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   LSG Baden-Württemberg, 10.08.2022 - L 3 SB 2/21   

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LSG Baden-Württemberg, 10.08.2022 - L 3 SB 2/21 (https://dejure.org/2022,21965)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.08.2022 - L 3 SB 2/21 (https://dejure.org/2022,21965)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. August 2022 - L 3 SB 2/21 (https://dejure.org/2022,21965)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 152 Abs 2 SGB 9 2018, § 152 Abs 1 S 1 SGB 9 2018, § 2 Abs 2 SGB 9 2018, § 69 Abs 2 SGB 9, § 69 Abs 1 S 1 SGB 9
    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Bindung der MdE-Feststellung des Unfallversicherungsträgers - Bindungswirkung nur bei bestandskräftiger MdE-Feststellung vor Abschluss des schwerbehindertenrechtlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IX § 152 Abs. 2 ; SGB IX § 69 Abs. 2
    1. Das aus § 152 Abs. 2 SGB IX resultierende Feststellungsverbot mit Bindung der Verwaltung an die anderweitig erfolgten Feststellungen greift nicht ein, wenn bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens durch Widerspruchsbescheid noch keine anderweitige bestands- oder ...

  • rechtsportal.de

    SGB IX § 152 Abs. 2 ; SGB IX § 69 Abs. 2
    Feststellung des Grades der Behinderung nach dem SGB IX Anforderungen an den Eintritt des Feststellungsverbots des § 152 Abs. 2 SGB IX - hier im Falle einer fehlenden Feststellung bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 17.04.2013 - B 9 SB 3/12 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - GdB von 50 - Diabetes mellitus -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.08.2022 - L 3 SB 2/21
    Vielmehr ist die Bewertung des GdB auch unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben sowie unter Heranziehung des Sachverstandes anderer Wissenszweige zu entwickeln (BSG, Urteil vom 17.04.2013, B 9 SB 3/12 R, juris).

    Dabei können die Auswirkungen der einzelnen Beeinträchtigungen ineinander aufgehen (sich decken), sich überschneiden, sich verstärken oder beziehungslos nebeneinanderstehen (BSG, Urteil vom 17.04.2013, B 9 SB 3/12 R, juris).

    Dabei hat insbesondere die Feststellung der nicht nur vorübergehenden Gesundheitsstörungen unter Heranziehung ärztlichen Fachwissens zu erfolgen (BSG, Urteil vom 17.04.2013, B 9 SB 3/12 R, juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 24.10.2018 - L 3 SB 5/17

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Bildung des Gesamt-GdB - zwei

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.08.2022 - L 3 SB 2/21
    Besteht ein GdB von 30 und kommt ein weiterer GdB von 30 hinzu, kann dies dann zu einer Erhöhung um 20 und nicht nur um 10 Punkte führen, wenn eine wesentliche Zunahme der Behinderung vorliegt (vgl. Urteil des Senats vom 24.10.2018 - L 3 SB 5/17, juris Rn. 37).
  • BSG, 04.09.2013 - B 10 EG 6/12 R

    Elterngeld - Absenkung des Bemessungssatzes nach § 2 Abs 2 S 2 BEEG idF vom

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.08.2022 - L 3 SB 2/21
    Im Hinblick auf die den vorliegend zu beurteilenden Zeitraum betreffenden unterschiedlichen Gesetzesfassungen sind diese - da Übergangsregelungen fehlen - nach dem Grundsatz anzuwenden, dass die Entstehung und der Fortbestand des sozialrechtlichen Anspruchs auf Leistungen nach dem Recht zu beurteilen ist, welches zur Zeit der anspruchsbegründenden Ereignisse oder Umstände jeweils gegolten hat (BSG, Urteil vom 16.12.2014, B 9 SB 2/13 R, juris; BSG, Urteil vom 04.09.2013, B 10 EG 6/12 R, juris; vergleiche Stölting/Greiser in SGb 2015, 135-143).
  • BSG, 16.12.2014 - B 9 SB 2/13 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Diabetes mellitus - GdB von 50 -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.08.2022 - L 3 SB 2/21
    Im Hinblick auf die den vorliegend zu beurteilenden Zeitraum betreffenden unterschiedlichen Gesetzesfassungen sind diese - da Übergangsregelungen fehlen - nach dem Grundsatz anzuwenden, dass die Entstehung und der Fortbestand des sozialrechtlichen Anspruchs auf Leistungen nach dem Recht zu beurteilen ist, welches zur Zeit der anspruchsbegründenden Ereignisse oder Umstände jeweils gegolten hat (BSG, Urteil vom 16.12.2014, B 9 SB 2/13 R, juris; BSG, Urteil vom 04.09.2013, B 10 EG 6/12 R, juris; vergleiche Stölting/Greiser in SGb 2015, 135-143).
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