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   LSG Baden-Württemberg, 10.12.2021 - L 4 P 180/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,54758
LSG Baden-Württemberg, 10.12.2021 - L 4 P 180/19 (https://dejure.org/2021,54758)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.12.2021 - L 4 P 180/19 (https://dejure.org/2021,54758)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. Dezember 2021 - L 4 P 180/19 (https://dejure.org/2021,54758)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW

    VVG § 8 Abs. 1 S. 1; SGB XI § 23 Abs. 2 S. 4; VGG § 205 Abs. 6
    VVG, SGB XI, VGG

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 8 Abs. 1; VVG § 205 Abs. 6; SGB XI § 23 Abs. 2 S. 4
    Widerruf einer privaten Pflegepflichtversicherung ohne nahtlose Anschlussversicherung unwirksam

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 23 Abs 1 S 1 SGB 11, § 23 Abs 1 S 2 SGB 11, § 23 Abs 2 S 4 SGB 11, § 110 Abs 3 SGB 11, § 121 Abs 1 Nr 1 SGB 11
    Private Pflegeversicherung - Widerruf einer Vertragserklärung über den Abschluss eines privaten Pflegepflichtversicherungsvertrags - Wirksamkeit - Erfordernis des Nachweises einer nahtlosen Anschlussversicherung - Europarechtskonformität

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Die Vertragserklärung über den Abschluss eines privaten Pflegepflichtversicherungsvertrags kann zwar nach § 8 Abs. 1 Satz 1 VVG innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Für die Wirksamkeit des Widerrufs ist es jedoch in entsprechender Anwendung von § 23 Abs. 2 Satz 4 SGB ...

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Zahlung von Beiträgen zu einer privaten Pflegepflichtversicherung; Anforderungen an die Wirksamkeit des Widerrufs eines Pflegepflichtversicherungsvertrags

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ohne nahtlose Anschlussversicherung kein wirksamer Widerruf von privater Pflegepflichtversicherung ...

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Lückenloser Pflegeversicherungsschutz muss gesichert sein

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2022, 506
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Dortmund, 08.08.2013 - 2 O 129/13

    Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung einer Krankheitskostenvollversicherung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.12.2021 - L 4 P 180/19
    Der Widerruf bedürfe zu seiner Wirksamkeit nicht des Nachweises einer Anschlussversicherung (Verweis auf Landgericht [LG] Dortmund, Urteil vom 8. August 2013 - 2 O 129/13 - juris).

    Das Urteil des LG Dortmund vom 8. August 2013 (2 O 129/13) sei auf den hiesigen Sachverhalt und den Widerruf nach § 8 VVG nicht übertragbar.

    Die von der Beklagten angeführte Entscheidung des LG Dortmund (Urteil vom 8. August 2013 - 2 O 129/13) steht dem nicht entgegen.

  • LG Berlin, 26.06.2013 - 23 S 47/12

    Der Widerruf einer Krankheitskostenpflichtversicherung nach § 8 VVG setzt die

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.12.2021 - L 4 P 180/19
    Der Berichterstatter hat am 17. September 2021 einen Erörterungstermin mit den Beteiligten durchgeführt und in diesem u.a. auf das Urteil des LG Berlin vom 26. Juni 2013 (- 23 S 47/12 - juris) hingewiesen.

    Denn wäre der Widerruf nach § 8 VVG, insbesondere derjenige, der nach fehlerhafter oder fehlender Belehrung ggf. noch Jahre nach Vertragsschluss vorgenommen werden könnte, nicht an die weiteren Voraussetzungen des § 23 Abs. 2 Satz 4 SGB XI bzw. § 205 Abs. 6 VVG geknüpft, könnte sich der Versicherungspflichtige durch bloße Ausübung des Widerrufsrechts der gesetzlich gewollten Versicherungspflicht entziehen (so zu Recht LG Berlin, Urteil vom 26. Juni 2013 - 23 S 47/12 - juris, Rn. 22 zu § 205 Abs. 6 VVG).

  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2019 - L 4 P 2146/18

    Private Pflegeversicherung - Aufrechterhaltung eines privaten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.12.2021 - L 4 P 180/19
    Nach der gesetzlichen Grundkonzeption ist also eine Spaltung der Versicherungsverhältnisse möglich (Senatsurteil vom13. Dezember 2019 - L 4 P 2146/18 - juris, Rn. 27), der Pflegepflichtversicherungsvertrag gegenüber dem Krankenversicherungsvertrag also eigenständig.
  • BSG, 16.07.2019 - B 12 KR 6/18 R

    Statusfeststellungsverfahren - sachliche Zuständigkeit - Arbeitgebermeldung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.12.2021 - L 4 P 180/19
    Die Verwirkung setzt als Unterfall der unzulässigen Rechtsausübung voraus, dass bei Klageerhebung bereits ein gewisser Zeitraum verstrichen ist (Zeitmoment) und der Klageberechtigte unter den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls untätig bleibt, unter denen vernünftigerweise eine Rechtsschutzaktivität entfaltet wird (Umstandsmoment); erst durch die Kombination beider Elemente wird eine Situation geschaffen, auf die der Klagegegner vertrauen, sich einstellen und einrichten darf (Vertrauenstatbestand; BSG, Urteil vom 16. Juli 2019 - B 12 KR 6/18 R - juris, Rn. 27 ff. m.w.N.).
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