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   LSG Baden-Württemberg, 09.07.2015 - L 10 U 2233/14   

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https://dejure.org/2015,42919
LSG Baden-Württemberg, 09.07.2015 - L 10 U 2233/14 (https://dejure.org/2015,42919)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.07.2015 - L 10 U 2233/14 (https://dejure.org/2015,42919)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. Juli 2015 - L 10 U 2233/14 (https://dejure.org/2015,42919)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Forst- und landwirtschaftliche Unfallversicherung - forstwirtschaftlicher Unternehmer - keine Bewirtschaftung des Waldgrundstückes - der Verwilderung überlassene Waldfläche

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beitragspflicht als forstwirtschaftlicher Unternehmer zur landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft; Unternehmereigenschaft auch bei fehlender Bewirtschaftung des Waldgrundstückes

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 2 Abs 1 Nr 5 Buchst a SGB 7, § 123 Abs 1 Nr 1 SGB 7, § 136 SGB 7, § 150 Abs 1 SGB 7
    Forst- und landwirtschaftliche Unfallversicherung - forstwirtschaftlicher Unternehmer - keine Bewirtschaftung des Waldgrundstückes - der Verwilderung überlassene Waldfläche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beitragspflicht als forstwirtschaftlicher Unternehmer zur landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft; Unternehmereigenschaft auch bei fehlender Bewirtschaftung des Waldgrundstückes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 28.09.1999 - B 2 U 40/98 R

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - forstwirtschaftlicher Unternehmer -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.07.2015 - L 10 U 2233/14
    Wegen dieser die Forstwirtschaft prägenden langen Bewirtschaftungszeiträume besteht die widerlegbare Vermutung, dass bei bestehendem Nutzungsrecht und forstwirtschaftlichen Flächen, auch bei im Einzelfall fehlenden konkreten Bewirtschaftungsmaßnahmen eine forstwirtschaftliche Tätigkeit und damit die Eigenschaft des Nutzungsberechtigten, hier also des Klägers, als forstwirtschaftlicher Unternehmer gegeben ist (BSG, Beschluss vom 12.06.1989, 2 BU 175/88, juris; Urteil vom 28.09.1999, B 2 U 40/98 R, SozR 3-2200 § 776 Nr. 5; Urteil vom 07.12.2004, a.a.O.; für den Bereich der landwirtschaftlichen Krankenversicherung: BSG, Urteil vom 03.05.1984, 11 RK 1/83, SozR 5420 § 2 Nr. 30).

    Zur Widerlegung der an den Besitz eines Waldgrundstücks anknüpfenden Vermutung der forstwirtschaftlichen Betätigung ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts erforderlich, dass greifbare Umstände auf eine Nutzung der forstwirtschaftlichen Fläche zu anderen Zwecken als zur periodischen Gewinnung von Forsterzeugnissen nachgewiesen werden, etwa, weil der Wald gezielt als "Urwald" aus wissenschaftlichen Gründen sich selbst überlassen wird oder als Baugelände oder als sonstiges Versuchs- oder Übungsgelände dienen soll (BSG, Urteil vom 28.09.1999 a.a.O.; Urteil vom 07.12.2004 a.a.O.).

    Auf die Bedeutung der aus den Waldgesetzen der Länder resultierenden rechtlichen Verpflichtung zur Bewirtschaftung für den Waldbesitzer hat das Bundessozialgericht wiederholt hingewiesen (vgl. Urteil vom 03.05.1984 a.a.O.; Urteil vom 28.09.1999 a.a.O.; Beschluss vom 12.06.1989 a.a.O.).

    Inwieweit die Einhaltung dieser waldrechtlichen Bewirtschaftungspflichten auch waldrechtlich gesichert ist, spielt dabei keine Rolle (BSG, Urteil vom 03.05.1984, a.a.O.; Urteil vom 28.09.1999 a.a.O.; auch zum Nachfolgenden).

    Sinn und Zweck der landwirtschaftlichen Unfallversicherung ist entscheidend die Tatsache, dass die, wie dargelegt, auch rechtlich gebotenen forstwirtschaftlichen Arbeiten durch die Unfallversicherung soweit wie möglich abgedeckt werden (BSG, Urteil vom 28.09.1999 a.a.O.; Beschluss vom 12.06.1989 a.a.O.).

  • BSG, 07.12.2004 - B 2 U 43/03 R

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - forstwirtschaftliche Unfallversicherung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.07.2015 - L 10 U 2233/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts setzt die Annahme eines Unternehmens der Forstwirtschaft voraus, dass der Inhaber des Unternehmens über Grund und Boden verfügt, der zum Zwecke der Gewinnung von Forsterzeugnissen bearbeitet wird, wobei eine bestimmte Mindestgröße der forstwirtschaftlich genutzten Waldfläche zur Begründung der Unternehmenseigenschaft nicht erforderlich ist (BSG, Urteil vom 07.12.2004, B 2 U 43/03 R, SozR 4-2700 § 182 Nr. 1; auch und zum Nachfolgenden).

    Wegen dieser die Forstwirtschaft prägenden langen Bewirtschaftungszeiträume besteht die widerlegbare Vermutung, dass bei bestehendem Nutzungsrecht und forstwirtschaftlichen Flächen, auch bei im Einzelfall fehlenden konkreten Bewirtschaftungsmaßnahmen eine forstwirtschaftliche Tätigkeit und damit die Eigenschaft des Nutzungsberechtigten, hier also des Klägers, als forstwirtschaftlicher Unternehmer gegeben ist (BSG, Beschluss vom 12.06.1989, 2 BU 175/88, juris; Urteil vom 28.09.1999, B 2 U 40/98 R, SozR 3-2200 § 776 Nr. 5; Urteil vom 07.12.2004, a.a.O.; für den Bereich der landwirtschaftlichen Krankenversicherung: BSG, Urteil vom 03.05.1984, 11 RK 1/83, SozR 5420 § 2 Nr. 30).

    In tatsächlicher Hinsicht stützt sich diese Vermutung darauf, dass, solange auf den in Rede stehenden Flächen Bäume wachsen oder nachwachsen, von einem "Brachliegenlassen" nicht gesprochen werden kann, auch wenn über einen langen Zeitraum keine Pflege- oder Erhaltungsmaßnahmen vorgenommen werden (BSG, Urteil vom 07.12.2004 a.a.O.).

    Zur Widerlegung der an den Besitz eines Waldgrundstücks anknüpfenden Vermutung der forstwirtschaftlichen Betätigung ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts erforderlich, dass greifbare Umstände auf eine Nutzung der forstwirtschaftlichen Fläche zu anderen Zwecken als zur periodischen Gewinnung von Forsterzeugnissen nachgewiesen werden, etwa, weil der Wald gezielt als "Urwald" aus wissenschaftlichen Gründen sich selbst überlassen wird oder als Baugelände oder als sonstiges Versuchs- oder Übungsgelände dienen soll (BSG, Urteil vom 28.09.1999 a.a.O.; Urteil vom 07.12.2004 a.a.O.).

    Der Senat schließt sich, nicht zuletzt aus den vom Bundessozialgericht in der Entscheidung vom 07.12.2004 (a.a.O.) genannten Gründen der Praktikabilität und Nachprüfbarkeit, dieser Rechtsprechung an.

  • BSG, 12.06.1989 - 2 BU 175/88

    Rechtmäßigkeit der Zwangsmitgliedschaft von Kleinstunternehmern in der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.07.2015 - L 10 U 2233/14
    Wegen dieser die Forstwirtschaft prägenden langen Bewirtschaftungszeiträume besteht die widerlegbare Vermutung, dass bei bestehendem Nutzungsrecht und forstwirtschaftlichen Flächen, auch bei im Einzelfall fehlenden konkreten Bewirtschaftungsmaßnahmen eine forstwirtschaftliche Tätigkeit und damit die Eigenschaft des Nutzungsberechtigten, hier also des Klägers, als forstwirtschaftlicher Unternehmer gegeben ist (BSG, Beschluss vom 12.06.1989, 2 BU 175/88, juris; Urteil vom 28.09.1999, B 2 U 40/98 R, SozR 3-2200 § 776 Nr. 5; Urteil vom 07.12.2004, a.a.O.; für den Bereich der landwirtschaftlichen Krankenversicherung: BSG, Urteil vom 03.05.1984, 11 RK 1/83, SozR 5420 § 2 Nr. 30).

    Denn wie das Bundessozialgericht in seinem Beschluss vom 12.06.1989 (a.a.O.) ausgeführt hat, werden dem Waldbesitzer regelmäßig durch die Waldgesetze der Bundesländer konkrete Bewirtschaftungspflichten auferlegt.

    Auf die Bedeutung der aus den Waldgesetzen der Länder resultierenden rechtlichen Verpflichtung zur Bewirtschaftung für den Waldbesitzer hat das Bundessozialgericht wiederholt hingewiesen (vgl. Urteil vom 03.05.1984 a.a.O.; Urteil vom 28.09.1999 a.a.O.; Beschluss vom 12.06.1989 a.a.O.).

    Sinn und Zweck der landwirtschaftlichen Unfallversicherung ist entscheidend die Tatsache, dass die, wie dargelegt, auch rechtlich gebotenen forstwirtschaftlichen Arbeiten durch die Unfallversicherung soweit wie möglich abgedeckt werden (BSG, Urteil vom 28.09.1999 a.a.O.; Beschluss vom 12.06.1989 a.a.O.).

  • BSG, 03.05.1984 - 11 RK 1/83

    Forstwirtschaft - Nutzungsrecht - Vermutung der forstwirtschaftlichen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.07.2015 - L 10 U 2233/14
    Wegen dieser die Forstwirtschaft prägenden langen Bewirtschaftungszeiträume besteht die widerlegbare Vermutung, dass bei bestehendem Nutzungsrecht und forstwirtschaftlichen Flächen, auch bei im Einzelfall fehlenden konkreten Bewirtschaftungsmaßnahmen eine forstwirtschaftliche Tätigkeit und damit die Eigenschaft des Nutzungsberechtigten, hier also des Klägers, als forstwirtschaftlicher Unternehmer gegeben ist (BSG, Beschluss vom 12.06.1989, 2 BU 175/88, juris; Urteil vom 28.09.1999, B 2 U 40/98 R, SozR 3-2200 § 776 Nr. 5; Urteil vom 07.12.2004, a.a.O.; für den Bereich der landwirtschaftlichen Krankenversicherung: BSG, Urteil vom 03.05.1984, 11 RK 1/83, SozR 5420 § 2 Nr. 30).

    Auf die Bedeutung der aus den Waldgesetzen der Länder resultierenden rechtlichen Verpflichtung zur Bewirtschaftung für den Waldbesitzer hat das Bundessozialgericht wiederholt hingewiesen (vgl. Urteil vom 03.05.1984 a.a.O.; Urteil vom 28.09.1999 a.a.O.; Beschluss vom 12.06.1989 a.a.O.).

    Inwieweit die Einhaltung dieser waldrechtlichen Bewirtschaftungspflichten auch waldrechtlich gesichert ist, spielt dabei keine Rolle (BSG, Urteil vom 03.05.1984, a.a.O.; Urteil vom 28.09.1999 a.a.O.; auch zum Nachfolgenden).

  • BSG, 18.01.2011 - B 2 U 16/10 R

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - landwirtschaftlicher Unternehmer -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.07.2015 - L 10 U 2233/14
    Für Rechtsstreitigkeiten, in denen es um die Heranziehung als landwirtschaftlicher Unternehmer zu Beiträgen der gesetzlichen Unfallversicherung geht, ist nach der Rechtsprechung des BSG (BSG, Urteil vom 18.01.2011, B 2 U 16/10 R, SozR 4-2700 § 123 Nr. 2) der Auffangstreitwert von 5.00,00 EUR anzusetzen.
  • BSG, 05.03.2008 - B 2 U 353/07 B

    Kostenprivilegierung im sozialgerichtlichen Verfahren bei Beitragsstreitigkeit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.07.2015 - L 10 U 2233/14
    Mit seiner Klage verfolgt der Kläger gegenüber der Beklagten keine Rechte als Versicherter auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung, sondern wendet sich gegen die grundsätzliche Feststellung der Beitragspflicht sowie die Erhebung von Beiträgen durch die Beklagte von ihm als Unternehmer (BSG, Beschluss vom 05.03.2008, B 2 U 353/07 B, juris).
  • LSG Thüringen, 26.03.2009 - L 1 U 915/08

    Veranlagung eines Unternehmens zur gesetzlichen landwirtschaftlichen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.07.2015 - L 10 U 2233/14
    Ungeachtet der insoweit bestehenden Problematik, in wie weit die Beklagte es hierdurch in der Hand haben kann, durch verzögerte Festsetzung der Beitragsbescheide Verjährungsvorschriften zu umgehen (vgl. hierzu im Einzelnen LSG Thüringen, Urteil vom 26.03.2009, L 1 U 915/08, juris) kann die Fälligkeit jedenfalls nicht vor dem frühestmöglichen Zeitpunkt, zu dem nach § 152 Abs. 1 Satz 1 SGB VII die Festsetzung erfolgen kann, entstehen.
  • BVerfG, 09.12.2003 - 1 BvR 558/99

    Alterssicherung der Landwirte

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.07.2015 - L 10 U 2233/14
    Soweit der Gesetzgeber Personen der Pflichtversicherung in einem System der sozialen Sicherheit unterwirft, ist jedenfalls das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit (Artikel 2 Abs. 1 Grundgesetz - GG) betroffen (BVerfG, Beschluss vom 09.12.2003, 1 BvR 558/99, in SozR 4-5868 § 1 Nr. 2).
  • BSG, 16.11.2006 - B 12 SF 4/06 S

    Wegfall der Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses, Prüfungskompetenz des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.07.2015 - L 10 U 2233/14
    Darüber hinaus ergibt sich aus den §§ 28, 29 und 31 Abs. 3 SGG, dass für Rechtsmittel gegen Entscheidungen eines Sozialgerichts als gesetzlicher Richter allein und auf Dauer das Landessozialgericht zur Entscheidung berufen ist, in dessen Gerichtsbereich das Sozialgericht liegt (BSG, Beschluss vom 16.11.2006, B 12 SF 4/06 S, in juris).
  • BVerfG, 17.09.2013 - 1 BvR 1928/12

    Zu den Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.07.2015 - L 10 U 2233/14
    Das Grundrecht des Artikel 2 Abs. 1 GG steht damit nicht nur unter einem Gesetzesvorbehalt, es unterliegt vielmehr einem allgemeinen Rechtsvorbehalt, der insbesondere auch die richterliche Rechtsfortbildung und damit auch den Aspekt der Praktibilität umfasst (BVerfG, Beschluss vom 17.09.2013, 1 BvR 1928/12, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.02.2020 - L 3 U 340/19

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragspflicht - forstwirtschaftlicher

    Das LSG Baden-Württemberg (Urteil vom 09.07.2015 - L 10 U 2233/14 -) habe das Urteil des SG Karlsruhe vom 09.04.2014 (S 15 U 2643/13) aufgehoben.

    Das Urteil des SG Karlsruhe vom 09.04.2014 - S 15 U 2643/13 -, auf das sich der Kläger im Weiteren stützt, hat das LSG Baden-Württemberg (Urteil vom 09.07.2015 - L 10 U 2233/14 -) aufgehoben.

  • LSG Bayern, 27.01.2016 - L 2 U 394/15

    Veranlagung und Beitragsberechnung in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung

    Nachdem das Landessozialgericht Baden-Württemberg diese Entscheidung durch Urteil vom 9. Juli 2015 aufgehoben (Az.: L 10 U 2233/14; zur Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundessozialgericht: Az.: B 2 U 178/15 B) hatte, hat das SG hierauf antragsgemäß das ruhende Klageverfahren wieder aufgenommen.

    Das vom Kläger zitierte Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe (a. a. O.) wurde vom LSG Baden-Württemberg mit Urteil vom 9. Juli 2015 (a. a. O.) aufgehoben.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.06.2017 - L 21 U 161/15

    Gesetzliche Unfallversicherung: Mitgliedschaft eines forstwirtschaftlichen

    Auch der Vortrag, eine wirtschaftliche forstliche Nutzung sei etwa wegen der Größe der Fläche, der Lage, der Zugänglichkeit, der Bodenbeschaffung nicht möglich, widerlegt nicht die Vermutung, da dies zum einen nicht in jedem Fall auf Dauer anzunehmen wäre und zum anderen sich Bewirtschaftungspflichten auch bei Unwirtschaftlichkeit aus gesetzlichen Regelungen ergeben könnten (vgl. LSG Baden-Württemberg (BW) vom 9. Juli 2015 - L 10 U 2233/14 - juris, Rn. 25; LSG Bayern vom 17. Dezember 2014 - L 2 U 448/12 - juris Rn. 45; LSG SH vom 8. Juli 2015, - L 8 U 51/13 - juris, Rn. 52).

    Gemäß § 154 Abs. 1 Satz 1 VwGO trägt der unterliegende Teil - hier die Beklagte - die Kosten des Verfahrens (vgl. LSG BW vom 9. Juli 2015, L 10 U 2233/14, juris, Rn. 34; BSG vom 7. März 2017 - B 2 U 140/16 B - Juris; vom 19. April 2012 - B 2 U 348/11 B - juris).

  • BSG, 21.01.2016 - B 2 U 178/15 B
    L 10 U 2233/14 (LSG Baden-Württemberg).
  • SG München, 18.09.2015 - S 1 U 5041/15

    Unfallversicherung: Veranlagung gewerblicher sowie land- und

    Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat diese Entscheidung durch Urteil vom 9. Juli 2015 aufgehoben und die Revision nicht zugelassen (Az.: L 10 U 2233/14).

    Auf die im Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 9. April 2014 (Az.: S 15 U 2643/13), auf das sich der Kläger stützt, und im Urteil des Landessozialgericht Baden-Württemberg (Az.: L 10 U 2233/14) vertretenen verschiedenen Auffassungen war nicht einzugehen.

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 05.08.2020 - L 5 U 69/15

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Beitrags- und Versicherungspflicht -

    Rein praktisch gesehen kann die Klägerin deshalb nicht glaubhaft ausschließen, dass sie beispielsweise zur kurzfristigen Beseitigung von Sturmschäden, durch die ggf. weiterer Schaden für Rechtsgüter Dritter droht, sei es aus eigenem Antrieb oder aufgrund einer verwaltungsrechtlichen Anordnung der zuständigen Forstbehörde, forstwirtschaftlich tätig wird (vgl. Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 9. Juli 2015 - L 10 U 2233/14 -, juris Rn. 27).
  • BSG, 13.08.2020 - B 2 U 1/18 S
    Dabei lässt er indes unbeachtet, dass das LSG Baden-Württemberg diese erstinstanzliche Entscheidung mit Urteil vom 9.7.2015 (L 10 U 2233/14 - AUR 2016, 73 = Die Beiträge Beilage 2016, 183 = BeckRS 2016, 65685 = juris) aufgehoben und der Senat die dagegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde verworfen hat (Beschluss vom 21.1.2016 - B 2 U 178/15 B - BeckRS 2016, 66190).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.01.2018 - L 14 U 153/17
    Auch konkrete Bewirtschaftungsmaßnahmen bleiben ebenso wie die Absicht der Gewinnerzielung ohne Einfluss auf die Beurteilung des forstwirtschaftlichen Unternehmens im Sinne des §§ 2 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a, 123 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII und die hieraus resultierende Versicherungs- und Beitragspflicht (vgl. auch Landessozialgericht - LSG - Baden-Württemberg, Urteil vom 9. Juli 2015 - L 10 U 2233/14 -, juris, m. w. N.).
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