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   LSG Baden-Württemberg, 10.12.2014 - L 2 SO 4519/12   

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https://dejure.org/2014,47651
LSG Baden-Württemberg, 10.12.2014 - L 2 SO 4519/12 (https://dejure.org/2014,47651)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.12.2014 - L 2 SO 4519/12 (https://dejure.org/2014,47651)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. Dezember 2014 - L 2 SO 4519/12 (https://dejure.org/2014,47651)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Sozialhilfe; Eingliederungshilfe für behinderte Menschen; Wesentliche geistige Behinderung im Sinne von § 53 SGB XII; Übernahme der Kosten einer pädagogischen Hilfe beim Kindergartenbesuch

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 53 Abs 1 S 1 SGB 12, § 54 Abs 1 S 1 SGB 12, § 2 Abs 1 S 1 SGB 9, § 55 Abs 1 SGB 9, § 55 Abs 2 Nr 2 SGB 9
    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Vorliegen einer wesentlichen geistigen Behinderung - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - heilpädagogische Leistungen für Vorschulkinder

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Sozialhilfe; Eingliederungshilfe für behinderte Menschen; Wesentliche geistige Behinderung im Sinne von § 53 SGB XII ; Übernahme der Kosten einer pädagogischen Hilfe beim Kindergartenbesuch

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf heilpädagogische Frühförderung im Kindergarten bei Defiziten in mehreren Bereichen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB 12 § 53 Abs 1; EinglHV § 2
    Anspruch auf Sozialhilfe; Eingliederungshilfe für behinderte Menschen; Wesentliche geistige Behinderung im Sinne von § 53 SGB XII ; Übernahme der Kosten einer pädagogischen Hilfe beim Kindergartenbesuch

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - wesentliche Behinderung - Hilfe zu einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.12.2014 - L 2 SO 4519/12
    Es komme vielmehr darauf an, ob die Teilhabechancen des Betroffenen signifikant vermindert seien (so auch BSG, Urteil vom 22.03.2012, B 8 SO 30/10 R, Rdnr. 18, 19).

    Entscheidend ist mithin nicht, wie stark die geistigen Kräfte beeinträchtigt sind und in welchem Umfang ein Funktionsdefizit vorliegt, sondern wie sich die Beeinträchtigung auf die Teilhabemöglichkeit auswirkt (BSG, Urt. v. 22.3.2012, B 8 SO 30/10 R, juris Rn. 19).

  • BVerwG, 28.09.1995 - 5 C 21.93

    Verwaltungsverfahren - Verhältnisse - Eingliederungshilfe - Änderung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.12.2014 - L 2 SO 4519/12
    Die "geistigen Kräfte" im Sinne des § 2 EinglHV sind keine einheitliche Größe, sondern setzen sich aus einer Vielzahl von Komponenten zusammen (so schon BVerwG, Urt. v. 28.9.1995, 5 C 21/93, juris Rn. 13).

    Gerade unter Berücksichtigung der bisher erfolgreich verlaufenen Integration im Kindergarten und die bevorstehende Einschulung ist die Weiterbewilligung in der bisherigen Höhe auch geboten, um die Kontinuität der Förderung des Klägers und die Wirksamkeit der zuvor gewährten Hilfe zu sichern (vgl. - mit etwas anderem zugrundeliegendem Sachverhalt - insoweit bereits BVerwG, Urt. v. 28.9.1995, 5 C 21/93, juris Leitsatz Nr. 2, Rn. 19f.: Fortgewährung einer Eingliederungshilfeleistung, um die Wirksamkeit der zuvor gewährten Hilfe zu sichern).

  • BSG, 03.11.2011 - B 3 KR 8/11 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Ausstattung eines behinderten Kindes mit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.12.2014 - L 2 SO 4519/12
    Eine erhebliche Einschränkung liegt nach der Rechtsprechung des BSG, der sich der Senat anschließt, jedenfalls dann vor, wenn die mit einer Behinderung einhergehenden Beeinträchtigungen der erfolgreichen Teilnahme am Unterricht in einer Grundschule entgegenstehen, weil Lerninhalte ohne zusätzliche Hilfestellung nicht aufgenommen und verarbeitet werden können; denn eine Grundschulbildung bildet die essentielle Basis für jegliche weitere Schullaufbahn (BSG a.a.O. sowie BSG, Urt. v. 3.11.2011, B 3 KR 8/11 R, Rn. 22).
  • Drs-Bund, 16.01.2001 - BT-Drs 14/5074
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.12.2014 - L 2 SO 4519/12
    Nach Auffassung des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg (Schreiben vom 04.07.2011 und Rundschreiben Landkreistag Baden-Württemberg vom 18.08.2011 sowie BT-Drucksache 14/5074 S. 111) sei das Vorliegen einer wesentlichen Behinderung bzw. drohenden wesentlichen Behinderung für die Gewährung heilpädagogischer Leistungen im Vorschulalter seit Einführung des SGB IX nicht mehr Voraussetzung.
  • LSG Baden-Württemberg, 10.12.2014 - L 2 SO 4518/12

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Vorliegen einer wesentlichen geistigen

    Sein Begehren hinsichtlich der Leistungen der Eingliederungshilfe im Kindergarten verfolgt der Kläger im (parallel zum vorliegenden Verfahren anhängigen) Berufungsverfahren L 2 SO 4519/12 weiter.

    Insoweit wird für den vorangegangenen Zeitabschnitt (Kindergartenzeit) zunächst auf die Ausführungen in der Entscheidung zum Parallelverfahren (L 2 SO 4519/12) verwiesen.

  • SG Aachen, 24.06.2016 - S 19 SO 7/15

    Anspruch des Sozialhilfeträgers auf Erstattung von Leistungen der Jugendhilfe

    Demgegenüber hat C. lediglich eine leichtgradige Intelligenzminderung diagnostiziert und nach dem von der Alexianer Aachen GmbH am 00.00.0000 durchgeführten Testung ergab sich ein IQ des Hilfebedürftigen von 75, was jedenfalls allein nicht ausreicht, um eine wesentliche geistige Behinderung anzunehmen (allgemein etwa LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.12.2014 - L 2 SO 4519/12 = juris, Rdnr. 28).
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