Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 11.12.2019 - L 5 KR 1936/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,64189
LSG Baden-Württemberg, 11.12.2019 - L 5 KR 1936/17 (https://dejure.org/2019,64189)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.12.2019 - L 5 KR 1936/17 (https://dejure.org/2019,64189)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Dezember 2019 - L 5 KR 1936/17 (https://dejure.org/2019,64189)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,64189) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • LSG Saarland, 22.08.2012 - L 2 KR 118/09

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Übertragung der Gesamtverantwortung vom

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.12.2019 - L 5 KR 1936/17
    Das Krankenhaus müsse einen (konkreten) Auftrag an den (Dritt-)Leistungserbringer formulieren und es müsse deutlich werden, dass das Krankenhaus die Kosten der Drittleistung trage (unter Verweis auf LSG Saarland, Urteil vom 22.08.2012 - L 2 KR 118/09 -, in juris).

    Die Beklagte verlange zu Unrecht und unter unrichtiger Bezugnahme auf das eine andere Fallgestaltung betreffende Urteil des LSG Saarland vom 22.08.2012 (- L 2 KR 118/09 -, in juris) die Erteilung eines Einzelauftrags mit Kostenübernahmeerklärung.

    Es ist auch anders als im Abgrenzungsfall zwischen einer Verlegung und einer Verbringung vorliegend nicht erforderlich, festzustellen, ob die Gesamtbehandlungsverantwortung auf ein anderes Krankenhaus übergegangen wäre (dazu LSG Saarland, Urteil vom 22.08.2012 - L 2 KR 118/09 -, in juris).

  • BSG, 28.02.2007 - B 3 KR 17/06 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Abgrenzung ambulanter,

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.12.2019 - L 5 KR 1936/17
    Bei "vom Krankenhaus veranlasste Leistungen Dritter" handelt es sich um Leistungen, die im Verhältnis zu der vom Krankenhaus zu erbringenden Hauptbehandlungsleistung lediglich ergänzende oder unterstützende Funktion haben (BSG, Urteil vom 17.11.2015 - B 1 KR 12/15 R -, in juris, Rn. 16; BSG, Urteil vom 28.02.2007 - B 3 KR 17/06 R -, in juris, Rn. 22).

    Werden - anders als vorliegend - die Leistungen in einem anderen Krankenhaus erbracht, ist zur Abgrenzung einer bloßen Verbringung von einer Verlegung erforderlich, festzustellen, dass die Verantwortung für die Gesamtbehandlung beim Krankenhaus verbleibt (BSG, Urteil vom 28.02.2007 - B 3 KR 17/06 R -, in juris, Rn. 22).

  • BSG, 12.11.2013 - B 1 KR 22/12 R

    Krankenversicherung - Pflichtverletzung eines Krankenhauses gegenüber

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.12.2019 - L 5 KR 1936/17
    Anderes gelte nach der abschließenden Regelung des § 2 Abs. 2 Satz 3 KHEntgG nur für die während einer stationären Krankenhausbehandlung (als Fremdleistung) ambulant fortgeführte Dialyse; diese könne als vertragsärztliche Leistung neben einer stationären Krankenhausbehandlung abgerechnet werden (vgl. dazu auch Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 12.11.2013 - B 1 KR 22/12 R -, in juris, Rn. 17).

    Eine Ausnahme hiervon besteht nach § 2 Abs. 2 Satz 3 KHEntgG nur für die Dialyse (dazu BSG, Urteil vom 12.11.2013 - B 1 KR 22/12 R -, in juris, Rn. 17).

  • BSG, 05.07.2016 - B 1 KR 40/15 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Erteilung einer plausiblen Schlussrechnung an

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.12.2019 - L 5 KR 1936/17
    Die Klägerin hat damit nicht gegen den Rechtsgedanken des § 242 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verstoßen, weil sie sich nicht länger als ein vollständiges Geschäftsjahr für die Korrektur Zeit gelassen hat (vgl. BSG, Urteil vom 05.07.2016 - B 1 KR 40/15 R -, in juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2012 - L 5 KR 14/11

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.12.2019 - L 5 KR 1936/17
    Die der Vermeidung unlösbarer Abgrenzungsschwierigkeiten dienende (abschließende) Ausnahmeregelung des § 2 Abs. 2 Satz 3 KHEntgG (Herausnahme fortgeführter Dialysebehandlungen aus der Krankenhausbehandlung) könne nicht unter Bezugnahme auf das Urteil des BSG vom 19.04.2016 (- B 1 KR 34/15 R -, in juris) auf (fortgeführte) Strahlenbehandlungen erstreckt werden (unter Verweis auf LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.01.2012 - L 5 KR 14/11 -, in juris, Rn. 33).
  • BSG, 17.11.2015 - B 1 KR 12/15 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Vergütungsanspruch für Krankenhausbehandlung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.12.2019 - L 5 KR 1936/17
    Bei "vom Krankenhaus veranlasste Leistungen Dritter" handelt es sich um Leistungen, die im Verhältnis zu der vom Krankenhaus zu erbringenden Hauptbehandlungsleistung lediglich ergänzende oder unterstützende Funktion haben (BSG, Urteil vom 17.11.2015 - B 1 KR 12/15 R -, in juris, Rn. 16; BSG, Urteil vom 28.02.2007 - B 3 KR 17/06 R -, in juris, Rn. 22).
  • BSG, 19.04.2016 - B 1 KR 34/15 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Abrechnung normenvertraglich geregelter

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.12.2019 - L 5 KR 1936/17
    Die der Vermeidung unlösbarer Abgrenzungsschwierigkeiten dienende (abschließende) Ausnahmeregelung des § 2 Abs. 2 Satz 3 KHEntgG (Herausnahme fortgeführter Dialysebehandlungen aus der Krankenhausbehandlung) könne nicht unter Bezugnahme auf das Urteil des BSG vom 19.04.2016 (- B 1 KR 34/15 R -, in juris) auf (fortgeführte) Strahlenbehandlungen erstreckt werden (unter Verweis auf LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.01.2012 - L 5 KR 14/11 -, in juris, Rn. 33).
  • BSG, 21.04.2015 - B 1 KR 9/15 R

    Krankenversicherung - Vergütung stationärer Krankenhausbehandlung - mehrere in

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.12.2019 - L 5 KR 1936/17
    Ein bereits objektiv zutreffend veranlasster stationärer Krankenhausaufenthalt könne nach Krankenhausaufnahme nicht erneut veranlasst, sondern allenfalls aufrechterhalten werden (unter Verweis auf BSG, Urteil vom 21.04.2015 - B 1 KR 9/15 R -, in juris).
  • BSG, 23.06.2015 - B 1 KR 20/14 R

    Krankenversicherung - Bestimmung des Umfangs der Zulassung eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.12.2019 - L 5 KR 1936/17
    Zur Überprüfung, ob das Krankenhaus seinen Versorgungsauftrag erfüllt, sind allein die Planungsbehörden berufen (BSG, Urteil vom 23.06.2015 - B 1 KR 20/14 R -, in juris Rn. 14).
  • BSG, 14.10.2014 - B 1 KR 25/13 R

    Vergütung stationärer Krankenhausleistungen durch die gesetzliche

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.12.2019 - L 5 KR 1936/17
    Der Vergütungsanspruch für die Krankenhausbehandlung eines gesetzlich Krankenversicherten und damit korrespondierend die Zahlungspflicht einer Krankenkasse entsteht - unabhängig von einer Kostenzusage - unmittelbar mit der Inanspruchnahme der Leistung durch den Versicherten kraft Gesetzes, wenn die Versorgung in einem zugelassenen Krankenhaus erfolgt und im Sinne von § 39 Abs. 1 Satz 2 SGB V erforderlich und wirtschaftlich ist (ständige Rechtsprechung, z.B. BSG, Urteil vom 14.10.2014 - B 1 KR 25/13 R - juris, Rn. 8; BSG, Urteil vom 14.10.2014 - B 1 KR 26/13 R - juris, Rn. 8).
  • BSG, 28.11.2013 - B 3 KR 33/12 R

    Krankenversicherung - Vergütung von Krankenhausleistungen nach dem DRG-System -

  • BSG, 14.10.2014 - B 1 KR 26/13 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Vergütung für geriatrische frührehabilitative

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht