: Die Frist für einen Befreiungsantrag von der Versicherungspflicht für einen selbstständigen Handelsvertreter mit nur einem Auftraggeber beginnt mit dem Vorliegen der Befreiungsvoraussetzungen zu laufen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht