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LSG Baden-Württemberg, 08.11.2006 - L 5 KA 3571/05 |
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LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. November 2006 - L 5 KA 3571/05 (https://dejure.org/2006,17376)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kündigung einer Vereinbarung über die ärztliche Versorgung mit Akupunktur im Rahmen eines Modellvorhabens zwischen einem Vertragsarzt und der Krankenversicherung; Bürgerlich-rechtliche Natur von Leistungsbeschaffungsverträgen der Krankenkassen mit privaten ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Kündigung einer mit der Krankenkasse geschlossenen Vereinbarung über die ärztliche Versorgung mit Akupunktur im Rahmen eines Modellvorhabens
Verfahrensgang
- SG Stuttgart, 06.07.2005 - S 10 KR 6904/03
- LSG Baden-Württemberg, 08.11.2006 - L 5 KA 3571/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2004 - L 10 B 6/04
Zulassung eines Facharztes für Allgemeinmedizin zum Modellvorhaben …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 08.11.2006 - L 5 KA 3571/05
Für eine Zuordnung der an einem Modellvorhaben teilnehmenden Ärzte zum Kreis der Vertragsärzte im Sinne von § 10 Abs. 2 SGG spricht auch § 69 Abs. 1 Satz 1 SGB V, der die Modellvorhaben nach §§ 63 und 64 SGB V in die Rechtsbeziehungen zwischen Krankenkassen und Ärzten nach dem Vierten Kapitel des SGB V einbezieht, dem Kernbereich des Vertragsarztrechts, für das § 10 Abs. 2 SGG eine Spezialregelung hinsichtlich der Zusammensetzung der Spruchkörper trifft (…vgl. auch Frehse, in Schnapp/Wigge, Handbuch des Vertragsarztrechts, § 23 Rdnr. 8 zur "Zulassung" zu einem Modellvorhaben; für den Gegenakt der Beendigung der Teilnahme gilt nichts anderes, ebenso LSG NRW Urt. v. 9.7.2004 -L 10 B 6/04 KA ER).
- SG Düsseldorf, 30.05.2012 - S 2 KA 462/11
Vertragsarztangelegenheiten
Bei einem fortdauernden Sozialverwaltungsvertragsverhältnis, d.h. einem Dauerschuldverhältnis, beurteilt sich die Rechtmäßigkeit einer Kündigung nach zivilrechtlichen Bestimmungen, die über die Verweisungsvorschrift des § 61 Satz 2 SGB X entsprechend gelten (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 08.11.2006 - L 5 KA 3571/05 -).