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   LSG Baden-Württemberg, 09.11.2016 - L 2 R 3151/15   

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https://dejure.org/2016,50598
LSG Baden-Württemberg, 09.11.2016 - L 2 R 3151/15 (https://dejure.org/2016,50598)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.11.2016 - L 2 R 3151/15 (https://dejure.org/2016,50598)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. November 2016 - L 2 R 3151/15 (https://dejure.org/2016,50598)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines als wissenschaftlicher Mitarbeiter im veterinärmedizinischen Außendienst tätigen Tierarztes auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 6 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 6, § 6 Abs 5 S 1 SGB 6, § 1 Abs 1 BTÄO, § 2 BTÄO
    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - approbierter Tierarzt - Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter im veterinärmedizinischen Außendienst - berufsständische Versorgung - tiermedizinische Berufsausübung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines als wissenschaftlicher Mitarbeiter im veterinärmedizinischen Außendienst tätigen Tierarztes auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

  • rechtsportal.de

    SGB VI § 6
    Anspruch eines als wissenschaftlicher Mitarbeiter im veterinärmedizinischen Außendienst tätigen Tierarztes auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 31.10.2012 - B 12 R 3/11 R

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - beschränkte

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.11.2016 - L 2 R 3151/15
    Eine früher erteilte Befreiung entfaltet bei einem Wechsel der Beschäftigung hinsichtlich des neuen Beschäftigungsverhältnisses auch dann keine Wirkungen, wenn hierbei dieselbe oder eine vergleichbare berufliche Tätigkeit verrichtet wird (BSG, Urteil vom 31.10.2012 - B 12 R 3/11 R -, juris Rn. 17 ff.).

    Maßgeblich ist vielmehr die Klassifikation der Tätigkeit, für welche die Befreiung begehrt wird (BSG, Urteil vom 31.10.2012, B 12 R 3/11 R, juris, Rn. 34).

    Die nach § 6 Abs. 3 Nr. 1 SGB VI geforderte Bestätigung der für die berufsständische Versorgungseinrichtung zuständigen obersten Verwaltungsbehörde, die der letztlich bindenden Entscheidung des Rentenversicherungsträgers vorausgeht (problematisiert in BSG, Urteil vom 31.10.2012 - B 12 R 3/11 R, juris Rn. 36), bestätigt lediglich generell den Versorgungsstatus des berufsständischen Versorgungswerks (vgl. Fichte in Hauck/Noftz, SGB VI, K § 6 Rn. 143, Gürtner in Kasseler Kommentar, SGB VI § 6 Rn. 30).

  • BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 3/14 R

    Kein Befreiungsanspruch abhängig beschäftigter "Syndikusanwälte" von der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.11.2016 - L 2 R 3151/15
    Damit geht der Kläger einer doppelrelevanten Beschäftigung (BSG, Urteil vom 3.4.2014 - B 5 RE 3/14 R - , juris Rn. 28) nach und übt somit eine i.S. von § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI befreiungsfähige berufsspezifische Tätigkeit eines Tierarztes aus.

    Sofern - wie hier - ein und dieselbe Erwerbstätigkeit zur Versicherungspflicht in beiden Sicherungssystemen führt, ist bereits damit der Anwendungsbereich von § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI eröffnet (BSG, Urteil vom 3.4.2014 - B 5 RE 3/14 R - juris Rn. 25).

    Die Frage der Befreiung von der Versicherungspflicht in der GRV für verkammerte Berufe bedarf insbesondere im Licht der Rechtsprechung des 5. Senats des BSG auf Grund der Urteile vom 3.4.2014 (B 5 RE 3/14 R, B 5 RE 9/14 R und B 5 RE 13/14 R) der näheren Konkretisierung, wie weit der Begriff der ärztlichen, zahnärztlichen, tierärztlichen und pharmazeutischen Tätigkeit zu fassen ist.

  • LSG Baden-Württemberg, 23.01.2009 - L 4 R 738/06

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - Mitgliedschaft von

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.11.2016 - L 2 R 3151/15
    Für die Ausübung dieser Tätigkeit sei eine Approbation als (Tier-) Arzt rechtlich nicht erforderlich, was gegen eine Berufsspezifik der vom Kläger verrichteten Tätigkeit spreche, worauf in der obergerichtlichen Rechtsprechung wiederholt abgestellt worden sei (Hinweis auf LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.1.2009 - L 4 R 738/06, vom 8.10.2010 - L 4 KR 5196/08 und vom 1.3.2011- L 11 R 4872/09; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 5.5.2010 - L 4 R 168/09).

    Die Tätigkeit des Klägers geht weit über die bloße Informationstätigkeit zu bestimmten Arzneimitteln, wie sie ein Pharmaberater vornimmt (Befreiung von der Versicherungspflicht für Pharmaberater ablehnend: Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 23. Januar 2009 - L 4 R 738/06 -, Rn. 29, juris) hinaus.

  • BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 13/14 R

    Rentenversicherung - keine Befreiung von der Versicherungspflicht - zugelassener

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.11.2016 - L 2 R 3151/15
    Die Frage der Befreiung von der Versicherungspflicht in der GRV für verkammerte Berufe bedarf insbesondere im Licht der Rechtsprechung des 5. Senats des BSG auf Grund der Urteile vom 3.4.2014 (B 5 RE 3/14 R, B 5 RE 9/14 R und B 5 RE 13/14 R) der näheren Konkretisierung, wie weit der Begriff der ärztlichen, zahnärztlichen, tierärztlichen und pharmazeutischen Tätigkeit zu fassen ist.
  • BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 9/14 R

    Kein Befreiungsanspruch abhängig beschäftigter "Syndikusanwälte" von der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.11.2016 - L 2 R 3151/15
    Die Frage der Befreiung von der Versicherungspflicht in der GRV für verkammerte Berufe bedarf insbesondere im Licht der Rechtsprechung des 5. Senats des BSG auf Grund der Urteile vom 3.4.2014 (B 5 RE 3/14 R, B 5 RE 9/14 R und B 5 RE 13/14 R) der näheren Konkretisierung, wie weit der Begriff der ärztlichen, zahnärztlichen, tierärztlichen und pharmazeutischen Tätigkeit zu fassen ist.
  • BVerwG, 30.01.1996 - 1 C 9.93

    Berufsrecht - Apotheker: Zwangsmitgliedschaft eines in der Forschung tätigen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.11.2016 - L 2 R 3151/15
    Danach sind unter ärztlicher, zahnärztlicher oder tierärztlicher Tätigkeit nämlich nicht nur diejenigen Tätigkeiten zu verstehen, für die die ärztliche, zahnärztliche oder tierärztliche Approbation oder Erlaubnis Voraussetzung ist, sondern auch jene Tätigkeiten, bei welchen Kenntnisse verwertet werden, die aufgrund einer ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Tätigkeit erworben wurden oder die nach den jeweils geltenden Vorschriften Gegenstand der ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Ausbildung, Fort- oder Weiterbildung sind (BVerwG vom 30.1.1996 Az. 1 C 9/93 und vom 26.1.1993 Az. 1 C 33/89; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 19.6.2007 - 21 ZB 06.1853 -, Rn. 4, juris; vgl. auch die weiteren Nachweise bei Gutmann/Walter/Wiese, Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für Ärztinnen und Ärzte, NZS Heft 10/2015 Seite 361 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.2014 - 6t E 285/12

    Wegfall der Kammerangehörigkeit eines beschuldigten Tierarztes als sog.

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.11.2016 - L 2 R 3151/15
    Es handelt sich vielmehr um eine gesetzlich geregelte Folge, die ausschließlich von der Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 2 HBKG abhängig ist (so zu §§ 1 und 2 HeilBerG NRW: Landesberufsgericht für Heilberufe Münster, Beschluss vom 5.8.2014 - 6t E 285/12.T -, Rn. 33, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 01.03.2011 - L 11 R 4872/09

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - Mitgliedschaft von

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.11.2016 - L 2 R 3151/15
    Für die Ausübung dieser Tätigkeit sei eine Approbation als (Tier-) Arzt rechtlich nicht erforderlich, was gegen eine Berufsspezifik der vom Kläger verrichteten Tätigkeit spreche, worauf in der obergerichtlichen Rechtsprechung wiederholt abgestellt worden sei (Hinweis auf LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.1.2009 - L 4 R 738/06, vom 8.10.2010 - L 4 KR 5196/08 und vom 1.3.2011- L 11 R 4872/09; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 5.5.2010 - L 4 R 168/09).
  • VGH Bayern, 19.06.2007 - 21 ZB 06.1853
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.11.2016 - L 2 R 3151/15
    Danach sind unter ärztlicher, zahnärztlicher oder tierärztlicher Tätigkeit nämlich nicht nur diejenigen Tätigkeiten zu verstehen, für die die ärztliche, zahnärztliche oder tierärztliche Approbation oder Erlaubnis Voraussetzung ist, sondern auch jene Tätigkeiten, bei welchen Kenntnisse verwertet werden, die aufgrund einer ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Tätigkeit erworben wurden oder die nach den jeweils geltenden Vorschriften Gegenstand der ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Ausbildung, Fort- oder Weiterbildung sind (BVerwG vom 30.1.1996 Az. 1 C 9/93 und vom 26.1.1993 Az. 1 C 33/89; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 19.6.2007 - 21 ZB 06.1853 -, Rn. 4, juris; vgl. auch die weiteren Nachweise bei Gutmann/Walter/Wiese, Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für Ärztinnen und Ärzte, NZS Heft 10/2015 Seite 361 ff.).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.10.2010 - L 4 KR 5196/08

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht für ärztliche

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.11.2016 - L 2 R 3151/15
    Für die Ausübung dieser Tätigkeit sei eine Approbation als (Tier-) Arzt rechtlich nicht erforderlich, was gegen eine Berufsspezifik der vom Kläger verrichteten Tätigkeit spreche, worauf in der obergerichtlichen Rechtsprechung wiederholt abgestellt worden sei (Hinweis auf LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.1.2009 - L 4 R 738/06, vom 8.10.2010 - L 4 KR 5196/08 und vom 1.3.2011- L 11 R 4872/09; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 5.5.2010 - L 4 R 168/09).
  • LSG Hessen, 28.04.2016 - L 1 KR 347/15

    1. Die Voraussetzungen der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht sind

  • SG München, 10.03.2016 - S 15 R 10/16

    Rentenversicherungspflicht - Versorgungswerk der Apotheker - Befreiungsanspruch

  • BSG, 31.10.2012 - B 12 R 5/10 R

    Rentenversicherung - Bestandsschutz für Befreiung von der Versicherungspflicht -

  • LSG Rheinland-Pfalz, 05.05.2010 - L 4 R 168/09
  • BVerwG, 26.01.1993 - 1 C 33.89

    Ärztekammer - Kammerbeiträge - Bemessung

  • LSG Hessen, 10.08.2017 - L 1 KR 120/17

    Befreiung von der Rentenversicherungspflicht; Tierärztliche Tätigkeit;

    Ebenso habe das Landessozialgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 9. November 2016 (L 2 R 3151/15) entschieden, dass der Begriff der (tier-)ärztlichen Tätigkeit gerade nicht mit einer approbationspflichtigen Tätigkeit gleichzusetzen sei.

    Arbeitgeber sind u.a. veterinär- und humanpharmazeutische Unternehmen, Medizinproduktehersteller, Futtermittelhersteller, Lebensmittelindustrie und -forschung, Hersteller von Medizintechnik und Dienstleister für Tierärzte (vgl. www.beruftierarzt.de/berufsprofile/industrie.html; zit. nach LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 9. November 2016, L 2 R 3151/15).

    Die Frage der Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung für verkammerte Berufe bedarf insbesondere im Licht der Rechtsprechung des 5. Senats des Bundessozialgerichts aufgrund der Urteile vom 3. April 2014 (B 5 RE 3/14 R, B 5 RE 9/14 R und B 5 RE 13/14 R) der näheren Konkretisierung, wie weit der Begriff der ärztlichen, zahnärztlichen, tierärztlichen und pharmazeutischen Tätigkeit zu fassen ist; Revisionen sind bereits anhängig (B 5 RE 5/16 R; Vorinstanz: LSG Darmstadt, L 1 KR 347/15: "Setzt die Befreiung eines Apothekers von der Rentenversicherungspflicht die Ausübung einer approbationspflichtigen Tätigkeit voraus?"; B 5 RE 10/16 R, Vorinstanz: LSG Stuttgart, L 2 R 3151/15: "Setzt die Befreiung eines Tierarztes von der Rentenversicherungspflicht die Ausübung einer approbationspflichtigen Tätigkeit voraus?").

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2017 - L 14 R 699/16

    Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

    Hierbei kommt es auf die einschlägigen landesrechtlichen versorgungs- und kammerrechtlichen Normen an und nicht auf die Bundestierärzte-Ordnung (hier § 1 BTÄO) (zutreffend LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 09. November 2016 - L 2 R 3151/15 -, Rn. 30, juris).

    Das Vorliegen einer solchen berufsgruppenspezifischen Tätigkeit muss vor dem Hintergrund des jeweils gesetzlich festgelegten Berufsbildes des landesrechtlich geregelten Kammerberufs überprüft und bewertet werden (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 09. November 2016 - L 2 R 3151/15 -, Rn. 33, juris).

    Die kammerrechtlichen Vorschriften weisen daher ein weites kammerrechtliches Verständnis tierärztlicher Tätigkeit auf (so auch das LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.11.2016 - l 2 R 3151/15 -, Rn. 36, juris, das mit den gleichlautenden Vorschriften aus dem baden-württembergischen Kammerrecht für Tierärzte ebenfalls auf ein weites kammerrechtliches Verständnis der Tätigkeit als Tierarzt geschlossen hat).

  • LSG Baden-Württemberg, 27.06.2017 - L 11 R 2694/16

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - Architektin -

    Weiter werde auf eine Entscheidung des LSG Baden-Württemberg (09.11.2016, L 2 R 3151/15) verwiesen, bei der einem Tierarzt die Befreiung erteilt worden sei.

    Dies wiederum ist anhand der einschlägigen kammerrechtlichen Vorschriften, insbesondere unter Beachtung der Berufsordnungen des jeweiligen verkammerten Berufs, zu beurteilen (LSG Baden-Württemberg 09.11.2016, L 2 R 3151/15; SG München 10.03.2016, S 15 R 10/16, juris).

  • SG Regensburg, 05.03.2018 - S 3 R 625/17

    Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einer Apothekerin für eine Tätigkeit

    Das Landesrecht kann unter der Maßgabe von Art. 72 Abs. 1, Art. 31 GG die bundesrechtliche Definition allenfalls ergänzen (im Ergebnis ebenso, jedoch z.T. ohne oder mit anderer Herleitung SG Berlin, Urteil vom 25.01.2016 a.a.O., Rn. 67, 72, SG München, Urteil vom 10.03.2016 a.a.O., Rn. 29, LSG Hessen, Urteil vom 28.04.2016 a.a.O., Rn. 48; a.A. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.09.2016 a.a.O., Rn. 63, das im Bundesrecht allenfalls eine "(eingeschränkte) Interpretationshilfe" für das Landesrecht sieht, LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.11.2016, Az: L 2 R 3151/15 - juris, Rn. 30 hält einen (zumindest ausschließlich) bundesrechtlichen Ansatz für verfehlt; das BSG hat in seinem "Syndikusanwalt-Urteil" vom 03.04.2014 a.a.O. trotz des Vorhandenseins landesrechtlicher Kammernormen ohne Weiteres bezüglich des Berufs des Rechtsanwalts auf die BRAO abgestellt).

    Im Übrigen lag dem vom BSG entschiedenen Fall auch eine konkret-individuelle Tätigkeit zugrunde, u.a. mit der Vornahme von Operationen am Tier, die allein einem Tierarzt, also einem einschlägig Approbierten, gesetzlich vorbehalten ist (vgl. zum Sachverhalt LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.11.2016 a.a.O.).

  • LSG Bayern, 20.09.2017 - L 19 R 1001/13

    Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht

    Der 2. Senat des LSG Baden-Württemberg (Urteil vom 09.11.2016 - L 2 R 3151/15 nach juris) hat darauf Bezug genommen, dass der Tierarzt im veterinärmedizinischen Außendienst bei Vorführoperationen auch praktisch tätig geworden sei (Rn. 38).
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