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   LSG Baden-Württemberg, 09.03.2017 - L 6 U 1971/16   

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https://dejure.org/2017,11403
LSG Baden-Württemberg, 09.03.2017 - L 6 U 1971/16 (https://dejure.org/2017,11403)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.03.2017 - L 6 U 1971/16 (https://dejure.org/2017,11403)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. März 2017 - L 6 U 1971/16 (https://dejure.org/2017,11403)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit; Beeinträchtigung des aktuellen körperlichen oder geistigen Leistungsvermögens; Tatsachenfeststellung des Gerichts; Erfahrungssätze zur Bemessung der MdE; Anspruch auf Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung; ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 56 Abs 1 S 1 SGB 7, § 56 Abs 2 SGB 7, § 62 Abs 2 S 2 SGB 7, § 73 Abs 3 SGB 7
    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - MdE-Höhe - Einschätzung - Erstfestsetzung einer Dauerrente - Abänderung der Verwaltungsentscheidung durch das Gericht - MdE nicht mehr als 5 vH - Anwendungsbereich des § 73 Abs 3 SGB 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Zulässigkeit der Abänderung einer Verwaltungsentscheidung über eine Rente als vorläufige Entschädigung

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    MdE-Beurteilung richtet sich nach Beeinträchtigung - ausgehend von konkreten Funktionseinbußen

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 18.01.2011 - B 2 U 5/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Sozialdatenschutz - sozialgerichtliches

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.03.2017 - L 6 U 1971/16
    Die Bemessung des Grades der MdE erfolgt als Tatsachenfeststellung des Gerichts, die dieses gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung trifft (BSG, Urteil vom 18. Januar 2011 - B 2 U 5/10 R -, juris, Rz. 16 m. w. N.).

    Soweit die MdE sich nicht ausnahmsweise unmittelbar aus den Unfallfolgen erschließt, bilden festgestellte und eindeutig nach gängigen Diagnosesystemen konkret zu bezeichnende Krankheiten (vgl. BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, BSGE 96, 196 ) die Tatsachengrundlage, von der ausgehend die Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Leistungsvermögens auf dem Gebiet des gesamten Erwerbslebens zu beurteilen ist (BSG, Urteil vom 18. Januar 2011 - B 2 U 5/10 R -, juris, Rz. 17 m. w. N.).

  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 14/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bestimmung - Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.03.2017 - L 6 U 1971/16
    Sie sind zwar nicht für die Entscheidung im Einzelfall bindend, bilden aber die Grundlage für eine gleiche und gerechte Bewertung der MdE in zahlreichen Parallelfällen der täglichen Praxis und unterliegen ständigem Wandel (BSG, Urteil vom 22. Juni 2004 - B 2 U 14/03 R -, BSGE 93, 63 ).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.03.2017 - L 6 U 1971/16
    Soweit die MdE sich nicht ausnahmsweise unmittelbar aus den Unfallfolgen erschließt, bilden festgestellte und eindeutig nach gängigen Diagnosesystemen konkret zu bezeichnende Krankheiten (vgl. BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, BSGE 96, 196 ) die Tatsachengrundlage, von der ausgehend die Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Leistungsvermögens auf dem Gebiet des gesamten Erwerbslebens zu beurteilen ist (BSG, Urteil vom 18. Januar 2011 - B 2 U 5/10 R -, juris, Rz. 17 m. w. N.).
  • BSG, 15.03.1979 - 9 RVs 6/77

    Zur Abgrenzung des Begriffes Behinderung - Bemessung der Gesamt-MdE bei mehreren

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.03.2017 - L 6 U 1971/16
    Entscheidend ist eine integrierende Gesamtschau der Gesamteinwirkungen aller Funktionseinschränkungen auf die Erwerbsfähigkeit (vgl. BSG, Urteile vom 15. März 1979 - 9 RVs 6/77 -, BSGE 48, 82 und vom 13. Februar 2013 - B 2 U 25/11 R -, juris, Rz. 24 m. w. N.; Schönberger/Mehrtens/Valentin, a. a. O., S. 131 f.).
  • BSG, 16.03.1994 - 9 RVs 6/93

    Feststellung des Gesamt-GdB

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.03.2017 - L 6 U 1971/16
    Entscheidend ist eine integrierende Gesamtschau der Gesamteinwirkungen aller Funktionseinschränkungen auf die Erwerbsfähigkeit (vgl. BSG, Urteile vom 15. März 1979 - 9 RVs 6/77 -, BSGE 48, 82 und vom 13. Februar 2013 - B 2 U 25/11 R -, juris, Rz. 24 m. w. N.; Schönberger/Mehrtens/Valentin, a. a. O., S. 131 f.).
  • BSG, 07.12.1976 - 8 RU 14/76

    Minderung der Erwerbsfähigkeit - Neufestsetzung - Willkürliche Festsetzung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.03.2017 - L 6 U 1971/16
    Soweit die Beklagte davon ausgeht, dass eine Abweichung um 5 Prozent oder weniger von der Schätzung durch den Unfallversicherungsträger grundsätzlich ausscheidet, weil einer Schätzung immer eine natürliche Schwankungsbreite eigen ist und sich insoweit auf eine alte Entscheidung des BSG (7. Dezember 1976 - 8 RU 14/76 -, juris, Rz. 12) zu der Vorgängerregelung des § 581 Reichsversicherungsordnung (RVO), gültig bis: 31.12.1996, bzw. eine Kommentierung stützt, so fehlt es hierfür nach Überzeugung des Senats an der erforderlichen Rechtsgrundlage.
  • LSG Bayern, 22.02.2011 - L 17 U 39/10

    Zur Frage der Zulässigkeit der Abänderung einer vom Unfallversicherungsträger

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.03.2017 - L 6 U 1971/16
    Dessen ungeachtet geht der Senat davon aus, dass die besonderen Voraussetzungen vorliegen, die das Bayerische Landessozialgericht (LSG) in seinem Urteil vom 22. Februar 2011 (L 17 U 39/10, juris, Rz. 38) aufgestellt hat.
  • BSG, 13.02.2013 - B 2 U 25/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - wesentliche Änderung der tatsächlichen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.03.2017 - L 6 U 1971/16
    Entscheidend ist eine integrierende Gesamtschau der Gesamteinwirkungen aller Funktionseinschränkungen auf die Erwerbsfähigkeit (vgl. BSG, Urteile vom 15. März 1979 - 9 RVs 6/77 -, BSGE 48, 82 und vom 13. Februar 2013 - B 2 U 25/11 R -, juris, Rz. 24 m. w. N.; Schönberger/Mehrtens/Valentin, a. a. O., S. 131 f.).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 17.01.2023 - L 3 U 173/22

    Höhe der Verletztenrente streitig - Beklagte gewährt Rente als vor-läufige

    Der Senat sieht im vorliegenden Fall von einer eingehenden Auseinandersetzung mit dieser noch zur Reichsversicherungsordnung ergangenen Rechtsprechung ab, insbesondere zu der Frage, ob diese angesichts ausdrücklicher Regelungen im Siebten Buch Sozialgesetzbuch ( SGB VII ), etwa § 73 Abs. 3 SGB VII , noch anwendbar ist (ablehnend insoweit Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 09.032017 - L 6 U 1971/16 -, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.01.2018 - L 6 U 234/17
    Insoweit kann kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage erhoben werden (Urteil des Senats vom 9. März 2017 - L 6 U 1971/16 -, juris, Rz. 28).
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