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   LSG Baden-Württemberg, 08.03.2012 - L 4 R 2552/11   

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https://dejure.org/2012,125155
LSG Baden-Württemberg, 08.03.2012 - L 4 R 2552/11 (https://dejure.org/2012,125155)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.03.2012 - L 4 R 2552/11 (https://dejure.org/2012,125155)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. März 2012 - L 4 R 2552/11 (https://dejure.org/2012,125155)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • SG Landshut, 10.08.2009 - S 4 KR 124/09

    Anforderungen an die Verteidigung gegen Beitragsbescheide der Kranken- und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 08.03.2012 - L 4 R 2552/11
    Denn der Sinn des Beitragszuschusses an privat versicherte Rentner, diese den freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten gleichzustellen, kann nur zum Tragen kommen, wenn die Rechtsstellung des Rentenbeziehers zum privaten Krankenversicherungsunternehmen derjenigen eines Mitgliedes in der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht (BSG, Urteil vom 25. Mai 1993 - 4 RA 30/92 - in juris; vgl. hierzu mit Blick auf § 5 Abs. 1 Nr. 13a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - SGB V - auch Sozialgericht Landshut, Beschluss vom 10. August 2009 - S 4 KR 124/09 ER - in juris; Böttiger in: jurisPK-SGB VI, § 106 SGB VI Rdnr. 55).

    Nur dann wäre eine Gleichstellung mit den freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Rentenbeziehern und damit eine Analogie gerechtfertigt (vgl. hierzu auch Sozialgericht Landshut, Beschluss vom 10. August 2009 a.a.O. Rdnr. 25).

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00

    Rentenrechtliche Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 08.03.2012 - L 4 R 2552/11
    Er verletzt das Grundrecht vielmehr nur, wenn er eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen könnten (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 27. Februar 2007 - 1 BvL 10/00 - SozR 4-2600 § 58 Nr. 7; Nichtannahmebeschluss vom 20. April 2011 - 1 BvR 1811/08 - , in juris).
  • BSG, 25.05.1993 - 4 RA 30/92

    Anspruch auf Zuschuss zu den Aufwendungen für die Krankenversicherung zur Rente -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 08.03.2012 - L 4 R 2552/11
    Denn der Sinn des Beitragszuschusses an privat versicherte Rentner, diese den freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten gleichzustellen, kann nur zum Tragen kommen, wenn die Rechtsstellung des Rentenbeziehers zum privaten Krankenversicherungsunternehmen derjenigen eines Mitgliedes in der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht (BSG, Urteil vom 25. Mai 1993 - 4 RA 30/92 - in juris; vgl. hierzu mit Blick auf § 5 Abs. 1 Nr. 13a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - SGB V - auch Sozialgericht Landshut, Beschluss vom 10. August 2009 - S 4 KR 124/09 ER - in juris; Böttiger in: jurisPK-SGB VI, § 106 SGB VI Rdnr. 55).
  • BVerfG, 20.04.2011 - 1 BvR 1811/08

    Verfassungsbeschwerden gegen die Stichtagsregelung zur Gewährung von Elterngeld

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 08.03.2012 - L 4 R 2552/11
    Er verletzt das Grundrecht vielmehr nur, wenn er eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen könnten (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 27. Februar 2007 - 1 BvL 10/00 - SozR 4-2600 § 58 Nr. 7; Nichtannahmebeschluss vom 20. April 2011 - 1 BvR 1811/08 - , in juris).
  • BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 08.03.2012 - L 4 R 2552/11
    Den Anspruch auf Beteiligung des Rentenversicherungsträger an den Aufwendungen zur freiwilligen oder privaten Krankenversicherung haben die Rentenbezieher i.S.d. § 106 Abs. 1 SGB VI ebenso erworben wie krankenversicherungspflichtige Rentenbezieher (Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Urteil vom 16. Juli 1985 - 1 BvL 5/80 u.a. in juris; Böttiger a.a.O. Rdnr. 24).
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