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   LSG Baden-Württemberg, 07.11.2011 - L 1 U 2751/11   

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https://dejure.org/2011,3169
LSG Baden-Württemberg, 07.11.2011 - L 1 U 2751/11 (https://dejure.org/2011,3169)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.11.2011 - L 1 U 2751/11 (https://dejure.org/2011,3169)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. November 2011 - L 1 U 2751/11 (https://dejure.org/2011,3169)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung - Höhe der Hinterbliebenrente - keine Einkommensanrechnung - fiktiver Arbeitslosengeldanspruch dem Grunde nach - keine Berücksichtigung einer Sperrzeit nach dem SGB 3

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Für die Berücksichtigung von eingetretenen Sperrzeiten im Leistungsrecht der gesetzlichen Unfallversicherung gibt es keine gesetzliche Grundlage; Berücksichtigung eines fiktiven Arbeitslosengeldanspruchs während der Dauer einer Sperrzeit bei der Gewährung einer ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Witwenrente - Einkommensanrechnung - Arbeitslosengeld - keine Anrechnung eines wegen Sperrzeit nur fiktiven Arbeitslosengeldes - tatsächliche Auszahlung erforderlich

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung eines fiktiven Arbeitslosengeldanspruchs während der Dauer einer Sperrzeit bei der Gewährung einer Witwenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 272
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 30.06.1964 - 1 BvL 16/62

    Zusammenveranlagung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.11.2011 - L 1 U 2751/11
    Im Wege der Auslegung darf einem nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Gesetz nicht ein entgegengesetzter Sinn verliehen, der normative Gehalt der auszulegenden Norm nicht grundlegend neu bestimmt und das gesetzgeberische Ziel nicht in einem wesentlichen Punkt verfehlt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30.6.1964 - 1 BvL 16/62 - u.a., BVerfGE 18, 97, 111; Beschluss vom 22.10.1985 - 1 BvL 44/83 -, BVerfGE 71, 81, 105; BSG, Vorlagebeschluss vom 03.12.2009 - B 10 EG 6/08 R -, vgl. auch Dollinger in Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, 2. Aufl 2005, § 80 Rn. 55) .
  • BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92

    Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.11.2011 - L 1 U 2751/11
    Die bei unklarem oder nicht eindeutigem Wortlaut zur Auslegung gesetzlicher Bestimmungen heranzuziehenden Gesichtspunkte des Bedeutungszusammenhanges, der Regelungsabsicht, des Sinnes und Zweckes des Gesetzes, der Gesetzesentwicklung oder des Gebotes einer verfassungskonformen Auslegung sind hier nicht zu erörtern, denn der eindeutige Wortsinn einer gesetzlichen Vorschrift ist die Grenze jeder Auslegung (Larenz/Canaris, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 3. Aufl 1995, 143 m.w.N.; Bundesverfassungsgericht [BVerfG], BVerfGE 54, 277, 299 f.; 59, 330, 334; 93, 37, 81).
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.11.2011 - L 1 U 2751/11
    Die bei unklarem oder nicht eindeutigem Wortlaut zur Auslegung gesetzlicher Bestimmungen heranzuziehenden Gesichtspunkte des Bedeutungszusammenhanges, der Regelungsabsicht, des Sinnes und Zweckes des Gesetzes, der Gesetzesentwicklung oder des Gebotes einer verfassungskonformen Auslegung sind hier nicht zu erörtern, denn der eindeutige Wortsinn einer gesetzlichen Vorschrift ist die Grenze jeder Auslegung (Larenz/Canaris, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 3. Aufl 1995, 143 m.w.N.; Bundesverfassungsgericht [BVerfG], BVerfGE 54, 277, 299 f.; 59, 330, 334; 93, 37, 81).
  • BVerfG, 22.10.1985 - 1 BvL 44/83

    Arbeitnehmerkammern Bremen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.11.2011 - L 1 U 2751/11
    Im Wege der Auslegung darf einem nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Gesetz nicht ein entgegengesetzter Sinn verliehen, der normative Gehalt der auszulegenden Norm nicht grundlegend neu bestimmt und das gesetzgeberische Ziel nicht in einem wesentlichen Punkt verfehlt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30.6.1964 - 1 BvL 16/62 - u.a., BVerfGE 18, 97, 111; Beschluss vom 22.10.1985 - 1 BvL 44/83 -, BVerfGE 71, 81, 105; BSG, Vorlagebeschluss vom 03.12.2009 - B 10 EG 6/08 R -, vgl. auch Dollinger in Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, 2. Aufl 2005, § 80 Rn. 55) .
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 799/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.11.2011 - L 1 U 2751/11
    Die bei unklarem oder nicht eindeutigem Wortlaut zur Auslegung gesetzlicher Bestimmungen heranzuziehenden Gesichtspunkte des Bedeutungszusammenhanges, der Regelungsabsicht, des Sinnes und Zweckes des Gesetzes, der Gesetzesentwicklung oder des Gebotes einer verfassungskonformen Auslegung sind hier nicht zu erörtern, denn der eindeutige Wortsinn einer gesetzlichen Vorschrift ist die Grenze jeder Auslegung (Larenz/Canaris, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 3. Aufl 1995, 143 m.w.N.; Bundesverfassungsgericht [BVerfG], BVerfGE 54, 277, 299 f.; 59, 330, 334; 93, 37, 81).
  • BSG, 17.05.2011 - B 2 U 18/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Pflichtversicherung kraft Satzung - Beendigung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.11.2011 - L 1 U 2751/11
    Ohne Ermächtigung durch Parlamentsgesetz ist dem Sozialversicherungsträger die Regelung von Rechten oder Pflichten des Bürgers verwehrt (hierzu grundsätzlich BSG, Urteil vom 17.05.2011 - B 2 U 18/10 R -, UV-Recht Aktuell 2011, 1015, für BSGE vorgesehen).
  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 6/08 R

    Bundeserziehungsgeld - nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.11.2011 - L 1 U 2751/11
    Im Wege der Auslegung darf einem nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Gesetz nicht ein entgegengesetzter Sinn verliehen, der normative Gehalt der auszulegenden Norm nicht grundlegend neu bestimmt und das gesetzgeberische Ziel nicht in einem wesentlichen Punkt verfehlt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30.6.1964 - 1 BvL 16/62 - u.a., BVerfGE 18, 97, 111; Beschluss vom 22.10.1985 - 1 BvL 44/83 -, BVerfGE 71, 81, 105; BSG, Vorlagebeschluss vom 03.12.2009 - B 10 EG 6/08 R -, vgl. auch Dollinger in Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, 2. Aufl 2005, § 80 Rn. 55) .
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