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   LSG Baden-Württemberg, 08.06.2015 - L 10 U 1960/15 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,17199
LSG Baden-Württemberg, 08.06.2015 - L 10 U 1960/15 B (https://dejure.org/2015,17199)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.06.2015 - L 10 U 1960/15 B (https://dejure.org/2015,17199)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Juni 2015 - L 10 U 1960/15 B (https://dejure.org/2015,17199)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anspruch eines Unternehmers bzw Arbeitgebers auf notwendige Beiladung - Rechtsstreit gegen Unfallversicherungsträger: Anerkennung einer Berufskrankheit - anderes bzw arbeitsgerichtliches Verfahren gegen Arbeitgeber auf Schadensersatz: ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsstreit über die Anerkennung einer Berufskrankheit im sozialgerichtlichen Verfahren; Notwendige Beiladung des Unternehmers bei Aussetzung eines zeitgleichen arbeitsgerichtlichen Verfahrens

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 75 Abs 2 Alt 1 SGG, § 104 Abs 1 SGB 7, § 104 Abs 3 SGB 7, § 108 Abs 1 SGB 7, § 108 Abs 2 S 1 SGB 7
    Sozialgerichtliches Verfahren - Anspruch eines Unternehmers bzw Arbeitgebers auf notwendige Beiladung - Rechtsstreit gegen Unfallversicherungsträger: Anerkennung einer Berufskrankheit - anderes bzw arbeitsgerichtliches Verfahren gegen Arbeitgeber auf Schadensersatz: ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 108; SGG § 75 Abs. 2
    Rechtsstreit über die Anerkennung einer Berufskrankheit im sozialgerichtlichen Verfahren; Notwendige Beiladung des Unternehmers bei Aussetzung eines zeitgleichen arbeitsgerichtlichen Verfahrens

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2015, 791
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 29.11.2011 - B 2 U 27/10 R

    Haftungsprivilegierte Person - Schadensersatz - Feststellungsbefugnis -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 08.06.2015 - L 10 U 1960/15
    Allerdings muss das Rechtsverhältnis zwischen Versichertem (hier der Klägerin) und dem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (hier der Beklagten) grundsätzlich nicht einheitlich, insbesondere gegenüber dem Unternehmer (hier der Antragstellerin) festgestellt werden (BSG, Urteil vom 29.11.2011, B 2 U 27/10 R in SozR 4-2700 § 109 Nr. 1).

    Anderes gilt aber, wenn der Rechtsstreit dazu dienen soll, gerade auch im Verhältnis zum Arbeitgeber eine solche Rechtskraft der Entscheidung des Sozialgerichts herbeizuführen (BSG, Urteil vom 29.11.2011, a.a.O.).

  • BSG, 04.06.2002 - B 12 KR 36/01 B

    Rechtsstellung eines Beteiligten im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 08.06.2015 - L 10 U 1960/15
    Da es ihm - mangels Beteiligung - nicht wirksam gemacht wird, wird es ihm gegenüber weder formell rechtskräftig (BSG, a.a.O.) noch materiell rechtskräftig (BSG, Beschluss vom 04.06.2002, B 12 KR 36/01 B).
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