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   LSG Baden-Württemberg, 08.11.2006 - L 5 KA 3571/05   

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https://dejure.org/2006,17376
LSG Baden-Württemberg, 08.11.2006 - L 5 KA 3571/05 (https://dejure.org/2006,17376)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.11.2006 - L 5 KA 3571/05 (https://dejure.org/2006,17376)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. November 2006 - L 5 KA 3571/05 (https://dejure.org/2006,17376)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung einer Vereinbarung über die ärztliche Versorgung mit Akupunktur im Rahmen eines Modellvorhabens zwischen einem Vertragsarzt und der Krankenversicherung; Bürgerlich-rechtliche Natur von Leistungsbeschaffungsverträgen der Krankenkassen mit privaten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Kündigung einer mit der Krankenkasse geschlossenen Vereinbarung über die ärztliche Versorgung mit Akupunktur im Rahmen eines Modellvorhabens

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2004 - L 10 B 6/04

    Zulassung eines Facharztes für Allgemeinmedizin zum Modellvorhaben

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 08.11.2006 - L 5 KA 3571/05
    Für eine Zuordnung der an einem Modellvorhaben teilnehmenden Ärzte zum Kreis der Vertragsärzte im Sinne von § 10 Abs. 2 SGG spricht auch § 69 Abs. 1 Satz 1 SGB V, der die Modellvorhaben nach §§ 63 und 64 SGB V in die Rechtsbeziehungen zwischen Krankenkassen und Ärzten nach dem Vierten Kapitel des SGB V einbezieht, dem Kernbereich des Vertragsarztrechts, für das § 10 Abs. 2 SGG eine Spezialregelung hinsichtlich der Zusammensetzung der Spruchkörper trifft (vgl. auch Frehse, in Schnapp/Wigge, Handbuch des Vertragsarztrechts, § 23 Rdnr. 8 zur "Zulassung" zu einem Modellvorhaben; für den Gegenakt der Beendigung der Teilnahme gilt nichts anderes, ebenso LSG NRW Urt. v. 9.7.2004 -L 10 B 6/04 KA ER).
  • SG Düsseldorf, 30.05.2012 - S 2 KA 462/11

    Vertragsarztangelegenheiten

    Bei einem fortdauernden Sozialverwaltungsvertragsverhältnis, d.h. einem Dauerschuldverhältnis, beurteilt sich die Rechtmäßigkeit einer Kündigung nach zivilrechtlichen Bestimmungen, die über die Verweisungsvorschrift des § 61 Satz 2 SGB X entsprechend gelten (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 08.11.2006 - L 5 KA 3571/05 -).
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