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   LSG Baden-Württemberg, 11.03.2009 - L 13 AL 4569/07   

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https://dejure.org/2009,15043
LSG Baden-Württemberg, 11.03.2009 - L 13 AL 4569/07 (https://dejure.org/2009,15043)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.03.2009 - L 13 AL 4569/07 (https://dejure.org/2009,15043)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. März 2009 - L 13 AL 4569/07 (https://dejure.org/2009,15043)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de

    Höhe des Arbeitslosengeldes - Bemessungsentgelt - Arbeitsentgelt eines Strafgefangenen - Freigang ohne freies Beschäftigungsverhältnis - zugewiesene Tätigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der Höhe des zu gewährenden Arbeitslosengeldes für einen aus der Haft entlassenen Gefangenen; Berücksichtigung einer Tätigkeit eines Freigängers bei einer GmbH als "ofB-Freigänger"; Begriff eines "mfB-Freigängers" und "ofB- Freigängers"

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 18.04.1991 - 7 RAr 106/90

    Ende einer die Beitragspflicht zur Bundesanstalt für Arbeit begründenden

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.03.2009 - L 13 AL 4569/07
    Ungeschriebenes Merkmal ist hierbei die Freiwilligkeit der Tätigkeit (Bundessozialgericht, Urteil vom 18. April 1981, Az: 7 RAr 106/90).
  • BSG, 17.11.2005 - B 11a/11 AL 57/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsverfahren - Streitgegenstand - analoge

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.03.2009 - L 13 AL 4569/07
    Bei der Berechnung des Beschwerdewerts ist auf den Betrag abzustellen, den das SG dem Kläger verwehrt hat (Bundessozialgericht, Urteil vom 17.November 2005, Az.: B 11a/11 AL 57/04 R, Leitherer, a.a.O., Rn. 14 m.w.N).
  • SG Detmold, 10.10.2013 - S 18 AL 134/13

    Arbeitslosengeld für Zeiten der bezahlten Tätigkeit eines Strafgefangenen in

    Weiterhin ist erforderlich, dass auf freiwilliger Basis ein auf Austausch von Arbeit und Lohn gerichtetes Beschäftigungsverhältnis begründet wird (LSG Hessen, Urteil vom 26.08.2011, L 7 AL 44/11; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.03.2009, L 13 AL 4569/07; Brandt, SGB III, 6.A. 2012, § 26 Rn. 14; vgl. auch Schorn NZS 95, 444 [445]).
  • LSG Baden-Württemberg, 02.04.2014 - L 3 AL 1033/12
    Zwar sind Zeiten der Haft als versicherungspflichtige Zeiten bei Ausfüllung der Anwartschaftszeit zu berücksichtigen (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.03.2009 - L 13 AL 4569/07 - veröffentlicht in juris), indes errechnen die vom Kläger zurückgelegten Zeiten nur einen Zeitraum von insg.
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