Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 12.04.2011 - L 13 R 203/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,9814
LSG Baden-Württemberg, 12.04.2011 - L 13 R 203/11 (https://dejure.org/2011,9814)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.04.2011 - L 13 R 203/11 (https://dejure.org/2011,9814)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. April 2011 - L 13 R 203/11 (https://dejure.org/2011,9814)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,9814) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer Versorgungsehe - Absicht der Versorgung des Ehegatten - Motive der Eheschließung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Hinterbliebenenrente - Ausschluss wegen "Versorgungsehe" - umfassender Begriff der Versorgung - Einbeziehung privatrechtlicher oder sonstiger Ansprüche - keine Einschränkung der Versorgungsabsicht nur auf Hinterbliebenenleistungen nach dem SGB

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 46 Abs. 2a
    Anspruch auf Hinterbliebenenrente; Widerlegung der Vermutung einer Versorgungsehe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • LSG Baden-Württemberg (Pressemitteilung)

    Versorgungsheirat schließt Witwenrente aus

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Heirat kurz vorm Tod - Versorgungsheirat schließt Witwenrente aus

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Witwenrente bei Versorgungsheirat

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Keine Witwenrente bei Hochzeit auf Sterbebett

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Versorgungsehe - Kein Anspruch auf Witwenrente

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch auf Witwenrente bei Versorgungsheirat

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 386
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.04.2011 - L 13 R 203/11
    Als besondere Umstände seien alle äußeren und inneren Umstände des Einzelfalls anzusehen, die auf einen von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggrund für die Heirat schließen ließen (BSG, Urteil vom 5. Mai 2009 - B 13 R 55/08 R).

    Der Begriff der besonderen Umstände in § 46 Abs. 2a Halbsatz 2 SGB VI ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der von den Rentenversicherungsträgern und den Gerichten mit einem bestimmten Inhalt ausgefüllt werden muss und dessen Beurteilungsspielraum der vollen richterlichen Kontrolle unterliegt (BSG, Urteil vom 5. Mai 2009 - B 13 R 55/08 R - BSGE 103, 99-106 = SozR 4-2600 § 46 Nr. 6 = juris Rn. 18).

    Die auch vom Gesetzgeber intendierte Einzelfallprüfung lässt eine abschließende abstrakt-generelle (normgleiche) Einordnung einzelner denkbarer Ehemotive nicht zu (BSG, Urteil vom 6. Mai 2010 - B 13 R 134/08 R - juris Rn. 17; BSG, Urteil vom 5. Mai 2009 - B 13 R 55/08 R - BSGE 103, 99-106 = SozR 4-2600 § 46 Nr. 6 = juris).

    Vielmehr kommt es nach dem Gesetz auf die - gegebenenfalls auch voneinander abweichenden - Beweggründe beider Ehegatten im konkreten Einzelfall an (BSG, Urteil vom 5. Mai 2009 - B 13 R 55/08 R - BSGE 103, 99-106 = SozR 4-2600 § 46 Nr. 6 = juris Rn. 20; Gürtner in Kasseler Kommentar, Ergänzungslieferung 2010, § 46 Rn. 46c).

    Dabei sind die vom hinterbliebenen Ehegatten behaupteten inneren Umstände für die Heirat nicht nur für sich isoliert zu betrachten, sondern vor dem Hintergrund der im Zeitpunkt der jeweiligen Eheschließung bestehenden äußeren Umstände in eine Gesamtwürdigung einzustellen und unter Berücksichtigung aller sonstigen Umstände des Falls zu bewerten (BSG, Urteil vom 6. Mai 2010 - B 13 R 134/08 R - juris Rn. 17; BSG, Urteil vom 5. Mai 2009 - B 13 R 55/08 R - BSGE 103, 99-106 = SozR 4-2600 § 46 Nr. 6 = juris Rn. 24).

    Weitere innere Umstände mussten von Amts wegen nicht ermittelt werden (dazu BSG, Urteil vom 5. Mai 2009 - B 13 R 55/08 R - BSGE 103, 99-106 = SozR 4-2600 § 46 Nr. 6 = juris Rn.22 f), wurden auch von der Klägerin nicht angegeben.

    Dies ist - entgegen dem Vorbringen der Klägerin - auch so durch das BSG bestätigt worden (BSG, Urteil vom 5. Mai 2009 - B 13 R 55/08 R - BSGE 103, 99-106 = SozR 4-2600 § 46 Nr. 6 = juris Rn. 27).

    Der Ausnahmetatbestand des § 46 Abs. 2a Halbsatz 2 SGB VI ist nur erfüllt, wenn insoweit nach § 202 SGG in Verbindung mit § 292 ZPO der volle Beweis erbracht wird (zum Beweismaß vgl. BSG, Urteil vom 5. Mai 2009 - B 13 R 55/08 R- BSGE 103, 99-106 = SozR 4-2600 § 46 Nr. 6 = juris Rn. 28 unter Hinweis auf BSGE 60, 204, 206 = SozR 3100 § 38 Nr. 5; Gürtner in Kasseler Komm, § 46 SGB VI Rn. 46b, Stand: September 2007; Löns in Kreikebohm, SGB VI, 3. Auflage 2008, § 46 Rn. 28).

    Diese Regelungen entsprechen sich inhaltlich und sind aufeinander bezogen; sie werden vom BSG daher - zu Recht - auch im Blick auf die jeweils andere Regelung ausgelegt (BSG, Urteil vom 5. Mai 2009 - B 13 R 55/08 R - BSGE 103, 99-106 = SozR 4-2600 § 46 Nr. 6 = juris Rn. 19).

  • BSG, 06.05.2010 - B 13 R 134/08 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.04.2011 - L 13 R 203/11
    Die auch vom Gesetzgeber intendierte Einzelfallprüfung lässt eine abschließende abstrakt-generelle (normgleiche) Einordnung einzelner denkbarer Ehemotive nicht zu (BSG, Urteil vom 6. Mai 2010 - B 13 R 134/08 R - juris Rn. 17; BSG, Urteil vom 5. Mai 2009 - B 13 R 55/08 R - BSGE 103, 99-106 = SozR 4-2600 § 46 Nr. 6 = juris).

    Dabei sind die vom hinterbliebenen Ehegatten behaupteten inneren Umstände für die Heirat nicht nur für sich isoliert zu betrachten, sondern vor dem Hintergrund der im Zeitpunkt der jeweiligen Eheschließung bestehenden äußeren Umstände in eine Gesamtwürdigung einzustellen und unter Berücksichtigung aller sonstigen Umstände des Falls zu bewerten (BSG, Urteil vom 6. Mai 2010 - B 13 R 134/08 R - juris Rn. 17; BSG, Urteil vom 5. Mai 2009 - B 13 R 55/08 R - BSGE 103, 99-106 = SozR 4-2600 § 46 Nr. 6 = juris Rn. 24).

  • BSG, 03.09.1986 - 9a RV 8/84

    Versorgungsehe - Widerlegung der Rechtsvermutung - Heirat eines Pflegebedürftigen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.04.2011 - L 13 R 203/11
    Insbesondere konnte der Senat auch nicht feststellen, dass die Ehe eingegangen wurde, um die Pflege und Betreuung des bereits todkranken Versicherten sicher zu stellen (dazu vgl. BSG, Urteil vom 3. September 1986 - 9a RV 8/84 - BSGE 60, 204-208 = SozR 3100 § 38 Nr. 5 = juris).

    Der Ausnahmetatbestand des § 46 Abs. 2a Halbsatz 2 SGB VI ist nur erfüllt, wenn insoweit nach § 202 SGG in Verbindung mit § 292 ZPO der volle Beweis erbracht wird (zum Beweismaß vgl. BSG, Urteil vom 5. Mai 2009 - B 13 R 55/08 R- BSGE 103, 99-106 = SozR 4-2600 § 46 Nr. 6 = juris Rn. 28 unter Hinweis auf BSGE 60, 204, 206 = SozR 3100 § 38 Nr. 5; Gürtner in Kasseler Komm, § 46 SGB VI Rn. 46b, Stand: September 2007; Löns in Kreikebohm, SGB VI, 3. Auflage 2008, § 46 Rn. 28).

  • BSG, 27.08.2009 - B 13 R 101/08 R

    Witwenrente - Versorgungsabsicht zur Begründung einen Hinterbleibenversorgung in

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.04.2011 - L 13 R 203/11
    Im Urteil vom 27. August 2009 (Az.: B 13 R 101/08 R) habe das BSG die Würdigung des LSG gebilligt, wonach die dortige Ehe nicht allein oder überwiegend dem Zwecke gedient habe, einen Anspruch der Klägerin auf Hinterbliebenenversorgung zu begründen, weil der Wunsch beider Ehegatten, einen gemeinsamen Nachnamen zu tragen, im Vordergrund gestanden habe.
  • BSG, 05.05.2009 - B 13 R 53/08 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.04.2011 - L 13 R 203/11
    Diese Regelung ist auf die Klägerin anzuwenden (§ 242a Abs. 3 SGB VI) und ist verfassungsgemäß (BSG, Urteil vom 5. Mai 2009 - B 13 R 53/08 R - BSGE 103, 91-99 = SozR 4-2600 § 46 Nr. 5 = juris Rn. 19 ff).
  • Drs-Bund, 14.11.2000 - BT-Drs 14/4595
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.04.2011 - L 13 R 203/11
    Dabei kann die Rechtsprechung des BSG zu den inhaltsgleichen Vorschriften der Unfallversicherung (§ 65 Abs. 6 SGB VII, § 594 RVO) und der Kriegsopferversorgung (§ 38 Abs. 2 BVG), denen die Vorschrift nachgebildet ist (BT-Drucks. 14/4595 S. 44), herangezogen werden (BSG a.a.O. juris Rn. 19).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.10.2012 - L 11 R 392/11

    Rente wegen Todes - Witwenrente - Bestätigung der widerlegbaren Vermutung -

    Es genügt für die Annahme einer Versorgungsehe iSd § 46 Abs. 2a Halbsatz 2 SGB VI, wenn sich die Absicht der Versorgung des Ehegatten auch auf dessen Versorgung mit privaten Vermögenswerten bezieht und eine Versorgung mit Ansprüchen der gesetzlichen Rentenversicherung daneben nicht bedacht worden ist oder wirtschaftlich nicht ins Gewicht fällt (LSG Baden-Württemberg 12.04.2011, L 13 R 203/11, juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 20.02.2014 - L 3 R 337/12

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Damit genügt es, wenn sich die Absicht der Versorgung des Ehegatten auch auf dessen Versorgung mit privaten Vermögenswerten bezieht und eine Versorgung mit Ansprüchen der gesetzlichen Rentenversicherung daneben nicht bedacht worden war oder wirtschaftlich nicht ins Gewicht fällt (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12. April 2011 - L 13 R 203/11 - NZS 2012, 386).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.11.2012 - L 5 R 3551/11
    Selbst wenn der Versicherte nicht konkret an eine Hinterbliebenenrente nach § 46 SGB VI gedacht haben sollte, so genügt bereits die allgemeine und auch nicht auf eine Hinterbliebenenrente nach dem SGB VI bezogene Absicht, die Klägerin nach dem Tod des Versicherten zu versorgen (vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.04.2011 - L 13 R 203/11 -, in Juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2012 - L 8 R 239/10

    Rentenversicherung

    Soweit daneben beim Versicherten auch das Motiv bestand, der Klägerin durch die Eheschließung wirtschaftliche Vorteile entsprechend seinem letzten Willen vom 2.4.2006 in Form eines 10jährigen Mietrechts in seiner Wohnung, der Überlassung von Hausrat und 40 % seines Barvermögens zu verschaffen, stand dieses erkennbar im Hintergrund, so dass der Senat die Rechtsfrage vorliegend unbeantwortet lassen kann, ob unter die Hinterbliebenenversorgung iSd § 46 Abs. 2a SGB VI auch eine andere wirtschaftliche Versorgung als durch die Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung fällt (bejahend: LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 12.4.2011, L 13 R 203/11, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2014 - L 10 R 428/11
    Damit genügt es, wenn sich die Absicht der Versorgung des Ehegatten auf dessen Versorgung mit privaten Vermögenswerten bezieht und eine Versorgung mit Ansprüchen der Rentenversicherung daneben nicht bedacht worden war oder wirtschaftlich nicht ins Gewicht fällt (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 12. April 2011, L 13 R 203/11, NZS 2012, S. 386 ff.).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.11.2017 - L 9 R 1825/17
    Damit kann von einer "Versorgungsehe" bereits dann gesprochen werden, wenn der Hinterbliebene mit solchen privatrechtlichen (z.B. erbrechtlichen, privatversicherungsrechtlichen), sozialrechtlichen oder sonstigen (z.B. öffentlich-rechtlichen, versorgungsrechtlichen) Ansprüchen ausgestattet werden soll, dass dieser nach dem Tod des Versicherten - zumindest in geringem Grad - finanziell versorgt ist (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.04.2011 - L 13 R 203/11 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht