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   LSG Baden-Württemberg, 10.03.2016 - L 11 R 83/16 WA   

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https://dejure.org/2016,12081
LSG Baden-Württemberg, 10.03.2016 - L 11 R 83/16 WA (https://dejure.org/2016,12081)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.03.2016 - L 11 R 83/16 WA (https://dejure.org/2016,12081)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. März 2016 - L 11 R 83/16 WA (https://dejure.org/2016,12081)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - analoge Anwendung des § 158 SGG - Wiederaufnahmeklage - fehlendes Rechtsschutzbedürfnis - nicht schlüssig dargelegter Nichtigkeitsgrund - Rechtsmissbrauch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Verwerfung einer Klage auf Wiederaufnahme des sozialgerichtlichen Verfahrens durch Beschluss

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 158 SGG, § 179 Abs 1 SGG
    Sozialgerichtliches Verfahren - analoge Anwendung des § 158 SGG - Wiederaufnahmeklage - fehlendes Rechtsschutzbedürfnis - nicht schlüssig dargelegter Nichtigkeitsgrund - Rechtsmissbrauch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 158; SGG § 179
    Rechtmäßigkeit der Verwerfung einer Klage auf Wiederaufnahme des sozialgerichtlichen Verfahrens durch Beschluss

  • rechtsportal.de

    SGG § 158 ; SGG § 179 Abs. 1
    Rechtmäßigkeit der Verwerfung einer Klage auf Wiederaufnahme des sozialgerichtlichen Verfahrens durch Beschluss

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • LSG Baden-Württemberg, 15.12.2015 - L 11 R 3612/15
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.03.2016 - L 11 R 83/16
    Die Klage auf Wiederaufnahme des Verfahrens L 11 R 3612/15 wird abgewiesen.

    Der Kläger begehrt die Wiederaufnahme des Verfahrens L 11 R 3612/15.

    Die Klage auf Wiederaufnahme des Verfahrens L 11 R 3612/15 ist nicht statthaft und damit als unzulässig zu verwerfen.

  • LSG Baden-Württemberg, 29.04.2014 - L 11 SF 293/14
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.03.2016 - L 11 R 83/16
    Mit seinen Nichtigkeitsklagen gestützt auf diese Argumentation - allein im Jahr 2016 hat er beim LSG Baden-Württemberg schon jetzt bereits mehr als 30 Nichtigkeitsklagen anhängig gemacht - setzt er sich zudem in Widerspruch zu seinem eigenen Vorbringen und gesamten prozessualen Verhalten in früheren Verfahren, etwa im Verfahren vor dem Senat L 11 SF 293/14 EK, wo er dem 2. Senat des LSG Baden-Württemberg vorgeworfen hatte, im Verfahren L 2 SF 3694/12 EK "eine absurde Diskussion über die Prozessfähigkeit des Klägers" losgetreten zu haben.

    Auf die Ausführungen des Senats im Verfahren L 11 SF 293/14 EG wird insoweit Bezug genommen.

  • BSG, 22.01.2015 - B 12 R 1/14 BH
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.03.2016 - L 11 R 83/16
    Zur Prozessfähigkeit des Klägers führte der Senat wörtlich aus: "An der Prozessfähigkeit des Klägers bestehen keine Zweifel, wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (vgl ausführlich Urteil vom 29.04.2014, L 11 R 2518/12; in diesem Sinne auch BSG 22.01.2015, B 12 R 1/14 BH und 25.03.2015, B 11 AL 3/14 C).

    Nachdem in zahlreichen Entscheidungen des BSG inzwischen bestätigt ist, dass der Kläger prozessfähig ist, stellen sich die in jedem Verfahren stereotyp wiederholten Anträge hinsichtlich der behaupteten Prozessunfähigkeit als weiterer Ausdruck dar, die Gerichte missbräuchlich in Anspruch zu nehmen." In der Sache hielt der Senat wegen anderweitiger Rechtshängigkeit bzw inzwischen entgegenstehender Rechtskraft die Klage für unzulässig, da der Streitgegenstand identisch war mit dem früheren Verfahren S 22 R 1817/12 (SG Stuttgart, Gerichtsbescheid vom 01.06.2012, nachgehend Senatsurteil vom 29.04.2014, L 11 R 2518/12 und BSG 22.01.2015, B 12 R 1/14 BH).

  • LSG Baden-Württemberg, 29.04.2014 - L 11 R 2518/12
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.03.2016 - L 11 R 83/16
    Zur Prozessfähigkeit des Klägers führte der Senat wörtlich aus: "An der Prozessfähigkeit des Klägers bestehen keine Zweifel, wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (vgl ausführlich Urteil vom 29.04.2014, L 11 R 2518/12; in diesem Sinne auch BSG 22.01.2015, B 12 R 1/14 BH und 25.03.2015, B 11 AL 3/14 C).

    Nachdem in zahlreichen Entscheidungen des BSG inzwischen bestätigt ist, dass der Kläger prozessfähig ist, stellen sich die in jedem Verfahren stereotyp wiederholten Anträge hinsichtlich der behaupteten Prozessunfähigkeit als weiterer Ausdruck dar, die Gerichte missbräuchlich in Anspruch zu nehmen." In der Sache hielt der Senat wegen anderweitiger Rechtshängigkeit bzw inzwischen entgegenstehender Rechtskraft die Klage für unzulässig, da der Streitgegenstand identisch war mit dem früheren Verfahren S 22 R 1817/12 (SG Stuttgart, Gerichtsbescheid vom 01.06.2012, nachgehend Senatsurteil vom 29.04.2014, L 11 R 2518/12 und BSG 22.01.2015, B 12 R 1/14 BH).

  • BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 282/00

    Zur Ablehnung der Bearbeitung von Anträgen auf gerichtliche Entscheidung gegen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.03.2016 - L 11 R 83/16
    Insoweit fehlt der Klage auch insgesamt das Rechtsschutzbedürfnis (BSG 10.12.2010, B 4 AS 97/10 B, juris; BVerfG 21.08.2001, 2 BvR 282/00, juris).
  • BSG, 10.07.2012 - B 13 R 53/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.03.2016 - L 11 R 83/16
    Der Senat macht von der Möglichkeit Gebrauch, durch Beschluss und ohne Beteiligung ehrenamtlicher Richter zu entscheiden, weil die Wiederaufnahmeklage nicht statthaft ist (§ 158 SGG analog; vgl BSG 10.07.2012, B 13 R 53/12 B, SozR 4-1500 § 158 Nr. 6; BSG 18.09.2014, B 14 AS 85/14 B, juris; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl, § 158 RdNr 6).
  • BSG, 10.12.2010 - B 4 AS 97/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Besorgnis der Befangenheit gem § 60 SGG iVm § 42 Abs

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.03.2016 - L 11 R 83/16
    Insoweit fehlt der Klage auch insgesamt das Rechtsschutzbedürfnis (BSG 10.12.2010, B 4 AS 97/10 B, juris; BVerfG 21.08.2001, 2 BvR 282/00, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.04.2014 - L 2 SF 3694/12
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.03.2016 - L 11 R 83/16
    Mit seinen Nichtigkeitsklagen gestützt auf diese Argumentation - allein im Jahr 2016 hat er beim LSG Baden-Württemberg schon jetzt bereits mehr als 30 Nichtigkeitsklagen anhängig gemacht - setzt er sich zudem in Widerspruch zu seinem eigenen Vorbringen und gesamten prozessualen Verhalten in früheren Verfahren, etwa im Verfahren vor dem Senat L 11 SF 293/14 EK, wo er dem 2. Senat des LSG Baden-Württemberg vorgeworfen hatte, im Verfahren L 2 SF 3694/12 EK "eine absurde Diskussion über die Prozessfähigkeit des Klägers" losgetreten zu haben.
  • BSG, 10.09.1997 - 9 RV 2/96

    Aufbau und Zulässigkeit des Wiederaufnahmeverfahrens, Restitutionsklage bei

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.03.2016 - L 11 R 83/16
    Ein Wiederaufnahmeverfahren, ist nur statthaft, wenn ein zulässiger Anfechtungsgrund schlüssig behauptet wird (BSG 10.09.1997, 9 RV 2/96, BSGE 81, 46 = SozR 3-1500 § 179 Nr. 1).
  • BSG, 18.09.2014 - B 14 AS 85/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revision - Verfahrensfehler - Entscheidung durch

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.03.2016 - L 11 R 83/16
    Der Senat macht von der Möglichkeit Gebrauch, durch Beschluss und ohne Beteiligung ehrenamtlicher Richter zu entscheiden, weil die Wiederaufnahmeklage nicht statthaft ist (§ 158 SGG analog; vgl BSG 10.07.2012, B 13 R 53/12 B, SozR 4-1500 § 158 Nr. 6; BSG 18.09.2014, B 14 AS 85/14 B, juris; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl, § 158 RdNr 6).
  • BSG, 22.09.2016 - B 12 R 22/16 B

    Ablehnungsgesuch; Darlegung objektiver Gründe; Befürchtung einer unsachlichen

    L 11 R 83/16 WA (LSG Baden-Württemberg).

    Mit Beschluss vom 10.3.2016 (L 11 R 83/16 WA) hat das LSG Baden-Württemberg die auf Wiederaufnahme eines Verfahrens gerichtete Klage abgewiesen; der Beschluss wurde am 14.3.2016 zugestellt.

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