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   LSG Baden-Württemberg, 10.01.2017 - L 5 KA 2440/14   

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https://dejure.org/2017,38326
LSG Baden-Württemberg, 10.01.2017 - L 5 KA 2440/14 (https://dejure.org/2017,38326)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.01.2017 - L 5 KA 2440/14 (https://dejure.org/2017,38326)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. Januar 2017 - L 5 KA 2440/14 (https://dejure.org/2017,38326)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (22)

  • SG Marburg, 06.10.2010 - S 11 KA 340/09

    Vertragsärztliche Vergütung - Ermittlung des Regelleistungsvolumens -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.01.2017 - L 5 KA 2440/14
    § 87c SGB V enthält davon abweichend bzw. dazu ergänzend spezifische Vorgaben für die Übergangsjahre 2009 und 2010 (SG Marburg, Urteil vom 6. Oktober 2010 - S 11 KA 340/09, Rn. 83, zitiert nach juris).

    Die Kammer sieht hierin jedoch kein beanstandenswertes Verhalten (so auch: SG Marburg, Urteil vom 6. Oktober 2010 - S 11 KA 340/09, Rn. 93, zitiert nach juris, vgl. auch BSG, Terminbericht Nr. 57/13 zu B 6 KA 4/13 R).

    Zum anderen sieht die Kammer keine Anhaltspunkte dafür, dass der EBewA bei der Festlegung seinen Gestaltungsspielraum überschritten hätte, so dass keine Bedenken an der Rechtmäßigkeit bestehen (vgl. auch SG Marburg, Urteil vom 6. Oktober 2010 - S 11 KA 340/09, Rn. 106, zitiert nach juris).

    Andererseits bestand für den EBewA aus Sicht der Kammer keine andere Möglichkeit, um bei der notwendigen Heranziehung von 2007, eine Anpassung für mögliche Steigerungen 2008 und 2009 zu berücksichtigen (vgl. auch SG Marburg, Urteil vom 6. Oktober 2010 - S 11 KA 340/09, Rn. 93, zitiert nach juris).

    Die Kammer hält dieses Vorgehen - in Übereinstimmung mit dem SG Marburg (SG Marburg, Urteil vom 6. Oktober 2010 - S 11 KA 340/09, Rn. 95f, zitiert nach juris) - für nicht zu beanstanden, da sich auch retrospektiv kein Anpassungsbedarf für die EBM-Quote ergeben hat und eine andere Vorgehensweise angesichts des Zeitpunktes der Beschlussfassung nicht erkennbar ist.

    Im Übrigen ist der vom EBewA ermittelte Orientierungspunktwert von 3, 5001 nicht zu beanstanden (SG Marburg, Urteil vom 6. Oktober 2010 - S 11 KA 340/09, Rn. 117, zitiert nach juris).

    Das SG Marburg schreibt in seinem aus Sicht der Kammer überzeugenden Urteil vom 6. Oktober 2010 - S 11 KA 340/09, Rn. 159, zitiert nach juris: "Der EBewA stellt lapidar fest, dass nach sorgfältiger Prüfung der Datengrundlagen und deren Eignung keine Indikatoren zur Messung der regionalen Wirtschaftskraft für das Jahr 2009 anzuwenden seien.

    Insoweit bestehen zwei unterschiedliche Rechtskreise auch weiterhin fort (SG Marburg, Urteil vom 6. Oktober 2010 - S 11 KA 340/09, Rn. 162, zitiert nach juris).

    Insofern mag der Einheitliche Bewertungsausschuss keine Möglichkeit gehabt haben, die gesetzliche Grundlage in vernünftiger Weise umzusetzen (Vgl. auch SG Marburg, Urteil vom 6. Oktober 2010 - S 11 KA 340/09, Rn. 166, zitiert nach juris).

    So fernliegend die Annahme des EBewA wäre, er könne keine Indikatoren für die Abweichung der Wirtschaftskraft eines Bundeslandes von der bundesdurchschnittlichen Wirtschaftskraft iS des § 87c Abs. 2 SGB V aF finden (zutreffende Kritik des SG Marburg - S 11 KA 340/09 - RdNr 159), so wenig folgt aus diesem Befund für die hier allein relevanten regionalen Besonderheiten der Kosten- und Versorgungsstrukturen.

  • BSG, 21.03.2012 - B 6 KA 21/11 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Schiedsamt - Honorarvertrag für das Jahr 2009 -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.01.2017 - L 5 KA 2440/14
    Dafür, dass dieser weite Gestaltungsspielraum überschritten wurde, konnte die Kammer keine Anhaltspunkte finden (so wohl auch BSG, Urteil vom 21. März 2012 - B 6 KA 21/11 R, Rn. 39, zitiert nach juris), zumal aus Sicht der Kammer allein das Fehlen einer Begründung nicht zwingend auf eine fehlende Berücksichtigung schließen lässt.

    Der EBewA hat jedoch mit der Festlegung der Quoten seinen ihm damit eingeräumten Gestaltungsspielraum nicht überschritten (BSG, Urteil vom 21. März 2012 - B 6 KA 21/11 R, Rn. 40f., zitiert nach juris).

    Die Festsetzung regional unterschiedlicher Honorarverteilungsquoten war bereits logische Folge aus der gesetzlich vorgegebenen Berücksichtigung der in den einzelnen KÄV-Bezirken geltenden unterschiedlichen honorarbegrenzenden Regelungen (BSG, Urteil vom 21. März 2012 - B 6 KA 21/11 R, Rn. 40, zitiert nach juris).

    In diesem Rahmen bedurfte es komplexer Bewertungen, deren Richtigkeit nicht in jeder Einzelheit mathematisch nachvollziehbar sein muss (BSG, Urteil vom 21. März 2012 - B 6 KA 21/11 R, Rn. 40, zitiert nach juris, unter Verweis auf: BSGE 100, 254 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 42, RdNr 19).

    Das BSG führt in seinem Urteil vom 21. März 2012 - B 6 KA 21/11 R, Rn. 41, zitiert nach juris, weiter aus: "Die unterschiedlichen Honorarverteilungsquoten dienen der Verhinderung zu starker Honorarverwerfungen zwischen den einzelnen KÄVen.

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 21.3.2012 - B 6 KA 21/11 R - (BSGE 110, 258 = SozR 4-2500 § 87a Nr. 1, RdNr 33 ff) ausgeführt, dass die fehlende Vorgabe von Indikatoren durch den EBewA die Vertragspartner auf regionaler Ebene nicht gehindert hat, nach eigener Entscheidung Zuschläge oder Abschläge von den Orientierungswerten zu vereinbaren.

  • BSG, 27.06.2012 - B 6 KA 28/11 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Begrenzung des Gestaltungsspielraums des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.01.2017 - L 5 KA 2440/14
    Zum anderen wird damit klargestellt, dass die Indikatoren lediglich die "Grundlage" für die Vereinbarung von Zuschlägen auf regionaler Ebene darstellen." (BSG, Urteil vom 27. Juni 2012 - B 6 KA 28/11 R, Rn. 71 zitiert nach juris).

    Bestätigt wird die Kompetenz der Vertragspartner auf Landesebene, über den Beschluss des Bewertungsausschusses hinaus weitere vertragsärztliche Leistungen als besonders förderungswürdige Leistungen aus dem RLV auszunehmen, auch durch die Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 27. Juni 2012 - B 6 KA 28/11 R).

    Das BSG betont die auch im Zusammenhang mit den förderungswürdigen Leistungen weiterhin bestehende Kompetenz der regionalen Vertragspartner und deren Gestaltungsspielraum (BSG, Urteil vom 27. Juni 2012 - B 6 KA 28/11 R, Rn. 37ff.).

  • BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 38/11 R

    Anfechtbarkeit gesonderter Feststellungen, Teilelemente und Vorfragen zur

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.01.2017 - L 5 KA 2440/14
    Wie aus der in § 87b Abs. 5 Satz 2 SGB V a.F. für die Zuweisung des RLV angeordneten Geltung des § 85 Abs. 4 Satz 9 SGB V und der dortigen Bestimmung, dass Widerspruch und Klage keine aufschiebende Wirkung haben, die es nicht bedurft hätte, wenn die Zuweisung nur zusammen mit dem Honorarbescheid anfechtbar wäre, folgt, ist die Zuweisung des RLV gesondert anfechtbar (BSG, Urteil vom 15.08.2012 - B 6 KA 38/11 R - in juris, dort Rn. 10; Urteil des erkennenden Senats vom 05.10.2016 - L 5 KA 773/13 -, in juris).

    Aus der gesonderten Anfechtbarkeit folgt, dass ein Vertragsarzt, der die Zuweisung eines RLV hat bestandskräftig werden lassen, an diese Festsetzung gebunden ist und im nachfolgenden Honorarstreitverfahren nicht mehr deren Fehlerhaftigkeit geltend machen kann (BSG, Urteil vom 15.08.2012 - B 6 KA 38/11 R - Urteile des erkennenden Senat vom 24.02.2016 - L 5 KA 1991/13 - und vom 05.10.2016 - L 5 KA 773/13 -, jew. in juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 05.10.2016 - L 5 KA 773/13

    Vertragsärztliche Versorgung - Aufbau- bzw Jungpraxen - Durchschnittsumsatz der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.01.2017 - L 5 KA 2440/14
    Wie aus der in § 87b Abs. 5 Satz 2 SGB V a.F. für die Zuweisung des RLV angeordneten Geltung des § 85 Abs. 4 Satz 9 SGB V und der dortigen Bestimmung, dass Widerspruch und Klage keine aufschiebende Wirkung haben, die es nicht bedurft hätte, wenn die Zuweisung nur zusammen mit dem Honorarbescheid anfechtbar wäre, folgt, ist die Zuweisung des RLV gesondert anfechtbar (BSG, Urteil vom 15.08.2012 - B 6 KA 38/11 R - in juris, dort Rn. 10; Urteil des erkennenden Senats vom 05.10.2016 - L 5 KA 773/13 -, in juris).

    Aus der gesonderten Anfechtbarkeit folgt, dass ein Vertragsarzt, der die Zuweisung eines RLV hat bestandskräftig werden lassen, an diese Festsetzung gebunden ist und im nachfolgenden Honorarstreitverfahren nicht mehr deren Fehlerhaftigkeit geltend machen kann (BSG, Urteil vom 15.08.2012 - B 6 KA 38/11 R - Urteile des erkennenden Senat vom 24.02.2016 - L 5 KA 1991/13 - und vom 05.10.2016 - L 5 KA 773/13 -, jew. in juris).

  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.01.2017 - L 5 KA 2440/14
    Dem Bestimmtheitserfordernis ist vielmehr genügt, wenn Auslegungsprobleme mit herkömmlichen juristischen Methoden bewältigt werden können (vgl BVerfGE 82, 209, 224 ff; 110, 370, 396 f m.w.N.).

    So können unbestimmte Rechtsbegriffe verwendet werden, sofern sie der Konkretisierung durch Auslegung zugänglich sind (vgl zB BVerfGE 82, 209, 224 bis 227 zu Begriffen wie Bedarfsgerechtigkeit, Leistungsfähigkeit und Kostengünstigkeit).

  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Schiffbauverträge

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.01.2017 - L 5 KA 2440/14
    Das Verbot einer echten Rückwirkung kann durchbrochen werden, wenn zwingende Gründe des Gemeinwohls oder ein nicht oder nicht mehr vorhandenes schützenswertes Vertrauen des einzelnen eine Durchbrechung gestatten (BVerfG, Beschluss vom 3. Dezember 1997 - 2 BvR 882/97, Rn. 40).

    Ebenso können zwingende Belange des Gemeinwohls echte Rückwirkung rechtfertigen (BVerfG, Beschluss vom 3. Dezember 1997 - 2 BvR 882/97).

  • BSG, 11.12.2013 - B 6 KA 4/13 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Bewertungsausschuss - Regelleistungsvolumen -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.01.2017 - L 5 KA 2440/14
    Die Kammer sieht hierin jedoch kein beanstandenswertes Verhalten (so auch: SG Marburg, Urteil vom 6. Oktober 2010 - S 11 KA 340/09, Rn. 93, zitiert nach juris, vgl. auch BSG, Terminbericht Nr. 57/13 zu B 6 KA 4/13 R).

    Hinsichtlich der - ersichtlich im Vordergrund stehenden - Einwendungen des Klägers gegen die hier maßgeblichen EBewA-Beschlüsse (Nichtberücksichtigung regionaler Besonderheiten bei der Kosten- und Versorgungsstruktur und Nichtberücksichtigung des Morbiditätskriteriums "Geschlecht") bzw. gegen die hier maßgeblichen HVV-Regelungen schließt sich der Senat der Rechtsprechung des BSG im Urteil vom 11.12.2013 (- B 6 KA 4/13 R -, in juris) an.

  • BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 42/05 R

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Aufnahme von

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.01.2017 - L 5 KA 2440/14
    Bis dahin kann der Vertragsarzt lediglich nur von einer ungefähren Höhe des zu erwartenden Honorars ausgehen (vgl. z. B. BSG, Urteil vom 29. November 2006 - B 6 KA 42/05 R, Rn. 18 zitiert nach juris).
  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvL 1/01

    Nichtanrechnung von Kindergeld auf den Kindesunterhalt nach § 1612 b Abs. 5 BGB

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.01.2017 - L 5 KA 2440/14
    Er muss sein Verhalten danach ausrichten können (vgl. BVerfGE 108, 52, 75 m.w.N.).
  • BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvR 1157/82

    Rechnungszinsfuß

  • LSG Baden-Württemberg, 22.03.2006 - L 5 KA 796/03

    Rechtmäßigkeit des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes, Verstoß eines

  • LSG Baden-Württemberg, 24.02.2016 - L 5 KA 1991/13
  • LSG Baden-Württemberg, 25.10.2016 - L 5 KA 894/15
  • VerfGH Bayern, 14.11.2003 - 8-VII-02

    Honorarverteilungsmaßstab der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 40/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

  • BSG, 17.03.2010 - B 6 KA 43/08 R

    Bewertungsausschuss - Partner der Honorarverteilungsverträge - Absehen von der

  • BSG, 28.05.2008 - B 6 KA 9/07 R

    Bewertungsausschuss - angemessene Höhe der Vergütung psychotherapeutischer

  • LSG Baden-Württemberg, 16.03.2016 - L 5 KA 359/14
  • BVerfG, 18.05.2004 - 2 BvR 2374/99

    Zur Beitragspflicht für den Klärschlamm-Entschädigungsfonds

  • SG Stuttgart, 24.10.2013 - S 11 KA 6099/11

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilung - Berechnung des arzt- bzw

  • LSG Baden-Württemberg, 11.04.2014 - L 5 KA 2436/14
    Deswegen kann im Honorarstreit nicht mehr geprüft werden, ob das RLV unzutreffend festgesetzt worden ist weil dem Kläger wegen Praxisbesonderheiten ein Fallwert-Aufschlag auf das RLV hätte gewährt werden müssen (vgl. dazu BSG, Urteil vom 15.08.2012, - B 6 KA 38/11 R -, in juris, sowie den unter den Beteiligten des vorliegenden Verfahrens ergangenen Senatsbeschluss vom 10.01.2017, - L 5 KA 2440/14 - m.w.N. auch auf die Rspr. des Senats, nicht veröffentlicht).

    Die Auslegung der Widersprüche gegen die Honorarbescheide für die Quartale 3/2009 und 4/2009 als Widersprüche auch gegen die zu diesen Quartalen ergangenen RLV-Zuweisungsbescheide ist daher nicht zulässig (dazu auch den unter den Beteiligten ergangenen Senatsbeschluss vom 10.01.2017, a.a.O. sowie Senatsurteil vom 01.02.2017, - L 5 KA 2350/14 -, nicht veröffentlicht).

    Der Senat hat hierzu im Beschluss vom 25.10.2016 (- L 5 KA 894/15, - nicht veröffentlicht) und ebenso im unter den Beteiligten des vorliegenden Verfahrens ergangenen Beschluss vom 10.01.2017 (a.a.O.) Folgendes ausgeführt:.

    Der Senat hat hierzu in seinem Urteil vom 16.03.2016 (- L 5 KA 359/14 -, nicht veröffentlicht) und ebenso im unter den Beteiligten des vorliegenden Verfahrens ergangenen Beschluss vom 10.01.2017 (- L 5 KA 2440/14 -, nicht veröffentlicht) ausgeführt:.

  • LSG Baden-Württemberg, 25.10.2017 - L 5 KA 1868/14

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilung - Regelleistungsvolumen -

    Die Senatsbeschlüsse sind nach Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerden des Klägers durch das BSG (Beschlüsse vom 28.06.2017, - B 6 KA 16/17 B - und - B 6 KA 17/17 B -) rechtskräftig (vgl. auch Senatsbeschluss vom 10.01.2017, - L 5 KA 2440/14 - BSG, Beschluss vom 02.08.2017, - B 6 KA 18/17 B -).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.10.2020 - L 5 KA 3935/18

    Vertragsärztliche Versorgung - Zuweisung eines Regelleistungsvolumens -

    Aus der gesonderten Anfechtbarkeit der RLV-Zuweisung folgt, dass ein Vertragsarzt, der die Zuweisung eines RLV hat bestandskräftig werden lassen, an diese Festsetzung gebunden ist und im nachfolgenden Honorarstreitverfahren nicht mehr deren Fehlerhaftigkeit geltend machen kann (BSG, Urteil vom 15.08.2012 - B 6 KA 38/11 R - Urteile des erkennenden Senats vom 24.02.2016 - L 5 KA 1991/13 - und vom 05.10.2016 - L 5 KA 773/13 -, jew. in juris; Beschlüsse des Senats vom 10.01.2017 - L 5 KA 2440/14 - und vom 21.02.2017 - L 5 KA 332/15 -, n.v.).
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