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   LSG Baden-Württemberg, 09.01.2003 - L 13 AL 4260/02 ER-B   

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https://dejure.org/2003,12831
LSG Baden-Württemberg, 09.01.2003 - L 13 AL 4260/02 ER-B (https://dejure.org/2003,12831)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.01.2003 - L 13 AL 4260/02 ER-B (https://dejure.org/2003,12831)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. Januar 2003 - L 13 AL 4260/02 ER-B (https://dejure.org/2003,12831)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufschiebende Wirkung in Angelegenheiten der Bundesanstalt für Arbeit bei eine laufende Leistung entziehenden oder herabsetzenden Verwaltungsakten; Aufhebung einer Leistungsbewilligung für die Vergangenheit als Entziehung; Schaffung einer dem früheren Recht entsprechende ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 20.06.2001 - B 11 AL 10/01 R

    Arbeitslosenhilfe - Verfügbarkeit - Erreichbarkeit des Arbeitslosen nach dem SGB

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.01.2003 - L 13 AL 4260/02
    Aufgrund der Ermächtigung in §§ 152 Nr. 2, 376 Abs. 1 Satz 1 SGB III (vgl. BSGE 88, 172, 177; BSG SozR 3-4300 § 119 Nr. 4) bestimmt hierzu die Erreichbarkeits-Anordnung (EAO) vom 23. Oktober 1997 in § 1 Abs. 1 Satz 1, dass Vorschlägen des Arbeitsamtes zur beruflichen Eingliederung zeit- und ortsnah Folge leisten kann, wer in der Lage ist, unverzüglich Mitteilungen des Arbeitsamtes persönlich zur Kenntnis zu nehmen (Nr. 1), das Arbeitsamt aufzusuchen (Nr. 2), mit einem möglichen Arbeitgeber oder Träger einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme in Verbindung zu treten und bei Bedarf persönlich mit diesem zusammenzutreffen (Nr. 3) und eine vorgeschlagene Arbeit anzunehmen oder an einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme teilzunehmen (Nr. 4).

    Auch für den Fall, dass der Kläger unter der dem Arbeitsamt angegebenen Anschrift seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt gehabt hätte, wäre er deshalb dort für das Arbeitsamt postalisch nur erreichbar gewesen, wenn er dem Arbeitsamt die Postfachanschrift einschließlich der Postfachnummer mitgeteilt und sich darüber hinaus jeden Werktag von Montag bis Freitag von den im Postfach eingehenden Sendungen Kenntnis verschafft hätte (vgl. hierzu BSG SozR 3-4300 § 119 Nr. 2; dort auch zur postalischen Erreichbarkeit der am Samstag eingehenden Briefpost; BSGE 88, 172, 175 f).

  • BSG, 03.05.2001 - B 11 AL 71/00 R

    Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit - Erreichbarkeit des Arbeitslosen - Briefpost -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.01.2003 - L 13 AL 4260/02
    Auch für den Fall, dass der Kläger unter der dem Arbeitsamt angegebenen Anschrift seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt gehabt hätte, wäre er deshalb dort für das Arbeitsamt postalisch nur erreichbar gewesen, wenn er dem Arbeitsamt die Postfachanschrift einschließlich der Postfachnummer mitgeteilt und sich darüber hinaus jeden Werktag von Montag bis Freitag von den im Postfach eingehenden Sendungen Kenntnis verschafft hätte (vgl. hierzu BSG SozR 3-4300 § 119 Nr. 2; dort auch zur postalischen Erreichbarkeit der am Samstag eingehenden Briefpost; BSGE 88, 172, 175 f).
  • BSG, 23.09.1997 - 2 RU 44/96

    Ende der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen einen Verwaltungsakt bei

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.01.2003 - L 13 AL 4260/02
    Bei gestaltenden Verwaltungsakten hat die aufschiebende Wirkung nämlich die Bedeutung, dass während des dadurch eintretenden Schwebezustandes keine Folgerungen aus dem angefochtenen Verwaltungsakt gezogen werden dürfen, Leistungen also weiter nach der früheren Bewilligung gezahlt werden müssen (vgl. BSG SozR 3-1300 § 50 Nr. 20).
  • BSG, 09.08.2001 - B 11 AL 17/01 R

    Arbeitslosenhilfe - Verfügbarkeit - Erreichbarkeit des Arbeitslosen nach dem SGB

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.01.2003 - L 13 AL 4260/02
    Aufgrund der Ermächtigung in §§ 152 Nr. 2, 376 Abs. 1 Satz 1 SGB III (vgl. BSGE 88, 172, 177; BSG SozR 3-4300 § 119 Nr. 4) bestimmt hierzu die Erreichbarkeits-Anordnung (EAO) vom 23. Oktober 1997 in § 1 Abs. 1 Satz 1, dass Vorschlägen des Arbeitsamtes zur beruflichen Eingliederung zeit- und ortsnah Folge leisten kann, wer in der Lage ist, unverzüglich Mitteilungen des Arbeitsamtes persönlich zur Kenntnis zu nehmen (Nr. 1), das Arbeitsamt aufzusuchen (Nr. 2), mit einem möglichen Arbeitgeber oder Träger einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme in Verbindung zu treten und bei Bedarf persönlich mit diesem zusammenzutreffen (Nr. 3) und eine vorgeschlagene Arbeit anzunehmen oder an einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme teilzunehmen (Nr. 4).
  • BSG, 30.11.1956 - 6 RKa 21/56
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.01.2003 - L 13 AL 4260/02
    Bei der Entscheidung über die Anordnung der aufschiebenden Wirkung sind das öffentliche Interesse an der Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsaktes und die privaten Belange des Klägers an der Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegeneinander abzuwägen, wobei unter dem Gesichtspunkt des öffentlichen Interesses die Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs jedenfalls insoweit zu berücksichtigten sind, als er offensichtlich begründet oder aussichtslos erscheint (vgl. BSGE 4, 151, 155 zum früheren § 97 Abs. 3 SGG; vgl. Senatsbeschluss vom 21. Oktober 1998 - L 13 AL 2734/98 ER-B - zum früheren § 97 Abs. 2 Satz 1 SGG).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2007 - L 13 AS 4160/06

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Nichtabschluss Eingliederungsvereinbarung -

    Für die Art. 19 Abs. 4 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) verwirklichende Entscheidung über die Anordnung der von Gesetzes wegen entfallenen aufschiebenden Wirkung bedarf es einer (vgl. zum Folgenden Senatsbeschluss vom 9. Januar 2003 - L 13 AL 4260/02 ER-B in Juris und Senatsbeschluss vom 31. Juli 2006 a.a.O.) Interessenabwägung, wobei das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts und das Aussetzungsinteresse des Betroffenen gegeneinander abzuwägen sind; dabei sind vorrangig die Erfolgsaussichten des Hauptsacherechtsbehelfs in den Blick zu nehmen.
  • LSG Baden-Württemberg, 30.06.2009 - L 2 SO 2529/09

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Kostenübernahme

    Dass in § 86b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 SGG die nach der Anordnung des Sofortvollzugs vom Belasteten erstrebte Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung im Gegensatz zu § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) nicht eigens aufgeführt ist, schadet nicht, denn aus der ausdrücklichen Erwähnung einer Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung in § 86b Abs. 2 Satz 3 SGG ergibt sich, dass der Gesetzgeber auch bei Sofortvollzugsanordnungen einstweiligen Rechtsschutz durch Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung hat einräumen wollen (vgl. hierzu Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 9. Januar 2003 - L 13 AL 4260/02 ER-B -, vom 25. August 2003 - L 13 AL 2374/03 ER-B -, vom 21. November 2006 - L 8 AS 4680/06 ER-B - und vom 13. März 2007 - L 13 AS 211/07 ER-B -, vgl. auch Beschlüsse vom 12. April 2006 - L 7 AS 1196/06 ER-B - m.w.N., jeweils veröffentlicht in Juris sowie LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. Juni 2007 - L 7 AL 1572/07 ER-B - m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.10.2008 - L 13 AS 4562/08

    Einstweiliger Rechtsschutz - Grundsicherung für Arbeitsuchende - keine

    Denn soweit dieser Widerspruch auf Beseitigung der Erstattungsforderung im Bescheid vom 18. August 2008 abzielt, hat er nach § 86 a Abs. 1 Sätze 1 und 2 SGG aufschiebende Wirkung (vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. Januar 2003 - L 13 AL 4260/02 ER-B -, vom 25. August 2003 - L 13 AL 2374/03 ER -).

    Dass in § 86 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 SGG die nach der Anordnung des Sofortvollzugs vom Belasteten erstrebte Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung im Gegensatz zu § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) nicht eigens aufgeführt ist, schadet nicht, denn aus der ausdrücklichen Erwähnung einer Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung in § 86 b Abs. 2 Satz 3 SGG ergibt sich, dass der Gesetzgeber auch bei Sofortvollzugsanordnungen einstweiligen Rechtsschutz durch Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung hat einräumen wollen (vgl. hierzu Senatsbeschlüsse von 9. Januar 2003 - L 13 AL 4260/02 ER-B -, vom 25. August 2003 - L 13 AL 2374/03 ER-B -, vom 21. November 2006 - L 8 AS 4680/06 ER- B - und vom 13. März 2007 - L 13 AS 211/07 ER-B -, vgl. auch Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 12. April 2006 - L 7 AS 1196/06 ER-B - m.w.N., jeweils veröffentlicht in Juris sowie LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. Juni 2007- L 7 AL 1572/07 ER-B - m.w.N.).

  • LSG Baden-Württemberg, 07.07.2009 - L 2 AS 2672/09
    Denn soweit dieser Widerspruch auf Beseitigung der Erstattungsforderung im Bescheid abzielt, hat er nach § 86 a Abs. 1 Sätze 1 und 2 SGG aufschiebende Wirkung (vgl. LSG Bad.-Württ., Beschlüsse vom 9. Januar 2003 - L 13 AL 4260/02 ER-B -, vom 25. August 2003 - L 13 AL 2374/03 ER -).

    Dass in § 86 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 SGG die nach der Anordnung des Sofortvollzugs vom Belasteten erstrebte Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung im Gegensatz zu § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) nicht eigens aufgeführt ist, schadet nicht, denn aus der ausdrücklichen Erwähnung einer Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung in § 86 b Abs. 2 Satz 3 SGG ergibt sich, dass der Gesetzgeber auch bei Sofortvollzugsanordnungen einstweiligen Rechtsschutz durch Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung hat einräumen wollen (vgl. hierzu LSG Bad.-Württ., Beschlüsse von 9. Januar 2003 - L 13 AL 4260/02 ER-B -, vom 25. August 2003 - L 13 AL 2374/03 ER-B -, vom 21. November 2006 - L 8 AS 4680/06 ER- B - und vom 13. März 2007 - L 13 AS 211/07 ER-B -, vgl. auch Landessozialgericht (LSG) Bad.-Württ., Beschlüsse vom 12. April 2006 - L 7 AS 1196/06 ER-B - m.w.N., jeweils veröffentlicht in Juris sowie LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. Juni 2007- L 7 AL 1572/07 ER-B - m.w.N.).

    Im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung in die Betrachtung einzubeziehen sind die Erfolgsaussichten des Hauptsacherechtsbehelfs (vgl. hierzu Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Kammerbeschlüsse vom 12. September 1995 - 2 BvR 1179/95 - m.w.N; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. März 1997 - 13 S 1132/96 -, beide veröffentlicht in Juris sowie Beschlüsse des Senats vom 7. Januar 2002 - L 13 AL 3590/01 ER-B -, vom 9. Januar 2003 a.a.O. und vom 25. August 2003 a.a.O.); dabei kommt dem voraussichtlichen Ausgang des Hauptsacheverfahrens bei der Abwägung jedenfalls insoweit entscheidende Bedeutung zu, als der Rechtsbehelf offensichtlich begründet oder aussichtslos erscheint (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vorn 19. Juni 2007 a.a.O., m.w.N.).

  • LSG Baden-Württemberg, 14.06.2006 - L 13 AS 1824/06

    Arbeitslosengeld II - sachliche Zuständigkeit des Leistungsträgers - Aufhebung

    Zu berücksichtigen ist ferner, dass Erstattungen schon vor der Einführung von § 86 a Abs. 1 SGG zum 2. Januar 2002 seit jeher vollziehungsgeschützt waren, weil Widerspruch, Klage und Berufung aufschiebende Wirkung hatten (vgl. §§ 86 Abs. 2, 97, Abs. 1 Nr. 2, 154 Abs. 1 SGG in der vor dem 2. Januar 2002 geltenden Fassung; zum vorläufigen Rechtsschutz wegen Erstattungen vgl. auch Senatsbeschluss vom 9. Januar 2003 - L 13 AL 4260/02 ER-B in Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 06.02.2006 - L 13 AL 4566/05

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - vorläufiger Rechtsschutz

    Diese Klage hatte, soweit sie die Kassation der teilweisen Aufhebung der Bewilligung zum Inhalt hatte, keine aufschiebende Wirkung, denn es handelte sich um eine Entziehung laufender Leistungen in Angelegenheiten der Bundesanstalt für Arbeit im Sinn von § 86a Abs. 2 Nr. 2 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG), auf welchen § 336a Satz 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) ausdrücklich verweist (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 9. Januar 2003 - L 13 AL 4260/02 ER-B veröffentlicht in Juris und Senatsbeschluss vom 25. August 2003 - L 13 AL 2374/03 ER).
  • LSG Hamburg, 29.05.2006 - L 5 B 77/06

    Aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Erstattung zu

    Bei Herabsetzung und Entziehung laufender Leistungen gilt § 86a Abs. 2 Nr. 2 SGG (§ 336a Satz 2 SGB III), während Rechtsbehelfe gegen Erstattungsbescheide weiterhin aufschiebende Wirkung haben (vgl. hierzu LSG Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 25.8.2003, L 13 AL 2374/03 - Juris, und vom 9.1.2003, L 13 AL 4260/02 ER-B; Hess. LSG, Beschluss vom 11.8.2005, L 9 AL 234/04 ER - Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.09.2006 - L 13 AS 4161/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - sofortige Vollziehbarkeit der endgültigen

    Für die Art. 19 Abs. 4 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) verwirklichende Entscheidung über die Anordnung der von Gesetzes wegen entfallenen aufschiebenden Wirkung bedarf es einer (vgl. zum Folgenden Senatsbeschluss vom 9. Januar 2003 - L 13 AL 4260/02 ER-B in Juris) Interessenabwägung, wobei das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts und das Aussetzungsinteresse des Betroffenen gegeneinander abzuwägen sind; dabei sind vorrangig die Erfolgsaussichten des Hauptsacherechtsbehelfs in den Blick zu nehmen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2012 - L 9 AL 370/11

    Arbeitslosenversicherung

    Insoweit kann dahinstehen, ob der Begriff der "laufenden Leistung" als Gegensatz zur einmaligen Leistung zu verstehen ist und wiederkehrende Leistungen, gleichgültig ob sie nur in der Vergangenheit geleistet wurden oder auch für die Zukunft entzogen werden, meint (so LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 09.01.2003 - L 13 AL 4260/02 ER-B -, juris Rn. 3; Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl. 2008, § 86a Rn. 14) oder für die Entziehung einer laufenden Leistung zu verlangen ist, dass die Leistung im Zeitpunkt der Klage oder des Widerspruchs noch läuft, also die Beseitigung der Leistung zumindest auch (in diesem Sinne LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 07.01.2002 - L 13 AL 3590/01 ER-B -, juris Rn. 5; Beschl. v. 20.03.2003 - L 13 AL 3445/03 ER-B -, juris Rn. 4; Hessisches LSG, Beschl. v. 17.11.2004 - L 6 AL 116/04 ER -, juris Rn. 29) oder sogar ausschließlich (so Eicher, in: Eicher/Schlegel, SGB III, Stand: Nov. 2011, § 336a Rn. 39) mit Wirkung für die Zukunft erfolgt.
  • LSG Baden-Württemberg, 31.07.2006 - L 13 AS 1709/06

    Absenkung des Arbeitslosengeldes II - einstweiliger Rechtsschutz - aufschiebende

    Für die Art. 19 Abs. 4 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) verwirklichende Entscheidung über die Anordnung der von Gesetzes wegen entfallenen aufschiebenden Wirkung bedarf es einer (vgl. zum Folgenden Senatsbeschluss vom 9. Januar 2003 - L 13 AL 4260/02 ER-B in Juris) Interessenabwägung, wobei das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts und das Aussetzungsinteresse des Betroffenen gegeneinander abzuwägen sind; dabei sind vorrangig die Erfolgsaussichten des Hauptsacherechtsbehelfs in den Blick zu nehmen.
  • LSG Baden-Württemberg, 25.08.2003 - L 13 AL 2374/03

    Aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage beim Anspruch auf

  • LSG Hessen, 17.11.2004 - L 6 AL 116/04

    Laufende Leistung iS des § 86a Abs 2 Nr 2 - sofortige Vollziehung einer

  • LSG Hamburg, 29.05.2006 - S 62 AS 394/06
  • LSG Hamburg, 06.06.2006 - L 5 B 401/05

    Aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs gegen eine Erstattungsforderung i.S.d. §

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2014 - L 9 AL 264/14
  • SG Oldenburg, 06.11.2014 - S 4 AL 216/14
  • SG Lüneburg, 11.10.2006 - S 25 AS 1025/06
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