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   LSG Baden-Württemberg, 08.07.2015 - L 2 SO 4793/13   

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https://dejure.org/2015,26138
LSG Baden-Württemberg, 08.07.2015 - L 2 SO 4793/13 (https://dejure.org/2015,26138)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.07.2015 - L 2 SO 4793/13 (https://dejure.org/2015,26138)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Juli 2015 - L 2 SO 4793/13 (https://dejure.org/2015,26138)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de

    Sozialhilfe - Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten - stationäre Hilfe - Pflicht zur Übernahme sämtlicher Unterbringungskosten einschließlich des Barbetrags und der Bekleidungsbeihilfe durch den Sozialhilfeträger - kein Leistungsausschluss aufgrund ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII; Übernahme ungedeckter Heimkosten im Rahmen einer Maßnahme nach § 67 SGB XII

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 67 S 1 SGB 12, § 67 S 2 SGB 12, § 68 Abs 1 S 1 SGB 12, § 68 Abs 1 S 2 SGB 12, § 68 Abs 2 S 1 SGB 12
    Sozialhilfe - Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten - stationäre Hilfe - Pflicht zur Übernahme sämtlicher Unterbringungskosten einschließlich des Barbetrags und der Bekleidungsbeihilfe durch den Sozialhilfeträger - kein Leistungsausschluss aufgrund ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB XII § 67
    Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII; Übernahme ungedeckter Heimkosten im Rahmen einer Maßnahme nach § 67 SGB XII

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.08.2007 - L 23 B 167/07

    Sozialhilfe - Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 08.07.2015 - L 2 SO 4793/13
    Bei Erforderlichkeit einer stationären Maßnahme nach § 67 SGB XII - wie hier vom Beklagten zutreffend angenommen - ist eine Aufsplitterung der stationären Maßnahme in "Maßnahmekosten" und andere Kosten in §§ 67 ff. SGB XII nicht vorgesehen (siehe LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 17. August 2007 - L 23 B 167/07 SO ER - Rdnr. 14 nach Juris).

    Diese Tätigkeiten sind damit letztlich als integraler Bestandteil der Maßnahme nach § 67 SGB XII zu sehen (siehe LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 17. August 2007 - L 23 B 167/07 SO ER, Juris Rdnr. 14; siehe auch zum Mittagessen in einer Werkstatt für Behinderte im Rahmen der Eingliederungshilfe Urteil des BSG vom 9. Dezember 2008 - B 8/9b SO 12/07 R, Juris Rdnr. 4).

  • BSG, 09.12.2008 - B 8/9b SO 12/07 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Kostenerstattung - Mittagessen als integraler

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 08.07.2015 - L 2 SO 4793/13
    Diese Tätigkeiten sind damit letztlich als integraler Bestandteil der Maßnahme nach § 67 SGB XII zu sehen (siehe LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 17. August 2007 - L 23 B 167/07 SO ER, Juris Rdnr. 14; siehe auch zum Mittagessen in einer Werkstatt für Behinderte im Rahmen der Eingliederungshilfe Urteil des BSG vom 9. Dezember 2008 - B 8/9b SO 12/07 R, Juris Rdnr. 4).

    Die in Einrichtungen zu leistende Hilfe zum Lebensunterhalt zählt danach nicht mehr zur Hilfe in besonderen Lebenslagen bzw. heute zu den Leistungen nach § 19 Abs. 3 SGB XII, sondern gehört nunmehr zu den Leistungen nach dem Dritten Kapitel "Hilfe zum Lebensunterhalt" bzw. zum Vierten Kapitel (s. BSG Urteil vom 9. Dezember 2008 a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 18.04.2012 - L 2 SO 5276/10

    Sozialhilfe - Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 08.07.2015 - L 2 SO 4793/13
    Der SGB XII-Leistungsträger hat bei einem Hilfeempfänger, der im Rahmen einer Maßnahme nach § 67 SGB XII in einer Einrichtung untergebracht ist, die nach Abzug des Eigenanteils des Hilfeempfängers (SGB II-Leistungen) verbleibenden ungedeckten Heimkosten zu tragen und daneben dem Hilfeempfänger auch den Barbetrag sowie die Bekleidungsbeihilfe - gegebenenfalls unter Anrechnung der nach Abzug des Eigenanteils verbleibenden SGB II-Leistungen - zu gewähren (Anschluss an Urteil des erkennenden Senates vom 18. April 2012 - L 2 SO 5276/10 -).

    Ob sie ihr Einkommen (Alg II) abtreten müsse oder zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes selber behalten dürfe, sei aber unabhängig davon, dass ihr Leistungserbringer, das J.-Haus vom Kostenträger, dem Beklagten den vollen Pflegesatz bezahlt bekommen müsse (mit Hinweis auf das Urteil des erkennenden Senats vom 18. April 2012 - L 2 SO 5276/10 -).

  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 16/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei längerer stationärer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 08.07.2015 - L 2 SO 4793/13
    Eine stationäre Einrichtung im Sinne des § 7 Abs. 4 SGB II liegt nämlich nur dann vor, wenn die objektive Struktur der Einrichtung es nicht zulässt, dass ein Hilfebedürftiger 3 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einer Erwerbstätigkeit nachgeht (BSG Urteil vom 6. September 2007 - B 14/7b AS 16/07 R, BSGE 99, 88 = SozR 4-4200 § 7 Nr. 7, Juris Rdnr. 16).
  • LSG Baden-Württemberg, 04.05.2016 - L 7 SO 1426/16
    Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens wird sich der Antragsgegner mit dem Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 8. Juli 2015 (L 2 SO 4793/13 - juris) zu befassen und ggf. in Abstimmung mit dem Jobcenter Landkreis C. sicherzustellen haben, dass dem Antragsteller die zur Sicherung seines verfassungsrechtlich abgesicherten Existenzminimums erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen.
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