Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 09.10.2019 - L 2 R 3931/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,34597
LSG Baden-Württemberg, 09.10.2019 - L 2 R 3931/18 (https://dejure.org/2019,34597)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.10.2019 - L 2 R 3931/18 (https://dejure.org/2019,34597)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. Oktober 2019 - L 2 R 3931/18 (https://dejure.org/2019,34597)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,34597) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 46 Abs 2 SGB 6, § 46 Abs 2a SGB 6
    Rente wegen Todes aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Witwenrente - widerlegbare Vermutung - Versorgungsehe - kurze Ehedauer - Versorgungsabsicht - lebensbedrohliche Erkrankung - stabiler Zustand einer Krebserkrankung zum Zeitpunkt der Eheschließung

  • sozialrechtsiegen.de

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eheschließung mit Krebserkrankung und die Hinterbliebenenversorgung

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Versorgungsehe: Ja oder Nein?

  • datev.de (Kurzinformation)

    Stabiler Zustand einer Krebserkrankung bei Eheschließung spricht gegen eine Versorgungsehe

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine Vermutung einer Versorgungsehe bei stabilisierter Krebserkrankung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Stabiler Zustand einer Krebserkrankung bei Eheschließung spricht gegen Versorgungsehe - Nicht jede bekannte Krebserkrankung belegt offenkundig lebensbedrohlichen Zustand

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 03.09.1986 - 9a RV 8/84

    Versorgungsehe - Widerlegung der Rechtsvermutung - Heirat eines Pflegebedürftigen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.10.2019 - L 2 R 3931/18
    Vielmehr sind die von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggründe in ihrer Gesamtbetrachtung auch dann noch als zumindest gleichwertig anzusehen, wenn nachweislich für einen der Ehegatten der Versorgungsgedanke bei der Eheschließung keine Rolle gespielt hat (BSG, Urteil vom 5.5.2009, a.a.O.).

    Ansonsten sind auch die vom hinterbliebenen Ehegatten behaupteten inneren Umstände für die Heirat zu betrachten und vor dem Hintergrund der im Zeitpunkt der jeweiligen Eheschließung bestehenden äußeren Umstände in die Gesamtwürdigung, ob die Ehe mit dem Ziel der Erlangung einer Hinterbliebenenversorgung geschlossen worden ist, mit einzubeziehen (BSG, Urteil vom 5.5.2009, a.a.O.).

    Ein gegen die gesetzliche Annahme einer Versorgungsehe sprechender besonderer (äußerer) Umstand i.S.d. § 46 Abs. 2a Halbsatz 2 SGB VI ist insbesondere dann anzunehmen, wenn der Tod des Versicherten, bei dem bisher kein gesundheitliches Risiko eines bevorstehenden Ablebens bekannt war, unvermittelt ("plötzlich" und "unerwartet") eingetreten ist (vgl. nur BSG, Urteil vom 5.5.2009 aaO. m.w.N.; siehe auch Ringkamp in Hauck/Noftz, SGB VI, Stand 2/16, § 46 Rn. 38).

    Litt der Versicherte hingegen zum Zeitpunkt der Eheschließung offenkundig bereits an einer lebensbedrohlichen Krankheit, ist in der Regel der Ausnahmetatbestand des § 46 Abs. 2a Halbsatz 2 SGB VI nicht erfüllt (BSG, Urteil vom 5.5.2009, a.a.O.; LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 16.10.2012 - L 11 R 392/11 - und 5.12.2017 - L 11 R 402/17 -, jeweils juris).

    Dementsprechend steigt mit dem Grad der Lebensbedrohlichkeit einer Krankheit und dem Grad der Offenkundigkeit zugleich der Grad des Zweifels an dem Vorliegen solcher vom hinterbliebenen Ehegatten zu beweisenden besonderen Umstände, die von diesem für die Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer Versorgungsehe bei einem Versterben des versicherten Ehegatten innerhalb eines Jahres nach Eheschließung angeführt werden (BSG, Urteil vom 5.5.2009, a.a.O.).Der Ausnahmetatbestand des § 46 Abs. 2a Halbsatz 2 SGB VI ist nur erfüllt, wenn insoweit nach § 202 SGG i.V.m § 292 ZPO der volle Beweis erbracht wird (BSG, Urteil vom 5.5.2009 unter Verweis auf BSGE 60, 204, 206 = SozR 3100 § 38 Nr. 5; Ringkamp in Hauck/Noftz a.a.O. Rn. 38).

    Die Darlegungs- und Beweislast für ihr Vorliegen als ein den Anspruch begründender Umstand und damit auch die Folgen eines nicht ausreichenden Beweises trägt nach dem Grundsatz der objektiven Beweislast derjenige, der den Witwen-/Witwerrentenanspruch geltend macht (vgl. BSG, Urteil vom 5.5.2009, a.a.O., BSGE 60, 204, 208 = SozR 3100 § 38 Nr. 5), vorliegend die Klägerin.

  • LSG Baden-Württemberg, 28.08.2014 - L 13 R 3256/13

    Rente wegen Todes - Witwenrente - widerlegbare Vermutung - Versorgungsehe - kurze

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.10.2019 - L 2 R 3931/18
    Insbesondere ist der vorliegende Sachverhalt nicht mit dem der Entscheidung des 13. Senats des LSG Baden-Württemberg zugrundeliegenden vergleichbar (L 13 R 3256/13), auf den sich der Beklagtenvertreter in der mündlichen Verhandlung bezogen hat.
  • LSG Baden-Württemberg, 16.10.2012 - L 11 R 392/11

    Rente wegen Todes - Witwenrente - Bestätigung der widerlegbaren Vermutung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.10.2019 - L 2 R 3931/18
    Litt der Versicherte hingegen zum Zeitpunkt der Eheschließung offenkundig bereits an einer lebensbedrohlichen Krankheit, ist in der Regel der Ausnahmetatbestand des § 46 Abs. 2a Halbsatz 2 SGB VI nicht erfüllt (BSG, Urteil vom 5.5.2009, a.a.O.; LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 16.10.2012 - L 11 R 392/11 - und 5.12.2017 - L 11 R 402/17 -, jeweils juris).
  • BSG, 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.10.2019 - L 2 R 3931/18
    Als besondere Umstände i.S.v. § 46 Abs. 2a SGB VI sind alle äußeren und inneren Umstände des Einzelfalls anzusehen, die auf einen von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggrund für die Heirat schließen lassen (BSG, Urteil vom 5.5.2009 - B 13 R 55/08 R -, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 05.12.2017 - L 11 R 402/17

    Rente wegen Todes - Witwenrente - widerlegbare Vermutung - Versorgungsehe - kurze

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.10.2019 - L 2 R 3931/18
    Litt der Versicherte hingegen zum Zeitpunkt der Eheschließung offenkundig bereits an einer lebensbedrohlichen Krankheit, ist in der Regel der Ausnahmetatbestand des § 46 Abs. 2a Halbsatz 2 SGB VI nicht erfüllt (BSG, Urteil vom 5.5.2009, a.a.O.; LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 16.10.2012 - L 11 R 392/11 - und 5.12.2017 - L 11 R 402/17 -, jeweils juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2020 - L 17 U 380/19
    Die Darlegungs- und Beweislast für ihr Vorliegen als ein den Anspruch begründender Umstand und damit auch die Folgen eines nicht ausreichenden Beweises trägt nach dem Grundsatz der objektiven Beweislast derjenige, der den Witwen-/Witwerrentenanspruch geltend macht (vgl. BSG, Urt. v. 5.5.2009, a.a.O.; LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 09.10.2019 - L 2 R 3931/18 -, juris Rn. 30).

    Es konnte im November 2016 angesichts des bei der Untersuchung vom 28.10.2016 im Vergleich zur CT Untersuchung vom 30.9.2016 bereits deutlich progredienten Befundes auch nicht von einem stabilen Zustand einer Krebserkrankung ausgegangen werden, bei dessen Vorliegen die Vermutung einer Versorgungsehe unter Umständen widerlegt werden kann (vgl. hierzu LSG Baden Württemberg, Urt. vom 9.10.2019, L 2 R 3931/18).

  • VGH Bayern, 15.02.2021 - 3 ZB 20.1306

    Keine Gewährung eines Unterhaltsbeitrags in Höhe des Witwengeldes bei fehlender

    Der insoweit in der Zulassungsbegründung (v. 21.10.2020, S. 4) erfolgte Verweis auf das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (U.v. 9.10.2019 - L 2 R 3931/18 - juris Rn. 35), wonach eine Versorgungsehe widerlegt sei, wenn zum Zeitpunkt der Eheschließung keine Anhaltspunkte für das Fortschreiten der Krebserkrankung vorgelegen und sich auch eine Behandlungsbedürftigkeit nicht ergeben habe, geht daher bereits im Ansatz fehl.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2021 - L 15 U 495/19

    Anspruch auf Gewährung einer Hinterbliebenenrente in der gesetzlichen

    Die Darlegungs- und Beweislast für ihr Vorliegen als ein den Anspruch begründender Umstand und damit auch die Folgen eines nicht ausreichenden Beweises trägt nach dem Grundsatz der objektiven Beweislast derjenige, der den Witwen-/Witwerrentenanspruch geltend macht (vgl. BSG, Urt. v. 5.5.2009, a.a.O.; LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 09.10.2019 - L 2 R 3931/18 -, juris Rn. 30).
  • VG München, 21.11.2019 - M 12 K 17.236

    Gesetzliche Vermutung einer Versorgungsehe - nachgeheiratete Witwe

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem angeführten Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 9. Oktober 2019 (L 2 R 3931/18 - BeckRS 2019, 26946).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.10.2021 - L 8 R 3569/20
    Bei einem stabilen Zustand der Krebserkrankung im Zeitpunkt der Eheschließung könne die Vermutung einer Versorgungsehe widerlegt werden (LSG Baden - Württemberg, Urteil vom 09.10.2019 - L 2 R 3931/18).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht