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   LSG Baden-Württemberg, 12.04.2012 - L 12 AL 5192/11   

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https://dejure.org/2012,5809
LSG Baden-Württemberg, 12.04.2012 - L 12 AL 5192/11 (https://dejure.org/2012,5809)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.04.2012 - L 12 AL 5192/11 (https://dejure.org/2012,5809)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. April 2012 - L 12 AL 5192/11 (https://dejure.org/2012,5809)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de

    Insolvenzgeldanspruch - Antragstellung - Versäumung der Ausschlussfrist - keine Zulassung des verspäteten Antrags wegen unbilliger Härte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Insolvenzgeld; Ablehnung wegen Versäumung der Ausschlussfrist

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Insolvenzgeld; Ablehnung wegen Versäumung der Ausschlussfrist

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Versäumung der Ausschlussfrist beim Insolvenzgeld

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 04.03.1999 - B 11/10 AL 3/98 R

    Konkursausfallgeld - Versäumung der Ausschlußfrist - Beginn - Insolvenztatbestand

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.04.2012 - L 12 AL 5192/11
    Diese Vorschrift stellt eine spezialgesetzliche Ausprägung des Rechtsinstituts der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 27 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch , § 67 SGG) dar (BSG, Urteil vom 4. März 1999 - B 11/10 AL 3/98 R - ; BSG SozR 3-4100 § 141e Nr. 2).

    Darüber hinaus hat das BSG auch schon zur Vorläuferregelung zum Konkursausfallgeld im AFG entschieden, dass über die spezialgesetzliche Regelung des Interessenkonfliktes - zwischen dem öffentlichen Interesse an der Einhaltung der Ausschlussfrist und dem Interesse des Einzelnen an ihrer Wiedereröffnung - hinaus (§ 141e Abs. 1 Satz 3 und 4 AFG, jetzt § 324 Abs. 3 Satz 2 und 3 SGB III) kein Bedürfnis für die Anerkennung weitergehender Ausnahmen ersichtlich sei (BSG, Urteil vom 4. März 1999, a.a.O.).

  • BSG, 10.04.1985 - 10 RAr 11/84

    Monatsfrist - Antragsfrist - Konkursausfallgeld - Fristversäumnis

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.04.2012 - L 12 AL 5192/11
    Die Unkenntnis vom Eintritt des Insolvenzereignisses, des Laufens der Antragsfrist und der sonstigen Rechtslage eröffne noch nicht die Nachfrist (unter Hinweis auf Bundessozialgericht , Urteil vom 10. April 1985 - 10 RAr 11/84 - ).

    Dass dem Kläger die Ausschlussfrist nicht bekannt war, spielt keine Rolle, denn er hätte ab Kenntnis des Insolvenzereignisses bis zum Ablauf der Frist noch die Möglichkeit gehabt, Rechtsrat einzuholen (vgl. BSG SozR 4100 § 141e Nr. 8 S. 24).

  • LSG Bayern, 23.04.2002 - L 10 AL 435/01

    Anspruch auf Gewährung von Insolvenzgeld; Beginn der Berufungsfrist bei

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.04.2012 - L 12 AL 5192/11
    § 324 Abs. 3 SGB III stellt insoweit sowohl nach Systematik als auch nach Sinn und Zweck der Bestimmung eine lex specialis dar, die der allgemeinen Regelung vorgeht und deren Anwendung ausschließt (ebenso Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 23. April 2002 - L 10 AL 435/01 - ).
  • BSG, 29.10.1992 - 10 RAr 14/91

    Verschulden - Rechtsanwalt - Arbeitsförderung - Nachfrist - Konkursausfallgeld -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.04.2012 - L 12 AL 5192/11
    Diese Vorschrift stellt eine spezialgesetzliche Ausprägung des Rechtsinstituts der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 27 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch , § 67 SGG) dar (BSG, Urteil vom 4. März 1999 - B 11/10 AL 3/98 R - ; BSG SozR 3-4100 § 141e Nr. 2).
  • BSG, 05.02.2004 - B 11 AL 47/03 R

    Wintergeld - Antragstellung - Versäumung der Ausschlussfrist - Wiedereinsetzung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.04.2012 - L 12 AL 5192/11
    Entsprechend hat auch das BSG in einer Entscheidung zum Wintergeld ausgeführt, dass sich § 324 Abs. 1 Satz 2 SGB III nur auf § 324 Abs. 1 Satz 1 SGB III bezieht, der vorsieht, dass Leistungen der Arbeitsförderung nur erbracht werden, wenn sie vor Eintritt des leistungsbegründenden Ereignisses beantragt worden sind (BSG SozR 4-4300 § 325 Nr. 1).
  • BGH, 25.04.2013 - IX ZR 65/12

    Anwaltshaftung: Verjährungsbeginn bei Versäumung einer Ausschlussfrist infolge

    Die Härtefallregelung des § 324 Abs. 1 Satz 2 SGB III aF war auf den Fall der Versäumung der Ausschlussfrist des § 324 Abs. 3 Satz 1 SGB III aF nicht anwendbar (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. April 2012 - L 12 AL 5192/11, Rn. 24 mwN).
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