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   LSG Baden-Württemberg, 11.12.2019 - L 3 AS 2553/19   

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https://dejure.org/2019,50548
LSG Baden-Württemberg, 11.12.2019 - L 3 AS 2553/19 (https://dejure.org/2019,50548)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.12.2019 - L 3 AS 2553/19 (https://dejure.org/2019,50548)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Dezember 2019 - L 3 AS 2553/19 (https://dejure.org/2019,50548)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 12 Abs 1 SGB 2, § 12 Abs 3 S 1 Nr 4 SGB 2, § 12 Abs 3 S 1 Nr 6 SGB 2, § 2033 Abs 1 S 1 BGB, § 2042 BGB
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Zweitwohnung - Miteigentums- bzw Miterbenanteil am Hausgrundstück einer noch nicht aufgelösten Erbengemeinschaft - Auseinandersetzungsanspruch - Verwertbarkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - nicht selbst

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.12.2019 - L 3 AS 2553/19
    Macht ein Miterbe seinen Auseinandersetzungsanspruch an einem im Eigentum einer Erbengemeinschaft stehenden Hausgrundstück nicht geltend, besteht kein tatsächliches Verwertungshindernis (Anschluss an BSG, Urteil vom 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R - juris, Rn. 34).

    Zu den Vermögensgegenständen, die in die Prüfung der Hilfebedürftigkeit nach den §§ 9, 12 SGB II einzubeziehen sind, gehören auch der Anteil am Nachlass, über den nach § 2033 Abs. 1 Satz 1 BGB verfügt werden kann, der Miteigentumsanteil an einem Grundstück in ungeteilter Erbengemeinschaft sowie der Anspruch auf Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft nach den §§ 2042 ff. BGB (vgl. BSG, Urteil vom 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R - juris, Rn. 19).

    Rechtlich ist ein Vermögensgegenstand nicht verwertbar, wenn dessen Inhaber in der Verfügung über den Gegenstand beschränkt ist und er die Aufhebung der Beschränkung nicht erreichen kann (vgl. BSG, Urteil vom 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R - juris, Rn. 20; BSG, Urteil vom 20.02.2014 - B 14 AS 10/13 R - juris, Rn. 22; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.10.2017 - L 5 AS 1577/15 - juris, Rn. 21).

    Auch der Anspruch auf Auseinandersetzung und der damit verbundene Anspruch auf einen Anteil am Auseinandersetzungsguthaben nach § 2047 BGB gehört zu dem Vermögen, das grundsätzlich vorrangig zur Abwendung von Hilfebedürftigkeit einzusetzen ist (vgl. BSG, Urteil vom 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R - juris, Rn. 32; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.10.2017 - L 5 AS 1577/15 - juris, Rn. 22).

    Wird der Auseinandersetzungsanspruch - wie vorliegend - nicht geltend gemacht, besteht zudem auch kein tatsächliches Verwertungshindernis (vgl. BSG, Urteil vom 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R - juris, Rn. 34; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.10.2017 - L 5 AS 1577/15 - juris, Rn. 22; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12.04.2016 - L 32 AS 445/16 B ER - juris, Rn. 39; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.01.2012 - L 13 AS 3113/09 - juris, Rn. 24).

    Nicht geschützt sind aber Zweitwohnungen (vgl. Radüge/Formann in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB II, 4. Aufl. 2015, § 12, Rn. 129; Hengelhaupt in: Hauck/Noftz, SGB II, Stand: 01/2016, § 12, Rn. 421; Lange in: Eicher/Luik, SGB II, 4. Aufl. 2017, § 12, Rn. 86; vgl. auch BSG, Urteil vom 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R - juris, Rn. 30 zur Ablehnung der Anwendbarkeit des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II auf ein im Miteigentum stehendes, aber nicht selbst genutztes Hausgrundstück).

  • BSG, 24.05.2017 - B 14 AS 16/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutzte

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.12.2019 - L 3 AS 2553/19
    Der Begriff "Verwertbarkeit" enthält eine tatsächliche Komponente, weil solche Vermögensgegenstände nicht verwertbar sind, für die in absehbarer Zeit kein Käufer zu finden sein wird, etwa weil Gegenstände dieser Art nicht (mehr) marktgängig sind oder sie, wie Grundstücke infolge sinkender Immobilienpreise, über den Marktwert hinaus belastet sind, und auch keine andere Verwertungsmöglichkeit ersichtlich ist (vgl. BSG, Urteil vom 24. Mai 2017 - B 14 AS 16/16 R - juris, Rn. 22; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.10.2017 - L 5 AS 1577/15 - juris, Rn. 21).

    Denn werden Verwertungsbemühungen als Voraussetzung für die Fiktion der Hilfebedürftigkeit nach § 9 Abs. 4 SGB II nicht unternommen und sollen solche auch künftig unterbleiben, besteht für die vom Regelfall abweichende Erbringung von Leistungen nach § 24 Abs. 5 Satz 1 SGB II als Darlehen grundsätzlich kein Raum (vgl. BSG, Urteil vom 24.05.2017 - B 14 AS 16/16 R - juris, Rn. 35).

  • BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.12.2019 - L 3 AS 2553/19
    Eine außergewöhnliche Härte bedeutet die Vermögensverwertung dann, wenn dem Betroffenen ein deutlich größeres Opfer abverlangt wird als eine einfache Härte und erst recht als die mit der Vermögensverwertung stets verbundenen Einschnitte (vgl. BSG, Urteil vom 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R - juris, Rn. 35).

    Es sind insofern nur besondere, bei anderen Hilfebedürftigen regelmäßig nicht anzutreffende Umstände beachtlich und in ihrem Zusammenwirken zu prüfen (vgl. BSG, Urteil vom 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R - juris, Rn. 35).

  • BSG, 20.09.2012 - B 8 SO 13/11 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - gemischte

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.12.2019 - L 3 AS 2553/19
    Im Weiteren rügt der Kläger, dass die Rechtsprechung des BSG zum SGB XII (B 8 SO 13/11 R) zur Verwertbarkeit einer nicht selbst genutzten Eigentumswohnung, auf die sich die Beklagte gestützt habe, vorliegend nicht anwendbar sei.

    Soweit der Kläger gerügt hat, die Beklagte habe sich unzutreffend hinsichtlich seiner Pflicht zur Verwertung seines Miteigentumsanteils an dem Hausgrundstück auf die Rechtsprechung des BSG zum SGB XII (Urteil vom 20.09.2012 - B 8 SO 13/11 R -) berufen, ist die Rechtsprechung des BSG zum SGB XII hier zwar nicht direkt anwendbar, wohl aber sinngemäß.

  • BSG, 12.10.2016 - B 4 AS 4/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbstgenutztes

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.12.2019 - L 3 AS 2553/19
    Ein Aspekt dieser tatsächlichen Verwertbarkeit ist die für sie benötigte Zeit, hinsichtlich der gegebenenfalls eine Prognose erforderlich und für die auf den bevorstehenden Bewilligungszeitraum abzustellen ist; eine Festlegung für darüber hinausgehende Zeiträume ist demgegenüber nicht erforderlich und wegen der Unsicherheiten, die mit einer langfristigen Prognose verbunden sind, auch nicht geboten (vgl. BSG, Urteil vom 18.09.2014 - B 14 AS 58/13 R - juris, Rn. 15; BSG, Urteil vom 12.10.2016 - B 4 AS 4/16 R - juris, Rn. 26; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.10.2017 - L 5 AS 1577/15 - juris, Rn. 21).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.01.2012 - L 13 AS 3113/09

    Arbeitslosengeld II - abweichende Leistungserbringung als Darlehen - Miteigentum

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.12.2019 - L 3 AS 2553/19
    Wird der Auseinandersetzungsanspruch - wie vorliegend - nicht geltend gemacht, besteht zudem auch kein tatsächliches Verwertungshindernis (vgl. BSG, Urteil vom 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R - juris, Rn. 34; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.10.2017 - L 5 AS 1577/15 - juris, Rn. 22; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12.04.2016 - L 32 AS 445/16 B ER - juris, Rn. 39; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.01.2012 - L 13 AS 3113/09 - juris, Rn. 24).
  • BSG, 18.09.2014 - B 14 AS 58/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutzte

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.12.2019 - L 3 AS 2553/19
    Ein Aspekt dieser tatsächlichen Verwertbarkeit ist die für sie benötigte Zeit, hinsichtlich der gegebenenfalls eine Prognose erforderlich und für die auf den bevorstehenden Bewilligungszeitraum abzustellen ist; eine Festlegung für darüber hinausgehende Zeiträume ist demgegenüber nicht erforderlich und wegen der Unsicherheiten, die mit einer langfristigen Prognose verbunden sind, auch nicht geboten (vgl. BSG, Urteil vom 18.09.2014 - B 14 AS 58/13 R - juris, Rn. 15; BSG, Urteil vom 12.10.2016 - B 4 AS 4/16 R - juris, Rn. 26; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.10.2017 - L 5 AS 1577/15 - juris, Rn. 21).
  • BSG, 20.02.2014 - B 14 AS 10/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.12.2019 - L 3 AS 2553/19
    Rechtlich ist ein Vermögensgegenstand nicht verwertbar, wenn dessen Inhaber in der Verfügung über den Gegenstand beschränkt ist und er die Aufhebung der Beschränkung nicht erreichen kann (vgl. BSG, Urteil vom 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R - juris, Rn. 20; BSG, Urteil vom 20.02.2014 - B 14 AS 10/13 R - juris, Rn. 22; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.10.2017 - L 5 AS 1577/15 - juris, Rn. 21).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.04.2016 - L 32 AS 445/16

    Hilfebedürftigkeit - Vermögen - Hausgrundstück - Erbengemeinschaft

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.12.2019 - L 3 AS 2553/19
    Wird der Auseinandersetzungsanspruch - wie vorliegend - nicht geltend gemacht, besteht zudem auch kein tatsächliches Verwertungshindernis (vgl. BSG, Urteil vom 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R - juris, Rn. 34; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.10.2017 - L 5 AS 1577/15 - juris, Rn. 22; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12.04.2016 - L 32 AS 445/16 B ER - juris, Rn. 39; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.01.2012 - L 13 AS 3113/09 - juris, Rn. 24).
  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 52/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.12.2019 - L 3 AS 2553/19
    Für die Annahme einer offensichtlichen Unwirtschaftlichkeit der Vermögensverwertung muss der zu erzielende Gegenwert in einem deutlichen Missverhältnis zum wirklichen Wert des zu verwertenden Vermögensgegenstandes stehen (vgl. BSG, Urteil vom 15.04.2008 - B 14/7b AS 52/06 R - juris, Rn. 36).
  • LSG Thüringen, 14.04.2015 - L 6 R 1321/14

    Nichtzulassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung, mit der zu Unrecht die

  • BSG, 23.03.1993 - 4 RA 39/91

    Anspruch auf eine höhere Rente - Anrechnung weiterer Ersatzzeiten und Leistungen

  • LSG Baden-Württemberg, 02.01.2018 - L 2 AS 4515/17
  • BSG, 21.02.2018 - B 14 AS 7/18 BH

    Nichtzulassungsbeschwerde

  • LSG Baden-Württemberg, 07.06.2021 - L 3 AS 1284/21
    Der Kläger begehrt die Wiederaufnahme des Berufungsverfahrens L 3 AS 2553/19.

    Der Senat verband die zunächst unter den Aktenzeichen L 3 AS 2553/19, L 3 AS 2614/19 und L 3 AS 3215/19 geführten Berufungsverfahren durch Beschluss vom 08.11.2019 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung unter dem Aktenzeichen L 3 AS 2553/19 und wies die Berufungen aufgrund mündlicher Verhandlung unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters am Landessozialgericht Dr. T, des Richters am Landessozialgericht Dr. B2, des Richters am Sozialgericht Dr. S2 und der ehrenamtlichen Richter D und P durch Urteil vom 11.12.2019 zurück.

    Das BSG verwarf mit Beschluss vom 01.02.2021 (Aktenzeichen B 14 AS 31/20 BH) das Gesuch des Klägers, die Richter Prof. Dr. B4, Prof. Dr. S4, Prof. Dr. F, Prof. Dr. V und Prof. Dr. S5 wegen der Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, als unzulässig und lehnte den Antrag des Klägers, ihm zur Durchführung des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Senats vom 11.12.2019 (L 3 AS 2553/19) Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, ab.

    Mit am 16.03.2021 beim SG eingegangenem Schreiben vom 14.03.2021 hat der Kläger Restitutionsklagen erhoben und die Wiederaufnahme der Verfahren L 3 AS 2553/19, S 17 AS 624/18, S 13 AS 1744/19 und S 13 AS 1745/19 begehrt.

    Die seinen Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des LSG vom 11.12.2019 (L 3 AS 2553/19) ablehnende Entscheidung des BSG (Aktenzeichen B 14 AS 31/20 BH) beruhe daher auf einer unrichtigen Aufnahme des Sachverhalts bzw. fälschlichen Darstellung angeblichen Urkundeninhalts in angeblich vorausgegangenen Grundsatzentscheidungen.

    Daher hätte das BSG die Revision gegen das Urteil L 3 AS 2553/19 zulassen müssen.

    Denn der Senat hat seit dem im Berufungsverfahren L 3 AS 2553/19 am 11.12.2019 ergangenen Urteil mehrfach durch jeweils unanfechtbare Beschlüsse über Ablehnungsgesuche des Klägers entschieden: durch Beschluss vom 27.03.2020 (Aktenzeichen L 3 AS 937/20 AB), durch Beschluss vom 11.05.2020 (Aktenzeichen L 3 AS 1362/20 AB), durch Beschluss vom 09.06.2020 (Aktenzeichen L 3 AS 1475/20 AB), durch Beschluss vom 15.02.2021 (Aktenzeichen L 3 AS 2133/20 AB) und zuletzt durch Beschluss vom 26.02.2021 (Aktenzeichen L 3 AS 605/21 AB).

    Denn die in diesen Urkunden belegten Wohnverhältnisse waren dem erkennenden Senat zum Zeitpunkt des Berufungsurteils im Verfahren L 3 AS 2553/19 bekannt und sind bei der Entscheidung berücksichtigt worden.

    2.5.3 Das Vorbringen des Klägers, das BSG habe im Beschluss vom 01.02.2021 die unzutreffende Argumentation verfolgt, dass die im SGB II zum Schonvermögen getroffene Regelung nicht für Hausgrundstücke gelte, das BSG habe zudem diverse Urteile mit angeblichen Grundsatzentscheidungen aufgeführt, entgegen der Auffassung des BSG sei bei der Prüfung der Angemessenheit von Grundstücksgrößen keine Wohnflächenermittlung nach der WoFlV vorzunehmen und das BSG hätte die Revision gegen das Urteil im Verfahren L 3 AS 2553/19 zulassen müssen, da das SG in zahlreichen Klageverfahren die zuschussweise Bewilligung von Leistungen nach dem SGB II versagt und sich hierbei ohne genaue Begründung "allerlei Entscheidungen des BSG" bedient habe, welche allesamt nicht zum SGB II und nicht zu selbst als Wohnsitz angemeldeten Hausgrundstücken ergangen seien, stellt ebenfalls keine schlüssige Behauptung eines Restitutionsgrundes dar.

    2.5.4 Das Schreiben des Klägers vom 14.03.2021 enthält weitere Ausführungen zu verschiedenen Lebenssachverhalten ohne erkennbaren Bezug zu den Rechtsstreitigkeiten L 3 AS 2553/19, S 17 AS 624/18, S 13 AS 1744/19 und S 13 AS 1745/19 und ohne jeglichen Anhaltspunkt für einen Restitutionsgrund nach § 580 ZPO.

  • LSG Baden-Württemberg, 24.01.2020 - L 12 AS 914/19
    Mit Urteil vom 11.12.2019 hat der 3. Senat des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg die Berufung des Klägers in mehreren Verfahren gegen die Stadt P. - Jobcenter, mit der von dort Leistungen ab 01.01.2019 begehrt wurden, zurückgewiesen (L 3 AS 2553/19).

    Einer Verurteilung der Stadt P. - Jobcenter zur Gewährung von Leistungen nach dem SGB II ab 01.01.2019 steht das Verfahren L 3 AS 2553/19 entgegen, in dem ebendiese Leistungen geltend gemacht werden.

  • BSG, 01.02.2021 - B 14 AS 31/20 BH

    Unzulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs

    Der Antrag des Klägers, ihm zur Durchführung des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 11. Dezember 2019 - L 3 AS 2553/19 - Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.
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