Rechtsprechung
LSG Baden-Württemberg, 08.07.2016 - L 4 R 3450/15 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bindungswirkung der bestandskräftigen Feststellung des Vorliegens einer abhängigen Beschäftigung im Anfrageverfahren gegenüber der Einzugsstelle
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 7a SGB 4, § 28a Abs 1 S 1 SGB 4, § 28a Abs 9 SGB 4, § 28i S 5 SGB 4, § 77 SGG
Anfrageverfahren - bestandskräftige Feststellung des Vorliegens einer abhängigen Beschäftigung - Bindungswirkung gegenüber Einzugsstelle - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bindungswirkung der bestandskräftigen Feststellung des Vorliegens einer abhängigen Beschäftigung im Anfrageverfahren gegenüber der Einzugsstelle
- rechtsportal.de
Bindungswirkung der bestandskräftigen Feststellung des Vorliegens einer abhängigen Beschäftigung im Anfrageverfahren gegenüber der Einzugsstelle
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt.de (Kurzinformation)
Bindungswirkung der Bescheide der Clearingstelle, Sozialversicherungspflicht
Verfahrensgang
- SG Freiburg, 04.08.2015 - S 22 R 2558/13
- LSG Baden-Württemberg, 08.07.2016 - L 4 R 3450/15
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 17.07.1985 - 1 RA 35/84
Rentenversicherung - Feststellung von Versicherungszeiten - Berechnung des …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 08.07.2016 - L 4 R 3450/15
Die Bindungswirkung erfasst aber auch die Beklagte, die als Einzugsstelle für geringfügig Beschäftigte zuständig ist (§ 28i Satz 5 SGB IV), und insofern an Feststellungen der Deutschen Rentenversicherung Bund als für die Statusfeststellung nach § 7a Abs. 1 Satz 3 SGB IV zuständige Behörde gebunden ist (vgl. BSG, Urteil vom 17. Juli 1985 - 1 RA 35/84 - juris, Rn. 19).
- LSG Baden-Württemberg, 06.07.2018 - L 7 BA 1871/18
Sozialgerichtliches Verfahren - Streitwertfestsetzung durch den …
Die (einseitige) Erledigungserklärung eines Klägers führt in gerichtskostenpflichtigen Verfahren nur dann zur Erledigung des Rechtsstreites, wenn der Beklagte der Erledigungserklärung des Klägers (zumindest konkludent; vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 8. Juli 2016 - L 4 R 3450/15 - juris Rdnr. 29) zustimmt (beidseitige Erledigungserklärung) oder der Erledigungserklärung nicht innerhalb von zwei Wochen seit Zustellung des die Erledigungserklärung enthaltenden Schriftsatzes des Klägers widerspricht und er vom Gericht auf diese Folge hingewiesen wird (§ 197a Abs. 1 Satz 1 SGG i.V.m. § 161 Abs. 2 Satz 2 Verwaltungsgerichtsordnung [VwGO]); das Gericht entscheidet dann nach billigem Ermessen über die Kosten des Verfahrens (§ 197a Abs. 1 Satz 1 SGG i.V.m. § 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO).Indem die Beklagte aber mit Schriftsatz vom 16. Februar 2018 die Bereitschaft zur Übernahme der außergerichtlichen Kosten erklärt hat, hat sie der Erledigungserklärung der Klägerin konkludent zugestimmt (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 8. Juli 2016 - L 4 R 3450/15 - juris Rdnr. 29).
- LSG Bayern, 19.04.2021 - L 7 BA 25/21
Kostenrecht: Streitwertfestsetzung nach Erledigungserklärung
Die (einseitige) Erledigungserklärung eines Klägers führt in gerichtskostenpflichtigen Verfahren nur dann zur Erledigung des Rechtsstreites, wenn der Beklagte der Erledigungserklärung des Klägers (zumindest konkludent vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 8. Juli 2016 - L 4 R 3450/15 Rz 29) zustimmt, also eine beidseitige Erledigungserklärung vorliegt, oder der Erledigungserklärung nicht innerhalb von zwei Wochen seit Zustellung des die Erledigungserklärung enthaltenden Schriftsatzes des Klägers widerspricht und er vom Gericht auf diese Folge hingewiesen wird (§ 197a Abs. 1 Satz 1 SGG iVm § 161 Abs. 2 Satz 2 VwGO).Indem die Beklagte aber bei Antragstellung in der mündlichen Verhandlung am 02.03.2021 die teilweise Erledigterklärung durch die Klägerseite nicht weiter problematisiert und in ihre Antragstellung einbezogen hat, hat sie der Erledigungserklärung der Klägerseite konkludent zugestimmt (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 8. Juli 2016 - L 4 R 3450/15 Rz 29), so dass von einer vollständigen Erledigung des Rechtsstreits auszugehen ist.