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   LSG Baden-Württemberg, 12.11.2020 - L 10 BA 3314/18   

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https://dejure.org/2020,44987
LSG Baden-Württemberg, 12.11.2020 - L 10 BA 3314/18 (https://dejure.org/2020,44987)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.11.2020 - L 10 BA 3314/18 (https://dejure.org/2020,44987)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. November 2020 - L 10 BA 3314/18 (https://dejure.org/2020,44987)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 2 Abs 2 Nr 1 SGB 4, § 7 Abs 1 S 1 SGB 4, § 7 Abs 1 S 2 SGB 4, § 7a Abs 1 S 3 SGB 4, § 7a Abs 2 SGB 4
    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - voruntersuchender Arzt im Blutspendedienst des Deutschen Roten Kreuzes - Einzeleinsätze bei Blutspendeterminen - Abgrenzung - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R

    Ärzte als freie Mitarbeiter eines Krankenhauses?

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.11.2020 - L 10 BA 3314/18
    Wurde durch diesen Vertrag somit keine Dienstpflicht begründet, scheidet die Annahme von Beschäftigung allein auf Grund des RV schon deshalb aus (vgl. BSG, Urteil vom 04.06.2019, B 12 R 11/18 R).

    Allerdings liegen besonderen Umstände vor, die eine hiervon, von dieser Vereinbarung einer selbstständigen Tätigkeit - abweichende Beurteilung notwendig machen (vgl. BSG, Urteil vom 04.06.2019, B 12 R 11/18 R), insbesondere bestehen ausschlaggebende Divergenzen zwischen der Vertragsdurchführung, also den konkreten Umständen während der Durchführung der jeweiligen Arbeitseinsätze, und der getroffenen Vereinbarung.

    Ohnehin ist es für die Abgrenzung selbstständiger Tätigkeit und Beschäftigung nicht von Bedeutung, ob die Tätigkeit im Nebenerwerb oder - wie im Fall der Beigeladenen - als Haupterwerbsquelle ausgeübt wird (BSG, Urteil vom 04.06.2019, B 12 R 11/18 R), weil es nicht auf eine wirtschaftliche Abhängigkeit ankommt; Beschäftigung setzt voraus, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig ist (BSG, a.a.O.).

    Das BSG hat in Bezug auf im Krankenhaus tätige Honorarärzte unter Hinweis auf als Arbeitnehmer zu qualifizierende Chefärzte allerdings bereits entschieden (BSG, Urteil vom 04.06.2019, B 12 R 11/18 R), dass Ärzte zwar bei medizinischen Heilbehandlungen und Therapien grundsätzlich frei und eigenverantwortlich handeln.

    Weisungsgebundenheit und Eingliederung in den Betrieb stehen weder in einem Rangverhältnis zueinander, noch müssen sie stets kumulativ vorliegen (hierzu und zum gesamten Nachfolgenden BSG, Urteil vom 04.06.2019, B 12 R 11/18 R).

    Insoweit kommt der Frage entscheidende Bedeutung zu, ob die Beigeladene in einen von der Klägerin bei den Blutspendeterminen einseitig vorgegebenen Arbeitsablauf eingegliedert war (vgl. BSG, Urteil vom 04.06.2019, B 12 R 11/18 R).

    Zum einen stellt die Zugehörigkeit zu einer Gruppe keinen relevanten Aspekt bei der Entscheidung, ob Beschäftigung oder Selbstständigkeit vorliegt dar, weil ein und dieselbe Tätigkeit in Form der Beschäftigung oder als selbstständige Tätigkeit ausgeübt werden kann (BSG, Urteil vom 04.06.2019, B 12 R 11/18 R).

    Wie der Honorararzt im vom BSG entschiedenen Fall (Urteil vom 04.06.2019, B 12 R 11/18 R) erbrachte die Beigeladene ihre Leistung innerhalb der von der Klägerin vorgegebenen Organisationsabläufe (s. die Feststellungen zum von der Klägerin bestimmten Ablauf der Blutspendetermine vor Ort), sie nutzte die von der Klägerin vor Ort organisierten Einrichtungen (Raum, Tisch, Stuhl) und die von der Klägerin zur Verfügung gestellten Betriebsmittel (Trennwand, medizinische Geräte, Namensschild, Namensstempel), arbeitete arbeitsteilig (an ihrem Arbeitsplatz) mit Personal der Klägerin (das den Spender zuvor in Empfang nahm und danach weiter betreute) in der vorgegebenen Struktur (s. erneut die Feststellungen zum von der Klägerin bestimmten Ablauf der Blutspendetermine vor Ort sowie die Vorgaben der Arbeitsanweisungen) zusammen.

    Denn (vgl. BSG, Urteil vom 04.06.2019, B 12 R 11/18 R) sie erhielt ein festes Honorar für geleistete Stunden und hatte keinen Ausfall zu befürchten.

    Hier bestand eine Beschäftigung (zur Unterscheidung Arbeits- von Beschäftigungsverhältnis, vgl. BSG, Urteil vom 04.06.2019, B 12 R 11/18 R) aber immer nur für die Dauer des einzelnen Arbeitseinsatzes, also für einen Tag.

  • BSG, 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als Erziehungsbeistand nach

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.11.2020 - L 10 BA 3314/18
    Die Vereinbarung eines festen Stundenhonorars als solches spricht zwar nicht zwingend für eine abhängige Beschäftigung (BSG, Urteil vom 31.03.2017, B 12 R 7/15 R, auch zum Nachfolgenden), ist aber als typische Honorierung in Beschäftigungsverhältnissen ein hierfür sprechendes Indiz.

    Hinzu kommt, dass das vereinbarte Honorar den Stundensatz eines angestellten Arztes nicht überschritt, was gegen die Annahme von Selbstständigkeit spricht (BSG, Urteil vom 28.05.2008, B 12 KR 13/07 R; vgl. auch BSG, Urteil vom 31.03.2017, B 12 R 7/15 R).

  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.11.2020 - L 10 BA 3314/18
    Gegenstand der Prüfung und der Entscheidung der Beklagten ist allerdings - über den Wortlaut der zitierten Regelung hinaus - nicht die isolierte Entscheidung und Feststellung, ob eine Beschäftigung vorliegt, sondern ob und inwieweit für die einzelnen Zweige der Sozialversicherung wegen des Vorliegens einer Beschäftigung Versicherungspflicht besteht (BSG, Urteil vom 11.03.2009, B 12 R 11/07 R und Urteil vom 04.06.2009, B 12 R 6/08 R; zum Fall einer gewollten gesonderten, aber unzulässigen Feststellung von Beschäftigung BSG, Urteil vom 26.02.2019, B 12 R 8/18 R; zur Beschränkung der Prüfung auf Versicherungspflicht BSG, Urteil vom 28.09.2011, B 12 R 17/09 R).

    Zum anderen kommt es nicht darauf an, wie Dritte die Situation bewerten (BSG, Urteil vom 28.09.2011, B 12 R 17/09 R).

  • BSG, 04.06.2009 - B 12 R 6/08 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - hinreichende

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.11.2020 - L 10 BA 3314/18
    Gegenstand der Prüfung und der Entscheidung der Beklagten ist allerdings - über den Wortlaut der zitierten Regelung hinaus - nicht die isolierte Entscheidung und Feststellung, ob eine Beschäftigung vorliegt, sondern ob und inwieweit für die einzelnen Zweige der Sozialversicherung wegen des Vorliegens einer Beschäftigung Versicherungspflicht besteht (BSG, Urteil vom 11.03.2009, B 12 R 11/07 R und Urteil vom 04.06.2009, B 12 R 6/08 R; zum Fall einer gewollten gesonderten, aber unzulässigen Feststellung von Beschäftigung BSG, Urteil vom 26.02.2019, B 12 R 8/18 R; zur Beschränkung der Prüfung auf Versicherungspflicht BSG, Urteil vom 28.09.2011, B 12 R 17/09 R).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob im Zeitpunkt der Entscheidung das zur Prüfung gestellte Verhältnis noch besteht (BSG, Urteil vom 04.06.2009, B 12 R 6/08 R).

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - keine

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.11.2020 - L 10 BA 3314/18
    Entsprechend wendet sich die Klägerin mit der Anfechtungsklage gegen diese Feststellung und mit der - in der Rechtsprechung als zulässig angesehenen (vgl. u.a. BSG, Urteil vom 11.03.2009, B 12 R 11/07 R, zitiert - wie alle nachfolgenden höchstrichterlichen Entscheidungen - nach juris) - Feststellungsklage begehrt sie die gegenteilige gerichtliche Feststellung, wobei sich der Prüfungszeitraum auf die Zeit bis zur mündlichen Verhandlung durch den Senat beschränkt (BSG, Urteil vom 17.12.2014, B 12 R 13/13 R).

    Gegenstand der Prüfung und der Entscheidung der Beklagten ist allerdings - über den Wortlaut der zitierten Regelung hinaus - nicht die isolierte Entscheidung und Feststellung, ob eine Beschäftigung vorliegt, sondern ob und inwieweit für die einzelnen Zweige der Sozialversicherung wegen des Vorliegens einer Beschäftigung Versicherungspflicht besteht (BSG, Urteil vom 11.03.2009, B 12 R 11/07 R und Urteil vom 04.06.2009, B 12 R 6/08 R; zum Fall einer gewollten gesonderten, aber unzulässigen Feststellung von Beschäftigung BSG, Urteil vom 26.02.2019, B 12 R 8/18 R; zur Beschränkung der Prüfung auf Versicherungspflicht BSG, Urteil vom 28.09.2011, B 12 R 17/09 R).

  • BSG, 11.11.2015 - B 12 R 2/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Minderheitsgesellschafter einer GmbH - leitender

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.11.2020 - L 10 BA 3314/18
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (u.a. Urteil vom 11.11.2015, B 12 R 2/14 R, auch zum Nachfolgenden; zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.05.1996, 1 BvR 21/96) setzt eine Beschäftigung voraus, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig ist.

    Eine im Widerspruch zu ursprünglich getroffenen Vereinbarungen stehende tatsächliche Beziehung und die hieraus gezogene Schlussfolgerung auf die tatsächlich gewollte Natur der Rechtsbeziehung geht der nur formellen Vereinbarung vor, soweit eine - formlose - Abbedingung rechtlich möglich ist (BSG, Urteil vom 11.11.2015, a.a.O.).

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 KR 21/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer - Abgrenzung zwischen abhängiger

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.11.2020 - L 10 BA 3314/18
    Maßgebend ist dabei auch, ob der Einsatz Dritter für die Tätigkeit prägend war (BSG, Urteil vom 11.03.2009, B 12 KR 21/07 R), was bei nur gelegentlichen, ausnahmsweisen Einsätzen, z.B. im Falle einer Erkrankung, nicht der Fall ist (BSG, a.a.O.).
  • BSG, 24.03.2016 - B 12 KR 20/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Physiotherapeutin ohne eigene Zulassung zur

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.11.2020 - L 10 BA 3314/18
    Ebenso wenig ist die zu treffende Entscheidung - abhängige oder selbstständige Tätigkeit - anhand bestimmter Berufs- oder Tätigkeitsbilder zu treffen (BSG, Urteil vom 24.03.2016, B 12 KR 20/14 R).
  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.11.2020 - L 10 BA 3314/18
    Hinzu kommt, dass das vereinbarte Honorar den Stundensatz eines angestellten Arztes nicht überschritt, was gegen die Annahme von Selbstständigkeit spricht (BSG, Urteil vom 28.05.2008, B 12 KR 13/07 R; vgl. auch BSG, Urteil vom 31.03.2017, B 12 R 7/15 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.11.2020 - L 10 BA 4259/18
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.11.2020 - L 10 BA 3314/18
    Soweit die Klägerin im beim Senat anhängigen Parallelverfahren L 10 BA 4259/18 in diesem Zusammenhang darauf hinweist, dass sie verpflichtet sei, alle kritischen Arbeitsabläufe und die Standardarbeitsverfahren in geeigneten Standardarbeitsanweisungen festzulegen, ergibt sich hieraus nichts Anderes.
  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

  • BSG, 17.12.2014 - B 12 R 13/13 R

    Betriebsprüfung - Erlass von Verwaltungsakten zur Sozialversicherungs- und

  • BSG, 04.09.2018 - B 12 KR 11/17 R

    Rechtmäßigkeit der Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen nebst

  • BSG, 26.02.2019 - B 12 R 8/18 R

    Keine Ermächtigung zur Elementenfeststellung des Vorliegens einer abhängigen

  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

  • LSG Baden-Württemberg, 12.12.2023 - L 9 BA 909/20

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - voruntersuchende Ärztin im

    Während des vorliegenden Berufungsverfahrens hat der 10. Senat des LSG Baden-Württemberg in zwei von der Beklagten geführten Berufungsverfahren die ebenfalls den sozialversicherungsrechtlichen Status von Ärzten, die im Rahmen von Blutspendeaktionen der Klägerin die Voruntersuchungen der Spender durchgeführt haben, durch Urteile vom 12.11.2020 (L 10 BA 3314/18 und L 10 BA 4259/18) die erstinstanzlichen Entscheidungen aufgehoben und die Klagen gegen die die Sozialversicherungspflicht feststellenden Statusbescheide abgewiesen.

    Der Senat hat die Akten des 10. Senats des LSG zu den Berufungsverfahren L 10 BA 3314/18 und L 10 BA 4259/18 zum Verfahren beigezogen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsakte der Beklagten, die Gerichtsakten beider Instanzen und die beigezogenen Akten der Berufungsverfahren L 10 BA 3314/18 und L 10 BA 4259/18 Bezug genommen.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.10.2023 - L 9 BA 13/20

    Tourguide - abhängige Beschäftigung - kulturell-kulinarische Stadtführungen

    Eine wirtschaftliche Abhängigkeit gehört nicht dazu (vgl. BSG, Urteil vom 4. Juni 2019, B 12 R 11/18 R, zitiert nach juris, Rn. 34; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12. November 2020, L 10 BA 3314/18, zitiert nach juris, Rn. 44).
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