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   LSG Baden-Württemberg, 12.09.2014 - L 4 KR 3468/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,29549
LSG Baden-Württemberg, 12.09.2014 - L 4 KR 3468/13 (https://dejure.org/2014,29549)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.09.2014 - L 4 KR 3468/13 (https://dejure.org/2014,29549)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. September 2014 - L 4 KR 3468/13 (https://dejure.org/2014,29549)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 173 Abs 1 SGB 5, § 173 Abs 2 SGB 5, § 175 Abs 4 SGB 5, § 264 Abs 2 S 1 SGB 5, § 264 Abs 3 S 1 SGB 5
    Krankenkassenwahlrecht - Sozialhilfeempfänger - Wahlrecht nur zu Beginn der Leistung - kein späterer Wechsel der Krankenkasse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Krankenkassenwahlrecht für Empfänger von Krankenbehandlungsleistungen nach § 264 SGB V

  • rechtsportal.de

    Kein Krankenkassenwahlrecht für Empfänger von Krankenbehandlungsleistungen nach § 264 SGB V

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2015, 32
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 21.12.2011 - B 12 KR 21/10 R

    Krankenversicherung - Wirksamkeit der Krankenkassenwahl durch

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.09.2014 - L 4 KR 3468/13
    Bei Feststellung der Zuständigkeit der Beklagten zur Sicherstellung der Krankenbehandlung nach § 264 SGB V treten die Rechtsfolgen des Auftragsverhältnisses kraft Gesetzes ein, insbesondere mit der Folge eines grundsätzlich unmittelbaren Leistungsanspruchs gegenüber der gewählten Krankenkasse (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 17. Juni 2008 - B 1 KR 30/07 R - in juris), so dass die Feststellungsklage zulässig ist (vgl. zur Statthaftigkeit der Feststellungsklage bei einer streitigen Krankenkassenmitgliedschaft: BSG, Urteil vom 21. Dezember 2011 - B 12 KR 21/10 R - in juris).

    Sozialhilfeempfänger sind damit leistungsrechtlich, nicht aber mitgliedschaftsrechtlich den in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten gleichgestellt (BSG, Urteil vom 21. Dezember 2011 - B 12 KR 21/10 R - m.w.N., a.a.O.).

  • BSG, 17.06.2008 - B 1 KR 30/07 R

    Krankenversicherung - Übernahme der Krankenbehandlung für nicht versicherte

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.09.2014 - L 4 KR 3468/13
    Bei Feststellung der Zuständigkeit der Beklagten zur Sicherstellung der Krankenbehandlung nach § 264 SGB V treten die Rechtsfolgen des Auftragsverhältnisses kraft Gesetzes ein, insbesondere mit der Folge eines grundsätzlich unmittelbaren Leistungsanspruchs gegenüber der gewählten Krankenkasse (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 17. Juni 2008 - B 1 KR 30/07 R - in juris), so dass die Feststellungsklage zulässig ist (vgl. zur Statthaftigkeit der Feststellungsklage bei einer streitigen Krankenkassenmitgliedschaft: BSG, Urteil vom 21. Dezember 2011 - B 12 KR 21/10 R - in juris).
  • BVerfG, 25.06.2014 - 1 BvR 668/10

    Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge bei konkret-individueller

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.09.2014 - L 4 KR 3468/13
    Diese bedürfen jedoch stets der Rechtfertigung durch Sachgründe, die dem Differenzierungsziel und dem Ausmaß der Ungleichbehandlung angemessen sind (ständige Rechtsprechung, zuletzt: Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 25. Juni 2014 - 1 BvR 668/10, 1 BvR 2104/19 - m.w.N., in juris).
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