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   LSG Baden-Württemberg, 11.08.2009 - L 13 AS 419/07   

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https://dejure.org/2009,15868
LSG Baden-Württemberg, 11.08.2009 - L 13 AS 419/07 (https://dejure.org/2009,15868)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.08.2009 - L 13 AS 419/07 (https://dejure.org/2009,15868)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. August 2009 - L 13 AS 419/07 (https://dejure.org/2009,15868)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung - Ein-Euro-Job - Aufhebung des Heranziehungsbescheids - Arbeitsleistung ohne Rechtsgrund - öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch - kein Lohnanspruch nach § 612 Abs 2 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung einer Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung gemäß § 16 Abs. 3 S. 2 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) als ein von Rechtssätzen des öffentlichen Rechts geprägtes Rechtsverhältnis oder als ein Arbeitsverhältnis; Heranziehung eines Beziehers von ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 16 Abs. 3 S. 2
    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Aufhebung eines Verwaltungsaktes zur Heranziehung zu einer Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung; öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 08.11.2006 - 5 AZB 36/06

    Rechtsweg - Ein-Euro-Job

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.08.2009 - L 13 AS 419/07
    Für den vom Kläger geltend gemachten Anspruch ist gem. § 51 Abs. 1 Nr. 4a Sozialgerichtsgesetz (SGG) der Rechtsweg zu dem Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit eröffnet, da sich die mit der Heranziehung des Klägers zur Verrichtung der Tätigkeit bei der Stadt Mannheim und der verbundenen Rechte und Pflichten aus einem sozialrechtlichen Rechtsverhältnis ergibt (vgl. Bundesarbeitsgericht [BAG], Beschluss v. 8. November 2006, Az.: 5 AZB 36/06).
  • BVerwG, 20.11.1997 - 5 C 1.96

    Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch;; Erstattungsanspruch, öffentlich-

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.08.2009 - L 13 AS 419/07
    Ist ein Verwaltungsakt über die Heranziehung rechtswidrig und ist er nicht bestandskräftig geworden, ist die Rückabwicklung im Wege des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruches zu vollziehen (Harks in Juris PK - SGB II, 2. Aufl. 2007, § 16 Rdnr. 98, Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Urteil vom 20. November 1997, Az.: 5 C 1/96; BAG, Urteil vom 14. Dezember 1988, Az.: 5 AZR 760/87).
  • BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 760/87

    Eröffnung der Arbeitsgerichtsbarkeit im Falle der Heranziehung eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.08.2009 - L 13 AS 419/07
    Ist ein Verwaltungsakt über die Heranziehung rechtswidrig und ist er nicht bestandskräftig geworden, ist die Rückabwicklung im Wege des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruches zu vollziehen (Harks in Juris PK - SGB II, 2. Aufl. 2007, § 16 Rdnr. 98, Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Urteil vom 20. November 1997, Az.: 5 C 1/96; BAG, Urteil vom 14. Dezember 1988, Az.: 5 AZR 760/87).
  • BAG, 26.09.2007 - 5 AZR 857/06

    Status von Ein-Euro-Jobbern

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.08.2009 - L 13 AS 419/07
    Die hier vorliegende Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (§ 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II) begründet ein von Rechtssätzen des öffentlichen Rechts geprägtes Rechtsverhältnis und kein Arbeitsverhältnis (BAG, Urteil vom 26. September 2007, Az.: 5 AZR 857/06).
  • BAG, 14.01.1987 - 5 AZR 166/85

    Ungerechtfertigte Heranziehung zu gemeinnütziger Arbeit - Geltendmachung von

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.08.2009 - L 13 AS 419/07
    Mit der Aufhebung des Bescheides ist auch die Verpflichtung des Klägers, einen "Zusatzjob" auszuüben, entfallen (vgl. BAG, Urteil vom 14. Januar 1987, Az.: 5 AZR 166/85).
  • BSG, 19.12.2001 - B 11 AL 215/01 B

    Beweisantrag iS des § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.08.2009 - L 13 AS 419/07
    Dies gilt ungeachtet der Frage, ob das Vorbringen des Klägers als Beweisantrag zu bewerten ist - ein solcher setzt u.a. voraus, dass eine konkreten Tatsache behauptet wird, die in das Wissen des angegebenen Zeugen gestellt wird (Bundessozialgericht [BSG], Beschluss vom 19. Dezember 2001, Az.: B 11 AL 215/01 B) - oder als bloße Beweisanregung zu bewerten ist.
  • SG Bremen, 23.02.2010 - S 26 AS 1196/09

    Anspruch auf Auszahlung einer Gehaltsdifferenz i.R.e. öffentlich-rechtlichen

    Die Klage ist als (reine) Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 SGG statthaft (so auch LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 11.08.2009 - L 13 AS 419/07 -, zit. n. juris).

    Nicht ausreichend ist es, dass der Maßnahmeträger eventuell einen Vermögensvorteil erlangt hat (so aber Thie in LPK-SGB II, 3. Aufl. 2009, Rdnr. 35 zu § 16d; offen lassend LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 11.08.2009 - L 13 AS 419/07 -).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2016 - L 8 SO 12/12
    Für den vom Kläger geltend gemachten Anspruch ist gem. § 51 Abs. 1 Nr. 6a SGG der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit eröffnet, insbesondere begründet eine auf der Grundlage des § 19 BSHG erfolgte Heranziehung zu zusätzlicher gemeinnütziger Arbeit durch Verwaltungsakt und unter Gewährung einer Mehraufwandsentschädigung kein Arbeitsverhältnis zwischen dem Hilfeempfänger und dem Maßnahmeträger mit daraus resultierenden Lohnansprüchen nach § 612 Abs. 2 BGB (BAG, Beschluss vom 8. November 2006 - 5 AZB 36/06 - juris Rn. 13 m.w.N. und Urteil vom 26. September 2007 -5 AZR 857/06 -, juris Rn. 9; zur entsprechenden ausdrücklichen Regelung in § 16 Abs. 3 Satz 2 HS 2 SGB II in der bis 31. Juli 2006 geltenden Fassung: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 11. August 2009 - L 13 AS 419/07 - juris Rn. 23, nachfolgend ohne Ausführungen zum Rechtsweg: BSG, Urteil vom 13. April 2011 - B 14 AS 98/10 R - juris) und einer daraus resultierenden Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsgerichtsbarkeit (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 a ArbGG).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.01.2010 - L 3 AS 4782/09
    Ein solcher Anspruch setzt voraus, dass der Leistungsträger im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnisses etwas ohne rechtlichen Grund erlangt hat (vgl. hierzu Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 02.11.2009 - L 1 AS 746/09 - und vom 11.08.2009 - L 13 AS 419/07 -, in juris. de).
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